SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren

Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen.  Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse

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Stabiler Beitrag bei der AOK Bayern

Gute Nachricht für 4,4 Millionen Krankenversicherte im Freistaat: Die AOK Bayern hält den kassenindividuellen Zusatzbeitrag 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent stabil. Dies hat der Verwaltungsrat der größten bayerischen und zugleich viertgrößten deutschen Krankenkasse heute in München beschlossen. „Die Einnahmenprognose ist gut und die Versicherten können sich darauf verlassen, dass die AOK Bayern solide kalkuliert“, so Matthias Jena, Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Haushaltsplan 2017 sieht Ausgaben von mehr als 14,7 Milliarden Euro vor. Das sind über 650 Millionen mehr als 2016. „Von 100 Euro Einnahmen gehen rund 95 Euro direkt in die Gesundheitsversorgung unserer Versicherten“, so Jena. Allein Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung und Arzneimittel machen rund 70 Prozent der Leistungsausgaben aus. Die Verwaltungskosten liegen bei etwa fünf Prozent der Ausgaben. „Unser zusätzliches Leistungsangebot orientiert sich am Gesundheitsbedarf unserer Mitglieder“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. So können die Versicherten bei Krebserkrankungen oder wenn ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden soll, eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Kinderärzte können bei seltenen Diagnosen im Rahmen einer innovativen telemedizinischen Anwendung eine zweite fachärztliche Meinung einholen, sofern sie am AOK-Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen. Die Pflegekasse der AOK Bayern sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von über 2,4 Milliarden Euro vor. Dies sind über 27 Prozent mehr als noch in 2016. Grund dafür ist der ab 1. Januar gültige neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Von ihm profitieren vor allem Demenzerkrankte. Die AOK Bayern rechnet damit, dass durch das Pflegestärkungsgesetz 2017 zusätzlich 30.000 Versicherte von Leistungen der Pflegekasse profitieren werden. Bislang erhalten rund 175.000 Pflegebedürftige Leistungen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Beitrag in der KNAPPSCHAFT bleibt stabil

Die Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2017 beträgt insgesamt 48,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden Euro bzw. 2,7 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gutes gab es seitens der Krankenkasse KNAPPSCHAFT zu verkünden: Die vorrausschauende Finanzplanung kommt den Versicherten weiterhin zugute. Der Beitrag für die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT bleibt stabil. Anders als andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen erhöht die KNAPPSCHAFT den Zusatzbeitrag im Jahr 2017 nicht. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 9,6 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 23,9 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird 2017 Beiträge von voraussichtlich ca. 7,7 Milliarden Euro einziehen und an Sozialversicherungen und die Steuerbehörden weiterleiten. Weitere Beträge entfallen im Haushalt der KBS beispielsweise mit fast 540 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 17 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger nicht kostendeckend

“Bei der in der Frankfurter Rundschau angesprochenen Thematik handelt es sich im Kern nicht um ein Flüchtlingsproblem, zumal die Kosten für deren Gesundheitsversorgung in den ersten 15 Monaten von den Ländern und Kommunen, nicht von den Kassen getragen werden. Das eigentliche, schon seit Längerem bestehende Problem liegt vielmehr in den nicht kostendeckenden Kassenbeiträgen für ALG II-Empfänger. Ob und inwieweit sich dieses Problem durch die Flüchtlingswelle verschärft, kann zurzeit noch in keiner Weise eingeschätzt werden. Denn es liegen bisher weder valide Zahlen über die Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen vor, noch kann seriös eingeschätzt werden, wie viele von den Flüchtlingen nach 15 Monaten ALG II- Empfänger werden”, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Hintergrund: Bis Ende 2015 bekamen die Krankenkassen für einen ALG-II-Empfänger und alle Personen, die über ihn familienversichert waren, insgesamt 140 Euro als Zuweisung vom Bund. Diese Zuweisung war in der Vergangenheit schon nicht kostendeckend. Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz wurde dies zum 1. Januar 2016 geändert. Nun werden grundsätzlich alle ALG-II-Bezieher in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat krankenversichert waren. Alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die bisher vorrangig familienversichert waren und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind ab 2016 also eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Zuweisung des Bundes pro Mitglied sinkt in diesem Zuge auf 90 Euro. Dahinter steckt die Annahme, dass sich zukünftig die Anzahl der Mitglieder vergrößert und somit eine Reduzierung der Zuweisung unterm Strich kostenneutral wäre. Ob dem so ist, wird eine spätere Evaluation zeigen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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IKK gesund plus bestätigt stabilen Beitragssatz

Die IKK gesund plus wird auch 2016 den Beitragssatz von 15,2 Prozent stabil halten. Dies verkündeten die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Kasse im Rahmen der Finanzausschusssitzung in Magdeburg. „Wir haben unseren Beitragssatz bereits im letzten Jahr seriös auf langfristige Entlastung unserer Versicherten geplant. Wirtschaftlich sind wir nach wie vor gut aufgestellt und bleiben mit unserem Beitragssatz von 15,2 Prozent deutlich unter dem vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten durchschnittlichen Beitrag von 15,7 Prozent“, erklären Hans-Jürgen Müller und Peter Wadenbach. Pressemitteilung der IKK gesund plus

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Glyphosat – Gifte und Gentechnik außer Kontrolle

Heute geht es ausnahmsweise einmal nicht um Krankheiten oder Alternative Heilverfahren.
Diesmal geht es um die Natur – genauer um ein Mittel, dass Sie als Hobbygärtner bestimmt kennen: Round-Up, hergestellt vom umstrittenen Gentechnik-Konzern Monsanto. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag: MONSANTO – Ein Gentechnikkonzern außer Kontrolle?
Was ist das Problem?
Die Meldungen sind alarmierend: riesige Soja-Anbauflächen mit 5.000 […]

Gastbeitrag: Von nervigen Fragen II

 Neben der Frage, welches spätere Fachgebiet wir denn wählen möchten, gibt es noch eine weitere, mit der unsere nicht-medizinische Umgebung absolut ins Fettnäpfchen treten kann. Bei Freunden, auf Klassentreffen, am Telefon, auf Partys, wo man (glücklicherweise) auch Nicht-Mediziner trifft, heißt es beispielsweise:
“Hey, könntest Du wissen, was ich eventuell habe? …

… Bei schlechtem Wetter juckts im […]

Erste Hilfe bei Haushalts- & Alltagsunfällen: Allergischer Schock

Unser erster Beitrag nach Ostern ist die Erste Hilfe, heute zum Thema Allergischer Schock.
Allergische Reaktionen können zu einem allergischen Schock führen und bedürfen in dem Fall sofort erster und notärztlicher Hilfe.
Bereits wenige Sekunden nach dem Kontakt mit dem Allergen, zum Beispiel nach einem Wespenstich, können die ersten Anzeichen des allergischen Schocks auftreten.
Symptome sind zum Beispiel
Unruhe, […]

Welchen Arzt sollte man zu Hause haben?

Immer wieder kommen Menschen mit der Suchanfrage “verliebt in Arzt” auf den Monsterdoc-Blog. Dieses Thema wurde bereits in den Artikeln “5 Gründe sich in einen Arzt zu verlieben“, bzw. “nicht zu verlieben” angesprochen. In diesem Beitrag möchte ich erläutern, welcher Arzt denn nun am Besten ins häusliche Umfeld gehören könnte.
Psychiater: Praktisch, wenn mann/frau mal einen […]