Kiefer: Regionale und individuelle Verantwortung garantiert hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung

„Die hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung basiert auf der regionalen Verantwortung der Apothekerkammern und der individuellen Verantwortung der Apotheker“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer gestern anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Die jetzige Struktur der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die wohnortnahen Apotheken trägt zuverlässig. Wer meint, dass der Arzneimittelversandhandel nötig sei, redet einen Notstand aus Eigeninteressen herbei oder plappert nach, was andere ihm eingeflüstert haben. Die wohnortnahen Apotheken versorgen alle Patienten ordnungsgemäß: Jeder Patient, der dies möchte, kann den persönlichen Kontakt mit einem Apotheker in seiner Nähe aufnehmen. Sollte es in der Zukunft hier und da zu Engpässen kommen werden die Apothekerkammern regionale Lösungen finden.“ Ein weiterer Schwerpunkt seiner Eröffnungsrede war das Gemeinwohl. Kiefer: „Die Apotheken übernehmen hier viele Gemeinwohlpflichten zum Wohle aller Bundesbürger. Zum Beispiel übernehmen sie Botendienste, stellen Rezepturarzneimittel her, müssen jedes (!) ärztliche Rezept beliefern und sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet (Notdienste). Eine gewinnorientierte Rosinenpickerei ist also ausgeschlossen. Die vielfältigen Gemeinwohlpflichten zu erfüllen, fußt letztlich auf der inneren Haltung der Berufsträger und bedeutet für Apotheker deshalb eine hohe individuelle Verantwortung. Wer nur nach seinem unmittelbaren privaten oder ökonomischen Vorteil trachtet, wird sich damit schwer tun. Anders formuliert: Apotheker können niemals überzeugte Egoisten und Egoisten niemals überzeugende Apotheker sein.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Fristgerechte Umsetzung des neuen Schutzes gegen gefälschte Arzneimittel wichtiger Beitrag zum Patientenschutz

securPharm baut in Deutschland bis zum 9.2.2019 das System für die Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf. Ziel des Systems ist der verbesserte Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln. Die fristgerechte Fertigstellung des Systems zum gesetzlich vorgesehenen Stichtag am 9.2.2019 hat für securPharm und die securPharm tragenden Verbände hohe Priorität. „Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst Ernst. Jeder, dem der Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf eine termingerechte Umsetzung drängen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V. „Marktpartner, die dabei auf eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz nicht warten darf.“ Das securPharm-System steht bereits jetzt für den Anschluss aller Marktakteure der legalen Lieferkette zur Verfügung. securPharm, die nationale Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, hat im letzten Monat allen potenziellen Systemnutzern die notwendigen Informationen für die Anbindung an das System zur Echtheitsprüfung zur Verfügung gestellt. securPharm empfiehlt, sich bereits jetzt anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit zum Stichtag nicht nur das System fertig ist, sondern auch der Übergang zur Echtheitsprüfung im Alltag reibungslos verläuft. Ziel ist ein System, das ab 9.2.2019 wirksam die Patienten vor gefälschten Arzneimitteln schützt. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist ein  verbesserter Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln, falls es diese trotz bestehender Schutzmaßnahmen in die legale Lieferkette geschafft haben sollten. Ab 9. Februar 2019 dürfen aus diesem Grund in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Erstöffnungsschutz, an dem zu erkennen ist, dass die Verpackung auf dem Vertriebsweg nicht geöffnet wurde. Die Seriennummer wird vor der Abgabe bzw. Verwendung jeder Packung stets mit einer Datenbank abgeglichen, die alle vergebenen Nummern enthält. Terminverschiebungen oder inhaltliche Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen erfordern ein aufwändiges Konsultationsverfahren und sind deshalb allein aus formal-organisatorischen Gründen vor dem 9.2.2019 nicht mehr zu erwarten. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemutteilung von securPharm e.V.

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Schlechte Nachricht: Antidiabetikum Metformin senkt Vitamin-B12-Spiegel

Metformin gilt in der Schulmedizin (=Allopathie) als das ist das erste Mittel der Wahl, wenn Sport und diätetische Maßnahmen bei einen Diabetes Typ 2 nicht helfen. Das Präparat steigert die Glucose-Aufnahme der Zellen und senkt die Freisetzung des Zuckers aus der Leber. Gleichzeitig erhöht Metformin die Bildung von Milchsäure, wodurch es zur einer Übersäuerung des […]

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Dr. Andreas Kiefer als DAPI-Vorsitzender bestätigt

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) bestätigte gestern den ehrenamtlichen Vorstand für weitere vier Jahre. Dr. Andreas Kiefer (56) wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Kiefer übernimmt dieses Amt bereits seit sechs Jahren und ist gleichzeitig Präsident der Bundesapothekerkammer. Als Stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Peter Froese (57), Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein wiedergewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Christian Belgardt (54), Präsident der Apothekerkammer Berlin, Dr. Hans-Peter Hubmann (53), Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands und Dr. Sebastian Schmitz (58), Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Als gemeinnütziges Institut liefern wir zuverlässig Fakten der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Als einen der wichtigen Orte dieser Arzneimittelversorgung unterstützen wir die Apotheke und die durch sie versorgten Patienten damit mittelbar und zukünftig noch zeitnaher und noch stärker auch unmittelbar“, sagt Kiefer mit Blick auf die kommenden vier Jahre als Vorsitzender. Das DAPI befasst sich mit der pharmakoökonomischen und pharmakoepidemiologischen Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln sowie allgemeinen Fragen der Arzneimittelversorgung, insbesondere deren Qualitätssicherung. Dazu werden Untersuchungen durchgeführt sowie Gutachten erstellt. Die Auswertungen beruhen auf Daten, die das DAPI von kooperierenden Apothekenrechenzentren erhält. Dem DAPI steht so eine einzigartige Datenbasis zur Verfügung, die aus vollständig anonymisierten Verordnungsdaten von Arzneimitteln besteht, die in öffentlichen Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben wurden. Die Datenbank umfasst mittlerweile 10 Milliarden anonymisierte Verordnungen aus der GKV-Arzneimittelabrechnung und wächst jährlich um ca. 600 Mio. Einträge, die keinen Bezug zu einzelnen Personen, Ärzten oder Apotheken mehr aufweisen. Das DAPI erhält seine Daten in monatlichem Rhythmus als vollständig anonymisierte Kopie von Abrechnungsdaten von Rechenzentren aus allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Das DAPI ist ein gemeinnütziger Verein und wird derzeit getragen von 13 Landesapothekerkammern und 16 Landesapothekerverbänden. Zudem unterstützen ca. 580 Einzelmitglieder die Aktivitäten des DAPI durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Es ist amtlich: Medikamente gegen Bluthochdruck gefährden unser Trinkwasser

Ich erinnere mich noch sehr: Als ich noch anno 2000 auf die Probleme mit unserem Trinkwasser hinwies. bekam ich immer zu hören: „Wir haben doch allerbestes Wasser!“. Und dies sei auch immer wieder „amtlich“ bestätigt worden. Na gut. „Wer nicht hören will, muss fühlen“, sagte meine Oma immer. Im Laufe der Jahre habe ich dennoch einige […]

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Arzneiverordnungs-Report 2017: Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versicherten lagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist.„2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Hinweis: Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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securPharm: Positive Bilanz zur Halbzeit

Die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen dreijährigen Umsetzungsfrist für den Aufbau des Schutzsystems gegen gefälschte Arzneimittel ist nun vorbei. Ab 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit neuen Sicherheitsmerkmalen auf ihrer Verpackung für den Verkehr freigeben. Apotheken können diese an Patienten dann nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgeben. securPharm zieht zur Halbzeit eine positive Bilanz. „securPharm kommt mit dem Aufbau des neuen Fälschungsschutzes gut voran. Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V., der deutschen Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Je näher der Stichtag rückt, desto mehr geht es um Detailfragen, die sich aus dem Testbetrieb ergeben. Herausforderung für die zweite Halbzeit ist neben dem weiteren Systemausbau vor allem die Anbindung der Systemnutzer. Außer den Partnern der Arzneimittelversorgung zählen dazu auch die zuständigen nationalen Behörden. Bislang haben sich 148 von rund 400 betroffenen pharmazeutischen Unternehmen an securPharm angebunden (Stand: August 2017). „Über ein Drittel angebundener Unternehmen ist im europäischen Vergleich eine beachtliche Zahl. Da wir aus dem Testbetrieb allerdings um die komplexen Anforderungen gerade für Unternehmen wissen, wünschen wir uns, dass sich mehr Unternehmen bereits jetzt an securPharm anschließen, da sie ansonsten in ein erhebliches Risiko laufen könnten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm. Pharmazeutische Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen sind, schließen sich über ACS PharmaProtect GmbH an securPharm an. Die Organisation rechnet damit, dass sich zum Jahresende die Anzahl angebundener Unternehmen signifikant steigern wird. Der securPharm-Fahrplan sieht außerdem vor, dass sich ab 2018 alle Arzneimittel abgebenden Stellen anbinden, d.h. alle Apotheken, pharmazeutische Großhändler und Krankenhäuser. Der Zugangspunkt dazu wird von der neu gegründeten Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA), einer Tochter der Avoxa Mediengesellschaft deutscher Apotheker mbH, eingerichtet und betrieben. Sie kümmert sich auch um die eindeutige elektronische Identifizierung der Marktpartner über das N-Ident-Verfahren als Voraussetzung für die securPharm-Anbindung. Die eigentliche Anbindung wird durch die jeweiligen Softwarehäuser, IT-Dienstleister oder die Marktpartner selbst vorgenommen. Die NGDA stellt diesen Unternehmen die notwendige technische Unterstützung zur Verfügung. Der Ausblick auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stimmt optimistischer als noch zu Jahresanfang. Derzeit haben sich in 22 dieser Länder sowie in der Schweiz, die nationalen Organisationen gegründet, die die jeweiligen Systeme für die Echtheitsprüfung aufbauen (Stand: August 2017). Ziel ist der Aufbau eines Fälschungsschutznetzwerks, damit jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke der EU und des EWR auf seine Echtheit überprüft wird, bevor es der Patient erhält. Über securPharm e.V.: securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden: BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag am 9. Februar 2019 ein System bereit zu stellen, das von allen Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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PKV bleibt Innovationsmotor bei Arzneimitteln

Neue Medikamente kommen den Versicherten der Privaten Krankenversicherung (PKV) schneller zu Gute als den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den ersten Jahren nach der Zulassung innovativer Arzneimittel haben Privatversicherte einen deutlich überproportionalen Nutzungsanteil. Während die Zahl der abgegebenen Packungen von neuen Medikamenten im ersten Jahr nach deren Markteintritt in der PKV im Durchschnitt um 108,4% zunahm, stieg sie in der GKV um 81,7%. Auch zwei Jahre nach Markteintritt ist der Anstieg in der PKV (+34,1 %) deutlich höher als in der GKV (+10,6 %). Erst ab dem dritten Jahr nach Zulassung lässt sich für die GKV eine stärkere Zunahme der Verordnungszahlen feststellen. Dies ist ein Ergebnis des neuen Jahresberichts des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung von Privatversicherten. Eine Ursache für die anfangs zurückhaltende Verordnung neuer Medikamente bei GKV-Versicherten sieht das WIP darin, dass der Arzt erst nach abgeschlossener Preisverhandlung der GKV beurteilen kann, ob das neue Medikament im Vergleich zu anderen Wirkstoffen aus Sicht der gesetzlichen Kassen wirtschaftlich ist. Darüber hinaus befasst sich das WIP erstmals auch mit Nachahmerpräparaten bei Biopharmazeutika, den so genannten Biosimilars. Die Analyse zeigt hier, dass bei den Wirkstoffen die Biosimilar-Quoten der GKV höher sind als in der PKV. Der WIP-Arzneimittelbericht verdeutlicht, wie sich PKV und GKV mit ihren unterschiedlichen Rollen und Funktionen im deutschen dualen Gesundheitssystem gegenseitig ergänzen. Die Analyse basiert auf den neuesten verfügbaren Daten des GKV-Arzneiverordnungs-Reports sowie von Insight Health und den 2015er Arzneimittelabrechnungsdaten von PKV-Unternehmen, die zusammen fast 90 % des PKV-Marktes repräsentieren. Die WIP-Studie „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2017, Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV

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Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016). „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“ Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall

„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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