Neu ab April 2017: Höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst
Niedergelassene Vertragsärzte können ab 01.04.2017 eine höhere Vergütung im Notdienst bzw. Bereitschaftsdienst verlangen. Dies betrifft schwere und aufwändig zu behandelnde Fälle. Zudem kann künftig eine Abklärungspauschale für Patienten berechnet werden, die den Bereitschaftsdienst aufsuchen, jedoch keine sofortige Behandlung benötigen. Notdienst, Bereitschaftsdienst Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst ergibt sich für den niedergelassenen Vertragsarzt unmittelbar aus § 75 I b SGB
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