Zeitliche Befristung der Unterbringung nach §63 StGB
Hat jemand eine erhebliche Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, verhängt das Gericht keine Haftstrafe (keine Strafe ohne Schuld; keine Schuld bei Schuldunfähigkeit), sondern es weist den psychisch kranken Straftäter in eine forensische Klinik ein. Liegt hauptsächlich eine Suchtkrankheit vor, insbesondere eine Alkoholabhängigkeit, wird der Täter gemäß §64 StGB verurteilt. Die Dauer der Unterbringung in […]