Importquote für Arzneimittel streichen: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie

Die AOK Baden-Württemberg und der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordern gemeinsam die Streichung der Importquote für Arzneimittel, die für alle Apotheken bei Einlösung von Rezepten für gesetzlich krankenversicherte Patienten verpflichtend ist. Die bestehende Vorgabe, mindestens fünf Prozent des Umsatzes mit Fertigarzneimitteln durch Importe zu bestreiten, ist längst nicht mehr zeitgemäß: Die Importquote bedeutet enormen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Zudem erzeugt sie in anderen Ländern Lieferengpässe für die heimische Bevölkerung. Die Einsparungen, die damit für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielt werden, fallen weit hinter die Volumina zurück, die mit anderen Instrumenten erreicht werden. Allein die Rabattverträge erlösen mit 3,6 Mrd. Euro (2015) fast das 30-fache dessen, was durch Quoten bei Importen erwirtschaftet werden kann. „Der Apotheker braucht mehr Spielraum, um sich bei Sicherheitserwägungen im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Denn lange, grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gefälschten Medikamenten. Leider sind Chargenrückrufe von Importarzneimitteln längst keine Einzelfälle mehr“, sagt dazu DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „In der Apothekenpraxis zeigt sich ohnehin, dass Generika oft preiswerter sind als Importarzneimittel. Und die Bürokratie, die Quote für jede einzelne Kasse zu erfüllen, frisst Zeit, die der Apotheker besser in die Patientenbetreuung investieren kann“, so Becker weiter. Die geltende gesetzliche Regelung beurteilt auch die AOK Baden-Württemberg als längst nicht mehr zeitgemäß. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann plädiert für mehr Handlungsspielraum von Kassen und Apothekern: „Der Gesetzgeber sollte die Reimportquote durch sinnvollere Maßnahmen ersetzen und Krankenkassen und Apothekerverbänden die Möglichkeit eröffnen, selbst zu handeln.“ Die bisherige Situation sei wettbewerbswidriger Marktdirigismus pur, urteilt Hermann: „Die Reimportquote ist reine Planwirtschaft und nützt vor allem den Reimporteuren selbst, reduziert aber Arzneimittelausgaben bei Krankenkassen nur minimal.“ Hermann weiter: „Die Importquote hat sich lange überholt, wir haben heute sehr viel intelligentere Steuerungsinstrumente.“ Gemeinsame Pressemitteilung von AOK Baden-Württemberg und DAV

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Bundesverband PHAGRO wählt Vorstand in Hamburg

Kontinuität beim Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels: Mit Dr. Thomas Trümper an der Spitze wurde das gesamte Vorstandsteam des PHAGRO in seinen Ämtern bestätigt. Mit der Wiederwahl von Dr. Thomas Trümper, seines Stellvertreters Ralph-D. Schüller sowie aller weiteren Vorstandskollegen haben die Mitglieder des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. auf der heutigen Mitgliederversammlung in Hamburg ein Zeichen der Geschlossenheit gesetzt. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Mitgliedsfirmen untereinander in einem starken Wettbewerb stehen. Durch die erneute Berufung des gesamten neunköpfigen Vorstandsgremiums soll dessen Arbeit in den vergangenen Jahren ausdrücklich gewürdigt werden. Sowohl Dr. Trümper, ehemaliger Vorstandsvorsitzender und heutiger Aufsichtsratschef der Alliance Healthcare Deutschland, als auch Ralph-D. Schüller, geschäftsführender Gesellschafter von Ebert+Jacobi, führen den Verband seit vielen Jahren. Mit ihrer heutigen Wiederwahl stehen sie dem PHAGRO für weitere zwei Jahre zur Verfügung. Im Namen des Gesamtvorstandes bedankte sich Dr. Trümper für das erneut ausgesprochene Vertrauen und versprach, dass PHAGRO allen Ansprechpartnern in der Gesundheitspolitik auch in den kommenden Jahren ein verlässlicher Partner sein wird. Der PHAGRO-Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Dr. Thomas Trümper (ehem. Alliance Healthcare Deutschland AG)Stellvertreter: Ralph-D. Schüller (Ebert+Jacobi GmbH & Co. KG) Weitere Vorstandsmitglieder: Frieder Bangerter (Alliance Healthcare Deutschland AG) André Blümel (GEHE Pharma Handel GmbH) Wilfried Hollmann (NOWEDA eG Apothekergenossenschaft) Lothar Jenne (Max Jenne Arzneimittel-Großhandlung KG) Ulrich Kehr (Richard KEHR GmbH & Co. KG) Dr. Herbert Lang (Sanacorp Pharmahandel AG) Oliver Windholz (PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co. KG) Pressemitteilung des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.

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Immer höhere Preise für neue Medikamente – aber in Deutschland nicht wesentlich teurer als in anderen EU-Ländern

Der durchschnittliche Preis neu zugelassener Medikamente ist zum wiederholten Mal gestiegen. Eine Packung eines neuen Arzneimittels aus dem 2014er Jahrgang kostet im Schnitt 1.526 €. Die Durchschnittspreise der vorherigen Jahrgänge lagen noch bei 1.087 € (2013) und 556 € (2012). Vor allem Medikamente zur Behandlung von Hepatitis-C, Multipler Sklerose und Krebserkrankungen haben zu diesem Anstieg beigetragen. Dies ergab eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung der Privatversicherten. Die hohe Preisdynamik ist jedoch kein nationales Phänomen. Dies zeigt eine Untersuchung des Reimportgeschäftes im Rahmen der neuen WIP-Studie. Reimporteure erwerben Arzneimittel in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen, um sie in Deutschland zum höheren Preis anzubieten. In neuerer Zeit können Reimporteure jedoch in zunehmend geringerem Maße Preisunterschiede identifizieren, um sie für derartige Geschäfte zu nutzen. Die Reimportquoten bei Medikamenten jüngeren Jahrgangs sind auch einige Jahre nach der Zulassung noch niedriger als bei älteren Wirkstoffen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Arzneimittelpreise von neuen Medikamenten in Deutschland nicht substanziell höher sind als in anderen EU-Ländern. Darüber hinaus weist die Studie eine deutlich überproportionale Versorgung von Privatversicherten mit innovativen Medikamenten nach. Im Jahr 2014 wurden 13,8 % der Gesamtausgabenausgaben für neue, seit 2011 zugelassene Medikamente von Privatversicherten getragen, obwohl nur 11,2 % der Gesamtbevölkerung privatversichert sind. Diese Unterschiede in der Verordnungspraxis zwischen PKV- und GKV-Versicherten beruhen auf den vielfältigen Regulierungs-instrumenten in der GKV, während die PKV weder beim Arzt noch in der Apotheke in die Versorgung eingreift. Die Studie des WIP „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2014 – Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des WIP _Wissenschaftliches Institut der PKV

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Apotheker können Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen verbessern

Apotheker können entscheidend dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen zu verbessern. Dazu referierte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn und ist Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Aus verschiedenen Modellprojekten wissen wir, dass gerade Bewohner von Pflegeheimen häufig an unerwünschten Arzneimittelwirkungen leiden, weil deren Medikation nicht optimal ist. Die vielfältigen Herausforderungen können Apotheker, Ärzte und Pflegekräfte jedoch nur gemeinsam lösen“, sagte Jaehde. „Apotheker können durch eine Medikationsanalyse dazu beitragen, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu vermeiden. Aber das ist zeitaufwendig: Aus einer Pilotstudie wissen wir, dass eine geriatrische Medikationsanalyse zwischen 1,5 und 3 Stunden dauert – pro Patient.“ Etwa 2,6 Millionen Bundesbürger sind pflegebedürftig, zwei Drittel davon sind Frauen. 764.000 der Pflegebedürftigen leben in einem der 13.000 Pflegeheime (Stand: 2013). Im Alter steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen grundsätzlich, da u.a. viele Senioren zahlreiche Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen (Polymedikation). In einer Stichprobe von etwa 85.000 Pflegebedürftigen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entsprach bei 10 % der Patienten die Medikation nicht der ärztlichen Anordnung. Bei 14 % der Patienten war der Umgang mit Arzneimitteln nicht sachgerecht, z.B. weil die gestellten Arzneimittel nicht mit den Angaben in der Dokumentation übereinstimmten. Eine neue Studie hat gezeigt, dass die nicht erfolgte Anpassung der Dosierung an die Nierenfunktion ein wichtiger Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelwirkungen ist. Im Rahmen des AMTS-AMPEL-Projekts, das Jaehde gemeinsam mit der Klinischen Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) leitet, wurde daher eine Merkkarte entwickelt. Diese fasst für Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte die häufigsten arzneimittelbezogenen Probleme in Pflegeheimen und Strategien zu deren Vermeidung zusammen. Dazu gehören kurz gefasste Hinweise auf mögliche arzneimittelbezogene Symptome, auf Arzneimittel mit hohem Nebenwirkungsrisiko und Hinweise dazu, bei welchen Arzneimitteln die Patienten besonders beobachtet werden sollten. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick

Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker

Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND

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Neue, teure Medikamente: KBV muss Ärzte besser über Zusatznutzen informieren

Anlässlich des 119. Deutschen Ärztetages vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) an die Ärzteschaft, sich stärker dem Thema Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von neuen hochpreisigen Medikamenten zu stellen. „Die Erkenntnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommen in der Arztpraxis oft nicht an“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) müsse darauf hinwirken, dass die Ergebnisse endlich regelhaft in der Praxissoftware der Ärzte hinterlegt werden, und zwar in einer für den Praxisalltag tauglichen, komprimierten Form. Elsner: „Als Lizenzierer der Arztinformationssysteme hat die KBV die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass den Ärzten diese wichtigen Informationen in der Software zur Verfügung gestellt werden.“ Die Informationen über Zusatznutzen seien Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. An die Politik richtete die Vorstandsvorsitzende den Appell, die Veröffentlichung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung per Gesetz verpflichtend zu regeln. Kritisch wertete sie Pläne der Politik, auf die öffentliche Listung des Erstattungspreises zu verzichten. „Ärzte brauchen diese Informationen, um wirtschaftlich verordnen zu können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass sie ihnen auch künftig zur Verfügung stehen.“ Die vdek-Vorstandsvorsitzende rief zudem die medizinischen Fachgesellschaften auf, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung regelhaft in ihren Leitlinien zu verankern. Elsner: „Dies muss im Interesse der Versicherten Standard werden. Dabei ist wichtig, dass die Ergebnisse zeitnah nach Veröffentlichung in die Leitlinien aufgenommen werden, um ärztliches Handeln auf Grundlage qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Befunde zu fördern.“ Die Ausgaben für Arzneimittel steigen bei den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren kontinuierlich an, von 2014 bis 2015 nahmen sie um fast vier Prozent zu. Sie machten damit rund 17,3 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der Kassen aus und stellen deren drittgrößten Ausgabenblock dar (nach Krankenhaus- und ärztlichen Behandlungen). Der Großteil des Ausgabenzuwachses bei Medikamenten ist auf neue hochpreisige Arzneien zurückzuführen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Jahr 2011 hat der G-BA die Aufgabe erhalten, für alle neu zugelassenen Arzneimittel nach Markteintritt eine wissenschaftliche Begutachtung ihres Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchzuführen („frühe Nutzenbewertung“). Die Ergebnisse dieser Bewertung stellen die Grundlage für die Preisverhandlungen (Verhandlung über den „Erstattungsbetrag“) zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmaunternehmen dar. Aufgrund der Regelungen des AMNOG können Pharmahersteller in Deutschland ein Jahr lang einen beliebig hohen Preis für neue Arzneimittel festlegen, was zum Teil zu „Mondpreisen“ führt. Der verhandelte Erstattungsbetrag gilt dann erst ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Pressemitteilung des vdek

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AOK erteilt Zuschläge für Tranche XVII – Versorgungssicherheit steht im Vordergrund

Die AOK-Gemeinschaft hat am Freitag (20.Mai) die Zuschläge für die 17. Tranche der Arzneimittelrabattverträge erteilt. „Die Verträge mit insgesamt 30 schon seitherigen und neuen Partnerunternehmen starten erst am 1. Oktober. Damit geben wir den Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung und hohe Planungssicherheit“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Generikaverträge, Dr. Christopher Hermann, in Stuttgart. „AOK XVII“ beinhaltet Zuschläge für 53 Fachlose. Die Verträge lösen die Kontrakte der Tranche AOK XIII ab und laufen vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018. Zu den umsatzstärksten Medikamenten der Tranche zählen das Diabetespräparat Metformin und der Blutdrucksenker Metoprolol. Insgesamt deckt die neue Tranche Arzneimittel mit einem AOK-Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro ab. Hermann wies darauf hin, dass die AOK für zwei Wirkstoffe keinen Zuschlag erteilt habe, weil die jeweiligen Angebote unwirtschaftlich gewesen seien. „Bei der Auswahl unserer Vertragspartner geht es eben nicht nur um einen guten Preis, sondern vor allem auch um eine zuverlässige Versorgung unserer Versicherten. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit haben wir zudem wieder vier besonders häufig verordnete Medikamente im Drei-Partner-Modell vergeben“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit Blick auf Ergebnisse des jüngst beendeten Pharmadialogs der Bundesregierung warnte Hermann vor Eingriffen des Gesetzgebers in ein gut funktionierendes System: „Wenn sich die Pharmalobby mit ihrer Forderung nach einem verpflichtenden Drei-Partner-Modell durchsetzt, müssten viele Patientinnen und Patienten wieder deutlich häufiger unnötige Medikamentenwechsel hinnehmen. Zudem würde der wirtschaftliche Erfolg der Arzneimittelrabattverträge deutlich geschwächt. Das hätte alsbald zwangsläufig auch Folgen für die Höhe der Zusatzbeiträge von Versicherten.“ Die Rabattverträge für Generika ermöglichen deutliche Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die laufenden AOK-Verträge decken damit rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Die AOK-Gemeinschaft konnte 2015 1,5 Milliarden Euro durch Rabattverträge einsparen. Die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Mehr Informationen: aok-rabattvertraege.de Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Valetudo Arzt-Community: Mediziner fragen nicht nach dem Medikamenten-Einnahmeverhalten ihrer Patienten

Eine aktuelle Studie zur Adhärenz Eine in der Online-Ausgabe von JAMA Cardiology vom 11. Mai 2016 unter dem Titel „Patients and Physicians Beliefs and Practices Regarding Adherence to Cardiovascular Medication“ veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Ärzte und Patienten kaum über die Medikamenten-Einnahme sprechen, mit u. U. gravierenden Risiken für die Krankheits-Entwicklung. Auch deutsche […]

Wie die Politik vor der Pharmalobby einknickt

„Wie die Politik vor der Pharmalobby einknickt“, so lautet die Überschrift eines Beitrags der ARD: Lebensgefährliche Engpässe bei Arzneimitteln (br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/lieferengpaesse-medikamente-report-102.html). Worum geht es hier? Antwort: Um Chemotherapeutika, die aus unerfindlichen Gründen nicht geliefert werden. Es ist schon mehr als verwunderlich. Da werden in der Onkologie seit Jahrzehnten eine ganze Reihe von Zytostatika als „Durchbrüche“ und „Sieg […]

Dieser Beitrag Wie die Politik vor der Pharmalobby einknickt wurde erstmalig von Heilpraktiker René Gräber auf NaturHeilt.com Blog veröffentlicht.