190 Millionen beratungsintensive Arzneimittel: Anwendung in der Apotheke demonstrieren lassen

 Im Jahr 2017 gaben die deutschen Apotheken mehr als 190 Millionen Arzneimittel ab, die allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind. Damit machen diese Arzneimittel 29,5 Prozent aller Fertigarzneimittel aus, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Diese Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) veröffentlichte die ABDA in ihrer Broschüre ‚Die Apotheke 2018 – Zahlen, Daten, Fakten‘. „Viele Arzneimittel sind – unabhängig vom Wirkstoff – schwierig anzuwenden. Patienten sollten sich die richtige Anwendung deshalb von ihrem Apotheker demonstrieren lassen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des DAPI. „Es reicht in aller Regel nicht aus, Patienten auf eine schriftliche Anleitung zu verweisen oder ihnen den Link zu einem Video mitzugeben. Aus zahlreichen Studien zur Gesundheitskompetenz wissen wir, dass komplexe gesundheitsrelevante Informationen von vielen Menschen nicht verstanden und folglich auch nicht zuverlässig umgesetzt werden können. Nur das persönliche, vertrauensvolle Gespräch, bei dem der Patient angstfrei Fragen stellen kann, hilft da weiter. Im Arzneimittelversand kann man das nicht leisten. Auch deshalb sind und bleiben Apotheken unverzichtbar.“ Spitzenreiter unter den beratungsintensiven Darreichungsformen sind Fertigarzneimittel, die nicht geteilt werden dürfen. Auf sie entfallen rund 14 Prozent. Beispiele sind Retard-Tabletten oder Magensaft-resistente Medikamente. Auf Platz zwei folgen Fertigarzneimittel zur Injektion mit rund 4 Prozent. Bekanntester Vertreter ist hier Insulin. Die Arzneimittel zur Inhalation, zum Beispiel Asthmasprays, machen rund 3 Prozent der beratungsintensiven Arzneimittel aus. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Unmittelbare Arzneimittelversorgung bleibt unverzichtbar

„Die beste Art der Gesundheitsversorgung ist und bleibt persönlich und unmittelbar – auch in den öffentlichen Apotheken. Daran ändert auch der Beschluss des Deutschen Ärztetags zum Fernbehandlungsverbot nichts“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Weil nach ausschließlicher Fernbehandlung auch nach Vorstellung der Bundesärztekammer keine Rezepte ausgestellt werden dürfen, ändert sich für Apotheken nichts. Darüber hinaus zeigt sich die Überlegenheit der unmittelbaren und persönlichen Versorgung durch wohnortnahe Apotheken auch im Alltag.“ Die wohnortnahen Apotheken kümmern sich auch um die Patienten, die nur über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügen. „Studien zeigen, dass viele Bundesbürger Schwierigkeiten damit haben, Gesundheitsinformationen gezielt zu erfassen und zum Bespiel zwischen Information und Werbung zu unterscheiden“, stellte Kiefer fest. „Wir Apotheker haben als Heilberufler die Aufgabe, uns um jeden einzelnen Patienten zu kümmern. Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest, dass manche Internetnutzer ihr Wissen überschätzen. Aber eine Google-Suche ersetzt nicht das Expertenwissen des Apothekers.“ In seiner Eröffnungsrede ging Kiefer auch auf das Missbrauchspotential von Arzneimitteln ein. „Medikamente haben Nutzen, aber auch Risiken und dürfen deshalb nur von Apothekern abgegeben werden. Medikamente – auch rezeptfreie wie zum Beispiel Schmerzmittel – unterscheiden sich damit von Konsumgütern. Auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriert: Der Mehrverbrauch von Arzneimitteln fördert nicht die allgemeine Gesundheit. Ich rege deshalb an, in Verbrauchermedien wie Fernsehen oder im Internet über ein Werbeverbot für rezeptfreie Arzneimittel mit Missbrauchspotential nachzudenken.“ Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfe zudem nicht aufgeweicht werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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DAV-Vorsitzender Becker: Ordnungspolitische Stabilität fördert digitale Innovation bei Arzneimittelversorgung

Um Innovationen in der Arzneimittelversorgung zu fördern, brauchen Deutschlands Apotheken mehr Planungssicherheit und klare ordnungspolitische Eckpfeiler. „Zu diesen Eckpfeilern gehören die Apothekenpflicht für rezeptfreie Medikamente, das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken und der einheitliche Abgabepreis für verordnete Arzneimittel“, sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), im Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 55. DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam vor mehr als 300 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Medien. In Bezug auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot des Versandhandels mit verordneten Medikamenten mahnte Becker zur Eile: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu befassen und ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten.“ Die Durchsetzung der Arzneimittelpreisverordnung gegen ausländische Versandhändler sei ein Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, deren Sicherung die Regierung versprochen habe, so Becker. Auf einem stabilen ordnungspolitischen Fundament könnten Apotheken auch ihre digitale Innovationskraft besser ausspielen: „Die Apotheken arbeiten im Back-Office schon lange digital. Aber auch im Patientenkontakt wird die Digitalisierung zukünftig eine noch größere Rolle spielen“, sagte der DAV-Vorsitzende. Bundeseinheitlich, diskriminierungsfrei und kassenübergreifend müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, damit alle Patienten davon einen Nutzen haben. Für Becker ist die Konsequenz: „Wir stehen zur gematik und wir stehen zur dazugehörigen Telematik-Infrastruktur. Wir bekennen uns zum E-Rezept und zur E-Patientenakte. Unregulierten Wildwuchs, bei dem E-Rezepte gezielt fehlgesteuert werden und die Datensicherheit auf wackeligen Füssen steht, lehnen wir ab.“ In einem weiteren E-Health-Gesetz sollten laut Becker insbesondere das Medikationsmanagement fortentwickelt und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden: „Die Einführung eines qualitätsgesicherten, honorierten und abgestuften Systems von Medikationsanalyse und -management würde die deutschlandweite Sicherheit in der Arzneimitteltherapie stärken.“ Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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Krätze auf dem Vormarsch – 60 Prozent mehr Verordnungen bei Krätze-Medikamenten

Die Krätze scheint in Deutschland wieder deutlich auf dem Vormarsch zu sein. Das legt eine Analyse der BARMER nahe. So ist die Verordnungszahl wichtiger Krätze-Medikamente zwischen den Jahren 2016 auf 2017 um 60 Prozent gestiegen, von 38.127 auf 61.255 Verordnungen bei den BARMER-Versicherten. „Die Ärzte verschreiben wieder deutlich mehr Krätze-Medikamente, und zwar in allen Regionen Deutschlands. Ähnlich stark dürfte auch die Anzahl der Erkrankten gestiegen sein“, sagt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der BARMER. Bereits bei den ersten Krätze-Anzeichen wie gerötete Papeln im Intimbereich, zwischen den Fingern oder in den Achseln und vor allem nächtlichem Juckreiz solle man zügig den Arzt aufsuchen. Regionale Anstiege um bis zu 127 Prozent Ein Blick in die Bundesländer zeige massive regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Verordnungen von Krätze-Präparaten. Während die Anzahl der Rezepte in Berlin um 35 Prozent zulegt habe, habe es in Schleswig-Holstein eine Zunahme von 127 Prozent gegeben, gefolgt von Bremen (98 Prozent), Rheinland-Pfalz (89 Prozent). Die meisten Verordnungen seien im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen mit 26.758 verschrieben worden, gefolgt von 5.011 in Niedersachsen. Ausgewertet habe die BARMER Verordnungen mit den Wirkstoffen Permethrin, Ivermectin und Benzylbenzoat. So lässt sich das Übertragungsrisiko reduzieren „Eine Ansteckung mit Krätze kann jeden treffen und hat nicht automatisch etwas mit Hygiene zu tun. Die Erkrankten können andere Menschen durch Körperkontakt schon anstecken, wenn sie noch keine Symptome aufweisen“, erklärt Petzold. Besonders leicht könne sich die Krätzmilbe in Kitas verbreiten. Da Krätzmilben außerhalb des menschlichen Körpers einige Tage überleben könnten, rät die Expertin den Betroffenen und ihren Kontaktpersonen, Kleidung und Bettwäsche täglich zu wechseln und bei mindestens 60 Grad zu waschen. Handtücher solle man direkt nach Gebrauch erneuern. Nicht waschbare Dinge sollten sieben bis 14 Tage lang luftdicht verpackt werden. Sinnvoll sei es auch, Polstermöbel und Matratzen täglich mit einem starken Staubsauger abzusaugen. „Man sollte außerdem den Körperkontakt mit an Krätze Erkrankten meiden und nicht im selben Bett schlafen“, rät Petzold. Pressemitteilung der BARMER

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Kampf gegen Arzneimittelfälschungen: Apotheken setzen „securPharm“ ab 1. April um

Der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, die Kriminelle in die legale Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel bis hin zur Apotheke einzuschleusen versuchen, geht ab 1. April 2018 in eine neue Phase. Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für die Einrichtung des Fälschungsschutzsystems „securPharm“: Bis dahin sollen die mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland von ihren Softwarehäusern über notwendige Hardware-Anpassungen und Software-Aktualisierungen informiert sein – und den Zeitplan für die Umsetzung im laufenden Jahr festlegen. Ab dem 1. April 2018 können alle Apotheken ihren Zugang zum securPharm-System beantragen. Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute – genau ein Jahr vor Inkrafttreten der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie – mit. Denn ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „securPharm“ teilgenommen. „Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Wir können jetzt sukzessive von der Vorbereitungs- in die Einrichtungsphase übergehen. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von ‚securPharm‘ am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich.“ Hubmann weiter: „Beim Aufbau des europäischen Fälschungsschutzsystems kümmern wir uns in Deutschland zusätzlich um einen besonderen Schutz sensibler Daten. Mit je einem Server für die Industrieunternehmen und die Apotheken werden die Daten für die notwendigen Prüfprozesse nur anonymisiert ausgetauscht. Erst wenn ein konkreter Fälschungsverdacht auftaucht, werden die entsprechenden Daten deanonymisiert gebündelt und zur Aufklärung weitergeleitet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Endspurt: Nur noch ein Jahr bis zum neuen Fälschungsschutz für Arzneimittel

In einem Jahr geht das neue Schutzsystem für Arzneimittel an den Start. Arzneimittelpackungen, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in den Verkehr gegeben werden, müssen dann Sicherheitsmerkmale tragen. Diese werden von Apotheken vor der Abgabe überprüft, um Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. securPharm e. V., die Organisation, die in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anhand eines Sicherheitsmerkmals entwickelt, zeigt sich zwar zufrieden mit den im vergangenen Jahr erzielten Fortschritten des Systemaufbaus, gleichwohl müssen sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden. Das Schutzsystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss bis 9. Februar 2019 in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sein. Kernelemente des Systems sind zum einen die Verwendung von Packungen mit Erstöffnungsschutz, zum anderen die Kennzeichnung jeder Packung mit einer individuellen Seriennummer. Das securPharm-System sorgt dafür, dass diese Nummer vor jeder Abgabe einer Arzneimittelpackung auf Echtheit geprüft werden kann. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Mit dem europäischen Hub, der für den Datenaustausch zwischen den Schutzsystemen der beteiligten Länder sorgt, ist securPharm bereits verbunden. Aber auch unabhängig davon, wie viele weitere Länder zum Stichtag mit dem Hub verbunden sind, wird das securPharm-System den Patientenschutz in Deutschland verbessern. „Die Errichtung eines europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die von den Systemnutzern nur durch eine frühzeitige Anbindung und eine entsprechende Trainingsphase gemeistert werden kann“, so Hoferichter. Deshalb steht das securPharm-System den Nutzern bereits seit 2013 zum Training zur Verfügung. Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharma-Unternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. So haben 2017 weitaus mehr Pharma-Unternehmen einen Vertrag mit securPharm geschlossen als in den Jahren zuvor. Derzeit sind 200 Pharma-Unternehmen an Bord. Etliche fehlen aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter. Die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nimmt planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. „Bislang hat sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. Hier besteht großer Zeitdruck“. Die Verantwortung für den Anschluss an das nationale System liegt aber bei den Nutzern. „Wir werden nicht nachlassen und weiter darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig an das System anzuschließen und die Prozesse der Echtheitsprüfung zu testen, damit ab 9. Februar 2019 nicht nur das System reibungslos funktioniert, sondern sich auch alle Nutzer angebunden haben“. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittel dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen

Geht es nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission, soll es für auf europäischer Ebene zugelassene Arzneimittel, was rund 95 Prozent aller innovativen Medikamente betrifft, künftig keine Bewertung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten mehr geben. Vielmehr soll eine Folgeabschätzung zu Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten von Arzneimitteln und Medizinprodukten einheitlich auf europäischer Ebene erfolgen, heißt es in einem heute offiziell präsentierten Vorschlag für eine Verordnung. „Diesen Schritt können wir nicht gut heißen, denn wir befürchten die Absenkung der hohen Standards, die wir in Deutschland für die Bewertung von neuen Medikamenten haben. Zusammenarbeit der EU-Mitglieder bei der wissenschaftlichen Bewertung von neuen Arzneimitteln ja, aber eine Absenkung des Niveaus durch Vereinheitlichung auf einem niedrigeren Standard nein“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zu den bisher bekannt gewordenen Plänen. Worum geht es bei dem Vorschlag genau? Arzneimittel sowie Medizinprodukte sollen künftig gemeinsam und verpflichtend auf EU-Ebene bewertet werden. Bei Arzneimitteln wären alle zentral zugelassenen Produkte betroffen. Bei Medizinprodukten würde eine Koordinierungsgruppe entsprechende Auswahlvorschläge unterbreiten. Auf Basis von Herstellerdaten soll eine wissenschaftliche Einschätzung erarbeitet werden. Letzte Entscheidungsinstanz wäre dann jedoch die EU-Kommission. Für die Mitgliedsstaaten wären diese Ergebnisse bindend; eigene klinische Bewertungen dürften parallel nicht mehr vorgenommen werden. Entscheiden sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten weiterhin über Erstattung und Preise der bewerteten Produkte. Welche Auswirkungen bringt das für Deutschland? Die Pläne der EU-Kommission würden einen tiefen Eingriff in das bestehende Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln in Deutschland bedeuten und eine Abkehr von der seit 2012 bewährten Bewertungspraxis im Rahmen des AMNOG-Verfahrens. V. Stackelberg: „Diese Einschnitte in das Handeln der medizinischen Selbstverwaltung sind nicht akzeptabel. Es muss einzelnen Mitgliedsstaaten freigestellt sein, auch weiterhin eigene Bewertungen durchzuführen, die die Besonderheiten ihrer jeweiligen Gesundheitssysteme berücksichtigen.“ Eine schnelle Festlegung auf gemeinsame Bewertungen erscheint angesichts der europaweit sehr unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Folgebewertung von Arzneimitteln kaum möglich. Aktuell gibt es zwischen den Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede – sowohl gesetzliche, als auch methodische. Während einige Länder wie Deutschland ihre Entscheidungen auf der evidenzbasierten Medizin und der Einschätzung des medizinischen Nutzens bzw. Zusatznutzens eines Wirkstoffs aufbauen, stellen andere Länder, wie beispielsweise Holland oder Schweden, auf eine Kosten-Nutzen-Bewertungen ab. Je nachdem welchen Ansatz man verfolgt, führt das z. B. zu einer anderen Auswahl von Vergleichsgrößen bei neuen Arzneimitteln und zu einer anderen Bewertung von patientenrelevanten Endpunkten. „Im Moment ist nicht erkennbar, wie eine europaweit verbindliche Nutzenbewertung ausgestaltet werden könnte, ohne in einzelnen Ländern zu massiven Friktionen zu führen“, so v. Stackelberg. „Erst wenn Methodik, Ergebnisdarstellung, Transparenz der Datengrundlage, Zeitpläne sowie Qualität der Bewertungen geeint sind, hätte man eine Basis über eine verpflichtende Übernahme zu reden. Bis dahin können wir uns allenfalls eine freiwillige Teilnahme vorstellen.“ Klar ist für den GKV-Spitzenverband: Eine gemeinsame Arbeit auf europäischer Ebene könne nur nach evidenzbasierten wissenschaftlichen Standards erfolgen, frei von einer politischen Beeinflussung. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Arzneimittelausgaben 2017: Anstieg niedriger als erwartet – trotz 800.000 neuer Versicherter

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2017 um 3,1 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro gestiegen. Das ist weniger als in der Rahmenvorgabe von Ärzten und Krankenkassen erwartet (3,2 Prozent) und bedeutet eine Wachstumsabschwächung im dritten Jahr in Folge – nach 8,9 Prozent (2014), 5,0 Prozent (2015) und 3,8 Prozent (2016). Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Obwohl sich die Anzahl der GKV-Versicherten um knapp 800.000 (ein Prozent) auf fast 73 Millionen erhöht hat, sank die Zahl der verordneten Arzneimittelpackungen um 2,1 Prozent auf 741 Millionen. Ersten Analysen zufolge sind vor allem Magensäureblocker wie Omeprazol und Pantoprazol seltener verschrieben worden. In der Endabrechnung werden die Arzneimittelausgaben noch niedriger ausfallen. Denn in der DAV-Statistik sind die Einsparungen der Kassen durch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern noch nicht berücksichtigt. Diese betrugen allein in den ersten neun Monaten 2017 schon 2,9 Mrd. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Die Arzneimittelausgaben steigen weiterhin, aber erwartungsgemäß immer moderater“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir haben mehr Versicherte und immer mehr ältere Patienten. Das trägt ebenso wie der medizinische Fortschritt zu den Kosten bei. Wenn mehr Patienten länger und besser leben können, darf man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Deshalb sei auch für 2018 eine Steigerung von 3,2 Prozent für die Arzneimittelausgaben von Ärzten und Krankenkassen eingeplant worden. Becker weiter: „Nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung geht an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Ausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent. Auf der anderen Seite sind die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stark gestiegen. Zudem erzielen die Kassen Einsparungen durch Rabattverträge für Generika und durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern bei neuen Medikamenten mit festgestelltem Zusatznutzen. Trotz der prall gefüllten Börse klagen aber manche Kassenvertreter über hohe Ausgaben und wollen weitere Kürzungen diskutieren. Mich ärgert das, und die Versicherten können das sowieso nicht mehr nachvollziehen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Arzneimittelkonto NRW: In Wuppertal startet der Echtbetrieb

Wuppertal ist ab sofort wichtige Pilotregion für das Projekt “Arzneimittelkonto NRW”. Ein zentrales, patientenindividuelles Arzneimittelkonto versetzt dort erstmals Ärzte, Apotheker und Pflegeinrichtungen in die Lage, sich gemeinsam über ein zentrales Arzneimittelkonto auszutauschen. Der Patient steht dabei immer im Mittelpunkt und kann selbst aktiv an seinem Medikationsmanagement mitwirken. Die Arzneimitteltherapie in Wuppertal soll sicherer werden. Das ist das Ziel des Projektes „Arzneimittelkonto NRW“. Fünf oder mehr Medikamente werden heute regelmäßig von fast der Hälfte der über 65-Jährigen eingenommen. Um für diese Patienten die individuell beste Kombination zusammenzustellen ist zunächst einmal wichtig, dass die am Behandlungsprozess Beteiligten über die Gesamtmedikation informiert sind, um Wechselwirkungen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Doppelverordnungen und -einnahmen zu vermeiden. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) startete im November 2014 eine Studie: Medikationsfehler als Ursache für Krankenhauseinweisungen. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland pro Jahr 500.000 Krankenhausnotaufnahmen durch vermeidbare Medikationsfehler. Außerdem wird die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Multimedikation auf 16.000 bis 25.000 pro Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 starben etwa 3.400 Menschen im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund wurde das „Arzneimittelkonto NRW“ ins Leben gerufen, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Universität Bielefeld. Im Rahmen des Projektes implementierten marktführende Softwarehersteller im Gesundheitswesen, darunter CompuGroup Medical Deutschland AG, eine technische Lösung, die es den Teilnehmern ermöglicht, notwendige Medikationsänderungen unter Berücksichtigung der Gesamtmedikation des Patienten vorzunehmen. Eine spezielle Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfsoftware überwacht jede Änderung oder Ergänzung der Gesamtmedikation. Der Patient selbst kann mit Hilfe einer kostenlosen App (Mediteo) sein Arzneimittelkonto einsehen und, bei Bedarf, frei verkäufliche Präparate und weitere Medikamente hinzufügen. Auch hier überprüft ein Sicherheitscheck bei Neueinträgen auf Wechselwirkungen mit der gesamten bestehenden Medikation. Wuppertal startet als wichtige Pilotregion für das „Arzneimittelkonto NRW“. Mit der Diakonischen Altenhilfe Wuppertal, mit derzeit 8 Pflegeeinrichtungen und 100 Bewohnern pro Haus, hat das Projekt gleich einen wichtigen Teilnehmer gewonnen, der sich bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema elektronisches Medikamentenmanagement zur sicheren Arzneimittelgabe und Arzneimitteltherapiesicherheit beschäftigt. Donate Degenhardt, Qualitätsmanagerin der Diakonischen Altenhilfe, sieht das Projekt Arzneimittelkonto NRW als weiteren Schritt zur noch besseren Versorgung der Bewohner und mehr Transparenz: „Im Medikamentenmanagement ist größte Sorgfalt geboten. Wenn alle Akteure an ein und demselben Medikationsplan eines Patienten arbeiten, ist das ein großer Schritt zur Steigerung der Sicherheit, der Transparenz und Effektivität. Das Arzneimittelkonto knüpft genau an dieser Stelle an.“ Dr. Jürgen Sievers von der teilnehmenden Widder-Apotheke ist ebenfalls vom Projekterfolg überzeugt: „Wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) setzen zwingend die Kenntnis der Gesamtmedikation voraus.“ Dr. Oleg Hoffmann sowie die TALPRAX von Dr. Michaele Müller, Dr. Miriam Hochreuther und Dr. Harriet Weiss werden als erste Wuppertaler Ärzte das Arzneimittelkonto, neben der Heimversorgung, auch ambulanten Patienten anbieten. Weitere Teilnehmer kommen Anfang des kommenden Jahres hinzu. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten (Patienten, Arzt, Apotheke und Pflegeheim) kostenfrei. Interessierte erhalten weitere Informationen zum Projekt „Arzneimittelkonto NRW“ auf der Webseite arzneimittelkonto-nrw.deoder unter der Rufnummer 0261 8000 2590. Pressemitteilung der CompuGroup Medical Deutschland GmbH

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