Vordenker Award auf dem 16. DRG-Forum verliehen

Der Vordenker Award wurde auf dem 16. DRG-Forum verliehen. Die Initiative Gesundheitswirtschaft e.V., die B. Braun Stiftung und der Bibliomed-Verlag haben den Vordenker Award der Gesundheitswirtschaft im Rahmen der feierlichen Dinner-Gala auf dem 16. Nationalen DRG-Forum in Berlin verliehen.   … Read more →

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DKG zum PsychVVG: Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv

„Mit diesem Referentenentwurf wird die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Der ursprünglich vorgesehene Weg in eine preisorientierte Vergütung über landeseinheitliche Tagespauschalen wird nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt muss – im Interesse des Patienten – grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Die Leistungen werden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. „Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmen. Das ist angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung“, so Reumann. „Wichtig ist, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser begrüßen deshalb, dass der Referentenentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die den Kliniken vorgegebenen Personalausstattungen mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden sollen. Dies schlägt sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder“, betonte Reumann. „Die Krankenhäuser sind bereit, ihre Budgets und ihre Entgelte mit dem neu vorgesehenen Krankenhausvergleich rückzuspiegeln. Wichtig ist, dass der Vergleich keinen Automatismus für die Absenkung von Budgets und Vergütungen auslöst, sondern eine Orientierungsgröße ist, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermöglicht. In dem Vergleich müssen allerdings sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben, einbezogen werden“, so Reumann weiter. Mit dem Referentenentwurf werde an einem bundeseinheitlich kalkulierten Entgeltkatalog festgehalten. Der Entgeltkatalog habe im Budgetsystem aus Sicht der Krankenhäuser vor allem Transparenzfunktion. „Allerdings sehen die Krankenhäuser im Entgeltkatalog noch systematischen Überarbeitungsbedarf in Richtung Entschlackung“, machte Reumann deutlich. Zu begrüßen sei, dass für die Kalkulationen vorgegeben werde, dass notwendige personelle Ausstattungen in vollem Umfang in der Kalkulation zu berücksichtigen seien. Soweit die Personal-Sollausstattungen in den Kalkulationshäusern nicht darstellbar seien, müssten aus Sicht der DKG Regelungen im Sinne von normativen Kalkulationselementen einbezogen werden können. Vor dem Hintergrund dieser Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch kurze (wenige Monate) verbleibende Vorbereitungszeit sei die vorgesehene verpflichtende Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich. „Der Referentenentwurf enthält für die ambulanten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen der Krankenhäuser sinnvolle Weiterentwicklungen. Die Krankenhäuser haben in Zukunft die Möglichkeit, grundsätzlich stationär behandlungsbedürftige Patienten im häuslichen Umfeld weiter zu behandeln. Darüber hinaus werden die Leistungen der psychosomatischen Institutsambulanzen auf eine besser abgesicherte Grundlage gestellt“, erklärte der DKG-Präsident. Kritisch sind die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, bilanzierte Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Fallpauschalen greifen zunehmend genauer – Belastung der Kliniken durch extreme Kosten sinkt

Die Kosten von Krankenhäusern bei der Betreuung von Patienten werden durch die systematische Weiterentwicklung der Fallpauschalen zunehmend genauer abgebildet. Damit gehen extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten zurück, stellt ein aktueller Bericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fest. Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 (Datenbasis 2014 von 241 Krankenhäusern, rd. 4 Mio. Fälle) zeigt, dass die Belastung der untersuchten Krankenhäuser durch Kostenausreißer im Saldo von 30,7 Mio. Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Mio. Euro bei unterschiedlicher Verteilung zwischen den Krankenhäusern gesunken ist. Der Extremkostenbericht ist somit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Systems. Ein weiteres Ergebnis dieser bereits zum zweiten Mal vorgelegten Analyse: In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben. Für die Selbstverwaltungspartner steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, das als lernendes System konzipierte Instrument immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz sind bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch. Hintergrund: Der jährlich erscheinende sogenannte Extremkostenbericht (gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz) prüft systematisch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern – Fälle mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen – konfrontiert sind. Im Rahmen der Analysen hatte das InEK gemäß den gesetzlichen Vorgaben detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerecht zu erfassen. Dabei konnten die Plausibilisierungsverfahren der Daten im Vergleich zum Vorjahresbericht 2015 deutlich verbessert werden. Durch den jetzt möglichen Zweijahresvergleich konnten die Ergebnisse außerdem fundierter als noch im letzten Jahr abgesichert werden. Der Bericht für 2016 wird vom InEK unter www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Extremkostenbericht_gem._17b_Abs._10_KHG veröffentlicht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Nutzenbewertung von Medizinprodukten muss sachgerecht sein

Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed. Nutzenbewertung ist aus Sicht der Industrie richtig und  wichtig. Was wir brauchen, ist eine sachgerechte Nutzenbewertung. Die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Regelung zur “Bewertung neuer Untersuchungs-und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (§ 137 h)” ist aber aus unserer Sicht entbehrlich. Die schon heute existierenden gesetzlichen Möglichkeiten […]

Akademie Online

Ich möchte gern über Lehrvideos sprechen. Sie sind mein absoluter Favorit, wenn es um Fortbildung von zuhause aus geht. Radiologie hat einen großen Vorteil, gegenüber anderen Fachrichtungen – wir brauchen nicht unbedingt praktische Übungen, um besser zu werden. Alles was man braucht, … Weiterlesen

Ambulant? Stationär? Fehlbelegung!

„Schon wieder eine Fehlbelegung!“ Oberarzt Heimbach seufzt. „Sie meinen Frau Klusenschröter? Sie meinen, weil bei deren Koloskopie nichts rausgekommen ist?“ Heimbach schüttelt den Kopf. „Es ist egal, was bei der Koloskopie herausgekommen ist. Es geht darum, dass die Untersuchung überhaupt durchgeführt worden ist. Also darum, dass sie hier gemacht worden ist…“ Ich blättere in der […]