Honorarvolumen steht endlich fest – IKK BB und KVBB beenden Gerichtsverfahren über die Arzthonorare seit 2013

Bei der Regelung der Finanzierung der ärztlichen Honorare seit 2013 gibt es keine Unsicherheit mehr. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben eine Vereinbarung getroffen und beenden damit  ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in dem eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde. KVBB und IKK BB haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt.  Neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB gehört dazu auch, dass die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug  zieht  die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück. Dazu sagt Dr. Peter Noack, für den Vorstand der KVBB: „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr in Frage stellt.“ Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB, ergänzt: „Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KVBB  möglich, unsere Klage zurückzuziehen. Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden, denn als Krankenkasse mit Sitz in Potsdam kennen wir die Bedürfnisse der Region und sind nicht von Entscheidungen in fernen Konzernzentralen abhängig.“ Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt, da den Krankenkassen die Einnahmen entsprechend der Morbidität über den Risikostrukturausgleich zugeteilt werden und sie deshalb auf entsprechenden Mehrkosten sitzen bleibt. Hintergrund  Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung wird eingeschaltet, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich nicht über gesetzlich zu schließende Verträge, wie z.B. über die Höhe der ärztlichen Honorare einigen können. Neben unparteiischen Mitgliedern und einem Vorsitzendem besteht es aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung und setzt mit Stimmenmehrheit die von allen Krankenkassen an alle Ärzte des Bundeslandes zu zahlende Gesamtvergütung fest. Die KV Brandenburg (KVBB) vertritt die Interessen von über 4.100 ambulant tätigen Ärzten und Psycho-therapeuten. Sie organisiert rund um die Uhr im Land Brandenburg die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung und garantiert die hohe Qualität der ärztlichen Tätigkeit. Die KV Brandenburg schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen unter anderem auch die Verträge zur Honorierung der Vertragsärzte. Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) mit Sitz in Potsdam hat aktuell gut 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 % und sie wurde im Frühjahr 2016 vom Deutschen Finanz Service Institut als Krankenkasse mit dem bundesweit besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. Gemeinsame Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin und der KV Brandenburg

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Umsatzsteuer: Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen

Die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen gegen Entgelt stellt keine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG steuerfreie Leistung dar, wenn die Zuwendung des Liquiditätsvorteils an die Leistungsempfänger (Ärzte) gegen Vorfinanzierungsgebühr keine selbstständige Leistung in Form einer Kreditgewährung ist, weil die gemäß Vorfinanzierungsvertrag von der Unternehmerin erbrachten Leistungen aus Sicht der Leistungsempfänger (Ärzte) eine einheitliche Leistung darstellen, die durch das Forderungsmanagement und nicht durch die Vorfinanzierung als Kreditgewährung geprägt wird (FG München 31.8.16, 3 K 874/14, Rev. BFH V R 53/16). Im Streitfall sah der Vorfinanzierungsvertrag u.a. vor: Forderungsübernahme bis max. 90 Tage, Abrechnung mit Forderungseinzug und Vorfinanzierung. Allein aus dem Umstand, dass den Ärzten ein Liquiditätsvorteil dadurch entsteht, dass sie den, um die Kreditgebühr, geminderten Kaufpreis der Forderung bereits vor Einziehung der Forderung erhalten, kann nach Auffassung des FG noch nicht gefolgert werden, dass es sich hierbei um eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung handelt. Die Zinszahlung (Kreditgebühr) für die Vorfinanzierung stelle insoweit allenfalls einen Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die (hier: unechte) Factoring-Leistung (vgl. BFH 15.5.12, XI R 28/10, BStBl II 15, 966; BFH 10.12.09, V R 18/08, BStBl II 10, 654). PRAXISHINWEIS | Das FG München hat die Revision zugelassen, weil es für klärungsbedürftig erachtet, ob der BFH (10.12.81, V R 75/76, BStBlII 82, 200) die für den Fall des unechten Factorings entwickelten Rechtsgrundsätzen im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH (26.6.03, C-305/01, BStBl II 04, 688) noch festhält. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sind Einspruch und Klage geboten. Einspruchsformular des IWW gibt es hier: Einspruchsmuster (QUELLE: ID 44427138 – Eine Information des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH / PFB – Praxis Freiberufler Beratung)

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KV Nordrhein: Ärztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr einsatzbereit

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auch an den bevorstehenden Feiertagen. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr ein akutes gesundheitliches Problem hat, kann den ambulanten Notdienst nutzen. An vielen Orten dienen Notdienstpraxen als Anlaufstellen, die ohne Voranmeldung direkt aufgesucht werden können. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen im Rheinland gibt es unter www.kvno.de/notdienst oder über die Arztrufzentrale NRW unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Die Nummer der Arztrufzentrale NRW können auch bettlägerige Patienten oder deren Angehörige wählen, die einen Hausbesuch benötigen, der von der Arztrufzentrale koordiniert wird. Zudem erhalten Patienten unter der Nummer 116117 Hinweise über die Erreichbarkeiten der fachärztlichen Notdienste der Augen-, HNO- und Kinderärzte in Nordrhein. An den vier Werktagen 27, 28., 29. und 30. Dezember werden einige Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen bleiben. Während der Sprechstundenzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort vertretungsweise die Versorgung. Patienten sollten auf entsprechende Aushänge und Ankündigungen der örtlichen Praxen achten. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist die Arztrufzentrale zu folgenden Zeiten erreichbar: Von Freitag, 23. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Dienstag, 27. Dezember um 8 Uhr, und von Freitag, 30. Dezember, ab 12 Uhr durchgängig bis Montag, 2. Januar, um 8 Uhr. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Praxisbörsentag der KV Nordrhein: Oberbergischer Kreis wirbt um ärztlichen Nachwuchs

Etwa jeder vierte Hausarzt im Rheinland ist aktuell über 60 Jahre alt und wird in naher Zukunft einen Nachfolger für seine Praxis suchen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, zu deren Aufgaben die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Nordrhein zählt, unterstützt die Mediziner dabei, rechtzeitig Nachfolger für ihre Praxen zu finden und damit die Versorgung vor Ort zu erhalten. Ein wichtiges Instrument dabei sind die nordrheinischen „Praxisbörsentage“, auf denen niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten direkten Kontakt mit potenziellen Nachfolgern aufnehmen können und der ärztliche Nachwuchs gleichzeitig über alle Fragen der Niederlassung informiert wird. Auf dem nächsten Praxisbörsentag der KV Nordrhein, der am Samstag, den 12. November 2016, in Köln (Sedanstr. 10-16) stattfindet, wird erstmals der Oberbergische Kreis um Mediziner-Nachwuchs werben und sich als attraktive Region mit guten Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte präsentieren. „Der Oberbergische Kreis ist aus vielen, guten Gründen eine attraktive Alternative zum Leben und Arbeiten für niederlassungswillige Ärzte. Unsere Stärke ist die persönliche Ansprache, man kennt sich und man hilft sich hier. Die umliegenden Großstädte sind gut zu erreichen und gar nicht so weit weg, wie mancher vielleicht denkt. Wir haben eine grandiose Natur, die auch zu Werbezwecken genutzt wird, sowie hervorragende Freizeitmöglichkeiten. Als familiengeprägte Region legt der Kreis großen Wert auf gesunde und gesunderhaltende Lebens- und Umweltfaktoren. So haben wir vermutlich das beste Trinkwasser in NRW und unsere Grundstückspreise lassen Sie nachts auch gut schlafen“, sagt Ralf Schmallenbach, Dezernent des Oberbergischen Kreises. Direkter Austausch steht im Mittelpunkt Da die Nachfolgersuche immer schwieriger wird, setzt der Praxisbörsentag auf den persönlichen Kontakt und das direkte Kennenlernen von Abgebern und Interessenten. „Wir begrüßen sehr, dass sich mit dem Oberbergischen Kreis eine ganze Region aus Nordrhein präsentiert. Die Kommunen signalisieren damit, dass sie selber wesentlich dazu beitragen können, die ärztliche Versorgung vor Ort zu erhalten – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Praxisräume und geeigneter Ansprechpartner vor Ort“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Der seit 2008 zwei Mal jährlich stattfindende Praxisbörsentag ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Arztmangel entgegenwirken möchte. Auf Inseraten können Praxisabgeber und interessierte Einsteiger vermerken, wo und wann sie eine Praxisabgabe bzw. -übernahme planen. Zudem informieren Experten der KV über alle Fragen rund um die Niederlassung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)

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Ärztemonitor 2016: Zufriedene Ärzte und Therapeuten im Rheinland

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Rheinland üben ihren Beruf sehr gerne aus. Dies ist eines der Ergebnisse des diesjährigen Ärztemonitors, einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des NAV-Virchow-Bundes, an der Mitte 2016 rund 700 Ärzte und Psychotherapeuten aus Nordrhein teilnahmen. Bundesweit befragte das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen rund um die Praxis. 95 Prozent der Befragten aus Nordrhein stimmen der Aussage „Meine Arbeit macht mir Spaß“ zu. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von knapp 50 Stunden und rund 40 versorgten Patienten am Tag bewerten nahezu alle Mediziner und Therapeuten (99 Prozent) ihre Arbeit als nützlich und sinnvoll; 87 Prozent würden ihren Beruf erneut ergreifen. „Das ist ein erfreuliches Stimmungsbild, das Ergebnisse früherer Umfragen bestätigt. Es zeigt, dass die Zufriedenheit mit dem Beruf an sich kaum Schwankungen unterworfen ist, obwohl die Aufgaben der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten immer komplexer werden und die Anforderungen steigen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Als KV wollen wir dauerhaft zur Zufriedenheit der Ärzte und Therapeuten beitragen, indem wir ihnen das Leben und Arbeiten in der Praxis erleichtern.“ Nachwuchsmangel bereitet Sorgen Trotz aller Zufriedenheit plagen die Niedergelassenen im Rheinland auch Sorgen. Mehr als die Hälfte der Ärzte und Therapeuten (63 Prozent) bewertet die Aussicht, perspektivisch Nachfolger für ihre Praxen zu finden, als schwierig bis sehr schwierig. Insbesondere Hausärzte nehmen die angespannte Nachwuchssituation als belastend wahr und rechnen für eine erfolgreiche Praxisweitergabe mit einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Befragt zu ihrer wirtschaftlichen Situation, sehen insbesondere psychotherapeutische und fachärztliche Praxisinhaber Verbesserungsbedarf. Servicestelle: Terminangebot größer als Nachfrage Ein weiteres Ergebnis des Ärztemonitors betrifft die Anfang 2016 von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Termin-Servicestellen, die Patienten in medizinisch dringlichen Fällen Facharzttermine binnen vier Wochen vermitteln sollen. Fast jeder zweite Facharzt im Rheinland (44 Prozent) gab an, der Termin-Servicestelle freie Kapazitäten zur Vermittlung gemeldet zu haben (Bundesdurchschnitt: 38 Prozent). Auch die Zahl der übermittelten freien Facharzttermine liegt im Rheinland mit 7,4 über dem Bundesschnitt von 4,8. Dabei ist das Angebot an Terminen insgesamt größer als die Nachfrage: 56 Prozent der Fachärzte beantwortet die Frage, ob alle der von ihnen gemeldeten Termine wahrgenommen wurden, mit „Nein“. „Diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen, die wir in den zurückliegenden Monaten beim Betrieb der Termin-Servicestelle in Nordrhein gemacht haben“, sagt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Über zehn Prozent der vermittelten Termine werden von den Patienten nicht wahrgenommen. „Dies ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Terminsituation bei Fachärzten offenbar weniger problematisch ist als teilweise öffentlich dargestellt.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Ein kleiner „Pieks“ mit großer Wirkung: KV Nordrhein rät zur Grippeschutzimpfung

Die Grippe ist keine harmlose Erkrankung: Mehrere tausend Menschen sterben allein in Deutschland jährlich an der „echten Grippe“, also an einer Infektion mit Influenza-Viren und ihren Folgen. Bei etwa 20 Prozent der Infizierten kommt es zu schweren Verläufen. Den besten Schutz vor einer Grippe bietet eine Impfung. Vor allem über 60-Jährige, chronisch Kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen – sie sind besonders gefährdet, sich mit dem Virus anzustecken. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein empfiehlt, sich möglichst bald impfen zu lassen. „Die beste Zeit für die Impfung sind die Monate Oktober und November. In der Regel dauert es dann zwei Wochen, bis der Körper genügend Antikörper produziert hat, um gegen eine Infektion geschützt zu sein“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Die ersten Chargen des diesjährigen Influenza-Impfstoffes sind ausgeliefert und in den Arztpraxen verfügbar. Neben Hausärzten nehmen auch Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen die Grippeschutzimpfungen vor. Ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist, sollten Patientinnen und Patienten mit ihrem Arzt besprechen. Im vergangenen Jahr ließen sich in Nordrhein rund eine Million Menschen gegen die Influenza schützen. Mit einigen Krankenkassen konnte die KV Nordrhein wieder Sondervereinbarungen abschließen: So übernehmen die Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, BKK 24, Pronova BKK, die actimonda Krankenkasse sowie die VIACTIV Krankenkasse von Oktober dieses Jahres bis Ende März 2017 die Kosten der Grippeimpfung für alle ihre Versicherten – auch wenn sie keiner der oben genannten Risikogruppen angehören. Die AOK Rheinland/Hamburg trägt zudem die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten bis 18 Jahre. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Gefälligkeitsgutachten: Pauschaler Vorwurf gegen Ärzte ist unredlich

„Wir weisen den pauschalen Vorwurf der Bundesregierung, viele Ärzte stellten falsche Gutachten aus, um Abschiebungen zu verhindern, zurück”, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linkspartei, hatte die Regierung behauptet, dass eine größere Zahl solcher Bescheinigungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose” und das Votum enthalte, es solle keine Abschiebung erzwungen werden. „Schon im Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einräumen müssen, dass die von ihm in den Raum gestellte Zahl von 70 Prozent der Männer unter 40, die vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt würden, keine allgemeingültige, statistisch belegbare Größe sei”, so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. „Auch jetzt bleibt die Bundesregierung wieder Beweise in Form bundesweiter Zahlen schuldig”. Von Knoblauch zu Hatzbach wendet sich nachdrücklich gegen pauschalierende Schuldzuweisungen. Der Politik müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass eine Begutachtung “nicht mal so nebenbei” zu erledigen sei. “Dafür braucht es Zeit und Erfahrung”. Selbstverständlich unterlägen Ärzte nicht nur bei “Inländern” der Sorgfaltspflicht. Diese ärztliche Verpflichtung müsse jedem Menschen entgegenbracht werden. „Es ist unredlich, wenn die Zeit, die für die notwendige Prüfung der Asylbegehren benötigt und auch durch weiterhin ungelöste Probleme im Verwaltungshandeln verzögert wird, der Ärzteschaft in die Schuhe geschoben werden soll”, betont von Knoblauch zu Hatzbach. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen

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Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen beschließt Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises

Mit knapper Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) am 14.09.2016 die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in Hessen beschlossen. Bei 17 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen sprachen sich 23 Delegierte für den Beitritt der LÄKH zum Rahmenvertrag der Bundesärztekammer zur Herausgabe des eHBA aus. Der Entscheidung waren lebhafte Diskussionen vorausgegangen, in denen erhebliche Bedenken gegenüber der Einführung des Ausweises geäußert wurden. Aus Datenschutzgründen hatte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bereits 2008 gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und gegen die Unterzeichnung des Rahmenvertrags zur Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises entschieden. Damit ist die LÄKH bis heute die einzige Kammer bundesweit, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat. Hessischen Ärztinnen und Ärzten war es bislang nicht möglich, den nötigen Antrag auf einen eHBA zu stellen, obwohl das hessische Heilberufsgesetz die Kammer zur Ausgabe verpflichtet. Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz drängt der Gesetzgeber nun auf eine zügige Einführung des eHBA, um die erste Anwendung in der Telematikinfrastruktur, den qualifiziert signierten elektronischen Arztbrief zu ermöglichen. Die Anwendung soll gefördert werden, die Nichteinhaltung von Fristen dagegen mit Einbußen oder Sanktionen belegt werden. Um hessische Ärztinnen und Ärzte nicht zu benachteiligen und ihnen die Nutzung des eHBA zu ermöglichen, sah die Mehrheit der Delegierten trotz weiter bestehender Datenschutzbedenken die Notwendigkeit der Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Die Landesärztekammer Hessen wird innerhalb der nächsten Monate sicherstellen, dass hessische Ärztinnen und Ärzte möglichst bereits im Dezember einen eHBA bestellen können. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen

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Einigung über Honorarerhöhung und Vergütung des Medikationsplans

Am 21.09.2016 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2017 geeinigt. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente inklusive des neuen Medikationsplanes ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf: Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 315 Millionen Euro. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 170 Millionen Euro. Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet. Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den Versicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärten: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Insbesondere für die Einführung des neuen Medikationsplans wurde nun die entscheidende Grundlage gelegt.“ Nach der heutigen Einigung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Streit beim 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS

Kommerz versus Humanität „Glaubt man den öffentlichen Äußerungen der letzten Zeit, dann wird der Konflikt zwischen Ärzten und Ökonomen in Krankenhäusern wieder heftiger“, stellt der Gesundheitsunternehmer und Präsident des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann, fest. Das sei Grund genug, das Thema … Weiterlesen →

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