Ärzte Bestechung wird strafbar
Bislang gab es interessanterweise keine Strafnorm, die es niedergelassenen Ärzten verbot, Bestechungsgelder anzunehmen, wie der BGH unlängst feststellen musste. Der bislang schon vorhandene Straftatbestand der “Bestechung” galt nur für Vorteilsannahme im Amt. Ein Amt übt ein niedergelassener Arzt aber nicht aus, das tut nur ein Beamter oder ein Funktionär im öffentlichen Dienst u.ä. Daher war … … Weiterlesen →