KOM-LE: Für eine sichere Kommunikation unter Kollegen: gematik veröffentlicht Dokumentenpaket inklusive Zulassungsunterlagen und Feldtestkonzept

Um ihre Patienten optimal behandeln zu können, brauchen Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer alle für die Behandlung relevanten Informationen. Über die Fachanwendung „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) lassen sich künftig medizinische Dokumente ohne Medienbrüche schnell, zuverlässig und vor allem sicher untereinander austauschen – über alle Sektoren und Berufsgruppen hinweg. Die gematik hat das dafür erforderliche Dokumentenpaket, die Zulassungsunterlagen und das dazugehörige Feldtestkonzept veröffentlicht. Damit hat die gematik alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Industrie ihre Produkte entwickeln kann. „Mit KOM-LE haben wir bald eine Fachanwendung mit direktem Mehrwert für Leistungserbringer auf der Telematikinfrastruktur. KOM-LE wird den Praxisalltag aller an der Behandlung von Patienten Beteiligten erleichtern. Ich wünsche mir deshalb, dass die Industrie schnellstmöglich ihre Lösungen den Leistungserbringern anbietet“, betont gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer. Bei KOM-LE werden Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen. Auch stellen elektronische Signaturen sicher, dass die Inhalte unverfälscht sind und die Absenderinformation authentisch ist. Unbefugte können die Daten nicht einsehen. „Denn der Schutz der sensiblen Daten hat bei der von uns aufgebauten Telematikinfrastruktur und den dazugehörigen Fachanwendungen die höchste Priorität“, so Beyer. Auch Anbieter von KOM-LE müssen im Zulassungsverfahren nachweisen, dass sie – neben den technischen – auch die Anforderungen zur Sicherheit und zum Datenschutz erfüllen. Um Dokumente vertraulich versenden zu können, müssen sich Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bei einem entsprechenden KOM-LE-Anbieter registrieren – vorausgesetzt, dieser ist von der gematik zugelassen. Dafür benötigen Leistungserbringer ihren gültigen Heilberufsausweis. Medizinische Einrichtungen brauchen ihre gültige Institutionskarte. Nur registrierte Nutzer können untereinander kommunizieren. KOM-LE wird in das bestehende Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem integriert. Der Nutzer kann damit verschlüsselte Dokumente direkt aus dem System versenden und empfangen. Das Dokumentenpaket, das sämtliche Spezifikationen zu den medizinischen Anwendungen enthält, sowie die Zulassungsunterlagen inklusive Gebühren und Feldtestkonzept sind im gematik-Fachportal veröffentlicht. Pressemitteilung gematik

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Wahl im gematik-Beirat: bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch zum stellvertretenden Sprecher gewähltWahl im gematik-Beirat: bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch zum stellvertretenden Sprecher gewählt

Im Rahmen der 43. Sitzung des Beirats der gematik am 8. September 2017 wurde Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V., zum stellvertretenden Sprecher des Beirats gewählt. Gemeinsam mit Mathias Redders, dem Verantwortlichen für Gesundheitswirtschaft, Telematik im Gesundheitswesen und Kurorte im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW sowie Vorsitzenden der Bund-Länderarbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen, spricht Sebastian Zilch ab sofort für die kommenden zwei Jahre für den Beirat der gematik – Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Mit der Wahl an die Spitze des Beirats wird die Bedeutung der Industrie, und vor allem der Software-Anbieter des deutschen Gesundheitswesens, für eine erfolgreiche Umsetzung des Großprojekts „Telematikinfrastruktur“ unterstrichen. „Als bvitg sind wir überzeugt, dass eine zentrale Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen allen Beteiligten – also Leistungserbringern, Kostenträgern, Forschung sowie Patientinnen und Patienten – die Voraussetzung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens bildet und fest verankert werden muss. Die Gesundheits-IT-Industrie wird ihre Verantwortung wahrnehmen und sich aktiv mit anhaltender Kontinuität in die Arbeit des Beirats der gematik einbringen. Stellvertretend für die Mitglieder des bvitg bedanke ich mich für das mit der Wahl ausgesprochene Vertrauen“, erklärt Sebastian Zilch. Die Aufgabe des gematik-Beirates besteht darin, die gematik in ihrer Arbeit zu unterstützen, indem dieser die Gesellschaft für Telematikanwendungen in fachlichen Belangen von grundlegender Bedeutung berät. Zu den Mitgliedern des Beirats zählen Vertreter der Länder, des Bundes, der Wissenschaft, der Industrie, der Patienten sowie weitere Interessensgruppen. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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vesta: Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht

Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals. Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta, das ab dem 30. Juni 2017 online bereit steht, soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert. Pressemitteilung der gematik GmbH

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gematik übernimmt den Betrieb und die Pflege des Deutschen Telemedizinportals

Die gematik hat das bislang vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS betriebene Deutsche Telemedizinportal übernommen. Diese Umstellung erfolgt in Vorbereitung auf den gesetzlichen Auftrag (§291e SGB V) an die gematik, ein Informationsportal zu erstellen, das u.a. die Inhalte des Telemedizinportals enthält. Das Telemedizinportal stellt derzeit Informationen über 213 Projekte und Anwendungen aus dem Umfeld der Telemedizin zur Verfügung, die nun sukzessive aktualisiert und ergänzt werden. Das Portal ist ab sofort unter der Adresse https://telemedizinportal.gematik.de erreichbar. Die alte Adresse http://telemedizin.fokus.fraunhofer.de/ verliert somit seine Gültigkeit. Das Telemedizinportal ist das Ergebnis eines Forschungsprojektes des Bundesministeriums für Gesundheit, das mit dem ausdrücklichen Ziel entwickelt wurde, einen möglichst vollständigen Überblick zu den in Deutschland existierenden telemedizinischen Anwendungen und Projekten zu bekommen und zu erhalten.

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eGK: Praxistest der Notfalldaten beginnt

In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de. Dort liegt auch ein Foto der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 am Universitätsklinikum Münster zu Ihrer Verwendung. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Expertenanhörung zur Gesundheitskarte im Bundestag

Am Mittwoch, den 4. November fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Dabei beschäftigte man sich unter anderem mit den zuvor abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen der Verbände zum geplanten Gesetz. Es wurde unter anderem deutlich, dass Daten aus den Testgebieten zum Ende April 2016 noch nicht vorliegen werden, weil die Industrie aktuell die […]

Änderungen des eHealth Gesetzes

Seit längerem bereits ist ein eHealth Gesetz in Vorbereitungen und es liegen auch bereits Änderungsvorschläge des Bundesrates vor. Wer sich für den Gesetzestext interessiert, kann ihn hier einsehen (pdf Dokument). Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Einführung der “Mehrwertanwendungen” der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen (z.B. elektronischer Arztbrief, genannt wird auch der Notfalldatensatz),  die […]

NRW plant flächendeckenden elektronischen Arztbrief, falls notwendig unabhängig vom Stand der bundesweiten Telematikinfrastruktur

Nach Informationen der Ärztezeitung und einer Pressemitteilung des NRW Gesundheitsministeriums zu Folge ist in NRW eine flächendeckende Versogung mit einem elektronischem Arztbrief geplant, wenn die Modellversuche in Düren erwartungsgemäß erfolgreich sein sollten. Die Briefe werden mit dem in NRW eingeführten elektronsichen Arztausweis signiert, der ebenso schon zur rechtsgültigen Signatur der elektronischen KV Abrechnung im niedergelassenen […]

Gedanken zum elektronischen Rezept

Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit […]