Ostdeutsche Bundestagsabgeordnete im neuen Gesundheitsausschuss unterrepräsentiert

Der Bundestag hat an diesem Mittwoch (17. Januar) die ständigen Ausschüsse im Parlament eingesetzt, darunter auch den Ausschuss für Gesundheit. Nach Informationen aus Parlamentskreisen werden in dem 41-köpfigen Ausschuss voraussichtlich lediglich drei Bundestagsabgeordnete die ostdeutschen Länder und Berlin vertreten. Dazu erklären Frank Michalak, Rainer Striebel und Ralf Dralle, Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland und Berlin: „In der Gesundheits- und Pflegepolitik übernimmt der Ausschuss für Gesundheit eine wichtige Rolle bei der Abstimmung von Gesetzen und anstehenden Reformen im deutschen Gesundheitswesen. Neben den von den Parteien angekündigten Verbesserungen im Pflegebereich stehen aus Sicht der ostdeutschen AOKs auch wichtige Weichenstellungen an, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zukunftsfähige medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen Deutschlands – und damit vor allem auch in Ostdeutschland – zu organisieren. Die Gesundheitspolitiker haben in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuss bereits wichtige Entscheidungen getroffen. Der Ausschuss hat hierbei auch von der Expertise und den Erfahrungen der bisherigen Fachpolitiker aus Ostdeutschland profitiert, die exzellente Kenner der Situation vor Ort sind. Dass Gesundheitspolitiker aus der Region von Zwickau über Magdeburg und Berlin bis hin zur Ostsee in dem jetzt berufenen Bundestagsausschuss mit voraussichtlich drei Mitgliedern derart unterrepräsentiert sind, trifft bei uns und anderen Akteuren im Gesundheitswesen Ostdeutschlands auf großes Unverständnis. Sollten sich im Zuge der anstehenden Koalitions- und Regierungsbildung Nachbesetzungen im Gesundheitsausschuss ergeben, plädieren wir als Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland für eine stärkere Berücksichtigung der Expertise ostdeutscher Fachpolitiker.“ Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, AOK plus und AOK Sachsen-Anhalt Die AOK Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern), die AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und die AOK Sachsen-Anhalt betreuen in den fünf ostdeutschen Bundesländern sowie in der Bundeshauptstadt insgesamt rund 5,7 Millionen Versicherte und haben im Jahr 2018 Leistungsausgaben im Gesundheitswesen im Umfang von rund 24,7 Milliarden Euro geplant. Die AOKs sind vor Ort damit die größte regionale Krankenversicherung.

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Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft. Viele Jahre wurde über die Reform geredet. Jetzt ist es Zeit, die Pflege und unsere Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Pflegeausbildung weiter zu stärken. Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung.“ Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Elke Ferner, betont: „Wir sind mitten im demografischen Wandel, die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen steigt. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir eine generalistische Pflegeausbildung brauchen. Sie bietet vielfältigere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und wird dabei helfen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung attraktiv und trägt damit dazu bei, soziale Berufe aufzuwerten.“ Ergänzt wird das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden. Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Die neue Ausbildung wird für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf wird auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen. Das ist ein gutes Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind. „Die Schulgeldfreiheit macht den Pflegeberuf attraktiver und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner. „Die Arbeit von Pflegekräften, ob in der Krankenpflege, der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege, verdient eine anständige Bezahlung, aber zugleich auch die Wertschätzung, die sich nicht unmittelbar auf dem Gehaltskonto niederschlägt: Respekt.“ Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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„HIV ist weiterhin ein Stigma, und dies ist ein Kernproblem”

Anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1.12. veröffentlicht die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Broschüre mit Texten von 21 Abgeordneten zu verschiedenen Aspekten von HIV und Aids. Zu den Autoren gehört auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch – Axel Schock hat sich mit ihm unterhalten Herr Bartsch, können Sie sich noch daran erinnern, wann Sie zum ersten Mal bewusst […]

Politisch eine Farce, menschlich eine Tragödie

In seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 27. Juni 2013 hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle zur Regulierung der Prostitution und Eindämmung des Menschenhandels verabschiedet – und damit viel Kritik geerntet, vor allem auch von Prostituierten und ihren Organisationen. Von Stephanie Klee In der Nacht zum 28. Juni 2013 ging in genau drei Minuten ein Schauspiel […]

Die Notfallsanitäter sind los – Das NotSanG kommt!

Der 22.03.2013 wird wohl in Zukunft ein Tag sein, an den man sich gerne zurück erinnert und an dem Geschichte für das Rettungsfachpersonal in Deutschland geschrieben wurde. Der Bundesrat hat heute das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verabschiedet, welches demnach am 01.01.2014 in Kraft tritt. Es löst damit das fast ein viertel Jahrhundert alte und längst überholte Rettungsassistentengesetz […]

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