BARMER-Arzneimittelrabattverträge: Zuschläge für die zehnte Tranche vergeben

Die BARMER hat die Zuschläge für die zehnte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Bezuschlagt wurden 137 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 150 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro. „Die Rabattverträge mit Generikaherstellern sind für die Krankenkassen bewährte Instrumente, um die Versorgungsqualität zu verbessern und gleichzeitig die Ausgaben zu steuern“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Kombination von Mehr- und Einpartnermodell Die jetzt bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter Wirkstoffe gegen Schmerzen und zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Diabetes. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter verstärkt auf das Mehrpartnermodell. Bei 121 Losen (81 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 29 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Für neun Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die neuen Verträge gelten ab 1. Oktober 2017 und enden am 30. September 2019. Pressemitteilung der BARMER

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Modellprojekt PRIMA zur Erprobung des Medikationsplans abgeschlossen

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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2016 gaben Apotheken rund 28 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel muss gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der GKV rund 27,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das DAPI. Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4 Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Kiefer: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Arzneirabattverträge sorgen seit zehn Jahren für mehr Wettbewerb im Generikamarkt

„Mit den Arzneimittelrabattverträgen haben wir schon vor zehn Jahren die Pläne der Großkonzerne nachhaltig durchkreuzt und einen gesunden Wettbewerb geschaffen“, resümiert Dr. Christopher Hermann. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg ist seit 2007 bundesweiter Verhandlungsführer für die Rabattverträge der AOK-Gemeinschaft. „Wir haben seitdem einen Markt etabliert, auf dem sich kleinere Hersteller gegen große behaupten können, wenn sie mit Verlässlichkeit punkten, und wir haben ein Instrument etabliert, das GKV-weit inzwischen Beitragsgelder von 20 Milliarden Euro einsparen konnte.“ Ausschreibungen auf dem Generikamarkt führten weiterhin zu einer großen Dynamik. „Im Interesse der Gesetzlichen Krankenversicherung kann es dabei nur um einen Markt mit möglichst vielen lieferfähigen Anbietern gehen. Den haben wir unseren Versicherten in den letzten zehn Jahren erstritten“, sagt der Chef der Südwest-AOK. Eine wahre Verfahrensflut habe es über die Jahre hinweg um das System der Arzneimittelrabattverträge gegeben. Seit 2007 blickt Hermann auf gut 120 Verfahren im Umfeld der Rabattverträge zurück: „Wenn das Prinzip dieser Verträge nicht so wirkungsvoll wäre, hätte sich die Pharmalobby vor Gericht natürlich nicht so ins Zeug gelegt, es zu kippen.“ Der Widerwillen der Pharmabranche war bezeichnend für das Klima der frühen Jahre. Bis zu 60 Auseinandersetzungen pro Ausschreibung waren anfangs möglich. „Im Prinzip mussten wir die Versorgungs- und Beitragssicherheit unserer Versicherten vor Gericht erstreiten“, spitzt Christopher Hermann zu. Inzwischen haben sich Arzneimittelrabattverträge als wettbewerbsbasiertes Instrument – trotz aller Anfeindungen durch die Pharmaseite – durchgesetzt. Auch andere Krankenkassen schreiben seit Jahren nach dem Vorbild des AOK-Master aus. Eine Umfrage, die die AOK Baden-Württemberg im Frühjahr 2017 gemeinsam mit forsa durchgeführt hat, bestätigt, dass die Rabattverträge für den Generikamarkt entschieden zur Versorgungssicherheit von Patienten beitragen: Für lediglich 0,6 Prozent aller abgerechneten Arzneimittel dokumentieren Apotheken ein Lieferversagen der Hersteller und mussten eine andere Packung über den Tisch geben als die verordnete – verglichen mit der Liefersituation in rabattvertragsfreien Versorgungsbereichen wie etwa dem Klinikmarkt ein exzellenter Wert. Aktuell laufen bundesweit Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die Verträge decken rund zwei Drittel des Generikamarkts ab. Zum 1. Juni startete die AOK ihre 18. Rabattvertragstranche, die Kontrakte mit 39 pharmazeutischen Unternehmen und Bietergemeinschaften umfasst sowie 108 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen betrifft. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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ABDA-Imagekampagne stellt Patientengeschichten ins Zentrum

Apotheker rücken Patienten in den Mittelpunkt: Heute ist die diesjährige, vierwöchige Hauptwelle der Imagekampagne ‚Näher am Patienten‘ gestartet. „Erstmals stellen wir die Patienten konsequent in den Mittelpunkt unserer Kampagne. Sie erzählen ihre persönliche Gesundheitsgeschichte selbst – und welche Rolle ihre Apotheke für sie spielt“, sagt Dr. Reiner Kern, Leiter Kommunikation der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Imagekampagne setzt die Agentur Cyrano aus Münster um. Zwei dieser emotionalen Geschichten, die von Nele, einem vierzehnjährigen Mädchen mit schwerem Herzfehler und Dieter, einem siebzigjährigen Lebertransplantierten, werden als kurze Spots ab dem 5. Juni vier Wochen lang auf 75 Großkino-Leinwänden in den Landeshauptstädten ausgestrahlt. Kern: „Wir fahren zweigleisig: Kurze Spots im Kino – ausführliche Videos auf unserer Kampagnenwebseite.“ Weitere Geschichten werden folgen. Die ausführlichen Videos sind unter folgenden Links aufrufbar: www.meine-gesundheitsgeschichte.de Die Videos werden intensiv online sowie in den Sozialen Netzwerken beworben. Die Motive von Nele und Dieter sind bundesweit auch im öffentlichen Raum auf 340 Flächen an ICE-Bahnhöfen sowie auf 2.600 Litfaßsäulen in Klein- und Mittelstädten zu sehen. 200.000 Anzeigen auf Lesezirkelzeitschriften und ganzseitige Anzeigen in der Neuen Apotheken Illustrierten und in der Apotheken Umschau ergänzen die Schaltungen im Printbereich. Zusätzlich können Apotheken Kampagnenpakete mit Plakaten bestellen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Aurora Cannabis Inc. übernimmt den Berliner Arzneimittelhändler Pedanios GmbH

Der Berliner Arzneimittelhändler Pedanios und die kanadische Aurora Cannabis Inc. (TSXV: ACB; OTCQX: ACBFF; Frankfurt: WKN A12GS7) haben sich auf eine Übernahme geeinigt. Die Pedanios GmbH hat sich auf den Vertrieb von medizinischen Cannabisblüten in der Europäischen Union spezialisiert und steht an der Spitze des in Deutschland noch jungen Markts für Cannabismedikamente. Mit der Aurora Cannabis Inc. wird Pedanios von einem von der Health Canada lizenzierten Hersteller übernommen, der große Hanfplantagen in Kanada betreibt. „Zusammen sind Pedanios und Aurora in der Lage, Innovationen weiter voranzutreiben. Gleichzeitig können wir unser Vertriebsnetz vergrößern und einen wichtigen Anteil am Weltmarkt erobern“, erklärt Patrick Hoffmann, Gründer und Geschäftsführer der Pedanios GmbH. Die Pedanios GmbH bleibt auch nach der Übernahme als eigenständige GmbH tätig, die Geschäftsführer Patrick Hoffmann und Dr. Florian Holzapfel sind weiterhin für die Leitung der Geschäfte verantwortlich. Steigende Nachfrage durch Cannabis-Gesetz Im Januar 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig ein neues Gesetz, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten regelt. Cannabis als Medizin gibt es künftig auf Verschreibung des Arztes aus der Apotheke, für die Kosten kommen die Krankenkassen auf. Die Pedanios GmbH besitzt als zugelassener Großhändler für Arznei- und Betäubungsmittel sowie öffentlich nach GMP Kriterien lizensierter Einführer die für den Handel mit Medizinalhanf notwendigen Zulassungen. Seit Dezember 2015 importiert Pedanios Cannabisblüten für den medizinischen Bedarf und vertreibt diese direkt an Apotheken und Labore in Deutschland und Europa. Zu den Kunden von Pedanios gehören mehr als 750 Apotheken. Das Produktportfolio beinhaltet unter anderem elf der fünfzehn von der Bundesopiumstelle zugelassenen Cannabisblüten. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes im März 2017 hat sich der Monatsumsatz der Pedanios GmbH mehr als vervierfacht; die Nachfrage nach medizinischem Cannabis steigt weiter. „Die Übernahme durch die Aurora Cannabis Inc. ist für uns eine strategische Entscheidung: durch einen großen Partner wie Aurora erhält die Pedanios GmbH Zugang zu einem weiteren großen kanadischen Zulieferer. So können wir unser Produktportfolio weiter ausbauen und den Patienten, die auf Präparate von Pedanios vertrauen, eine noch bessere Versorgung garantieren“ erklärt Dr. Florian Holzapfel, Geschäftsführer der Pedanios GmbH. „Der Zusammenschluss mit Aurora ermöglicht es, über die Grenzen Deutschlands und der EU hinaus Geschäftsbeziehungen und Vertriebsstrukturen aufzubauen. Eine Chance, die wir gerne nutzen“. Positive Effekte durch Synergien erwartet „Kanada und Deutschland sind Marktführer, was den Handel mit Cannabismedikamenten betrifft. Als Branchenvorreiter in ihren jeweiligen Herkunftsländern sind Pedanios und Aurora zusammen in der Lage, Innovationen weiter voranzutreiben. Gleichzeitig können wir unser Vertriebsnetz vergrößern und einen wichtigen Anteil am Weltmarkt erobern“, erklärt Patrick Hoffmann, Gründer und Geschäftsführer der Pedanios GmbH. „Wir sind zuversichtlich, dass die Synergien, die unsere Unternehmen erzielen, sich gleichermaßen positiv für unsere Shareholder und Stakeholder auswirken.“ Die Pedanios GmbH bleibt auch nach der Übernahme durch Aurora Cannabis Inc. als eigenständige Gesellschaft tätig, die Geschäftsführer Patrick Hoffmann und Dr. Florian Holzapfel sind weiterhin für die Geschäftsführung verantwortlich. „Die Firma wird weiter ausgebaut und zusätzliche Mitarbeiter werden eingestellt“. „Der Zusammenschluss mit Pedanios ist für Aurora eine transformative Übernahme und gleichzeitig ein entscheidender Schritt auf unserem Weg zu internationalem Wachstum”, erklärt Neil Belot, Chief Global Business Development Officer von Aurora. „Mit der Übernahme stellen wir das Lieferangebot sicher und erweitern die Produktpalette. So befeuern wir einerseits das rasante Wachstum von Pedanios. Andererseits ermöglicht die Transaktion für Aurora, sich auf dem deutschen Markt und der noch jungen Branche in der EU einzubringen”. „Pedanios ist ein First Mover und hat sich innerhalb der EU aber auch weltweit als einer der zuverlässigsten und skalierbaren Großhändler für Im- und Export von medizinischen Cannabisprodukten erwiesen. Patienten, Ärzte und Apotheken innerhalb der EU betrachten Pedanios als verbindliche Quelle für erstklassigen, GMP-zertifizierten Medizinalhanf “, sagt Terry Booth, CEO der Aurora Cannabis Inc. „Wir teilen mit Pedanios nicht nur eine gemeinsame Vision, sondern stellen die gleichen hohen Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Wir haben das gleiche Ziel: zukünftig eine führende Rolle im weltweiten Cannabis-Geschäft einzunehmen. Da die durchschnittlichen Marktpreise in Deutschland höher als in Kanada sind, erwarten wir darüber hinaus, dass sich der Umsatz in Deutschland positiv auf den Gewinnanteil pro Gramm auswirkt.” Der Kaufvertrag schreibt einen Verkaufspreis von 15,7 Millionen Euro in bar sowie Aktien der Aurora Inc. vor, von denen Teile über drei Jahre quartalsweise ausbezahlt werden. Zu Aurora: Aurora Cannabis Inc. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Aurora Cannabis Enterprises Inc. und von der Health Canada im Rahmen der Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations (ACMPR) zugelassener Hersteller für Cannabismedikamente. Das Unternehmen betreibt in Mountain View County, Alberta, eine mehr als 5000 Quadratmeter große Produktionsfläche, die nach modernstem Stand der Technik gebaut ist, und errichtet gerade eine zweite, knapp 7,5 Hektar große Plantage in der Nähe des Edmonton International Airport, die unter dem Namen “Aurora Sky” bekannt ist. Aurora hat zudem eine weitere fast 4000 Quadratmeter große Produktionsfläche in Point-Claire, Quebec, im Westen von Montreal, übernommen. Darüber hinaus ist das Unternehmen als Gründungsinvestor mit einem Anteil von 19,9 Prozent an der Cann Group Limited, dem ersten australischen Unternehmen, das für die Forschung und Züchtung medizinischer Cannabisprodukte zugelassen war, beteiligt. Auroras Stammaktien werden an der Toronto Stock Exchange (TSX-V) unter dem Titel ACB gehandelt, sowie an der OTCQX unter dem Titel ACBFF und in Frankfurt unter WKN A12GS7. Internet: www.auroramj.com Pressemitteilung der Pedanios GmbH und Aurora Cannabis Inc.

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securPharm: Zusätzlicher Fälschungsschutz für Arzneimittel kommt 2019

Um die Sicherheit von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette noch weiter zu erhöhen, müssen ab 9. Februar 2019 verschreibungspflichtige Medikamente zusätzliche Sicherungsmerkmale auf ihrer Packung tragen, die Apotheken vor der Abgabe an den Patienten überprüfen. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche und einheitliche technische Lösungen EU-weit ergänzt. „Ziel ist es, dass jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates sowie den EWR-Staaten künftig auf seine Echtheit überprüft werden kann, bevor es an den Patienten gelangt“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Die zusätzlichen Sicherungsmerkmale sind ein sogenannter Erstöffnungsschutz, so dass erkennbar ist, ob die Packung bereits geöffnet wurde, sowie eine packungsindividuelle Seriennummer, über die jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel auf seine Echtheit geprüft wird. securPharm e. V. baut das Fälschungsabwehrsystem für Deutschland auf, das Teil eines europäischen Fälschungsabwehrsystems wird. Die Echtheitsprüfung von Medikamenten im securPharm-System geschieht über den Scan der individuellen Seriennummer bei der Abgabe in der Apotheke. Über diesen Scan wird der Status der Packung in einer Datenbank abgefragt. Wurde eine Packung mit dieser Seriennummer schon einmal verkauft oder nie in den Vertrieb gegeben, warnt das System automatisch den Apotheker und die Packung wird nicht abgegeben. Das securPharm-System macht Fälschungen leichter erkennbar und damit die legale Lieferkette für Fälscher unattraktiv. Jede Handelsstufe der Lieferkette übernimmt einen wichtigen Sicherungsschritt. Der Hersteller erzeugt die packungsindividuelle Seriennummer während des Produktionsprozesses, der Apotheker überprüft sie bei der Abgabe an den Patienten. Großhändler prüfen die Seriennummer aller Arzneimittel, die nicht vom Hersteller oder einem von diesem beauftragten Großhandel geliefert werden, sowie bei allen Packungsrückgaben aus Apotheken und anderen Großhandlungen. Zusätzlich sind weitere risikobasierte Prüfungen möglich. Auch Reimporteure oder Parallelhändler überprüfen Medikamente beim Kauf auf ihre Echtheit, bevor sie die Packungen für den Verkauf in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen, die dann dort in der Apotheke auf Echtheit geprüft werden können. securPharm ist bereits mit dem zentralen, europäischen Datensystem verbunden, welches perspektivisch den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Das securPharm-System befindet sich bereits im Testbetrieb durch Pharma-Unternehmen, Apotheken und Großhändler. Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden.  Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst  Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände

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Nur noch 19.942 Apotheken in Deutschland: Immer mehr Inhaber geben auf

Mit nur noch 19.942 Apotheken erreicht die Arzneimittelversorgung in Deutschland am Ende des ersten Quartals 2017 einen neuen Tiefpunkt. Mit 32 Neueröffnungen und 113 Schließungen ergibt sich ein Rückgang der Apothekenzahl um -81 innerhalb von drei Monaten (Ende 2016: 20.023). Im ersten Quartal 2016 war nur ein Rückgang um -59 Apotheken zu verzeichnen gewesen (30 Neueröffnungen und 89 Schließungen). Das ergeben aktuelle Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Besonders auffällig ist der Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten drei Monaten des Jahres um -128 sank. Der Zuwachs an Filialen um +47 lässt dies nicht offensichtlich erscheinen, da ehemalige Selbständige zum Teil als angestellte Filialleiter weiterbeschäftigt werden. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke maximal noch drei Filialen in enger räumlicher Nähe bei voller Verantwortungsübernahme zu betreiben. „Immer mehr Apotheken müssen schließen. Die Neueröffnungen können diesen Abwärtstrend leider immer weniger aufhalten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der örtliche Verdrängungswettbewerb und die schwierige Nachwuchssuche können Gründe sein, um die eigene Apotheke schließen zu müssen. Die aktuellen Zahlen deuten darauf hin, dass immer mehr Inhaber entweder ihre Apotheke schließen müssen oder als Filialapotheke verkaufen. Immer mehr selbständige Apotheker verlieren offenbar das Vertrauen in die Zukunft. Wir gehen davon aus, dass dabei auch die neue Situation nach dem EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung aus dem Herbst eine Rolle spielt. Dieser Verlust an selbständigen Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und Gemeinwohlpflicht unzertrennbar miteinander verbunden sind. Jeder Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein Gesicht.“ Schmidt weiter: „Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein harter Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend beschleunigen. Deshalb brauchen wir ein Verbot des Versandhandels mit diesen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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TOP 10 Arzneimittel 2016: Elfmal teurer als der Durchschnitt aller verordneten Arzneimittel

Mit den zehn umsatzstärksten Arzneimitteln des Jahres 2016 wurden 4,1 Milliarden Euro netto umgesetzt. Das entspricht rund 12 Prozent des gesamten GKV-Nettoumsatzes für Fertigarzneimittel, der im Jahr 2016 bei 33,6 Milliarden Euro lag. Gleichzeitig hatten diese zehn Arzneimittel bei den verordneten Tagesdosen nur einen Marktanteil von 1,1 Prozent, wie der GKV-Arzneimittelindex des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) mitteilt. Unter den zehn Arzneimitteln, die mit einem Durchschnittswert von 9,35 Euro je Tagesdosis mehr als elfmal so teuer wie der Durchschnitt aller Arzneimittel waren, befindet sich auch das umsatzstärkste Arzneimittel Humira®. „Im März hat die europäische Zulassungsbehörde das erste Biosimilar zu Humira® genehmigt. Das lässt auf eine zukünftige Entlastung bei den Arzneimittelkosten hoffen“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Insgesamt wurden 2016 über 10.500 verschiedene Arzneimittel verordnet, die rund 2.460 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen umfassten.Unter den Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel befinden sich neben relativ neuen Arzneimitteln, wie Harvoni®, Eliquis® und Eylea®, auch Produkte, deren Schutzrechte bereits abgelaufen sind. Für drei Wirkstoffe gibt es bereits günstigere generische oder biosimilare Alternativen. Beispielsweise ist für Enbrel®(Platz 3) mit dem Wirkstoff Etanercept gegen Immunsystemerkrankungen wie Rheuma oder Schuppenflechte bereits seit Februar 2016 mit Benepali® ein biosimilares Produkt zugelassen und im Markt erhältlich. Ähnliches gilt für das auf Platz 8 stehende Copaxone® mit dem Wirkstoff Glatirameracetat zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Auch hier gibt es mit Clift® seit September 2016 eine generische Alternative. Für das Präparat Clexane® mit dem Wirkstoff Enoxaparin, das zur Thromboseprophylaxe eingesetzt wird, sind zwar alternative Produkte europaweit zugelassen und beispielsweise in den Niederlanden auch verfügbar. In Deutschland wurden diese bisher jedoch nicht auf den Markt gebracht. „Durch den mangelnden Wettbewerb bei diesen Arzneimitteln sind der GKV im Jahr 2016 viele Millionen Euro an unnötigen Ausgaben entstanden“, sagt Helmut Schröder. Unter den Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel befinden sich nur drei Produkte (Harvoni®, Eliquis® und Eylea®), die entsprechend den Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) eine frühe Nutzenbewertung mit anschließender Preisverhandlung durchlaufen haben. Zum Hintergrund Seit 1981 analysiert das WIdO mit dem GKV-Arzneimittelindex den deutschen Arzneimittelmarkt, um zu einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen. Erst die eindeutige Zuordnung von Arzneimitteln mithilfe der ATC-Systematik und die Messung der verordneten Arzneimittelmenge mit definierten Tagesdosen (defined daily doses, DDD) ermöglichen eine tiefergehende und reproduzierbare Analyse der Verordnungsdaten. Die aktuelle Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex hält rund 7.000 verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen sowie die jeweils zugehörigen Tagesdosen als Maßeinheit zur Messung des Verbrauches vor. Diese Arzneimittelklassifikation basiert auf dem international geltenden anatomisch-therapeutisch-chemischen (ATC) System der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wurde speziell an die Situation des deutschen Arzneimittelmarktes angepasst und erweitert. Praktisch angewendet wird die ATC-Klassifikation mit Tagesdosen in allen relevanten Projekten zur Arzneimittelversorgung und zum Arzneimittelmarkt: So werden diese Klassifikationen im Rahmen der GKV-Arzneimittelschnellinformation (GAmSi) Ärztinnen und Ärzten als Informationen über ihr Verordnungsverhalten zur Verfügung gestellt, im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches behandelte Patienten identifiziert oder von zahlreichen Universitäten und anderen forschenden Institutionen für Projekte in der Versorgungsforschung genutzt. Seit April 2017 kann mit dem frei zugänglichen PharMaAnalyst (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst/) des WIdO die ATC-Klassifikation auch für eigene Analysen zu Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen genutzt werden. Die vollständige Publikation des ATC-Index mit DDD-Angaben einschließlich der Methodik der ATC/DDD-Klassifikation ist ab sofort auf der Website des WIdO kostenfrei als Download abrufbar. Mehr Informationen zur Klassifikation finden Sie im Internet: http://wido.de/arz_atcddd-klassifi.html. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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