Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“
Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG
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