Arztbewertung 2.0 – die nächste Generation

„Kennst du einen guten Arzt?“ Diese Frage hat wohl jeder schon einmal gestellt oder zumindest gehört. Schließlich möchte man seine Gesundheit in den besten Händen wissen. Die Patienten von heute – und noch mehr die von morgen – machen sich dabei ihr Bild meist im Internet: Dort bündeln Bewertungsportale die Erfahrungen und Meinungsäußerungen Tausender Patienten. Einer Studie der Universität Erlangen zufolge nutzen 58 Prozent der Befragten entsprechende Angebote. Und mehr als die Hälfte der Befragten habe sich schon einmal aufgrund einer negativen Bewertung gegen einen Arzt entschieden.

Wer Bewertungsportale nutzt, tut jedoch gut daran, sich einen medienkritischen Blick zu bewahren. Denn längst nicht alles, was sich „Arztbewertung“ nennt, wird diesem Anspruch auch gerecht. So präsentieren die meisten Portalbetreiber lediglich eine zufallsbedingte Sammlung von User-Meinungen, methodisch zumeist nur begrenzt aussagekräftig. Hier und da konnten sich Ärzte auch gegen Entgelt eine bevorzugte Listung sichern. Entgegen landläufiger Meinung stell das noch nicht wirklich eine Arztbewertung dar, die diese Bezeichnung verdient. Ja, es kann sogar irreführen und hat mit einer fairen und methodisch sauberen Beurteilung wenig zu tun.

BGH-Urteil zu Arztbewertungen: Arzt-Auskunft setzt auf Mitspracherecht für Mediziner und Patienten

Stellen Sie sich vor, Sie beobachten, wie jemand Passanten unter wüsten Beschimpfungen mit Dreck bewirft. Was würden Sie denken? Sicher, dass das nicht gerade appetitlich ist. Danach drängt sich die Frage nach dem Warum auf – dicht gefolgt von der Vermutung, dass hier womöglich Polizei und Psychiater gebraucht werden. Was im wahren Leben kaum denkbar ist, scheint online für manche User offenbar gesellschaftsfähig: Denn sie lassen ihren Frust an Restaurantbetreibern, Hoteliers und ja, auch Ärzten, in Form von öffentlichen Schmähungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen aus. Wenn es dabei jeweils weniger um Kritik geht sondern um Zorn und Rache, dann ist es eine Schlammschlacht 2.0. Schädlich für die Beworfenen ist die, weil sich digitaler Dreck nicht bei 60 Grad in der Waschmaschine auflöst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat digital besudelten Ärzten nun den Rücken gestärkt: Nach dem Streit eines Zahnarztes mit einem Ärztebewertungsportal hat der BGH die Betreiber zu einer genaueren Prüfung von unfairen Bewertungen verpflichtet (Az.: VI ZR 34/15).

Hermann Gröhe: „Arzt-Patienten-Gespräch ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung“

Im Rahmen des Nationalen Krebsplans hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Kommunikative Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten in der Onkologie“ unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg gefördert. Die Ergebnisse und Konsequenzen für die künftige Ausgestaltung des Medizinstudiums werden heute (Montag) und morgen auf einem Abschluss-Symposium in Heidelberg vorgestellt und diskutiert. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe erklärt dazu in Heidelberg: „Die Diagnose „Krebs“ ist für die betroffenen Menschen zumeist ein Schock. Vieles von dem, was bisher als sicher galt, gerät ins Wanken – Angst und Hilflosigkeit machen sich breit. Ärztinnen und Ärzte spielen eine entscheidende Rolle dabei, ihre Patienten in dieser Situation zu begleiten und über ihre Krankheit sowie mögliche Therapien aufzuklären. Dabei sind Fachkenntnisse, aber auch Menschlichkeit gefragt. Je besser das Arzt-Patienten-Gespräch gelingt, umso eher sind Patienten in der Lage, aktiv am Genesungsprozess mitzuarbeiten. Deshalb ist es wichtig, Ärztinnen und Ärzte schon im Medizinstudium besser auf die Gespräche mit ihren Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Ein einfühlsames und verständliches Arzt-Patienten-Gespräch kann dazu beitragen, die Behandlung bei einer Krebserkrankung, aber auch bei vielen anderen Erkrankungen zu verbessern.“ Gemeinsam werden die Teilnehmenden des Symposiums konkrete Umsetzungsvorschläge zur Implementierung des onkologischen Mustercurriculums in die medizinische Ausbildung erarbeiten und diese in einer „Heidelberger Erklärung“ veröffentlichen. Die Ergebnisse des Projektes stellen darüber hinaus einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der im Jahr 2012 in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommenen Vorgabe dar, dass die ärztliche Gesprächsführung Gegenstand der ärztlichen Ausbildung und Inhalt der abschließenden Staatsprüfung ist. Im Juni 2008 wurde der Nationale Krebsplan vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen. Er hat das Ziel, die im internationalen Vergleich gute onkologische Versorgung in Deutschland sowie die Krebsfrüherkennung weiterzuentwickeln und die Patientenorientierung zu stärken. Derzeit läuft die Umsetzung der zahlreichen Empfehlungen zu den insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de/praevention/nationaler-krebsplan.html http://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Home/homepage_node.html Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung

„Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in jeglicher Hinsicht hochwertig. Dafür bilden Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung die Garanten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der heutigen Vorstellung der „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“. „Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein Mehrklassensystem – zugunsten der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. An keiner Stelle gibt es eine höhere Sicherheit sowie tatsächlich eine hohe Leistungsqualität und -transparenz als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, erläuterte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben hohe Qualitätsansprüche an sich selbst – was man an der großen Anzahl und Vielfalt von freiwilligen Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle ,wegreguliert‘ werden“, so Gassen. Schließlich sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck. „Der entstehende Aufwand ist Zeit, die beim Patienten fehlt. Kosten und Nutzen müssen daher in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, führte Dryden aus. Dies sagte er auch vor dem Hintergrund, dass die Praxen mit jährlichen Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro belastet werden. „Außerdem muss der Mehraufwand adäquat refinanziert werden – und zwar von allen Kostenträgern“, ergänzte KBV-Chef Gassen. In Bezug auf den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken, den die Niedergelassenen „nicht zu scheuen brauchen“, meinte Gassen: „Wir müssen uns bewusst sein, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann.“ Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen Behandlungsverläufen, machten es unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen. „Ob eine Operation erfolgreich war, lässt sich relativ leicht sagen. Über den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon schwieriger. Der Zollstock von Krankenhäusern passt für Praxen oft nicht.“ Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr wichtig, „dass wir die Potentiale von Prozess- und Strukturqualität weiter ausschöpfen“. Gerade hier liegen nach Ansicht von Dr. Wolfgang-Axel Dryden auch die Stärken der ambulanten Patientenversorgung: „Unsere bewährten KV-Strukturen mit ihren individuellen ärztlichen Aktivitäten, kollegialen Peer Reviews, Vor-Ort-Besuchen, Feedbackberichten und freiwilligen Qualitätsinitiativen, belegen, dass Instrumente der Qualitätsförderung dann nachhaltig wirken, wenn  sie unmittelbar am Patienten ansetzen und von den Beteiligten selbst gestaltet und verantwortet werden.“ KBV-Chef Gassen betonte, dass sich Qualitätssicherung an der Situation vor Ort orientiere. Daher müssten die zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt werden. Die „Positionen zur ambulanten Versorgung“ finden sich online auf der Internetseite der KBV unter www.kbv.de/html/21183.php. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Onkologie: Klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit, aber: keine Benachteiligung im Wettbewerb

Erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern konstatiert die von der Unternehmung DICE Consult erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), wurde sie heute in Berlin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) präsentiert. Dabei rief Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Praxen auf. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der umfassend betreut wird“, warb der KBV-Chef. Gleichzeitig wies er darauf hin, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“ „Die Niedergelassenen sind der Garant dafür, dass Betroffene in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Arzt behalten können“, sagte Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des BNHO.  „Gerade für Krebspatienten ist es wichtig, während der schwierigen Zeit der Behandlung so viele vertraute Alltagsroutinen wie möglich zu behalten. Ohne niedergelassene Onkologen wäre dies unmöglich.“ Die Experten rund um Prof. Dr. Justus Haucap von DICE Consult empfehlen unter anderem einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sprechen sich ebenso für den „Erhalt mittelständischer Strukturen mit selbstständigen niedergelassenen Ärzten in der ambulanten Versorgung aus“. „Hierdurch wird Wettbewerb gestärkt, dem insbesondere im Hinblick auf Fortschritte bei der Organisation und den Prozessen von Versorgung Bedeutung zukommt“, schreiben die Gutachter. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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KBV unterstützt Praxen bei der Netzarbeit

Intensiver fachlicher Austausch mit Kollegen und gleichzeitig die eigene Selbstständigkeit wahren: Das ist für die Niedergelassenen in Praxisnetzen möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt diese bewährte Kooperationsform und zeigt in einem neuen kostenlosen Serviceheft, wodurch sich eine erfolgreiche Vernetzung auszeichnet. Beispiele aus der Praxis veranschaulichen, wie die mittlerweile mehreren hundert Netze in Deutschland arbeiten. Zentrales Thema der Broschüre sind die Anforderungen zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem werden die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Gründung eines Netzes aufgezeigt, die Aufgaben eines Netzmanagers vorgestellt und die unterstützende Wirkung von Qualitätsmanagement in der Netzarbeit erläutert. Wie die Befragungen im Rahmen des Ärztemonitors zeigen, wird die Arbeit in Praxisnetzen unter den Niedergelassenen immer beliebter. 2012 beteiligten sich 27 Prozent der Vertragsärzte an einem Praxisnetz, bei den Vertragspsychotherapeuten waren es 17 Prozent. 2014 stieg der Anteil auf 32 Prozent beziehungsweise 23 Prozent. Auch für den Nachwuchs ist diese Form der Teamarbeit interessant. Die Broschüre „Praxisnetze“ ist als Download unter www.kbv.de/praxisnetze oder als gedrucktes Exemplar kostenfrei verfügbar (Bestellung an versand@kbv.de). Ein Kurzfilm über ein beispielhaftes Praxisnetz (Kreis Dithmarschen) findet sich unter: www.kv-on.de/html/14781.php Pressemitteilung der KAssenärztlichen Bundesvereinigung

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Klare Struktur, modernes Design: kvwl.de hat ein neues Gesicht

Die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat ihren Internetauftritt runderneuert: kvwl.de präsentiert sich ab heute im modernen Design mit klarer Struktur. Die intuitiv zu handhabende neue Navigation und eine sehr komfortable neue Suchfunktion mit vielen Filtermöglichkeiten führen den Nutzer elegant durch das umfangreiche Informations- und Dienstleistungsangebot der KVWL. Ein Highlight für Patienten ist die optimierte Arztsuche unter kvwl.de: „Standort angeben, Fachgebiet mit Schwerpunkt wählen, gegebenenfalls Zusatzbezeichnungen, Sonderleistungen oder Fremdsprachenerfordernisse markieren – und schon durchsucht das System unsere Datenbank nach dem passenden Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten“, erläutert Dr. med. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL: „Einfacher geht es nicht.“ Ist am Smartphone die Ortungsfunktion aktiviert, erkennt das System den Standort des Benutzers zudem eigenständig. Dabei ist die Online-Arztsuche der KVWL die einzige, die vollumfänglich für Westfalen-Lippe ist. Schließlich liegen nur der ärztlichen Körperschaft – von Rechts wegen – alle relevanten Informationen über die mehr als 14.000 im Landesteil praktizierenden niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten vor. Schon bisher ist die Arztsuche mit durchschnittlich rund einer Million Seitenaufrufen je Monat die am meisten frequentierte Seite der Internetpräsenz (insgesamt 2 Millionen Seitenaufrufe je Monat). Der Bedeutung der Arztsuche entsprechend kann diese nun direkt über die KVWL-Homepage gestartet werden. Für Bürger, die außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten einen Arzt benötigen, hält die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter kvwl.de eine komfortable Suchfunktion mit allen Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst parat. „Der Bürger kann sich auch in einer akuten Notsituation auf uns verlassen und mit wenigen Klicks recherchieren, wo er in seiner Nähe auch in den Abendstunden und am Wochenende medizinische Hilfe bei einem niedergelassenen Arzt finden kann“, betont KVWL-Vorstand Dr. Gerhard Nordmann. Aktuell betreibt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 63 allgemeinmedizinische und 19 kinderärztliche Notfalldienstpraxen für die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten. Deren Adressen sind weiterhin auch über eine im App-Store oder bei Google Play kostenfrei zugängliche Notfalldienst-App auffindbar. Von A wie Arztsuche bis T wie Terminservicestelle reicht das Informationsangebot der runderneuerten KVWL-Internetpräsenz für die Bürger. Hinzu kommen zahlreiche Serviceangebote für die Mitglieder der Körperschaft. Mehr als 1.900 Einzeldokumente können von den Ärzten und Psychotherapeuten in Form von leicht zu bearbeitenden PDF-Dateien abgerufen und bei Bedarf entsprechend verwendet werden. Unabhängig davon, ob KVWL-Mitglied oder Bürger – wer mit Smartphone oder Tablet auf die KVWL-Website zugreift, darf sich besonders auf den neuen Internetauftritt freuen: Denn die runderneuerte Website der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist responsive, das heißt sie passt sich allen mobilen Endgeräten an und ist somit künftig auch von unterwegs noch leichter bedienbar. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

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Korruptives Verhalten schlecht für die Qualität

„Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom März 2012 zur Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten hat der GKV-Spitzenverband konsequent gefordert, die entsprechenden Lücken im Strafrecht zu schließen. Die mit dem aktuellen Gesetzentwurf absehbare Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen begrüßen wir daher ganz ausdrücklich. Sie ist nötig und war überfällig. Korruptives Verhalten im Gesundheitswesen geht zu Lasten der Qualität der medizinischen Versorgung und verursacht im Ergebnis ganz erhebliche Kostensteigerungen. Deshalb schützt der neue Straftatbestand letztlich auch die Finanzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und damit die Geldbeutel der Beitragszahler. Neue Straftatbestände zu schaffen, reicht allein noch nicht aus. Deshalb begrüßen wir zugleich, dass der Gesetzgeber auch die bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie beim GKV-Spitzenverband eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen stärken will. Damit korruptives Verhalten tatsächlich bekannt wird, wäre eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower) sehr wichtig. Niemand soll unverhältnismäßige Maßregelungen seitens seines Arbeitsgebers befürchten müssen, nur weil er auf Korruption und Fehlverhalten hinweist. Ebenso wichtig für eine wirksame Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist schließlich der Aufbau von entsprechend spezialisierten (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Funny Facts: Die Arzt-Auskunft in Zahlen – Teil 2

Auf www.arzt-auskunft.de finden Sie den passenden Arzt in Ihrer Nähe. Um dies jederzeit sicherzustellen, ist unsere Adressredaktion ständig dabei, die Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Praxis schließt, die nächste eröffnet – so geht es tagein tagaus. Neben hilfreichen Ergebnissen für Ihre Arztsuche, lassen sich aus der Arzt-Auskunft aber auch ganz witzige Erkenntnisse ziehen. Einige dieser Funny Facts habe ich bereits in Teil 1 meines Blogbeitrag vorgestellt. Aber das war natürlich noch lange nicht alles:

Funny Facts: Die Arzt-Auskunft in Zahlen – Teil 1

In der Arzt-Auskunft finden Patienten die passenden Ärztinnen und Ärzte – egal, ob es um rollstuhlgerechte Praxisräume, Sprechstunden am Wochenende oder besondere Therapieschwerpunkte geht. Damit Patienten so gezielt nach den Ärzten ihrer Wahl suchen können, bündelt die Arzt-Auskunft eine Vielzahl von Informationen und hält diese ständig auf dem neuesten Stand. So ist es dann möglich, eine Zahnarztpraxis mit Abendsprechstunden oder eine orthopädische Praxis mit Fahrstuhl zu finden. Ganz nebenbei liefert die Arzt-Auskunft eine ganze Reihe amüsanter Fakten. Einige dieser Funny Facts möchte ich hier vorstellen: