Honorarvolumen steht endlich fest – IKK BB und KVBB beenden Gerichtsverfahren über die Arzthonorare seit 2013
Bei der Regelung der Finanzierung der ärztlichen Honorare seit 2013 gibt es keine Unsicherheit mehr. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben eine Vereinbarung getroffen und beenden damit ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in dem eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde. KVBB und IKK BB haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt. Neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB gehört dazu auch, dass die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug zieht die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück. Dazu sagt Dr. Peter Noack, für den Vorstand der KVBB: „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr in Frage stellt.“ Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB, ergänzt: „Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KVBB möglich, unsere Klage zurückzuziehen. Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden, denn als Krankenkasse mit Sitz in Potsdam kennen wir die Bedürfnisse der Region und sind nicht von Entscheidungen in fernen Konzernzentralen abhängig.“ Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt, da den Krankenkassen die Einnahmen entsprechend der Morbidität über den Risikostrukturausgleich zugeteilt werden und sie deshalb auf entsprechenden Mehrkosten sitzen bleibt. Hintergrund Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung wird eingeschaltet, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich nicht über gesetzlich zu schließende Verträge, wie z.B. über die Höhe der ärztlichen Honorare einigen können. Neben unparteiischen Mitgliedern und einem Vorsitzendem besteht es aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung und setzt mit Stimmenmehrheit die von allen Krankenkassen an alle Ärzte des Bundeslandes zu zahlende Gesamtvergütung fest. Die KV Brandenburg (KVBB) vertritt die Interessen von über 4.100 ambulant tätigen Ärzten und Psycho-therapeuten. Sie organisiert rund um die Uhr im Land Brandenburg die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung und garantiert die hohe Qualität der ärztlichen Tätigkeit. Die KV Brandenburg schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen unter anderem auch die Verträge zur Honorierung der Vertragsärzte. Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) mit Sitz in Potsdam hat aktuell gut 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 % und sie wurde im Frühjahr 2016 vom Deutschen Finanz Service Institut als Krankenkasse mit dem bundesweit besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. Gemeinsame Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin und der KV Brandenburg
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