vesta: Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht

Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals. Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta, das ab dem 30. Juni 2017 online bereit steht, soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert. Pressemitteilung der gematik GmbH

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Bitkom: Notfalldatensatz kann Leben retten

Unfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit: Im Notfall zählt jede Minute. Der Arzt muss vor allem rasch wissen, mit wem er es zu tun hat. Medizinische Daten über den Patienten müssen in diesem Fall unverzüglich bereit stehen, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet für die medizinische Versorgung im Notfall neue Möglichkeiten: Auf ihr können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Die große Mehrheit der Bundesbürger möchte solche Notfalldaten auf der Karte speichern lassen. Neun von zehn Deutschen (93 Prozent) wollen Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten auf der Karte hinterlegen. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. „Rettung und Behandlung sind im Notfall ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte hilft Ärzten in dieser kritischen Phase, zügig die richtigen Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel Wechselwirkungen von Medikamenten abzuwenden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das ist gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, denn ältere Menschen leiden oft an diversen Vorerkrankungen und nehmen entsprechende Medikamente.“ Auch die Blutgruppe (91 Prozent), Medikamente, die man regelmäßig einnimmt (85 Prozent), Angaben über Implantate und Prothesen (82 Prozent) sowie chronische Erkrankungen (78 Prozent) würde die große Mehrheit der Bundesbürger im Notfalldatensatz speichern. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen Angaben aus dem Impfpass im Notfalldatensatz speichern lassen. Mehr als jeder Dritte (39 Prozent) will sogar seine komplette Behandlungshistorie auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Lediglich 4 Prozent wollen keinerlei Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen. Ab 2018 sollen nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auf Wunsch des Patienten auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zum Thema E-Health sind hierverfügbar. Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer. Pressemitteilung des Bitkom

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eGK: KZBV und Kassen einigen sich auf Grundsatzfinanzierungs­vereinbarung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich am 31. März fristgerecht auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt. Dieser umfasst die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur und als erste Anwendung die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Damit ist für die Praxen eine Finanzierung sowohl der Erstausstattung als auch der Betriebskosten gewährleistet. Eine vollständige Finanzierungsvereinbarung zu schließen, wenn über Preise und konkrete Abwicklung noch nichts bekannt ist, war für beide Seiten allerdings eine ganz besondere Herausforderung“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, zuständiger Ressortvorstand der KZBV. Die Frist für den Abschluss der Verhandlungen und die Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung war den beiden Bundesmantelvertragspartnern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt worden. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten, die in den Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen, durch die Krankenkassen übernommen. Dies erfolgt auf Basis von Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe noch in einer separaten Vereinbarung festgelegt wird. Nach Angaben der KZBV besteht mit dem GKV-SV Einigkeit darüber, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und so Zahnärztinnen und Zahnärzte eine vollständige Rückerstattung erhalten können, falls sie die günstigsten Komponenten und Dienste bestellen. Umfassende weitere Informationen für die Zahnärzteschaft und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erfolgen in Kürze durch die KZBV. Pressemitteilung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

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Medikationsplan: bvitg weist Vorwürfe der KBV zurück

Im Hinblick auf die scharfe Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Implementierung des Medikationsplan-Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) seitens der Industrie, stellt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheit-IT – bvitg e.V., folgendes fest: 1. Die fristgerechte digitale Umsetzung des Medikationsplans konnte überhaupt nur deshalb gelingen, weil die bvitg-Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren hohe Summen in dessen Entwicklung investiert haben und sich die Akteure – auch die KBV –  auf Basis eines von und mit der Industrie entwickelten Standards gemeinsam mit bvitg, ADAS und HL7 auf eine technische Spezifikation geeinigt haben. 2. Der Aufwand für die initiale Erstellung, die Pflege und die erforderliche Weiterentwicklung durch die Softwarehersteller für das zusätzliche Modul ist erheblich. Letztlich handelt es sich um Investitionen, die die niedergelassenen Ärzte aufgrund einer vom Gesetzgeber gewollten – und für die Patienten äußerst sinnvollen – Regelung zu leisten haben. Dabei obliegt es nicht der KBV darüber zu urteilen, wie die Unternehmen für die Umsetzung der neuen Vorgaben die Ausgaben für angefallene, notwendige Investitionen wiedereinnehmen. 3. Die Forderung nach einer angemessenen Refinanzierung für diese Investition ist verständlich. Es ist aber unverständlich, dass die Ärzteschaft zu Recht eine angemessene, zu den Pauschalen zusätzliche Vergütung für die Arbeit der Erstellung und Pflege des Bundesmedikationsplans fordert, zugleich aber den Softwareherstellern ebendiese Vergütung mit dem Verweis auf bestehende Pauschalverträge verwehrt. 4. Statt kostenlose Software-Module zu fordern oder gar der KBV zu gestatten, selbst Marktteilnehmer im Bereich der Gesundheits-IT zu werden, sollte sich die KBV darauf besinnen bei der Refinanzierung der gesetzlich geforderten Investitionen angemessene Vergütungen zu verhandeln. Im Übrigen könnte auch die KBV solche Software-Module nicht kostenlos programmieren lassen und müsste sie auf anderem Wege durch die Ärzte refinanzieren. Dieses Verhalten bedeutet einen Rückschritt in der Zusammenarbeit aller Akteure. Zum Hintergrund: Fristgerecht legten Mitte 2016 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor, zur der auch eine technische Spezifikation angehört, die in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten bei der Implementierung des Software-Moduls in die zugehörigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kritisiert die KBV nun die Praxissoftwarehersteller scharf. Deshalb bezieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, Stellung. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg e. V.)

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Elektronische Gesundheitskarte geht Online

Die Einführung von Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) machte vergangene Woche mit Beginn der Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) einen entscheidenden Schritt nach vorne.  Unter der Leitung von Strategy&, der Strategieberatung von PwC, nahm das Konsortium bestehend aus den eHealth-Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG und KoCo Connector AG am 14. November 2016 die dafür nötige Telematikinfrastruktur offiziell in Betrieb, am 18. November 2016 folgte der erste Roll-Out: Zunächst werden 23 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die neuen Anwendungen zur automatischen Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf ihre Praxistauglichkeit testen. Im ersten Schritt ermöglicht der Testbetrieb den automatischen Datenabgleich über die Gesundheitskarte. Leistungserbringer können damit beispielweise online bei der Krankenkasse prüfen, ob die Gesundheitskarte des Patienten gültig ist und Änderungen bei den Kontaktdaten des Karteninhabers werden automatisch aktualisiert. Auf Basis dieser Infrastruktur sollen zukünftig auch Arztbriefe, Patientenakten und Informationen zur Arzneimittelsicherheit elektronisch übermittelt werden. Strategy& hat im Rahmen des Auftrags der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) das Projekt-, Stakeholder- und Vertragsmanagement zur Vernetzung der Leistungserbringer übernommen. Nach erfolgreichem Test sollen im nächsten Schritt rund 500 Praxen digital vernetzt werden, bevor dann der bundesweite Betrieb startet. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der eHealth-Strategie getan, deren Primärziel die Erhöhung der Versorgungsqualität durch den sinnvollen Einsatz von eHealth ist. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Potentiale der Digitalisierung in vollem Umfang für das Gesundheitswesen nutzen zu können. Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“, ebenso erarbeitet durch Strategy& unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, wurde erst vor wenigen Tagen durch Bundesminister Hermann Gröhe der Öffentlichkeit vorgestellt und entwirft ein Maßnahmenprogramm, um auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens wirkungsvoll und zukunftssicher reagieren zu können. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur sowie darauf aufbauender eHealth-Anwendungen bildet einen zentralen Baustein dieser eHealth-Strategie. „Der Aufbau der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in Europa, nicht zuletzt wegen der höchsten Sicherheitsstandards, die hier umgesetzt werden. Weltweit existieren im Gesundheitswesen noch keine vergleichbaren Strukturen, um die Sicherheit der Patientendaten in diesem Maße zu gewährleisten“, so Dr. Rainer Bernnat, Managing Director und IT-Experte bei Strategy&. „Es müssen auch die rechtlichen Bedingungen in Sachen Datenschutz, IT-Sicherheit aber auch Haftungsfragen neu aufgerollt werden und die Endanwender in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie wir kürzlich in der eHealth-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Thema dargelegt haben. Nur wenn die technischen Voraussetzungen mit den rechtlichen, akteursspezifischen und regulatorischen Maßnahmen Hand in Hand gehen, können eHealth- und Big Data-Anwendungen für alle Beteiligten gewinnbringend eingeführt werden“, so Bernnat weiter. Dr. Nicolai Bieber, Director bei PwC und verantwortlicher Gesamtprojektleiter des Konsortiums, fügt hinzu: „Nachdem Bundesminister Hermann Gröhe das Thema zur Chefsache erklärte und persönlich die Moderation der Beteiligten übernommen hatte, nahm das Projekt spürbar an Fahrt auf. Am Ende hat sich das Team aus Strategieberatung, etabliertem Software-Haus und Start-up als wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Projekts bewiesen.“ Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“ ist verfügbar unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/big-data-anwendungen.html. Pressemitteilung der PwC Strategy& (Germany) GmbH

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Fortschritte bei der ersten medizinischen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte – Notfalldaten

Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes verbunden sind.   Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-) Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik.   „Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“ Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt:  „Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“ Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang. Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen beschließt Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises

Mit knapper Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) am 14.09.2016 die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in Hessen beschlossen. Bei 17 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen sprachen sich 23 Delegierte für den Beitritt der LÄKH zum Rahmenvertrag der Bundesärztekammer zur Herausgabe des eHBA aus. Der Entscheidung waren lebhafte Diskussionen vorausgegangen, in denen erhebliche Bedenken gegenüber der Einführung des Ausweises geäußert wurden. Aus Datenschutzgründen hatte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bereits 2008 gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und gegen die Unterzeichnung des Rahmenvertrags zur Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises entschieden. Damit ist die LÄKH bis heute die einzige Kammer bundesweit, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat. Hessischen Ärztinnen und Ärzten war es bislang nicht möglich, den nötigen Antrag auf einen eHBA zu stellen, obwohl das hessische Heilberufsgesetz die Kammer zur Ausgabe verpflichtet. Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz drängt der Gesetzgeber nun auf eine zügige Einführung des eHBA, um die erste Anwendung in der Telematikinfrastruktur, den qualifiziert signierten elektronischen Arztbrief zu ermöglichen. Die Anwendung soll gefördert werden, die Nichteinhaltung von Fristen dagegen mit Einbußen oder Sanktionen belegt werden. Um hessische Ärztinnen und Ärzte nicht zu benachteiligen und ihnen die Nutzung des eHBA zu ermöglichen, sah die Mehrheit der Delegierten trotz weiter bestehender Datenschutzbedenken die Notwendigkeit der Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Die Landesärztekammer Hessen wird innerhalb der nächsten Monate sicherstellen, dass hessische Ärztinnen und Ärzte möglichst bereits im Dezember einen eHBA bestellen können. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen

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DAK-Gesundheit verbessert elektronische Gesundheitskarte

Die DAK-Gesundheit verbessert die elektronische Gesundheitskarte für ihre Versicherten. Als bundesweit erste gesetzliche Krankenkasse hat sie jetzt die Zulassung für die Ausgabe der neuen Karte von der „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ (gematik) erhalten. Die sogenannte zweite Kartengeneration bietet für Versicherte noch mehr Datensicherheit und wird ab sofort schrittweise an die DAK-Versicherten ausgegeben. Mit der neuen Karte geht die DAK-Gesundheit konsequent den Weg des technologischen Wandels weiter und kann jetzt noch mehr Datensicherheit bieten. „Damit setzen wir einen weiteren Meilenstein für unsere Versicherten“, sagt Franz-Helmut Gerhards, Leiter des Geschäftsbereiches Organisations-/IT- und Infrastrukturmanagement bei der DAK-Gesundheit. „Die Karte ist mit den aktuellsten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Sie sind für zukünftige Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zwingend notwendig. Wir sind damit bestens für die Zukunft vorbereitet. Die neue Kartengeneration bringt uns somit auch dem Ziel einer bestmöglichen Versorgungsqualität mit einer hohen Datensicherheit ein großes Stück näher.“ Die Karte wird vom deutschen Smartcard Hersteller Giesecke & Devrient für die DAK-Gesundheit produziert und unterliegt höchsten Sicherheitsvorkehrungen einschließlich der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Infos zur neuen elektronischen Gesundheitskarte gibt es auch im Internet aufwww.dak.de/egk Pressemitteilung der DAK Gesundheit

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Foxdox Archiv – PlusDienst am Gesundheitsterminal in der Fläche verfügbar

“Patientenfach light” – so könnte man die Ablagemöglichkeit auf dem Gesundheitsterminal für Dokumente, Arztberichte oder Anderes vielleicht auch nennen. Schließlich lassen sich die Inhalte neben einer Verfügbarkeit auf Mobilgeräten oder von zu Hause auch mit einem Arzt teilen oder diesem nur einmalig zur Ansicht zur Verfügung stellen. Dieser kostenfreie PlusDienst steht allen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen ab dem 01.06.2016 an jedem Gesundheitsterminal zur Verfügung. Ohne Technikkenntnisse bedienbar, so einfach wie Geld am Automaten abheben, ist auch diese Funktion neben den vielen Erleichterungen für die Versicherten auf anderen Gebieten ein echter Mehrwert. Man braucht dafür nicht mehr als eine Gesundheitskarte und die Mitgliedschaft bei der richtigen Krankenkasse. “Damit hat die Bevölkerung schon jetzt eine Möglichkeit, eigenverantwortlich und selbstbestimmt den Umgang mit derartigen Funktionen zu üben. Wenn dann irgendwann die Vernetzung über die Telematik kommt, wird das Fach ausgetauscht werden, aber die Erfahrung und Akzeptanz bleiben…,” bestärkt DeGIV-Gründer und Geschäftsführer Dieter Rittinger diesen Ansatz, welcher zusammen mit der Firma d.velop und Foxdox umgesetzt wurde. Auch Krankenkassen können dann an diese Nutzer Ihre Dokumente und Bescheide digital zustellen und so neben den vielen Einsarungen, die das Gesundheitsterminal ohnehin mitbringt, weitere Kosten sparen” Pressemitteilung der DeGIV GmbH

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gematik: Austausch von gemalto Kartenterminals geregelt

Rund 5.000 Kartenterminals des Herstellers gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Praxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden. Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit. Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein. Denn ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR-5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß §291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorenübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur). Sie trägt dabei die Gesamtbetriebsverantwortung und ist für den künftigen Wirkbetrieb zudem Testzentrum und Zulassungsstelle für alle industriellen Produkte der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband. Pressemitteilung der gematik GmbH

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