Wahlergebnis in Nordrhein: 21 neue Delegierte in der Vertreterversammlung

Mit einer Wahlbeteiligung von rund 53 Prozent haben die im Rheinland niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein ihre neue Vertreterversammlung (VV) gewählt. Damit lag die Beteiligung unter der von 2010 (etwa 58 Prozent). 19.565 KVNO-Mitglieder waren in der Zeit vom 2. Juli bis 3. August dazu aufgerufen, über die 50 Vertreter in der nächsten Amtsperiode zu entscheiden, die am 1. Januar 2017 beginnt und sechs Jahre dauert. Nach dem jetzt offiziell vom Landeswahlausschuss festgestellten Wahlergebnis erhielt bei den Hausärzten „Die Hausarztliste“ des Hausärzteverbandes mit 1.533 Stimmen die meisten Stimmen; sie ist künftig mit neun (bisher acht) Sitzen in der VV der KV Nordrhein vertreten und hält damit die Hälfte der 18 hausärztlichen Sitze in der VV. Neu in der VV: Angestellte Ärzte aus der Niederlassung Bei den Fachärzten versammelten die „Versorgerfachärzte“ mit 1.685 Stimmen die höchste Stimmenzahl und sicherten sich damit ebenfalls neun VV-Mandate; insgesamt verteilen sich die 21 Sitze der Fachärzte auf acht Listen. Unter den ermächtigten Krankenhaus- und angestellten Ärzten, die sechs Sitze in der VV haben, konnte der „Marburger Bund“ die meisten Stimmen (273) auf sich vereinen, damit allerdings nur zwei seiner bisher fünf VV-Sitze sichern. Die übrigen vier Sitze der angestellten Ärztinnen und Ärzte entfallen künftig auf Vertreter aus dem niedergelassenen Bereich. Bei den psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, für die fünf Sitze in der VV reserviert sind, erhielt das „Bündnis Kooperative Liste“ die meisten Stimmen (954) und somit drei Sitze. 21 der 50 Delegierten ziehen neu in die VV ein. Die konstituierende Sitzung der neuen Amtsperiode findet am 8. Oktober 2016 im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt. Dann werden die Vorsitzenden der Vertreterversammlung sowie der zweiköpfige hauptamtliche Vorstand gewählt. Die Ergebnisse im Einzelnen:  Hausärzte, 6.065 wahlberechtigte Mitglieder: Liste 1 Die Hausarztliste, Listenführer Dr. Dirk Mecking, Duisburg, 1.533 Stimmen, 9 Sitze Einzelwahlvorschlag 2 Gemeinsam – Kritisch – Konstruktiv, Dr. André Bergmann, Neukirchen-Vluyn, 40 Stimmen, kein Sitz Liste 3 Unabhängige Hausärzte Nordrhein, Dr. Carsten König, Düsseldorf, 616 Stimmen, 4 Sitze Liste 4 Pädiater für Nordrhein, Christiane Thiele, Viersen, 561 Stimmen, 3 Sitze Einzelwahlvorschlag 5 Hausärzte Mönchengladbach, Dr. Mathias Jorde, Mönchengladbach, 44 Stimmen, keinen Sitz Liste 6 Ärztebündnis Nordrhein – Die Hausärzte, Dr. Lothar Rütz, Köln, 404 Stimmen, 2 Sitze.   Fachärzte, 7.265 wahlberechtigte Mitglieder: Liste 1 Die Internisten, Norbert Mülleneisen, Leverkusen, 233 Stimmen, 1 Sitz Liste 2 Freie Ärzteschaft, Wolfgang Bartels, Düren, 397 Stimmen, 2 Sitze Liste 3 Augenarztliste Nordrhein – Bündnis Nordrhein, Dr. Ludger Wollring, Essen, 375 Stimmen, 2 Sitze Liste 4 Versorgerfachärzte, Dr. Manfred Weisweiler, Geilenkirchen, 1.685 Stimmen, 9 Sitze Liste 5 ZNS – Bündnis für Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, Aachen, 285 Stimmen, 2 Sitze Liste 6 Neue Liste Psychotherapie, Dr. Gabriele Friedrich-Meyer, Bonn, 451 Stimmen, 2 Sitze Liste 7 Unabhängige Ärzte – Fachärzte, Dr. Jürgen Zastrow, Köln, 409 Stimmen, 2 Sitze Liste 8 Landesweite Liste fachärztlicher Internisten, Dr. Andreas Kleemann, Ratingen, 190 Stimmen, 1 Sitz.   Ermächtigte Krankenhaus- und angestellte Ärzte, 3.400 wahlberechtigte Mitglieder: Liste 1 Die angestellten Internisten, Dr. Christoph Lersch, Aachen, 48 Stimmen, 1 Sitz Liste 2 Wir in Klinik, Praxis MVZ, Fritz Stagge, Essen, 84 Stimmen, 1 Sitz Liste 3 Liste HNO, Dr. Uta Stierstorfer, Krefeld, 159 Stimmen, 1 Sitz Liste 4 Marburger Bund, Prof. Dr. Peter Heering, Köln, 273 Stimmen, 2 Sitze Liste 5 Angestellte Ärzte – Unabhängig, Barbara Grauduszus, 142 Stimmen, 1 Sitz.   Psychologische Psychotherapeuten/KJP, 2.835 wahlberechtigte Mitglieder: Liste 1 Bündnis Kooperative Liste, Dipl.- Psych. Barbara Lubisch, Aachen, 954 Stimmen, 3 Sitze Liste 2 Unabhängige Ärzte – Psychotherapeuten, Dr. Andreas Šoljan, Düsseldorf, 59 Stimmen, kein Sitz Liste 3 PsychotherapeutInnen Nordrhein, Dipl.-Psych. Oliver Kunz, Mülheim, 186 Stimmen, kein Sitz Liste 4 Psychodynamische Liste, Dr. Paul Dohmen, Aachen, 329 Stimmen, 1 Sitz Liste 5 Zusammenarbeit Stärken, Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Thomas Nachreiner, 234 Stimmen, 1 Sitz.   Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)

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Arztbesuche: Doppeluntersuchungen vermeiden

Ärztliche Behandlungen sind in Deutschland viel zu oft nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt. Diese Einschätzung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen teilt auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Patienten müssen besser durch den Gesundheitsdschungel gelotst werden“, sagt KKH-Chef Ingo Kailuweit. „Doppeluntersuchungen und nicht aufeinander abgestimmte Therapien belasten nicht nur die Beitragszahler sondern auch die betroffenen Patienten. “Die Lösung des Problems sieht die KKH allerdings in anderen Bereichen als der Ärztevertreter: Eine von oben angeordnete Steuerung der Patienten ist aus Sicht der Krankenkasse nicht der richtige Weg. Stattdessen wird es für Kassenchef Kailuweit höchste Zeit, die elektronische Gesundheitskarte mit weiteren Funktionen auszustatten. „Wenn auf der Gesundheitskarte alle wichtigen Patientendaten genauso wie nicht aufeinander abgestimmte Medikamente gespeichert sind, gehören unnötige Untersuchungen der Vergangenheit an. Wichtig dabei ist, dass ausschließlich der Patient selber über die Verwendungen der Daten entscheiden darf“, so Kailuweit. Ferner müsste sich die Ärzteschaft fragen lassen, weshalb es in Deutschland die beklagten häufigen Arztwechsel gäbe: „Sicherlich spielen bei Patienten auch eine gewisse Unzufriedenheit mit der Qualität der Behandlung einschließlich der Ergebnisse sowie lange Wartezeiten eine Rolle“, sagt Kailuweit. Pressemitteilung der KKH

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AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Hausbesuche leichter gemacht – das 500. VERAHmobil ist gestartet

Das VERAHmobil ist ein voller Erfolg. Heute wurde im Freiburger Autohaus Gehlert bereits das 500. VERAHmobil in Baden-Württemberg ausgeliefert. Der innovative Service kann von allen Hausärzten genutzt werden, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen und eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) einsetzen. Sie führen häufig Hausbesuche bei chronisch kranken Patienten durch und entlasten den Hausarzt so wirkungsvoll. Mit dem bundesweit ersten Hausarztvertrag von AOK Baden-Württemberg, baden-württembergischen Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg sowie den daran angeschlossenen Facharztverträgen wurden seit 2008 systematisch neue Strukturen geschaffen, um die ambulante Patientenversorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Das VERAHmobil ist ein Gemeinschaftsprojekt der drei Vertragspartner zur Verbesserung der Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Bereits seit Mai 2013 können Hausärzte, die im AOK-Vertrag eine VERAH einsetzen, einen Kleinwagen zu besonders günstigen Konditionen leasen. Seit Ende 2015 gibt es auch elektro- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge im Angebot. Für erstere gilt seit August auch die von der Bundesregierung verabschiedete Prämie von 4.000 Euro. Für die Balinger Gemeinschaftspraxis Hausser nahm jetzt die VERAH Tanja Heldt den Schlüssel für das 500. VERAHmobil entgegen: „Ich halte das für eine sehr gute Idee, weil es eine Aufwertung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die VERAH darstellt. Außerdem kann ich jetzt zu Hausbesuchen fahren ohne mein privates Auto nutzen zu müssen.“ Die VERAH übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt patientennahe Tätigkeiten, unter anderem Hausbesuche, Medikamenten- oder Wundmanagement. „Das VERAHmobil kommt bei Ärzten und Patienten gleichermaßen gut an“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Gerade durch die Übernahme von Routinehausbesuchen erfahren wir eine spürbare zeitliche Entlastung durch die VERAH und die Besuche werden mittlerweile von den meisten Patienten voll akzeptiert“. Das bestätigt auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, in dessen Praxis das VERAHmobil bereits seit über fünf Jahren im Einsatz ist: „Unsere chronisch kranken und älteren Patienten können so noch besser versorgt werden, und bei diesen Patienten wird das VERAHmobil sehr positiv wahrgenommen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Arzttermine online buchen: Startschuss für Arzt-Auskunft Termin

Die Musikgeschichte hat viele geniale Komponisten hervorgebracht. Doch egal ob Bach, Beethoven oder Brahms, eines kann kein Musiker der Welt von sich behaupten: Dass Menschen ihm immer noch gerne zuhören, wenn sie in der Warteschleife feststecken – besonders nicht, wenn es bei einem Arzttermin um die eigene Gesundheit geht. Sofern also kein noch wundervolleres Wunderkind als Beethoven geboren wird, müssen wir das Problem anders lösen. Oder am besten gleich am Schopfe packen: Denn mit der Online-Buchung von Arztterminen müsste eigentlich niemand mehr „Für Elise“ hören – zumindest nicht am Telefon.

Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Keine Mehrheit für Bildung von Fraktionen in der neuen Wahlperiode

Mit einem Rückblick auf die jüngste Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Vortag des Ärztetags in Hamburg begann Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, seinen Bericht zur Lage im Rahmen der VV der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Einen breiten Raum nahm dabei das neue Positionspapier „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ ein. „Der Kern des Konzepts ist das klare Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag der KVen.“ Dieser soll im Sinne der Patientenversorgung künftig vermehrt in Kooperation mit Krankenhäusern gestaltet werden – „das ist ein Weg, den wir im Zuge unserer Notdienstreform konzeptionell bereits beschritten haben“, sagte Potthoff. Im Verlauf seines Berichts ging Potthoff auch auf die Eckpunkte des geplanten „Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetzes“ ein, durch das die Politik das Handeln auch der ärztlichen Selbstverwaltung reglementieren und stärker beaufsichtigen möchte. „Die Betitelung des Gesetzentwurfs ist in Teilen zynisch, wenn man sich die Inhalte genauer anschaut“, kritisierte Potthoff. „Der Gesetzgeber hat darin offenbar einfach aufgegriffen, was ihm in der aktuellen Debatte um die KBV an Sachverhalten begegnet ist“, so Potthoff. Einige Regelungen unterschieden sich kaum von der Einsetzung eines Staatskommissars – etwa die Möglichkeit, Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen, ohne dass dagegen eine Klagemöglichkeit besteht. Verhandlungen über neue Richtgrößenvereinbarung Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender, nahm Stellung zum aktuellen Stand in Sachen Richtgrößenvereinbarung. „Wir haben die noch bestehende Richtgrößenvereinbarung zum Ende dieses Jahres gemäß des Beschlusses unserer VV gekündigt und verhandeln mit den Kostenträgern über eine neue Vereinbarung. Unser Ziel ist es, das Verordnungsverhalten unserer Mitglieder so zu begleiten, dass es nicht (mehr) zu Regressen kommt“, sagte Brautmeier. Ein weiteres für die Vertragsärzteschaft wichtiges Thema ist die Einführung des elektronischen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Brautmeier informierte über den voraussichtlich Anfang Oktober 2016 beginnenden Testbetrieb des VSDM in der Region Nordwest, zu der auch das Rheinland zählt. „Wir gehen davon aus, dass der Abgleich der Stammdaten in den meisten Fällen maximal fünf Sekunden dauert und es zu keinen Beeinträchtigungen im Praxisalltag kommt“, sagte Brautmeier. Verlaufen die Tests erfolgreich, soll der Online-Rollout in der Fläche im April 2017 erfolgen. „Wir werden den Testbetrieb im Sinne unserer Mitglieder aufmerksam begleiten.“ Auch bei dem durch die neue eGK-Generation ab Mitte 2016 nötig gewordenen Austausch von einem Teil der Kartenlesegeräte in Praxen stehe die KV Nordrhein nach den Worten Brautmeiers ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite und koordiniert eine Auszahlung der Pauschalerstattung in Höhe von knapp 60 Euro. Da die Erstattung auf 5.000 Kartenterminals begrenzt ist, rät der stellvertretende Vorsitzende, den Erstattungs-Antrag möglichst bald bei der Gematik zu stellen.  Erweiterte Förderung der Weiterbildung „Wir haben einen Entwurf zu einer Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Förderung der Weiterbildung von der KBV erhalten“, sagte Brautmeier. „Zusätzlich zu den 7500 Stellen im hausärztlichen Bereich gibt es künftig 1000 Weiterbildungsstellen im fachärztlichen Bereich, allerdings nicht für alle Fachgruppen.“ Nicht alle Kriterien zur Förderung würden in Nordrhein erfüllt – so habe zum Beispiel der Landesausschuss der Krankenkassen und Ärzte bisher nirgendwo eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt. „Es gibt aber Kriterien, die wir erfüllen. Auch in Nordrhein gibt es in einigen Regionen Probleme bei der Nachbesetzung frei werdender Arztsitze“, sagte Brautmeier. Keine Änderungen an der Satzung Die vor dem Bericht des Vorstands abgestimmten Anträge zu einer künftigen Bildung von Fraktionen in der VV und zum Prozedere der künftigen Besetzung von Haupt- und Haushaltsausschuss der KV Nordrhein fanden nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit unter den VV-Delegierten. Damit ist weiterhin keine Bildung von Fraktionen in der VV der KV Nordrhein möglich. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte als Aufsichtsbehörde bereits die Genehmigung eines früheren VV-Beschlusses zur Fraktionsbildung davon abhängig gemacht, dass zusammen mit der Möglichkeit zur Fraktionsbildung auch damit einhergehende Details, wie unter anderem deren Mindestgröße, in der Satzung der KV Nordrhein konkret geregelt werden müssen. Dahingehende Beschlüsse wurden von den Delegierten nicht gefasst. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick

Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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KBV-VV verabschiedet Positionspapier zur Zukunft der Patientenversorgung – und vom BMG geforderte Beschlüsse

Die heutige Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Vortag der Eröffnung des Deutschen Ärztetags, müsse die wichtigste in der Geschichte der KBV sein – wenn man die mediale Begleitmusik zum Maßstab mache. Mit dieser Feststellung spielte KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen in seiner Rede auf die Diskussionen um Zustand und Zukunft der Körperschaft an, die vor der Hamburger VV geführt wurden – inklusive der Spekulationen um einen drohenden Staatskommissar, der den Vorstand der KBV als Reaktion auf die internen Querelen und Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen KBV-Vorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler entmachten könnte. Gassen machte klar, dass die Politik der Ärzteschaft mit einem Verwaltungsbeamten an der Spitze einen Bärendienst erweisen würde – und die KBV hart daran gearbeitet hätte, ebendies zu vermeiden. Insgesamt vier vom Bundesgesundheitsministerium geforderte Beschlüsse, die Ansprüche und Rückforderungen der KBV gegenüber ihrem ehemaligen Vorsitzenden und dabei insbesondere dessen Ruhestandsbezüge betreffen, wurden von der KBV-VV in geschlossener Sitzung gefasst – mit einem „klaren, eindeutigen Votum“ und deutlichen Mehrheiten, sagte der KBV-VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas. Die Entscheidung über das Einsetzen eines Staatskommissars läge beim Bundesgesundheitsministerium, es seien aber seitens der KBV die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass es nicht dazu komme. Nähere Angaben machte die KBV mit Verweis auf die laufende gerichtliche Klärung der Sachverhalte nicht. Weidhaas betonte, er und die übrigen Mitglieder des KBV-Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten hätten in der Causa Köhler auf Basis der ihnen damals vorliegenden Informationen völlig korrekt gehandelt. Alles Weitere sei Sache der Justiz. Politisches Programm: „KBV 2020“ Wichtige Weichenstellungen zum politischen Programm des KBV mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 spielten nur eine Nebenrolle, obschon sie im Vorfeld des Ärztetags eine besondere Bedeutung haben. Unter dem programmatischen Titel „KBV 2020“ beschlossen die Delegierten einstimmig das Positionspapier „Versorgung gemeinsam gestalten“, mit dem die KBV „ihren Sachverstand einbringen und die Politik mit einem stringenten Konzept konfrontieren“ will. Das Papier sei ein klares Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag, so Gassen – dem Kern des KV-Systems. „Dabei muss die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen im Vordergrund stehen“, sagte Gassen. Ein gutes Nebeneinander müsse es auch von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. „Beide Bereiche sind eine Stärke der ambulanten Versorgung.“ Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst: Portalpraxen könnten die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund sei allerdings auch klar, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. Die Mittel, die durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. „In einer solchen Versorgungsstruktur wird Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten.“ Tarifmodell mit drei Stufen Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der GKV geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den Facharzt – dies könne über spezielle Versichertentarife organisiert werden. Drei konkrete Stufen hat die KBV dazu vorgeschlagen. „Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können,“ sagte Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Krankenhausmanager versinken im operativen „Klein-Klein“

12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS stellt Systempartnerschaften auf den Prüfstand „Viele Krankenhausmanager behandeln das Thema Systempartnerschaften mit ihren Zulieferern nicht strategisch“, stellt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann ernüchtert fest. Immer noch betrachteten die meisten Kaufleute das Erledigen nicht medizinischer Tätigkeiten in Kliniken als ihre eigentliche Kernkompetenz. Prof. Lohmann wörtlich: „Ein Geschäftsführer beklagte sich kürzlich bei mir, er komme nicht … Weiterlesen

Barrierearmut: Schulterschluss von Ärzten, Zahnärzten und Politik beim Umbau von Praxen nötig

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können. Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen. Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier. Die Broschüre „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben. Die KZBV-Anwendung “Virtuelle Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis“ kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App „Zahnarztsuche“ können Patienten mit dem Kriterium „Barrierearmut/Barrierefreiheit“ die Praxis ihrer Wahl finden. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Ärzte: Anstellung und Teilzeit liegen im Trend

Die Anzahl der angestellten Vertragsärzte und -psychotherapeuten stieg 2015 deutlich um 10,6 Prozent auf 27.174. Ihre Zahl hat sich damit seit 2005 nahezu verzehnfacht, damals waren es 2.772. Generell haben sich die meisten Trends der vergangenen Jahre fortgesetzt. Das geht aus der aktuellen Ärztestatistik hervor, die die KBV heute veröffentlicht hat. Insgesamt nahmen 167.316 Ärzte und Psychotherapeuten in 2015 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Davon waren es 144.769 Ärzte und 22.547 Psychologische Psychotherapeuten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl zwar um 2.369 erhöht (1,4 Prozent). Jedoch ist damit die Anzahl der geleisteten Arztstunden nicht unbedingt gestiegen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Teilzeittätigkeit ergibt sich lediglich ein Plus von 0,2 Prozent. Der Rückgang der Hausärzte setzte sich in 2015 mit minus 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fort. Ihre Zahl sinkt damit auf 51.765. Das sind 1.170 Hausärzte weniger als noch 2009. Besonders stark war der Rückgang im Saarland (minus 1,9 Prozent verglichen mit 2014) und in Schleswig-Holstein (minus 1,7 Prozent). Dem bundesweiten Trend entgegensetzen konnten sich u.a. Brandenburg (plus 1,1 Prozent), Hessen (plus 0,3 Prozent) sowie Thüringen und Hamburg (plus 0,2 Prozent). Auch in einigen anderen Arztgruppen hat sich die Zahl der Mediziner verringert, wie etwa bei den Frauenärzten (minus 0,1 Prozent), Kinder- und Jugendärzten (minus 0,2 Prozent) und Nervenärzten (minus 0,8 Prozent). Dagegen stieg die Anzahl der Psychotherapeuten um 2 Prozent. Dieser Zuwachs um 453 Psychotherapeuten ist dabei vor allem auf einen starken Anstieg in den neuen Bundesländern zurückzuführen – etwa in Mecklenburg-Vorpommern (plus 12,3 Prozent), Brandenburg (plus 10,4 Prozent) oder in Sachsen-Anhalt (plus 8,6 Prozent). Außerdem gibt es auch moderate Zuwächse bei den Fachinternisten und Orthopäden. Mit der Ärztestatistik veröffentlicht die KBV regelmäßig Zahlen und Daten zur Struktur der vertragsärztlichen Versorgung und stellt diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Alle Daten finden sich unter www.kbv.de/html/gesundheitsdaten.php. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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