Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria

§ 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel” gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und Marktbearbeitung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie umfasst insbesondere:
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),

§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,

betrieben werden.

Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.

Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?

Durch nette Buttons in Magenta.

Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.

Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:

§ 3 Herkunftslandprinzip
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz

2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.

In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.

Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.

Morbus Gesundheitsfonds

Hurra Deutschland wird chronisch krank! Es ist soweit, 2009 nähert sich, das Jahr in dem wir uns alle gesundheitlich und finanziell verändern werden. Zunächst einmal freuen wir uns über einheitliche Krankenkassengebühren, eine Erhöhung war doch schon längst mal wieder überfällig, denn die teils arg baufällig gewordenen Gebäude von Krankenkassen sind uns schon längst ein Dorn […]

Bundesregierung fördert Pharmaindustrie mit Tuberkulose-Impfstoff

Bundesforschungsministerin Anette Schavan hat der Pharmaindustrie versprochen, tatkräftig mit Förderprogrammen zu helfen, dass Deutschland wieder die “Apotheke der Welt” wird. Das Ergebnis steht noch aus, ausserhalb der Initiativen klappt das schon mal auf skandalöse Weise.

Der Journalist Markus Grill hat im Stern aufgedeckt, dass ein staatlich geförderter Impfstoff möglicherweise an die Pharmaindustrie verkauft wird, weil das Bundesministerium für Forschung es versäumt hat, sich die Rechte zu sichern.

Das Max-Planck-Institut hatte den Tuberkulose-Impfstoff im Jahr 2004 zur Weiterentwicklung an die in Hannover gelegene Firma VPM verkauft, die ihn seit September nun erstmals in einer Studie an Menschen testet. VPM wird ausschließlich aus Geldern des Bundesforschungsministeriums finanziert. VPM-Geschäftsführer Bernd Eisele will allerdings “im nächsten halben Jahr gezielt Firmen ansprechen, um den Impfstoff zu verkaufen”. Der Geschäftsführer sagt, dass das Forschungsministerium ihm freie Hand gelassen habe, den Impfstoff vermarkten zu können, an wen es wolle. Es gibt keine vertragliche Regelung, dass der Impfstoff den Betroffenen in den Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden muss. Eine Sprecherin von Forschungsministerin Schavan widerspricht dem nicht.

Wenn der Impfstoff Erfolg hat, wird Ministerin Schavan das auf ihr Erfolgskonto verbuchen, während das Entwicklungshilfeministerium aus seinem Etat Geld zur Impfung in den betroffenen Ländern auf das Konto eines Pharmakonzerns buchen kann.

Nachtdienst – arbeiten wenn andere schlafen

Damit alle Prozesse des Alltags optimal laufen, ist Nachtarbeit nötig. Für Pflegepersonal, Polizisten, Busfahrer, Industriearbeiter, … beginnt der Arbeitstag häufig, wenn andere schlafen gehen.
Laut Statistiken arbeiten in Deutschland 17. Millionen Menschen ständig, in regelmäßigen Abständen oder manchmal in der Nacht. Auch, wenn es viele Menschen gibt, die sehr gerne nachts arbeiten (ich gehöre auch dazu), […]

Deutsche Forscher überraschen mit neuartiger Alzheimer-Therapie

Etwa seit dem Jahr 2000 geistert die Hypothese durch die Medien, durch die Einnahme von cholesterinsenkenden Medikamenten ließe sich die Alzheimer-Krankheit behandeln oder verhindern. Wiederholt hatte sich in Fall-Kontroll-Studien gezeigt, dass Patienten, die an Alzheimer erkrankt waren, seltener Statine eingenommen hatten als solche, die nicht an Alzheimer erkrankt waren. Eine von vielen möglichen Erklärungen für diesen Effekt wäre eine protektive Wirkung von Cholesterinsenkern gegen Alzheimer. Die Medien sorgten Hand in Hand mit den Presseabteilungen der Pharmakonzerne für eine enorme öffentliche Verbreitung dieser Hypothese.

In klinischen Studien zeigte sich jedoch kein solcher Effekt. Der Medienhype ist nach seinem Höhepunkt im Jahr 2004 deutlich auf dem absteigenden Ast. Bereits im Januar 2008 wurde die Hypothese nach einer weiteren gescheiterten Studie für tot erklärt:

“There is good evidence that statins do not prevent Alzheimer’s,” says Dr. James Wright at the University of British Columbia.

Scientists speculate that the false promise came, in part, from a familiar pitfall called selection bias. The original study compared Alzheimer’s patients with healthy subjects. For reasons that aren’t entirely clear, there is a strong overlap of people who are less likely to develop Alzheimer’s and people who are concerned about their health, and therefore inclined to take statins.

Im April gab Pfizer schließlich die Ergebnisse der mit 640 Patienten bisher größten randomisierten und kontrollierten Studie zu dieser Fragestellung bekannt. Der Einsatz des Cholesterinsenkers Lipitor® (in Deutschland Sortis®) blieb gegen Alzheimer ohne jede Wirkung. Pfizer zeigte denn auch wenig Interesse, mit der Untersuchung dieser Hypothese weitere Gelder versenken zu wollen:

Pfizer said it was not planning any more studies with Lipitor in Alzheimer’s patients “at this time”, although it did remain committed to advancing research and treatment in Alzheimer’s disease.

Heute überrascht uns eine Pressemeldung des Universitätsklinikums Rostock mit einer vielversprechenden neuartigen Therapieoption gegen Alzheimer, die an 14 deutschen Universitäten in einem mit Steuermitteln geförderten Projekt untersucht werden soll:

Im Mittelpunkt der Studie steht ein Medikament, das als Fettsenker bereits im Handel ist. “Eine aktuelle Studie ergab, dass unter Alzheimer-Patienten diejenigen auffällig unterrepräsentiert sind, die in vorhergehenden Jahren ein den Cholesterinspiegel senkendes Mittel eingenommen haben”, sagt Professor Dr. Stefan Teipel von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Uniklinikum Rostock.

Diese Befunde legen nahe, dass sich das Medikament positiv bei der Vorbeugung von Alzheimer auswirken könne. Bestätige die Studie diese Annahme, könne die Behandlung mit dem Medikament zur Standardtherapie werden und das Auftreten der Alzheimer Krankheit verzögern, wenn nicht sogar aufhalten.

Na, dann drücken wir mal die Daumen.

Jetzt kommt AGnES!

AGnES 2.Teil (Die Gemeindeschwester kehrt zurück)
Bis Oktober 2008 hat es gedauert. Nun ist es endlich so weit. Das Modellprojekt “Gemeindeschwester AGnES” (AGnES = Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) ist beendet und geht in die letzte Runde. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu Begin diesen Jahres, wurde bereits die gesetzliche Grundlage und somit der Startschuss gegeben. Nun sollen bis zum […]

Lebenserwartung in Süddeutschland am höchsten

 

(NORDWEST) In Deutschland werden die Menschen im Durchschnitt 79,4 Jahre alt. Die in Deutschland lebenden Frauen werden dabei älter, als die Männer – und zwar im Durchschnitt um 5,45 Jahre. Am längsten lebt es sich in Baden-Württemberg, im Saarland ist die Lebenserwartung mit 78,05 Jaren am niedrigsten. Für die Menschen in Nordwest ist das Leben […]

Zeigt her eure Hände

Quelle: pixelio / Stefanie HofschlägerMindestens 500.000 Menschen infizieren sich in Deutschland während eines Krankenhausaufenthaltes. Experten sind sich sicher, dass mind. ein Drittel der Infektionen vermieden werden könnte, wenn Ärzte und Pflegepersonal die einfachsten Hygieneregeln einhalten würden.
Diese Problematik erkannte Semmelweis bereits 1848. Er hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die häufigen Kindbettfieberfälle mit mangelnder Hygiene zusammenhängen. […]

Bankhofer und die Spin-Doktoren

Der WDR hat mittlerweile bekanntgegeben, dass er sich endgültig von Hademar Bankhofer trennt. Unterdessen versucht die aus der Gerster-Affäre bekannte PR-Agentur WMP Eurocom des ehemaligen Bild-Chefredakteurs und Kohl-Vertrauten Tiedje, das Image ihres Kolumnisten Bankhofer aufzupolieren und dessen Entlassung in einen “Freispruch erster Klasse” umzudefinieren.

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(via Plazeboalarm)