Arztbewertungsplattformen streiten vor Gericht
Harter Wettbewerb ím engen Markt der Internet-Arztbewertungen.
Dem Arztbewertungsportal “DocInsider.de” droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bzw. Ordnungshaft für den Geschäftsführer. Diese Verfügung hat das Landgericht München I auf Betreiben des Konkurrenten “jameda.de” erlassen.
Das Gericht untersagt DocInsider, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit darin Bewertungen einbezogen werden, die mit einer umstrittenen Klickfunktion gewonnen wurden. Damit konnten Nutzer mit einem Mausklick Bewertungen für einen Arzt vergeben. Jedoch wurde der Patient nicht vorher klar darüber informiert, dass diese Punkte schon als Bewertung gezählt worden sind.
Offensives Marketing hat bei docinsider schon Tradition.
An jameda.de ist der FOCUS Magazin Verlag GmbH mit 19% beteiligt. An DocInsider hielten die Madsack MediaLab GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Verlagsgesellschaft Madsack (u.a. Hannoversche Allgemeine Zeitung), und DuMont Schauberg Anteile, jedoch ist auf beiden Verlagsinternetseiten nichts mehr von einer Beteiligung zu sehen.