eGK: Praxistest der Notfalldaten beginnt

In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de. Dort liegt auch ein Foto der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 am Universitätsklinikum Münster zu Ihrer Verwendung. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Sanktionen im eGK-Projekt verursachergerecht gestalten

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes begrüßt die Zielsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz), den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematik¬anwendungen endlich voranzubringen. Der hierfür vorgesehene Ansatz, dem Prozess durch konkrete Fristen und Sanktionsmechanismen die nötige Dynamik zu verleihen, ist grundsätzlich richtig. Nicht zuletzt durch eine Sperre der Zuweisungen an die gematik und eine Verwaltungsratserklärung im Januar 2015 hat der GKV-Spitzenverband nachdrücklich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Einige der vorgesehenen Sanktionsmechanismen orientieren sich jedoch an unrealistischen Terminen und sind zudem nicht verursachergerecht. Dies zeigt sich besonders deutlich an der Fristsetzung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Die Lieferung und Erprobung der für das VSDM erforderlichen Dienste und Komponenten für die Arztpraxen und Krankenhäuser als Voraussetzung für deren flächendeckende Einführung wurde bereits vor mehr als zwei Jahren nach einer europaweiten Ausschreibung an zwei Industriekonsortien vergeben. Während die Dienste der Krankenkassen und die zentrale Telematikinfrastruktur bereits weitgehend verfügbar sind, verzögert sich die Lieferung von Konnektoren und Kartenterminals für die Arztpraxen und Krankenhäuser wieder und wieder. Die Gesellschafter der gematik haben alle Möglichkeiten, die Industrie bei der Termineinhaltung zu unterstützen, vollständig ausgeschöpft und verfügen über keine weiteren Steuerungs- oder Einflussmöglichkeiten. Ein undifferenziertes Abstrafen von drei Gesellschaftern der gematik durch Haushaltskürzungen wegen Säumigkeiten oder technischer Probleme der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte ist nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Nichteinhaltung zugesagter Termine liegt ausschließlich bei der Industrie. Darüber hinaus wird der Haushalt des GKV-Spitzen¬verbandes ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet, deren Umfang in der Vergangenheit stetig zugenommen hat. Eine Kürzung, aber auch das Einfrieren des Haushalts kann somit nur dazu führen, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können. Diese Bestrafung ist aus Sicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar. Die Krankenkassen haben als alleinige Kostenträger in der gematik bereits heute Projektinvestitionen von über einer Milliarde Euro aus Versichertenbeiträgen aufgebracht, um den seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband hat, nicht zuletzt durch die bereits entwickelten und vorgehaltenen technischen Systeme der Kassen zur Online-Prüfung der eGK, die weiterhin laufende Kosten verursachen, eine mehr als ausreichende Motivation für eine zügige Umsetzung. Nach den aktuellen Zeitplänen der Auftragnehmer ist die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes, inklusive der notwendigen Evaluierung, im Jahre 2016 nicht abzuschließen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetz- bzw. den Verordnungsgeber daher dringend auf, die Sanktionsmechanismen verursachergerecht auszugestalten und die Termine für den Wirkbetrieb der einzelnen Anwendungen entsprechend der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten anzupassen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Flüchtlinge und Asylbewerber mit Gesundheitskarte versorgen

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat die bayerische Staatsregierung jetzt dazu aufgefordert, Flüchtlinge und Asylbewerber bereits vor Ablauf von 15 Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. Die Ausgabe von Gesundheitskarten vor diesem Zeitpunkt liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben. Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber laut Gesetz grundsätzlich eine Gesundheitskarte. Anfallende Kosten für die medizinische Behandlung werden aber weiterhin aus Steuermitteln finanziert. „Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die 15-Monatsfrist abzuwarten“, so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats. In einer Vielzahl von Fällen wird die AOK Bayern auch schon jetzt zunehmend hinsichtlich Information und Beratung von Betroffenen, Leistungserbringern und Behörden in Anspruch genommen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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eGK: Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen für Ärzte

Ab sofort ist eine Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen möglich. Der Gesetzgeber hat mit dem eHealth-Gesetz zur Einführung der medizinischen Telematikinfrastruktur Fakten geschaffen. Der elektronische Arztbrief, der elektronische Entlassbrief, der Notfalldatensatz und weitere Anwendungen werden kommen. Gleichzeitig ist deren Einführung an klare Terminvorgaben geknüpft. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird jeder Arzt deshalb einen elektronischen Heilberufsausweis für qualifizierte elektronische Signaturen, für die Authentifikation in der Telematikinfrastruktur und für Verschlüsselungsprozesse benötigen. Der Antragsprozess für einen solchen Arztausweis ist zwingend mit einer persönlichen Identifizierung verbunden! Die Sächsische Landesärztekammer bietet den sächsischen Ärzten deshalb ab sofort eine Vorabidentifizierung in Dresden, Bautzen, Leipzig und Chemnitz an. Danach kann der Antragsprozess weiter Online bequem von zu Hause aus erfolgen. Die klassischen Arztausweise als Sichtausweis im Scheckkartenformat behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und werden unverändert auf Antrag kostenfrei ausgegeben. Der Informationsflyer der Sächsischen Landesärztekammer finden Sie hier… Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer

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eGK: „Wer bezahlt, bestimmt“

Statement zum eHealth-Gesetz von Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir freuen uns, dass die Politik mit dem eHealth-Gesetz den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematikanwendungen voranbringen will. Hier die nötige Dynamik durch Fristen und Sanktionen hineinzubringen, ist grundsätzlich richtig. Sanktionen machen allerdings nur Sinn, wenn sie den Verursacher treffen und nicht undifferenziert eingesetzt werden. Warum sollten Ärzte und Kassen bestraft werden, wenn andere Gesellschafter der gematik oder die Industrie Projekte verzögern und Termine nicht einhalten? Die Krankenkassen haben bereits erhebliche Summen investiert und immer wieder darauf gedrängt, dass das IT-Projekt vorankommt. Eine Motivationshilfe braucht die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Vielmehr sollte sie die Steuerungsfunktion bekommen, damit das Prinzip „Wer bezahlt, bestimmt“ auch zur Wirkung kommt. Das Gegenteil ist der Fall: Beim Medikationsplan, beim eArztbrief und beim eEntlassbrief sollen die Kassen weitere Anschubfinanzierungen übernehmen, ohne bei der Ausgestaltung gleichberechtigt eingebunden zu sein. Damit ist nicht nur der wirtschaftliche Einsatz von Beitragsgeldern gefährdet. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Bedürfnisse der Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt werden – und das, obwohl genau sie die Kosten dafür tragen. Für die Krankenkassen hat es oberste Priorität, dass die Telematikinfrastruktur zukünftig als einziges Netz für die Übertragung medizinischer Daten innerhalb und zwischen Leistungssektoren zulässig ist. Denn nur sie kann nachweisen, die höchsten, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Krankenkassen Telematikzuschläge für Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief oder Entlassbrief leisten sollen, bevor die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Dadurch werden nur Parallelstrukturen gefördert, die nicht vom BSI geprüft sind. Grundsätzlich stellt sich die Frage, weshalb die Versicherten überhaupt dafür bezahlen müssen, dass Ärzte und Krankenhäuser unbürokratischer arbeiten und endlich den Übergang in das digitale Zeitalter schaffen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Digitalisierung: „Die eGK ist dumm!“

Das Dauerthema elektronische Gesundheitskarte wird im aktuellen Vlog von ÄG nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann noch mal kritisch aufgegriffen: „Nun hat also der Gesetzgeber gesagt: Das soll und muss! Die technische Seite sagt: Das können wir wahrscheinlich gar nicht schaffen… Es wird weiteres Geld verbraten. Jetzt kommt aktuell hinzu, dass die elektronischen Kartenlesegeräte ausgetauscht werden […]

eHealth – Terminkalender

Das Ärzteblatt beschäftigte sich in einer der jüngsten Ausgaben mit dem immer knapper werdenden Zeitrahmen für die eHealth Projekte. Das neue eHealth Gesetz macht dabei enge Vorgaben. Es befindet sich im Moment in parlamentarischer Beratung und wird wohl Anfang 2016 in Kraft treten. Die Online-Erprobung der Telematik Infrastuktur ist – mal wieder muß man sagen […]

eHealth – Terminkalender

Das Ärzteblatt beschäftigte sich in einer der jüngsten Ausgaben mit dem immer knapper werdenden Zeitrahmen für die eHealth Projekte. Das neue eHealth Gesetz macht dabei enge Vorgaben. Es befindet sich im Moment in parlamentarischer Beratung und wird wohl Anfang 2016 in Kraft treten. Die Online-Erprobung der Telematik Infrastuktur ist – mal wieder muß man sagen […]

Erste Stufe des Telematik Online-Rollouts

Gastautor: Georg Kalman, Trust Terminal AG, Usingen Lange Zeit hatte man den Eindruck, dass  die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf bestem Wege sei. Der  Auftrag für die Entwicklung der zweiten Generation der elektronischen Gesundheitskarte wurde von der Gematik erteilt und das Vergabeverfahren  für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zur Erprobung der eGK (Online-Rollout Stufe 1) ist […]