Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen

Nachdem die Verbände der Hebammen und der GKV-Spitzenverband sich über die Honorarentwicklung und strukturelle Fragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität nicht verständigen konnten, hatte der GKV-Spitzenverband die zuständige Schiedsstelle bereits im Februar 2017 angerufen. Diese hat gestern unter Vorsitz von Herrn Professor Papier einem im Juli 2017 erarbeiteten gemeinsamen Schiedsantrag des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e.V. und des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Die zentralen Punkte der Einigung sind: Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar. Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten. Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen. Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent. Besserer Betreuungsschlüssel kommt Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die individuelle Betreuung der werdenden Mütter stehen. Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut. Berufshaftpflichtversicherung Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflicht¬versicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen- steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Bisherige Honoraranpassungen Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben. Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen: Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren. Bisherige Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €). Neue Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €). Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent. Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Befragung zeigt große Zufriedenheit mit Geburtskliniken, aber auch deutliche Unterschiede in der Versorgung

Mütter stellen den Geburtskliniken in Deutschland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Weiterempfehlungsrate liegt im Schnitt bei 83 Prozent. Aber: Es zeigt sich eine große Spannweite bei der Zufriedenheit. Werdende Eltern sollten bei der Klinikwahl gezielt vergleichen. Die Geburtskliniken in Deutschland leisten nach Wahrnehmung der Frauen, die dort entbunden haben, insgesamt gute Arbeit. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede zwi-schen einzelnen Kliniken. Deshalb sollten werdende Eltern bei ihrer Klinikwahl gezielt vergleichen. Das geht aus einer Analyse der Krankenkassen AOK und BARMER sowie der „Weissen Liste“, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung, hervor. Grundlage ist die größte Patientenbefragung in Europa: Bislang wurden über 300.000 Mütter angeschrieben, rund 87.500 haben geantwortet. Die Ergebnisse der fortlaufenden Befragung fließen in den Online-Krankenhausvergleich der „Weissen Liste“ sowie in die darauf basierenden Vergleichsportale von AOK und BARMER ein. Höchste Zufriedenheit mit Betreuung durch Hebammen Im Bundesschnitt erreichen die Geburtskliniken eine Weiterempfehlungsrate von 83 Prozent. Mit 89 Prozent wurde der Umgang mit den Neugeborenen am besten bewer-tet. Die zweithöchste Zustimmung (86 Prozent) erfährt die Betreuung durch die Heb-ammen. Mit der ärztlichen Versorgung waren 85 Prozent zufrieden und mit der pflegerischen Betreuung 82 Prozent. Etwas geringer ist die Zufriedenheit mit Organisation und Service (79 Prozent). Der genaue Blick auf einzelne Kliniken zeigt klare Unterschiede: Während zwei von drei Kliniken Zufriedenheitswerte von über 80 Prozent erreichen, fällt rund jede zehnte Klinik unter 75 Prozent. Einzelne Kliniken schneiden besonders schlecht ab und erreichen nur eine Weiterempfehlungsrate von etwa 60 Prozent. Vergleichen und die wirklich passende Geburtsklinik finden „Werdende Mütter haben im Normalfall genug Zeit, verschiedene Geburtskliniken mit-einander zu vergleichen. Neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit sollte auch die Zahl der Geburten in einer Klinik ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung sein“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Kliniken, die viele Geburten durchführen, haben in der Regel mehr Erfahrung im Umgang mit komplizierten Situationen.“ In den Vergleichsportalen der beteiligten Partner seien neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit auch Fallzahlen und weitere nützliche Informationen zur Ausstattung der Geburtskliniken abrufbar. „Für werdende Mütter ist es immens wichtig, dass sie sich in einer Geburtsklinik gut aufgehoben fühlen und durch Hebammen, Ärzte und Pflegepersonal bestmöglich be-treut werden. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Klinik oftmals nicht ein-fach“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der BARMER. „Unsere Umfrageergeb-nisse helfen Eltern dabei, sich schnell zu orientieren, da die Kliniken, die besonders gut abschneiden, besser auf die Bedürfnisse der werdenden Mütter eingegangen sind“, so Rafii weiter. Auch Roland Rischer, Geschäftsführer der „Weissen Liste“, schätzt die von Patientinnen wahrgenommene Versorgungsqualität als sehr wichtigen Entscheidungsfaktor ein: „Die Erfahrungen, die Mütter mit Kliniken gemacht haben, in denen sie entbunden haben, sind keinesfalls weiche Entscheidungskriterien. Patientinnen und Patienten haben ein gutes Gespür für das Geschehen in einer Klinik“, sagt Rischer. „Die Befragung von Weisse Liste, AOK und BARMER gibt Müttern, die kurz zuvor Erfahrungen mit Geburtskliniken sammeln konnten, eine Stimme. Auf diese Weise können Schwangere auf der Suche nach der richtigen Klinik von unmittelbarem Erfahrungswissen profitieren“, so Rischer weiter. Portale bieten hilfreichen Überblick Für die Analyse wurden Versicherte von AOK und BARMER wenige Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragt. Bislang liefert die 2014 begonnene Befragung auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens Ergebnisse zu 508 der derzeit bundesweit rund 700 vorhandenen Geburtskliniken. Voraussetzung für eine Ergebnisveröffentlichung sind mindestens 50 ausgefüllte Fragebögen pro Geburtsklinik. In den Regionen Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wurden bisher nur wenige Versicherte befragt, so dass hier zurzeit nur Ergebnisse einzelner Kliniken freigeschaltet sind. Mütter mit Frühgeborenen wurden nicht befragt und sind nicht Teil der Auswertung. Seit 2011 befragen die Projektpartner Versicherte zu ihren Erfahrungen in Krankenhäusern. Diese Ergebnisse sowie Daten aus den sogenannten Qualitätsberichten der Krankenhäuser fließen in die Portale ein, mit denen Patienten im Internet die Qualität von Kliniken vergleichen können. Die Portale sind unter folgenden Adressen online zugänglich: AOK-Krankenhausnavigator:www.aok.de/krankenhausnavigator BARMER Krankenhausnavi:www.krankenhausnavi.barmer.de Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung:www.weisse-liste.de Gemeinsame Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes, der BARMER und der Weißen Liste

The post Befragung zeigt große Zufriedenheit mit Geburtskliniken, aber auch deutliche Unterschiede in der Versorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Die Geschichte von Baby Boy

Ein Bericht von Dr. Silke Ehlers, die unsere Neugeborenenstation in Serabu aufgebaut hat.

Mein dritter Einsatz im Krankenhaus der German Doctors in Sierra Leone liegt hinter mir. Eine Kinderstation mit 40 Betten gab es dort bereits. Bislang war die Versorgung von neugeborenen kranken Babys und Frühchen aber sehr schwierig, da diese mit auf der normalen Kinderstation untergebracht waren. Dies hat sich nun geändert…

Der Beitrag Die Geschichte von Baby Boy erschien zuerst auf German Doctors Blog.

Rettet die Hausgeburten!

Die Beziehung zwischen Kinder- und Jugendärzten und Hebammen ist nicht immer das Beste, da gibt es zuviele Schnittmengen, zuviele Reibungspunkte, zuviel Diskussionsstoff. Jeder Doc kennt seine Hebammen, jede Hebammen ihre Kinderärzte. Man empfiehlt dies, sie empfiehlt das. Die Empfehlung *zum* Kinderarzt ist eine einseitige, die Empfehlung zur Hebamme findet naturgemäß nicht statt. Wir brauchen Hebammen, … … Weiterlesen

Wenn die werdende Mutter HIV-positiv ist…

Der Internationale Hebammentag am 5. Mai steht in Deutschland unter dem Motto „Hebammen wissen Bescheid“ – auch über Schwangerschaft und HIV. Das sah vor zehn Jahren noch ganz anders aus, wie die Wuppertaler Hebamme Ute Lange weiß. Sie hat sich maßgeblich für die Fortbildung ihrer Kolleginnen engagiert. Axel Schock im Gespräch mit Ute Lange. Wann hatten Sie […]

Eine Woche in Buda

Dr. Flüthmann und Dr. Werth berichten in unserem Blog immer einmal wieder von ihren Erfahrungen in unserem Armenhospital in Buda, das seit 2006 besteht. Zielgruppen des Projektes in dieser medizinisch völlig unterversorgten Region Mindanaos sind vor allem Kinder, Schwangere und … Weiterlesen