Hütchenspiele und die Sprechende-Medizin-Tombola

Kolumne von Dr. Matthias Soyka

Neulich vorm Hauptbahnhof. Ein etwas abgerissener Mann fordert mich zu einem kleinen Spiel auf. Wo liegt die kleine Kugel? Unter dem rechten Hütchen, worunter er sie soeben gelegt hat? Oder links, wo er das Hütchen gerade hingeschoben hat? Vielleicht auch in der Mitte? Oder doch wieder rechts?

Er schiebt die Hütchen in rasender und faszinierender Schnelligkeit hin und her. Und wenn man kein Mitleid mit ihm hat – oder es nur einfach mal probieren möchte, mit seiner Verschiebetechnik mitzuhalten – dann lässt man es vernünftigerweise lieber bleiben und setzt seine Euros nicht aufs Spiel, in dem man versucht, hier mitzuspielen und in der Geschwindigkeit seiner Taschenspielertricks eine Gelegenheit für den eigenen Vorteil zu sehen

Warum sollte man es bei Jens Spahn anders halten?

Das TSVG verspricht außerbudgetäre Bezahlung für alle neuen Fälle, die ein Arzt behandelt. An das Budget haben sich alle so gewöhnt, dass keiner mehr fragt, warum nicht auch die anderen Fälle vom Budget befreit werden, wenn man im Gesundheitsministerium der Meinung ist, die Ärzte würden zu wenig arbeiten. Doch kaum ist diese Kugel unter den Hut gelegt, wird dieser schon hin und her geschoben und hoppla – die angeblich vom Budget befreiten Fällen werden „bereinigt“. Und noch eine Handbewegung: Das Budget, auf das sich der Arzt zumindest ein bißchen verlassen kann, wird auch im nächsten Jahr kleiner sein als es vorher war. Wer 2020 viele Neupatienten hat, muss auch 2021 viele haben, sonst bekommt er seine Arbeit für die Altpatienten nicht bezahlt.

Der Zuschauer schüttelt den Kopf über soviel Verrücktheit. Das hätte er nicht tun sollen, denn schon wieder werden die Hütchen hin und her geschoben. Plötzlich schiebt ein Mitspieler noch ein altes Hütchen aus dem Jahr 2006 auf den Tisch. Die sprechende Medizin soll gefördert werden.

Deshalb nimmt man den Ärzten, die mit ihren Patienten am meisten sprechen, erstmal etwas von ihrem Einkommen weg, in dem man apparative Leistungen schlechter bezahlt als Leistungen der sprechenden Medizin. Auch Akupunkturleistungen werden „abgewertet“. Komisch denkt der Zuschauer des Hütchenspiels – seit wann ist eine dünne Akupunkturnadel ein Apparat. Und redet man mit den Patienten nicht bei der Akupunktur? Seis drum. Ultraschall wird auch weniger bezahlt, wahrscheinlich soll man jetzt beim Ultraschall mit dem Patienten nicht mehr reden, sondern kurz „Passt schon“ murmeln, wenn alles in Ordnung war und bedenklich mit dem Kopf wackeln, wenn der Befund Anlass zur Sorge gibt.

Hier wird nichts gefördert, sondern das vorhandene Geld ein wenig rumgerührt bis einem schwindlig wird – also auch hier wieder Hütchenspiel par exellence.

Noch ein Schwung mit dem mittleren Hütchen: Anästhesisten erhalten bei der Umverteilung zur Förderung der sprechenden Medizin die höchsten Zuwachsraten. Hoffentlich fühlen sich die Operateure nicht gestört, wenn die Anästhesiologen jetzt soviel mit ihren Patienten reden, während sie in der Narkose liegen.

Für das ganze müssen noch die Honorarverteilungsmaßstäbe jeder einzelnen KV angepasst werden. Das verstehen sowieso nur ganz wenige und ermöglicht noch ein paar zusätzliche Hutschiebungen extra.

Am Ende steht der grundversorgende Arzt da, mit seinen ehemaligen Neupatienten. Vielleicht hat er ein paar Euro mehr in diesem Jahr wegen der Neupatienten und ein paar weniger im nächsten wegen der Altpatienten. Vielleicht hat er Glück in der Sprechenden-Medizin-Tombola oder auch Pech – wer weiß es schon genau. Sicher ist nur, dass die ärztlichen Umsätze auch in diesem Jahr nicht wesentlich, nicht inflationsangepasst und vor allem nicht ausreichend steigen werden. Viele der potentiellen Opfer werden sich am Ende freuen, dass sie bei dem Hütchenspiel nicht allzuviel Geld verloren haben oder sogar zum Anködern einen kleinen Gewinn machen durften.

Und während alle fasziniert von seinem Tempo sind, pfeift der Hütchenspieler durch die Zähne: „But what’s puzzling you – Is the nature of my game!“

Er schiebt so virtuos, dass kaum jemand bemerkt, dass der wahre Verlust beim Hütchenspiel viel größer ist als der von Geld: Wer daran teilnimmt zahlt mit erhöhtem Arbeitsdruck, Verlust von Lebenszeit, Arbeitsautonomie, von Freiheit und Zufriedenheit.

Man sollte da nicht mitspielen, sondern sich an ein Merkblatt der Berliner Polizei halten. Diese rät „Hütchenspieler meiden, denn Gewinnchancen gibt es nicht“ (zitiert nach Wikipedia). Die Polizei warnt außerdem: „In Berlin trifft man die Täter meist in Berlin-Mitte und in der westlichen City an.“ Genau genommen müsste es heißen: in der Friedrichstraße 108

Der Orthopäde und Buchautor Dr. Matthias Soyka aus Hamburg liebt das Schreiben ebenso wie seinen Beruf als Arzt. Doch die Absurditäten unseres Gesundheitssystems führen regelmäßig dazu, dass er beides verbindet. Im änd veröffentlicht der Facharzt regelmäßig einige seiner Denkanstöße.

26.01.2020 aend.de 13:22:39, Autor: js – mit freundlicher Gnehmigung des aend

Grüne fordern Bleiberecht für Flüchtlinge mit Pflegejobs

“Wir brauchen eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung für Pflege- und die Helferberufe als Einstieg in ein Einwanderungsgesetz”, sagte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck.

Diese Formulierung – isoliert betrachtet – ist ja gar nicht so falsch: wir sollten das Zuwanderungsgesetz von 2005, das mittlerweile von der Realität überholt sein dürfte, endlich überarbeiten. Wenn da nicht die haltlose Verknüpfung mit dem aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen wäre. Wie ärgerlich, dass die gar nicht arbeiten dürfen, bis dieser Status geklärt ist. Das ist kompliziert und kann Jahre dauern… Und die Fehlanreize, die mit solchen Konstruktionen in die Welt gesetzt werden, tragen ganz sicher nicht zur gesetzlich verbürgten Qualitätssicherung in der Alten- und Krankenpflege bei.

Woran erinnert mich das eigentlich? Ach ja, hier: Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke betreuen. Das war vor zehn Jahren eine Schnapsidee von Frau Schmidt und ihrem damaligen Vater, um die Hartzer aus dem Faulenzermodus zu kicken. Seit 2010 nie wieder was von gehört.

Interessant, wie Politiker immer wieder versuchen, ihr eigenes ordnungspolitisches Versagen mit aberwitzigen Ablenkungsmanövern zu kaschieren. Dabei wäre es doch so einfach: zahlt den Pflegenden DEUTLICH mehr Geld, dann füllen sich die 35.000 unbesetzten Stellen wie von selbst.

Müssen Sie lange auf einen Termin beim Psychiater warten?

Müssen Sie eigentlich gar nicht. Dass wissenschaftliche Institut der AOK (ab Seite 96) stellt auf dem Papier eine gravierende Überversorgung mit Nervenärzten fest:

Es praktizieren somit gut ein Drittel mehr Nervenärzte in der vertragsärztlichen Versorgung als in der Bedarfsplanung vorgesehen.

Es sollte also keinen Mangel an freien Behandlungskapazitäten geben. Schon gar nicht im Bergischen Land:

Solingen ist mit 286%, Remscheid mit 241% Überversorgung regelrecht mit Nervenärzten gepflastert.

Bundesweit fehlen gerade mal 1,4 Ärzte; in den überversorgten Gebieten gibt es sogar 1.235 zuviel. Eine Unterversorgung besteht nirgendwo!

Die von Minister Gröhe verordneten Terminservicestellen sind also zumindest bei uns völlig überflüssig. Wenn Sie mal mit offenen Augen durch die Stadt gehen, werden Sie an jeder Ecke mindestens einen Nervenarzt oder Psychiater sehen, der verzweifelt seine freien Termine anbietet…

P.S.: Bei den Psychotherapeuten besteht bundesweit eine Überversorgung von 160%. Das mit den durchschnittlich genannten Wartezeiten von 6 Monaten auf einen freien Therapieplatz dürfte also ebenfalls nur ein Phantom sein.

So schön kann Planwirtschaft sein!

Synchronisation von Nachricht und Werbung

Wie das Anzeigenaufkommen von Unternehmen mit ihrer Darstellung im Spiegel und im Focus korreliert.

Der Spiegel berichtet von Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte und zitiert einen Forscher, “dass Ärzte, die häufig Pharmareferenten empfangen, auch mehr Medikamente verschreiben. Dazu kommt, dass Ärzte, die auf pharmagesponserte Fortbildungen gehen, im Schnitt höherpreisige Präparate verordnen.” Zudem betonten industrienahe Ärzte die Vorteile von Medikamenten und neigten dazu, Risiken herunterzuspielen.

Ich zitiere ergänzend aus einer Studie des Instituts für Kommunikationswissenschaft der Technischen Universität Dresden:

Im Rahmen der vorliegenden Studie wird erstmals untersucht, wie die Darstellung von Unternehmen in den beiden führenden deutschen politischen Wochenzeitschriften Der Spiegel und Focus mit dem Umfang von Inseraten zusammenhängt, die Unternehmen in diesen beiden Medien schalten. (…) Als zentrales Ergebnis zeigt sich, dass über Unternehmen sowohl im Spiegel als auch im Focus erstens häufiger, zweitens freundlicher, drittens mit mehr Produktnennungen berichtet wird, je mehr Anzeigen diese Unternehmen schalten.

Kein weiterer Kommentar.

Disclaimer: Nachdem es bis 2015 Terminzettel und Kugelschreiber gegeben hat, erhalte ich seitdem keine Zuwendungen der Pharmaindustrie mehr.

"Jeder zweite Deutsche versteht seinen Arzt nicht" – so irreführend wird über eine Studie berichtet

Die Uni Bielefeld hat im Auftrag der AOK eine Studie zur „Gesundheitskompetenz vulnerabler Bevölkerungsgruppen“ gemacht. Die Berichte darüber sind irreführend, und die politischen Statements dazu mehr als fragwürdig.

1. Zu den Fakten: die Studie gibt es hier als Download (pdf).

Befragt wurden jeweils 500 Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und Menschen ab 65, jeweils zur Hälfte mit Migrationshintergrund. Wenig überraschend ist das Ergebnis,

dass die Gesundheitskompetenz der befragten sozial benachteiligten Gruppen deutlich unter der durchschnittlichen Gesundheitskompetenz der Allgemeinbevölkerung liegt” (Seite 25) – Lese- und Rechenkenntnisse und damit die funktionale Gesundheitskompetenz seien also eher gering. Hinzu kommen sprachliche Hindernisse: je besser die Deutschkenntnisse, desto höher die Gesundheitskompetenz (Seite 55).

Für eine höhere Gesundheitskompetenz braucht man also zusammengefasst (Captain Obvious lässt grüßen):

  • ein höheres Bildungsniveau
  • bessere Sprachkenntnisse

2. Können Ärzte den vulnerablen Gruppen trotzdem verständlich erklären, was zu tun ist? Ja, können sie:

Der Hausarzt ist für alle Befragten die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Insgesamt verstehen rund 80% der Befragten die Anweisungen zur Einnahme von Medikamenten (Seite 14, Item 8), und 70% verstehen, was ihr Arzt ihnen sagt (Item 5), und welche Entscheidungen zu treffen sind (Item 13).

Nur jeder Vierte der Befragten aus den vulnerablen Gruppen versteht also seinen Arzt nicht.

3. Wie wird nun über die Studie berichtet?

Jeder zweite Deutsche versteht seinen Arzt nicht – Augsburger Allgemeine

Jeder Zweite versteht seinen Arzt nicht – Tagesspiegel

Viele Patienten in Deutschland verstehen ihre Ärzte nicht – WAZ

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat Schwierigkeiten, die Erklärungen seines Arztes zu verstehen – Frankfurter Rundschau

Schreiben die voneinander ab? Professionelle Echolalie?

Nochmal zur Korrektur:

Ein Viertel (jeder Vierte, 25%) der Befragten aus den vulnerablen Gruppen hat Verständnisprobleme – und nicht „mehr als die Hälfte aller Deutschen“: im Durchschnitt ist deren Gesundheitskompetenz nämlich höher als bei den vulnerablen Gruppen, sodass die Verständnisprobleme insgesamt bei deutlich unter 25% liegen dürften.

4. Was sagt unser Gesundheitsminister denn dazu?

Auf seiner Homepage drückt er sich noch versöhnlich aus:

Wichtig ist vor allem auch das Arzt-Patienten-Gespräch, um Patienten die Diagnose und Behandlung verständlich zu erklären. Die sprechende Medizin muss deshalb in der Ausbildung und vor allem auch der Weiterbildung von Ärzten und Pflegenden eine stärkere Rolle spielen.

In der Laienpresse hört er sich dann so an:

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte “ein Recht auf Verständlichkeit”. Es sei nicht nötig, komplizierte Zusammenhänge so auszudrücken, dass Menschen sie nicht verstehen.“ (Augsburger Allgemeine)

Es gebe ein “Recht auf Verständlichkeit“, betonte der Minister. Um komplexe Sachverhalte darzustellen, müsse man nicht in Fachchinesisch verfallen. Aber womöglich gehe es manchem Mediziner mit der Verwendung von schwer verständlichem Vokabular ja auch um eine “Demonstration von Herrschaftswissen“. (Tagesspiegel)

Ein verständlicher Satz eines Arztes muss nicht besser bezahlt werden als ein unverständlicher. Auch ein verständliches Gespräch muss nicht länger sein als ein unverständliches.“ (WAZ)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) forderte „ein Recht auf Verständlichkeit“. (…) Gröhe lehnt es in diesem Zusammenhang ab, den Medizinern für das bessere Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten mehr Geld zu zahlen. „Ein verständlicher Satz muss nicht besser vergütet werden als ein unverständlicher“, so der CDU-Politiker. (Frankfurter Rundschau)

Professionelles Danebenreden. Krass.

5. Mein Fazit:

  • Deutschland braucht mehr Bildung.
  • Zeitungen sollten die vorliegenden, leicht zu recherchierenden Daten richtig darstellen.
  • Der Gesundheitsminister sollte seinen abwertenden Tonfall überdenken und bekennen, dass er für die ausreichende finanzielle Ausstattung der sprechenden Medizin verantwortlich ist.

Der Masterplan des neuen Gesundheitsministers

Herr Gröhe, unser aktueller CDU-Gesundheitsminister, ist als Jurist und Berufspolitiker für seine neue Aufgabe perfekt geeignet. Bei seinem ersten Vorsprechen im Deutschen Bundestag hat er gestern unter anderem gesagt: “Wir wollen Menschen für einen Gesundheitsberuf gewinnen, ja begeistern.” Das klingt vielversprechend! Aber es kommt noch besser. Er sagte nämlich auch: “Dauerhafte Qualitätssicherung ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Politik.” Er will also Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Politik einführen: “Zu diesem Zweck werden wir ein neues Qualitätsinstitut schaffen.

Fantastisch! Endlich eine leitlinienorientierte und mit Rankings qualitätsgesicherte Gesundheitspolitik, eventuell sogar mit Regresshaftung bei Verfehlen des Plansolls. Ein von den Bundestagsabgeordneten selbst finanziertes Institut zur Sicherung der Qualität in der Politik.

Oder meinte er eher ein Qualitätsinstitut für die ambulante und die stationäre Versorgung? Damit würden das IQWIG, das ÄZQ, das WIDO, der GbA, die GQMG, die KTQ, das IQMG, um nur einige zu nennen, überflüssig?

Oder meinte er etwas völlig anderes: “Zur Qualität im Gesundheitswesen gehört auch diese Frage wird in diesen Tagen wieder einmal öffentlich diskutiert –, dass die Menschen in angemessener Zeit einen Termin beim Facharzt bekommen. (…) Daher wollen wir, dass künftig Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen helfen, zügig einen Facharzttermin zu erhalten, oder, falls dies nicht möglich ist, eine ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglichen. Die Ärzteschaft hat auf diesen Vorschlag mit kritischen Einwänden, aber auch mit eigenen Vorschlägen etwa im Hinblick auf eine differenzierte Überweisungspraxis – reagiert. Ich begrüße, dass damit Handlungsbedarf eingeräumt wird.”

Von einem Juristen hätte ich eine fundiertere Kenntnis der Gesetzeslage erwartet: solange “wesentliche Elemente der Daseinsvorsorge” durch politische Vorgaben rationiert werden, solange wird es auch Terminschwierigkeiten geben. Und die Begeisterung für einen Gesundheitsberuf wird sich in Grenzen halten, wenn weiter Mittel aus der ambulanten Daseinsvorsorge abgezogen und profitorientierten Klinikkonzernen zugeschustert werden.

Es ist nach wie vor ärgerlich, dass unsere Ärztefunktionäre regelmäßig und impertinent durch vorauseilenden Gehorsam unangenehm auffallen, statt klar festzustellen, dass die Wartezeiten Ausdruck einer verfehlten Kostendämpfungs- und Rationierungspolitik sind.

Eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte

Herr Spahn sagt:

“Ich finde zum Beispiel, wir sollten eine verbindliche Regelung machen, dass Kassenärztliche Vereinigungen, also die Ärzteschaft, Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Facharzt anbieten müssen. Ansonsten wird ihr Gesamtbudget gekürzt. Dann kriegen die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Geld von den Krankenkassen. Das wäre mal eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte… ”

Als “CDU-Gesundheitsexperte” sollte er eigentlich wissen, dass die bestehenden Budgets (in Form der Regelleistungsvolumina) gesetzlich festgeschriebene Mengenbegrenzungen sind, die die übermäßige Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit verhindern sollen. Eine politisch gewollte Rationierung sozusagen.

Wenn er jetzt diese Rationierung noch verschärfen will, dann werden die Wartezeiten doch nicht kürzer, sondern länger – auch bei angestrengtem Nachdenken erschließt sich mir die bizarre Logik nicht, nach der das eine Hilfe für gesetzlich Versicherte darstellen soll.

Aber wenn er die medizinische Versorgung durch niedergelassene Fachärzte finanziell weiter austrocknen lassen möchte, dann klingt sein Vorschlag irgendwie doch noch logisch.

Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder über die "Gesundheitskarte"

Und zwar so [ungefähr 3.230 Ergebnisse (0,14 Sekunden)]:

“Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum, sagen (…) die Krankenkassen.” (spon)

“Wer sie noch nicht hat, sollte sich nach einer Empfehlung der Krankenkassen rasch um die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) kümmern. Denn zum Jahresende verlieren die seit 1995 von ihnen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum.” (Stuttgarter Nachrichten)

“Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte: Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt, wie die GKV in Berlin mitteilte.” (Die Welt)

Das haben tatsächlich alle so kritiklos und falsch von der Seite des SpiBu abgeschrieben.

Im Bundesmantelvertrag Ärzte (pdf) steht allerdings etwas anderes (incl. Fipptehler):

§ 13.1: Anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag sind alle Versicherten, die ihre Anspruchsberechtigung
durch Vorlage der elektronische Gesundheitskarte oder eines
anderen gültigen Anspruchsnachweises
belegen.

und

§ 18.8: Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern,
1. wenn die elektronische Gesundheitskarte vor der ersten Inanspruchnahme im
Quartal nicht vorgelegt worden ist bzw. ein anderer gültiger Anspruchsnachweis
nicht vorliegt (…).

aber auch

§ 19.1: Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist der Versicherte verpflichtet, eine
elektronische Gesundheitskarte gem. § 291 Abs. 2a SGB V vorzulegen
.

Dann, und nur dann, wenn er eine hat. Hat er, aus welchen Gründen auch immer, keine, dann folgt

§ 19.2: Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben
worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, (…) die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.

Dieser Vertrag ist heute inkraft getreten und gilt ein Jahr, also über den 1.1.2014 hinaus.

Wenn Sie also eine alte Versichertenkarte haben, die bis 2020 gültig ist, dann können Sie die auch nächstes Jahr noch verwenden. Das, was die Krankenkassen verbreiten, und was diverse Nachrichtenagenturen unrecherchiert nachplappern, können Sie getrost ignorieren – keine Panik also.

Edit 22.10.2013:

In einer Meldung des Hippokranet heisst es wörtlich: In Sachen Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) herrscht Informationswirrwarr. Ab 2014 gilt nur noch die eGK, sagt der GKV-Spitzenverband. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen betont: Patienten können so lange die alte Krankenversicherten-Karte (KVK) benutzen, bis das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. (…) In einem kürzlich verschickten Rundschreiben an alle KV-Vorstände erklärt KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler noch einmal explizit:

Die KVK kann (…) sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in Arztpraxen verwendet werden.