Neue Online-Geschäftsstelle bitGo_GS von BITMARCK ab sofort am Markt verfügbar

bitGo_GS – die neue Online-Geschäftsstelle von BITMARCK für Krankenkassen – ist ab sofort am Markt verfügbar. Bei der Entwicklung des Produkts nahm das unternehmensgruppenweit bei BITMARCK vorhandene Know-how in der Backend- und Frontendentwicklung eine zentrale Rolle ein. Das Ergebnis ist mit bitGo_GS eine hoch integrative Lösung, die unter anderem die Anbindung an die Kernsoftware iskv_21c und 21c|ng sichergestellt. Mit dieser Entscheidung einher geht auch die Marktfreigabe der Stufe 1 von bitGo_KV. Mit bitGo_GS werden Prozesse vereinfacht und vereinheitlicht, Medienbrüche durch die ortsunabhängige elektronische Kommunikation bei allen Beteiligten reduziert. Von den entstehenden Vorteilen profitieren sowohl die Krankenkassen und ihre Partner als auch die Versicherten. Mehr Informationen zu bitGo_GS finden Sie hier auf www.bitmarck.de. Erfolgreiche Pilotphase bei der Audi BKK  In der abgeschlossenen Pilotphase war bitGo_GS bereits bei der Audi BKK im Einsatz: „Wir sind froh, mit bitGo_GS in Produktion zu gehen und unseren Kunden eine innovative, flexible und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Online-Geschäftsstelle anbieten zu können. bitGo_GS wurde gemeinschaftlich mit BITMARCK entwickelt und hilft uns dabei, sowohl die Kommunikation mit den Versicherten als auch unsere internen Prozesse weiter zu optimieren“, resümieren Peer Junge, Bereichsleiter Kundenservice und Tanja Golek, OE-Leiterin zum Servicemanagement bei der Audi BKK. „Online-Lösungen eröffnen neue Perspektiven für Krankenkassen“ „Der zunehmende Wettbewerbs- und Kostendruck und das Angebot mobiler Medien eröffnen neue Perspektiven für die Krankenkassen. Viele Geschäftsprozesse werden mittlerweile online angeboten: Fragebögen und Anträge können via unserer Online-Lösung bzw. mobiler Kanäle schneller, kostengünstiger und kundenorientierter abgewickelt werden“, erläutert BITMARCK-Geschäftsführer Andreas Strausfeld. Weitere Möglichkeiten rund um die neue Online-Geschäftsstelle bitGo_GS ergeben sich im Zusammenspiel mit den auf www.gkv-vernetzt.de vorgestellten Produkten und Lösungen. Schwerpunkt der Webseite sind Inhalte rund um das Thema Digitalisierung in der GKV: Vorgestellt werden digitale Lösungen aller Partner, mit denen Krankenkassen ihre Versicherten bereits mit heute existierenden Produkten und Services abholen und in die digitale Welt mitnehmen können. Mehr Informationen hierzu finden Sie direkt auf gkv-vernetzt.de. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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Trotz Kritik: DGIV begrüßt Verabschiedung des E-Health-Gesetzes

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) begrüßt die Verabschiedung des so genannten E-Health-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag: „Eine sektorenübergreifende und interdisziplinäre Patientenversorgung ist ohne digitale Unterstützung kaum zu leisten. Dass die Umsetzung einer digitalen Prozessverbesserung in der medizinischen Versorgung mit dem E-Health-Gesetz jetzt endlich verbindlich geregelt und befristet wurde, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,“ betont der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Stefan G. Spitzer in einem ersten Statement. „Natürlich hätten wir uns manche Regelung noch umfassender und noch verbindlicher gewünscht, aber hier sehe ich das Glas eindeutig lieber halb voll als halb leer,“ so Spitzer. Dennoch sieht die DGIV Grund für Kritik an der Gesetzgebung: „Für einen Fehler halten wir es, dass in der Beschlussfassung – im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf – keine Verpflichtung mehr zu einem elektronischen Entlassbrief für die Krankenhäuser zu finden ist,“ so Spitzer. Dies habe zur Folge, dass es weiterhin zu Kommunikationsbrüchen an der Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung kommen werde, kritisiert die DGIV. Die Schranken zwischen den beiden Hauptsektoren können nicht wirkungsvoll abgesenkt werden, wenn hierbei Rechte, Pflichten und eben auch Anreize vom Gesetzgeber nicht ausgewogen verteilt werden,“ gibt Spitzer zu bedenken. So gesehen sei das E-Health-Gesetz zwar ein Fortschritt, es dürfe aber nicht grundsätzlich falsche Weichenstellungen beinhalten. „Mit Blick auf die wachsende Zahl chronischer kranker und multimorbider Patienten, die häufig die Versorgungsgrenzen von ambulant und stationär in beide Richtungen überschreiten, ist es notwendig, dass die Instrumente der digitalen Kommunikation von allen Vertretern der Hauptsektoren angewandt werden,“ so Spitzer. Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV)

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10 Jahre Engagement für Telemedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin wurde am 12. Dezember 2005 in Berlin gegründet. Vor zehn Jahren  war ein solcher Schritt alles andere als zwangsläufig. Der Begriff „Telemedizin“ war damals einer breiteren Öffentlichkeit nahezu unbekannt. Auch innerhalb der medizinischen Fachöffentlichkeit konnten nur wenige etwas mit diesem Begriff anfangen. Und (gesundheits)politisch war das Terrain, das die DGTelemed mit ihrer Gründung abzustecken gedachte, geradezu ein Paradebeispiel für das, was Bundeskanzlerin Angela Merkel noch acht Jahre später „Neuland“ nennen sollte. Die Zeiten haben sich geändert. Telemedizin taucht heute nicht nur in Koalitionsverträgen und Gesetzesentwürfen auf, sondern auch in Tageszeitungen und in den Redemanuskripten der Bundeskanzlerin. Der Bundesgesundheitsminister nutzte die diesjährige Sommerpause, um weg-weisenden IT- und Telemedizinprojekten im deutschen Gesundheitswesen einen Besuch abzustatten. Auch zahlreiche medizinische Fachgesellschaften haben sich der Telemedizin auf die eine oder andere Art und Weise angenommen. Niemand würde behaupten wollen, die DGTelemed sei die Hauptverantwortliche für diese Entwicklung, so der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Hans-Jochen Brauns bei der Würdigung des Jahrestages. Aber: Die damaligen Gründungsmitglieder haben vergleichsweise früh erkannt, dass mit der Telemedizin mehr als nur ein Nischenthema auf das Gesundheitswesen zurollt. Als Verband hat die DGTelemed den jahrelangen Prozess der tele-medizinischen Bewusstseinsbildung im deutschen Gesundheitswesen nach Kräften unterstützt. Das geschah durch inhaltliche Arbeit und zahllose Veranstaltungen, aber auch in der Funktion eines Netzwerkers, beispiels-weise bei der seit jetzt mehreren Jahren praktizierten Einbindung der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in den Nationalen Fachkongress Telemedizin. Ein zehnjähriges Jubiläum ist immer ein Anlass, zurück und nach vorne zu blicken. Der Rückblick soll all jenen, die sich der Telemedizin verbunden fühlen, mit einer Chronik erleichtert werden, die zum 6. Nationalen Fachkongress Telemedizin veröffentlicht wurde. Hier sind  wesentliche Meilensteine der ersten zehn Jahre der DGTelemed festgehalten, diese Meilensteine sind nicht zuletzt ein Panorama der noch jungen Geschichte der Telemedizin in Deutschland. Die Chronik steht unter www.dgtelemed.de zum Download bereit. Für den Blick nach vorne dienen die aktuellen Stellungnahmen der DGTelemed zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und zum E-Health-Gesetz. Zwar hat sich in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich einiges getan, aber noch längst nicht genug. Die Erstattung des ambulanten Telemonitoring ist weiterhin ungeklärt. Politisch akzeptierte Kriterien für eine praxistaugliche Evaluation telemedizinischer Leistungen existieren nur in Ansätzen. Das Verhältnis zwischen der im Aufbau befindlichen Telematikinfrastruktur („Gesundheitskarte“) und der Telemedizin ist weitgehend offen. Und bei den technischen, qualitativen und prozessualen Standards gibt es genauso Präzisierungsbedarf wie etwa bei der politischen Ausgestaltung des Innovationsfonds, der der Telemedizin einen Schub geben könnte, wenn er richtig angepackt würde. Zehn Jahre erfolgreiche Verbandsarbeit wären undenkbar ohne die breite Unterstützung einer großen Zahl an Individuen, Unternehmen und Organisationen. Der Vorstand der DGTelemed bedankt sich insbesondere bei den Mitgliedern der Gesellschaft, darunter zahlreiche Einzelmitglieder, viele Unternehmen sowie einige Krankenhäuser, Verbände und wissenschaftliche Einrichtungen. Besonderer Dank für eine langjährige, konstruktive Zusammenarbeit gilt dem Bundesgesundheitsministerium, dem die DGTelemed als eine der Trägerorganisationen der eHealth-Initiative eng verbunden ist. Auch zu zahlreichen Landesregierungen existieren enge und fruchtbare Beziehungen. Praktisch von Beginn an wurde die DGTelemed von der Bundesärztekammer unterstützt, mit der sich der Verband bei der Einschätzung der künftigen Bedeutung der Telemedizin in zahlreichen Punkten einig ist. In diesem Zusammenhang gilt der Dank auch den Medienpartnern, die die Veranstaltungen und die politische Arbeit der DGTelemed zehn Jahre lang wohlwollend begleitet haben und hoffentlich weiterhin begleiten werden. Zahlreiche Partnerschaften im fachlichen Bereich haben außerdem dazu beigetragen, dass die DGTelemed national und international heute exzellent vernetzt ist. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt seien hier die American Telemedicine Association (ATA), die französische Association Nationale de Télémédicine (ANTEL), die Russische Gesellschaft für Telemedizin sowie in Deutschland die Bayerische TelemedAllianz, das Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) in Bochum und das Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen (ZTM). Auch nach innen ist die DGTelemed zahlreichen engagierten Akteuren zu besonderem Dank verpflichtet. Der Vision und der Einsatzbereitschaft der Mitglieder des Gründungsvorstands ist es zu verdanken, dass die DGTelemed im Jahr 2005 überhaupt „in die Spur“ gekommen ist. Stellvertretend genannt sei hier zum einen der langjährige Vorstandsvorsitzende Professor Dr. Hans-Jochen Brauns, der die Gesellschaft bei unzähligen Anlässen repräsentiert und wesentliche Positionen, für die die DGTelemed steht, über die Jahre mit entwickelt hat. Völlig undenkbar wäre die DGTelemed ohne das aufopferungsvolle Wirken ihres langjährigen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Gründungsvorstands Gerhard W. Meyer. Er gab nicht nur die Initialzündung zur DGTelemed-Gründung, sondern sorgte auch durch persönliches und nicht zuletzt finanzielles Engagement dafür, dass die Geschäftsstelle ihre kontinuierliche Arbeit über ein Jahrzehnt leisten konnte. Erledigt wurde ein Großteil der Arbeit der Geschäftsstelle von Wolfgang Loos, der der DGTelemed ebenfalls seit Gründung als Geschäftsführender Vorstand verbunden ist. Zusammen mit seinem Team organisiert er nicht nur die Veranstaltungen der DGTelemed, sondern fungiert auch als ständiger Ansprechpartner für Medien, Partnerorganisationen und Politik. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin wird sich an den politischen und regulatorischen Debatten um die Telemedizin in Deutschland auch im zweiten Jahrzehnt ihres Bestehens aktiv beteiligen. Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V.

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IT-Umstellung erfolgreich abgeschlossen: Die 3,5 Millionen Versicherten der IKK classic werden ab sofort mit iskv_21c betreut

Mit der IKK classic setzt die sechstgrößte Krankenkasse bundesweit ab sofort vollständig auf die etablierte GKV-Branchensoftware iskv_21c. Die noch ausstehende Umstellung des letzten Teilbestandes wurde Mitte Dezember erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden im Rahmen des Rollouts von iskv_21c exakt 120 Umstellungsprojekte erfolgreich durchgeführt – rund 16,6 Millionen Versicherte werden aktuell mit der Software von BITMARCK betreut. Nächster Meilenstein: End-of-Life von ISKV Basis „Mit der erfolgreichen Umstellung der IKK classic haben wir die Großkassenfähigkeit von iskv_21c erneut unter Beweis gestellt und damit ein wichtiges Signal an den Markt gesendet. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen den Kollegen der IKK classic, unseren Mitarbeitern und unseren Partnern war entscheidend für diesen weiteren Projekterfolg“, resümiert Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe und richtete zugleich den Blick nach vorne: „Wir haben gleichzeitig den End-of-Life von ISKV Basis, der Vorgängersoftware von iskv_21c, erklärt. Die Alt-Bestände ISKV Basis werden nun sukzessive auf unsere Archivlösung bitArchiv umgestellt.“ Gerd Ludwig, Vorstandsvorsitzender der IKK classic: „Nach einer insgesamt fast 3-jährigen Projektlaufzeit – mit einem hohen Engagement aller Beteiligten – haben wir heute einen wichtigen Meilenstein für die IKK classic erreicht: die Konsolidierung aller Datenbestände unter iskv_21c. Damit kann die IKK classic den Blick nach vorne richten und sich den Herausforderungen des Gesundheitsmarkts auf Basis einer auf die Zukunft ausgerichteten IT-Landschaft stellen.“

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Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT zum stellvertretenden Sprecher des gematik-Beirats gewählt

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. Ekkehard Mittelstaedt wurde bei der Sprecherwahl des Beirats der gematik – Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH zum stellvertretenden Sprecher gewählt. Zusammen mit Mathias Redders, dem Verantwortlichen für Gesundheitswirtschaft, Telematik im Gesundheitswesen und Kurorte im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW sowie Vorsitzenden der Bund-Länderarbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen, spricht Ekkehard Mittelstaedt für den Zeitraum von zwei Jahren für den Beirat der gematik. Mit der Wahl an die Spitze des gematik-Beirats konstatiert der Bundesverband Gesundheits-IT, der die führenden Anbieter von Gesundheits-IT in Deutschland vertritt,  seinen hohen Stellenwert in der Diskussion über die Vernetzung des Gesundheitswesens. „Nicht erst seit dem eHealth-Gesetz wissen wir, wie bedeutend der Aufbau der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen ist und welch große Herausforderungen es dabei für alle Beteiligten zu bewältigen gilt. Es ist nur konsequent, dass in diesem Prozess die Gesundheit-IT-Industrie ihre Verantwortung verstärkt wahrnimmt und sich durch den Verband aktiv in die Arbeit des Beirats der gematik einbringt“, so Ekkehard Mittelstaedt über die Wahl. Der Beirat unterstützt die gematik in ihrer Arbeit, indem er die Gesellschaft für Telematikanwendungen in fachlichen Belangen von grundlegender Bedeutung berät. Zu den Mitgliedern des Beirats zählen Vertreter der Länder, des Bundes, der Wissenschaft, der Industrie, der Patienten sowie weitere Interessensgruppen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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Hermann Gröhe: „Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt““

Der Bundestag berät heute das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittel­punkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.“ Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Es zeigt sich, dass diese Fristen dazu geführt haben, dass alle Beteiligten jetzt sehr intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten – auch wenn die Industrie nach Auskunft der gematik große Probleme hat, die notwendige Technik bereitzustellen. Darüber hat die gematik im Rahmen der Gesetzes-Anhörung öffentlich informiert. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik kann der Roll-out weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die gesetzlichen vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssen. Wir erwarten von allen Beteiligten, – der Industrie, genauso wie den Ärzten und Kassen – dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematik-Infrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt. Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil einge­schränkte Menschen unterstützen. Und mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z.B. aus Fitnesstrackern oder sog. Wearables – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Mit einer sicheren digitalen Infrastruktur, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherten angeschlossen sind, schaffen wir die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Ein modernes Stammdatenmanagement (Online-Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) sorgt für aktuelle Daten in der Arztpraxis und schützt vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler. Diese erste Online-Anwendung der elekt­ronischen Gesundheitskarte soll nach erfolgreichem Probelauf bis Mitte 2018 flächende­ckend eingeführt werden. Damit werden zugleich die Online-Strukturen für wichtige medizinische Anwendungen geschaffen. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar. Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen an gefährlichen Arzneimittelwechselwirkungen. Deshalb erhalten Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Das ist vor allem für ältere und allein­lebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen An­spruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der Gesundheitskarte zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht wird, gilt für das Jahr 2017. Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren. Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Der Patient entscheidet nicht nur, welche medizinischen Daten mit der Gesundheitskarte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Patienten erhalten außerdem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern, abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs mit der elektronischen Gesundheitskarte schaffen, so dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können. Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen. Um sinnvolle Anwendungen, wie z.B. die Telemedizin in die Fläche zu bringen, muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen IT-Systeme auch miteinander kommunizieren können. Die gematik wird daher verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 einInteroperabilitätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden. Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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E-Health-Gesetz: Industrie muss Masterplan zur Einhaltung von Fristen vorlegen

Anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des E-Health-Gesetzes durch den Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Die Ersatzkassen begrüßen grundsätzlich, dass die Politik mit dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen auch durch Fristsetzungen und Sanktionen vorantreiben will. Die Krankenkassen haben schon sehr viel Geld in das Projekt E-Health investiert, die Versicherten müssen jetzt bald einen ‚Profit‘ von den geplanten Anwendungen wie Medikationsplan, Arzneimitteltherapiesicherheit, Notfalldatenmanagement sowie der Patientenakte und dem Patientenfach haben. Deshalb darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Industrie ist gefordert, so schnell wie möglich die längst überfällige Lieferung der notwendigen Geräte für die sichere Verbindung in die Telematikinfrastruktur (Konnektoren) zu gewährleisten. Die Chancen der Nutzung der Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die Beteiligten im Gesundheitswesen sind mit diesem Gesetz sicher noch nicht ausgeschöpft. In Zukunft muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur als ‚Schlüssel‘ für die geplanten sinnvollen medizinischen Anwendungen wie Medikationsplan oder Arzneimitteltherapiesicherheit eingesetzt werden darf. Die Online-Speicherung der medizinischen Daten müsste im Gesetz verbindlich vorgeschrieben werden. Je weniger Daten auf der eGK sind, desto geringer ist der Datenverlust beim Tausch einer eGK. Der Tausch einer eGK kann bei Verlust, Defekt oder Einführung einer weiterentwickelten Generation der eGK erforderlich werden.“ Pressemitteilung des vdek

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