Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!
Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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