Als vor vielen Jahren die ersten “Kopftuchverbote” in Deutschland beschlossen wurden, war ich (auch als Christdemokrat) dagegen: Meines Erachtens gehört es zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes und unserer Gesellschaft, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder seines Glaubens diskriminiert werden darf. Einem Rechtsstaat auf Basis der Menschenrechte stünde es daher meines Erachtens zwar frei, generell religiöse Kleidung etwa bei staatlichen Lehrerinnen und Lehrern zu verbieten – aber nicht, dabei Religionen unterschiedlich zu behandeln. Ich kenne als Religionswissenschaftler auch keinen Fall, in dem die dauerhafte Diskriminierung bestimmter Religionen irgendwelche Gräben überwunden hätte – normalerweise hat sie sie verschärft. In Kenntnis meiner Haltung haben mich nun einige Leute gefragt, was ich denn von der religiösen Gesichtsverschleierung wie der Burqa oder Niqab halten würde. Und einige sind dann überrascht, wenn ich klar sage – die Gesichtsverschleierung sehe ich mit Sorge – und zwar nicht nur im Islam. Lassen Sie mich begründen, warum…