Merz betreibt illegale Laienwerbung für Alzheimer-Medikament…
Die Firma Merz zeigt seit vielen Jahren, wie man erfolgreich ein verschreibungspflichtiges Medikament mit fraglicher Wirksamkeit auf dem Markt positionieren kann, ohne sich dabei in seiner Kreativität von ethischen Zwängen einengen zu lassen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen scheinen für Merz von untergeordneter Bedeutung zu sein, wenn es um die Vermarktung des Alzheimer-Medikaments Axura® geht. Dessen Wirkstoff Memantin (engl. Memantine) wurde von Merz in der Vergangenheit unter dem Namen Akatinol Memantine® vertrieben. Im Zuge einer drastischen Preiserhöhung wurde das Medikament im Jahr 2002 in Axura® umgetauft.
Die Firma Merz ist hier im Blog schon durch ihre offenbar ausgezeichneten Beziehungen zur umtriebigen Bonner PR-Maschinerie “Deutsche Seniorenliga (DSL)”/MedCom International GmbH aufgefallen. Die “Deutsche Seniorenliga” wirbt im Verbund mit der PR-Agentur seit vielen Jahren dreist und ohne Benennung eines Auftraggebers für den Wirkstoff Memantin zur Alzheimer-Behandlung. Der marktführende Anbieter dieses Wirkstoffs, Merz, fand sich vor unserem entsprechenden Artikel noch ganz offen in den Referenzen der mit der “Seniorenliga” eng verbandelten PR-Agentur MedCom International GmbH.
In Österreich scheint den PR-Strategen von Merz dagegen keine Tarnkappe notwendig, um gegenüber Laien mit z.T. dreisten und unbelegten Behauptungen offen für das Medikament zu werben. Natürlich ist das wie in Deutschland auch in Österreich verboten.
Über die Homepage von Merz Pharma Austria gelangt jedermann mit wenigen Klicks bequem auf die entsprechenden Seiten. Von der Login-Möglichkeit für Fachkreise am rechten Rand des Bildschirms braucht man sich dabei nicht irritieren zu lassen. Noch einfacher finden Interessierte die Seiten mit Google.
Die von Merz offen dargebotenen Werbeaussagen erscheinen selbst dann noch krass überzogen und unbelegt, wenn man vergleichbare Ergüsse von Werbetextern aus Internetangeboten gewohnt ist, die Fachkreisen vorbehalten sind:
Kaum zu glauben, aber die Autoren des Arznei-Telegramms sprechen in der Tat vom gleichen Wirkstoff, wenn sie schreiben:
Keine der Studien, in denen sich ein Nutzen nicht nachweisen lässt, ist publiziert. Die drei Negativstudien umfassen mehr als die Hälfte der Patienten aus Studien im zugelassenen Indikationsgebiet.
Unterdrückung von Negativdaten ist bei psychiatrischen Arzneimitteln verbreitet: Nicht einmal die Hälfte, durchschnittlich eher nur ein Drittel der klinischen Studien wird veröffentlicht. Eine seriöse Bewertung auf der Basis nur der veröffentlichten Daten ist nicht möglich.
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Auch das IQWiG zeigt sich sehr skeptisch:
Für Patienten mit mittelschwerer Alzheimer Demenz gibt es jedoch für einzelne Endpunkte Hinweise auf einen Nutzen. Die Aussagen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass ein großer Teil der erhobenen Daten nicht in die Bewertung einfließen konnte, da sie nicht oder nur unvollständig zur Verfügung standen.
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Update 17.3.
Merz Pharma Austria hat die Seiten nun mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.