Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen

Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. „Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker. Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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Arzneimittelzuzahlungen 2015 steigen auf 2,1 Mrd. Euro an

Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen steigen auf fast 2,1 Mrd. pro Jahr an. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: 2013 waren es noch 1,98 Mrd. Euro, 2014 schon 2,03 Mrd. Euro, und 2015 nun 2,08 Mrd. Euro. Auch pro ärztlich verordnetem Medikament macht sich dieser Anstieg für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten bemerkbar. Von 2,60 Euro (2013) über 2,70 (2014) hat sich die durchschnittliche Zuzahlung pro Packung im Jahr 2015 auf 2,80 Euro erhöht. In diesem Wert sind auch schon zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit Zuzahlungsbefreiung enthalten. Diese Zahlen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des morgen beginnenden 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Krankenkassen können Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, z.B. bei 30-prozentiger Unterschreitung eines Festbetrages und bei  Rabattverträgen. Insbesondere chronisch kranke Patienten können sich nach Überschreitung einer Belastungsgrenze auf Antrag bei ihrer Kasse von allen Zuzahlungen befreien lassen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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Medikamente im Test: Kunden der Knappschaft nutzen Datenbank von Stiftung Warentest kostenlos

In den meisten Fällen gibt es für ein und dieselbe Krankheit Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen. Und ist der Wirkstoff der gleiche, gibt es das Medikament oftmals von unterschiedlichen Herstellern, mit erheblichen Preisunterschieden. Patienten blicken da kaum noch durch und fragen sich: Ist teuer besser? Oder reicht das günstigere Präparat? Wirken sie auf dieselbe Art und Weise? Für solche Fragen hat Stiftung Warentest insgesamt über 8.000 frei verkäufliche und rezeptpflichtige Medikamente für 185 Anwendungsgebiete untersucht, bewertet und in einer umfangreichen Datenbank erfasst. Nutzer bekommen dort Hinweise zur Wirkweise und Anwendung einzelner Medikamente, ebenso zu Nebenwirkungen und Vorsichtsmaßnahmen. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen Preisvergleich durchzuführen. Stiftung Warentest berechnet je Medikament-Bewertung (z. B. Beschreibung und wichtige Hinweise zum Wirkstoff) einen Euro und für eine Gesamtindikation (z. B. Welche Medikamente sind zur Behandlung geeignet) drei Euro. Die Knappschaft hat mit der Stiftung Warentest einen Vertrag geschlossen, sodass ihre Kunden die Datenbank „Medikamente im Test“ kostenlos nutzen können. Die Krankenkasse stellt ihren Versicherten den Service über den geschützten Bereich der Online-Geschäftsstelle zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See

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Schrittweise Marktzulassung bei Arzneimitteln: Prinzip Hoffnung darf Prinzip Sicherheit nicht verdrängen

Auf europäischer Ebene wird derzeit diskutiert, den Zulassungsprozess von neuen Arzneimitteln deutlich zu verkürzen und dafür bisherige Zulassungsstandards für Hersteller zu senken. Vor allem Patienten mit schweren Erkrankungen und fehlenden Therapieoptionen sollen von einem früheren Zugang profitieren, argumentieren Unterstützer dieser Pläne. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch Vorsicht geboten: „So verständlich die Hoffnung auf Heilung oder Linderung einer Krankheit durch neue Arzneimittel ist, sie darf nicht mit einer partiellen Abkehr vom Grundsatz Sicherheit als Bedingung für die Marktzulassung erkauft werden“, warnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes muss eine solide wissenschaftliche Evidenzgrundlage für die Prüfung von Wirksamkeit und Risiko von neuen Arzneimitteln vor ihrer Zulassung weiterhin oberste Priorität haben. „Wir dürfen nicht hinter den Sicherheitsstandard zurückfallen, den der Gesetzgeber aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit dem Contergan-Skandal in den 1970er Jahren gesetzt hat. Robuste, vergleichende Phase-III-Studien sind zentral, um die vom Hersteller behauptete Wirksamkeitsannahme zu bestätigen und mögliche schwere Nebenwirkungen unter intensiver medizinischer Betreuung der freiwilligen Studienteilnehmer zu erkennen, bevor das Produkt in der breiten Regelversorgung eingesetzt wird. Beschleunigte Zulassungen von Arzneimittel müssen daher Ausnahmen für echte medizinische Versorgungslücken bleiben. Nur hier ist es zu rechtfertigen, dass der sehr frühe Marktzugang mögliche Fehleinschätzungen zu Wirksamkeit, Risiken und Nebenwirkungen aufgrund der dünnen Datenlage zum Zeitpunkt der Zulassung mit sich bringt“, so v. Stackelberg. Bisherige Erfahrungen zeigen Probleme: Industrie liefert kaum Daten Bereits heute hat die europäische Zulassungsbehörde (EMA) mehrere Möglichkeiten, bei der Zulassung von neuen Arzneimitteln den Zugang von Patienten zu neuen Arzneimittel zu beschleunigen (z. B. die bedingte Marktzulassung oder die Marktzulassung unter besonderen Umständen). Im Frühjahr 2014 hat die EMA ein Pilotprojekt („Adaptive Pathways“) gestartet, um die bereits bestehenden Sonderwege unter einem einheitlichen Konzept einer beschleunigten Marktzulassung von Arzneimitteln trotz limitierter Datenbasis zusammenzuführen. Das neue Arzneimittel würde danach entweder zunächst nur für eine kleine Patientengruppe mit einer medizinischen Versorgungslücke zugelassen werden. Oder es würde eine bedingte Zulassung auf Basis einer unsicheren Datenlage erteilt werden. Die konventionellen Nachweisstandards für Zulassungen würde die EMA in diesen Fällen absenken. Unter anderem soll gerade die für Sicherheitsfragen besonders relevante Phase III-Studie, also vergleichende Tests mit einer größeren Personengruppe, vor Erteilung der Zulassung nicht mehr zwingend notwendig sein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Unternehmer, nach der Zulassung ergänzende Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit nachzureichen. Liegen mit der Zeit ausreichende Daten vor, will die EMA die zunächst bedingte Zulassung zu einer „Vollzulassung“ hochstufen oder das anfangs begrenzte Einsatzgebiet sukzessive um zusätzliche Anwendungsgebiete erweitern. Bisherige Erfahrungen bei den schon derzeit möglichen beschleunigten Zulassungen zeigen jedoch, dass versprochene Studienergebnisse von Herstellern nicht, zeitlich verzögert oder mit qualitätsmindernden Abweichungen von den ursprünglichen Auflagen eingereicht werden. Zwischen Januar 2006 und Juni 2015 ließ die EMA 490 Arzneimittel zu, davon erhielten 26 eine bedingte Zulassung. Von diesen 26 Arzneimitteln wurden nur zehn auf Basis der vom Hersteller nachgelieferten Daten in eine reguläre Zulassung überführt (38,5 Prozent). Im Durchschnitt dauerte es bis zur Hochstufung zur Vollzulassung fünf Jahre, in denen Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels nicht auf regulärem Niveau abgesichert waren. Zu beobachten ist, dass die EMA ihre vor Zulassung formulierten Studienauflagen im Nachgang absenkt. In keinem Fall wurde wegen nicht erfüllter Auflagen die Zulassung entzogen; unbekannt ist, ob anderweitige Sanktionen verhängt wurden. Verspätete Abgabe von Studien muss sanktioniert werden „Wir müssen sicherstellen, dass die pharmazeutischen Unternehmen die versprochenen Studien nach Zulassung wirklich liefern und dies auch in einer Qualität, wie es Sicherheit und Versorgungsanspruch der Patienten erfordern“, mahnt v. Stackelberg. „Wenn die Zulassungsebene den Anspruch auf Studienlieferungen nicht effektiv durchsetzt, müssen es die nationalen Sozialversicherungssysteme tun.“ Der GKV-Spitzenverband schlägt daher eine angepasste Erstattung auf Basis verpflichtend zu wiederholender Nutzenbewertungen vor. Legt der Unternehmer nach Ablauf der Vorlagefrist die geforderten Studien nicht vor, wird die Erstattung angemessen beschränkt. Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Pläne der EU dämpft v. Stackelberg grundsätzlich die Erwartungen an die Erstattungshöhe solcher schrittweise zugelassenen Arzneimittel. Je weniger Daten bei der Zulassung vorlägen, desto dünner sei die Basis für die Erstbewertung und damit auch ein mögliches Zusatznutzenvotum durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. V. Stackelberg: „Eine schrittweise Zulassung kann daher nur eine am jeweiligen Wissensstand angepasste Erstattungshöhe bedeuten, die die größere Unsicherheit beim Zusatznutzen berücksichtigt.“ Richtige Konsequenzen aus einer schrittweisen Zulassung ziehen Setzt sich die schrittweise Marktzulassung bei neuen Arzneimitteln durch, muss sich auch die Arzt-Patienten-Kommunikation anpassen. „Patienten wie Ärzte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welches Risiko von Neben- und Wechselwirkungen sie eingehen. Die mit dieser Zulassungsart verbundene größere Unsicherheit muss an Patienten und Ärzte kommuniziert werden. Und zwar viel gezielter und breiter als es heute passiert“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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BARMER GEK-Arzneimittelrabattverträge: Achte Ausschreibung bezuschlagt

Die BARMER GEK hat die Zuschläge für die achte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge erteilt. Bezuschlagt wurden insgesamt 126 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 144 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 980 Millionen Euro. „Die Rabattverträge mit Generikaherstellern haben sich hinsichtlich der Versorgungsqualität sowie der Ausgabensteuerung bewährt“, betont BARMER GEK Vorstand Dr. Mani Rafii. Die neuen Verträge treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Laufzeitende ist der 30. September 2017. Kombination von Mehrpartner- und Einpartnermodell Die bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel Wirkstoffe zur Behandlung von Diabetes, psychischen Erkrankungen, Infektionen und Schmerzen. Für sieben Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen ging bei der Ausschreibung kein oder kein zuschlagfähiges Angebot ein. Neben Exklusivverträgen setzt die BARMER GEK weiterhin verstärkt auf das Mehrpartnermodell. Bei 118 Losen kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 26 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert somit die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 270 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von zirka 1,5 Milliarden Euro realisiert. Neue Ausschreibung gestartet Aktuell schreibt die BARMER GEK weitere Arzneimittelrabattverträge, unter anderem zur Behandlung von Herz-Kreislauferkrankungen und Bluthochdruck, neu aus. Diese neue Tranche soll ab 1. Januar 2017 die entsprechenden bisherigen Verträge ablösen. Sie umfasst 160 Lose für insgesamt 141 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von etwa 390 Millionen Euro. Interessierte Pharmaunternehmen können ihre Angebote bis zum 18. Mai 2016 abgeben. Informationen gibt es auf der Ausschreibungsplattform unter https://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte.

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securPharm: Pharma-Branche berät über Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale

Die dreijährige Frist für die Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel läuft seit dem 9. Februar 2016. Heute haben sich rund 270 Vertreter von Pharmaunternehmen, Großhändlern, Apotheken sowie Vertreter ihrer Verbände zur 3.securPharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie getroffen. Sie beraten und informieren sich über die Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Patienten noch besser als bisher vor gefälschten Arzneimitteln schützen sollen. securPharm e.V., die deutsche Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, hatte dazu nach Frankfurt am Main eingeladen. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und der EU-Kommission standen den Teilnehmern persönlich Rede und Antwort. Auf der Tagung wurden intensiv Fragen rund um die Einführung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel diskutiert. Im Mittelpunkt standen komplexe Themen wie etwa die Anwendung der Codierregeln bei Verpackung und Bedruckung sowie die notwendigen Schritte der unternehmensinternen Maßnahmen für ein erfolgreiches Hochladen der individuellen Seriennummern in die Datenbank der pharmazeutischen Industrie. Diese von der ACS PharmaProtect GmbH im Auftrag der Pharmaverbände betriebene Datenbank ist Teil des securPharm-Systems. Das Hochladen der Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Echtheitsprüfung in der Apotheke. Deutlich wurde im Laufe der Veranstaltung: Vor allem Pharma-Unternehmen sollten jetzt handeln und sich an securPharm, das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, anschließen. Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von securPharm e.V.: „Wir müssen uns die Zeit nehmen, mit allen Akteuren der Arzneimittelversorgung die Prozesse der Echtheitsprüfung unter Realbedingungen zu trainieren. Dazu sollten sich alle Akteure bereits ein Jahr vor dem Starttermin an securPharm angeschlossen haben, um bis zum Stichtag am 9. Februar2019 eine fehlerfreie Echtheitsprüfung zu erreichen.“ Selbst für Unternehmen, die mit der internen Umstellung auf die neuen Sicherheitsmerkmale erst am Anfang stehen, ist eine frühzeitige Anbindung an securPharm sinnvoll. Sie profitieren auf diese Weise vom Erfahrungsaustausch mit anderen Marktteilnehmern. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.

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TK schließt Rabattvertrag zu umsatzstärkstem Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gemeinsam mit dem pharmazeutischen Hersteller AbbVie einen Rabattvertrag über das Medikament Humira (Wirkstoff: Adalimumab) geschlossen. Humira kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen etwa 800 Millionen Euro im Jahr und ist damit das umsatzstärkste Arzneimittel in der GKV. Humira ist für die Behandlung der rheumatoiden Arthritis, Psoriasis und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen zugelassen. Der Vertrag startet zum 1. April 2016 und wurde in einem gemeinsamen Open–House-Verfahren der TK mit sieben weiteren, ebenfalls am Rheumavertrag beteiligten Krankenkassen durchgeführt. „Durch den Rabattvertrag wird Humira nun auch in unseren Rheumavertrag aufgenommen und erweitert die wirtschaftlichen Therapieoptionen noch einmal um einen wichtigen Wirkstoff“, so Sabrina Segebrecht, Apothekerin bei der TK. Durch die Zusammenarbeit der Ärzteschaft, Krankenkassen und pharmazeutischen Industrie im Rahmen des TK-BDRh-Rheumavertrags wird die wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung für Patienten gefördert, für die eine Biologika-Therapie erforderlich ist. Der Rheumavertrag steht bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie offen. Interessierte Ärzte erhalten im geschützten Login-Bereich unter http://www.bdrh.deweitere Informationen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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PHAGRO gegen neue DIN-Spezifikation DIN SPEC 91323

Die am heutigen Dienstag erschienene DIN SPEC 91323 des Deutschen Instituts für Normung legt Prüfanforderungen für die Funktionsqualifizierung von klimatisierten Nutzfahrzeugen fest, die für die Distribution von Arzneimitteln bestimmt sind. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Notwendigkeit dieser Spezifikation sowie der Qualität einzelner Inhalte stimmt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO der DIN SPEC 91323 nicht zu. Zur Begründung der Spezifikation wird angeführt, dass die neuen Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln (GDP) der Europäischen Union direkte Anforderungen an die Heiz- und Kühlleistung von Fahrzeugen sowie den dafür notwendigen Prüfumfang nicht vorsehen. Aus Sicht des PHAGRO wird dabei verkannt, dass die GDP-Leitlinien entsprechende Vorgaben ganz bewusst nicht enthalten, da die Anforderungen der Pharmalogistik an Transportfahrzeuge, abhängig von den jeweiligen Arzneimitteln und der konkreten Transportdauer, höchst unterschiedlich sind. Somit ist bereits die Grundannahme, dass die DIN SPEC einem vermeintlichen Bedarf der Pharmabranche nach einheitlich qualifizierten Fahrzeugen entgegen komme, unzutreffend. Der PHAGRO hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen das DIN SPEC-Verfahren von Beginn an konstruktiv begleitet. Kritik besteht jedoch am Verfahren zur Erstellung der Spezifikation. Zwar wurde der falsche ursprüngliche Ansatz der DIN SPEC, eine Fahrzeugqualifizierung einzig für den Temperaturbereich von 15-25°C vorzusehen, fallen gelassen, da die überwiegende Anzahl der Arzneimittel keine besonderen Vorgaben für den Transport benötigt. Dennoch wurden wesentliche Entscheidungen nicht inhaltlich ausdiskutiert bzw. im Konsens getroffen. Auch fehlte aus Sicht des PHAGRO die Einbindung der Öffentlichkeit im Wege eines allgemeinen Stellungnahmeverfahrens. Vielmehr ist das Ergebnis geprägt von den Interessen der das Spezifikationsverfahren dominierenden Akteure wie den Prüfstellen/Zertifizierern bzw. den Unternehmen des Fahrzeugbaus. In der Summe spiegelt die nun vorliegende Spezifikation nicht die Bedürfnisse des pharmazeutischen Großhandels wider. „Die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO können aufgrund ihrer etablierten Qualitätssicherungssysteme, die die Umsetzung der GDP-Leitlinien beim Transport umfassen, keine Notwendigkeit erkennen, einem weiteren Regelwerk zur Qualitätssicherung zuzustimmen, das – wie jüngste Werbebroschüren von Zertifizierern zeigen – ohnehin eher Marketinginstrument für Drittinteressen als Instrument der Arzneimittelsicherheit im Sinne der GDP-Leitlinien ist“, kommentiert der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper die Position seines Verbandes. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.

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Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Frühe Nutzenbewertung muss in die medizinischen Leitlinien

Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“ Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle. Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind. Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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