bei risiken und nebenwirkungen

“mögliche nebenwirkungen sind: kopfschmerzen, bauchschmerzen, koliken, übelkeit, erbrechen, durchfall, verstopfung, suchtartiges verhalten und appetitlosigkeit.
es können auftreten: juckreiz, hautausschläge, nesselsucht, asthmatische beschwerden, atemnot und allergische reaktionen bis zum anaphylaktischen schock.
bei längerer einnahme sind fälle von übergewicht, erhöhten cholesterinwerten, bluthochdruck, zuckerkrankheit und mangelernährung bekannt geworden.
in diesem zusammenhang kann die einnahme auch zu hohem fieber, nierenversagen, nervenausfällen, erblindung, […]

Kaffee ja oder nein?

Im neuen Heft von Stiftung Warentest  Mai/2009 wurden verschiedene Kaffeesorten getestet. Für diejenigen unter uns, die auf den morgendlichen Kick beim Frühstück nicht verzichten wollen,  möchte ich dieses Heft unbedingt empfehlen. Die Tester von Stiftung Warentest berichten sehr genau über die verschiedenen Kaffeevariationen, erklärt werden die Unterschiede zwischen Röstkaffee, entcoffeiniertem Kaffee, löslichem Kaffee und mildem […]

Von Wanderungen und Wanderlagern

Die BILD-Zeitung druckte in ihrer Münchner Ausgabe in den vergangenen Tagen folgende Annonce:

Diese Anzeige ist in mehreren Punkten bemerkenswert. (Und damit ist keineswegs nur die Tatsache gemeint, dass ein werblicher Inhalt mit dem Protagonisten Bankhofer als “Anzeige” gekennzeichnet ist.)

1. Die im Kleingedruckten genannte Firma “VKMK GmbH” konnte ich im Handelsregister nicht finden.

2. Der Ort, an dem die Wanderung stattfinden soll, wird nicht genannt.

3. Es wird kein Abfahrtstermin genannt.

4. Als Anschrift des Veranstalters wird eine Postfachadresse angegeben.

5. Die (je Richtung) einstündige Busfahrt ist für die Teilnehmer kostenlos.

Alle diese Merkmale sind typisch für unseriöse Kaffeefahrten. Bei diesen werden den teilnehmendem Senioren zunehmend überteuerte Medikamente und Medizinprodukte anstelle von Heizdecken angedreht, was ja thematisch zum Protagonisten passen würde. Juristisch handelt es sich bei einer Kaffeefahrt um ein “Wanderlager”. Den gesetzlichen Anforderungen an die Ankündigung eines solchen Wanderlagers würde die Anzeige bei weitem nicht genügen.

Eine Internetrecherche fördert schnell zu Tage, dass die in der Anzeige genannte Veranstaltung am 17.4. ab 15 Uhr im bayerischen Kneipp-Kurort Bad Wörishofen stattfindet. Eine Nachfrage beim dortigen Ordnungsamt ergibt, dass es sich bei der Wanderung mit Vortrag und Kurkonzert um eine gemeinsame Veranstaltung von Hademar Bankhofer und der dortigen Kurdirektion handelt.

Das Potential für den Veranstalter der Busreise aus München, seine Kosten zu refinanzieren, dürfte deshalb eher vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn liegen. Es ist möglich, dass Hademar Bankhofer selbst von dieser fragwürdigen Anreisemöglichkeit aus München keine Kenntnis hat.

Der Kurdirektor von Bad Wörishofen zeigt indes auch auf Nachfrage wenig Interesse daran, den Vorgang aufzuklären.

Wo auch immer eine von Ihnen geschilderte Veranstaltung stattfindet, bei uns nicht. Nach der Wanderung wird Herr Bankhofer im Kursaal einen Vortrag halten, anschließend gibt es ein Konzert.

Notärzte sind zu langsam

Die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist im Rettungsdienst beträgt 15 Minuten.  Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 27.03.2009 werden diese Zeiten von Notärzten nur  in 8 von 37 Kreisen in Baden-Württemberg regelmässig eingehalten. Politisch gefordert werden mehr Fahrzeuge, mehr Standorte und moderne Technik.

Interessante Forderungen, die allesamt mehr Geld kosten.  Neue Standorte würde ich komplett ausschliessen, da […]

Kommt AGnES nun bundesweit?

(NORDWEST) Schwester AGnES soll nun bundesweit zum Einsatz kommen – das berichten die Medien. Angeblich haben sich Kassenärztliche Vereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung darauf geeinigt, die “Arztentlastende, gemeindenahe, E-Health-gestützte, systemische Intervention”  (kurz AGnES) zur bundesweiten Regelleistung zu machen.  Laut Focus Online sollen die speziell geschulten “Arzthelfer” (sic) künftig ältere und in ihrer Mobilität […]

Merz versieht illegale Axura®-Werbung mit Zugangsschutz…

Die Firma Merz Pharma Austria hat auf unseren vor einigen Tagen erschienenen Artikel reagiert und im Laufe des heutigen Tages die Werbung für das Alzheimer-Medikament Axura® wie gesetzlich gefordert mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen. Auch die Werbung für weitere verschreibungspflichtige Merz-Produkte (Hepa-Merz®, Rheumon® und Rheumon Depot®) ist seit heute nur noch Fachkreisen zugänglich.

Unsere Bitte um Stellungnahme, auch zu den Verbindungen von Merz zur Firma Medcom International und zur “Deutschen Seniorenliga”, blieb bislang ohne Antwort.

Update

Merz hat nun geantwortet. Der Informationsgewinn bleibt jedoch begrenzt:

vielen Dank für Ihren Hinweis hinsichtlich unserer österreichischen Seiten. Wir haben selbstverständlich alle werblichen Informationen zu Memantine von den allgemein zugänglichen Seiten entfernt.

Mit freundlichen Grüßen

Merz versieht illegale Axura®-Werbung mit Zugangsschutz

Die Firma Merz Pharma Austria hat auf unseren vor einigen Tagen erschienenen Artikel reagiert und im Laufe des heutigen Tages die Werbung für das Alzheimer-Medikament Axura® wie gesetzlich gefordert mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen. Auch die Werbung für weitere verschreibungspflichtige Merz-Produkte (Hepa-Merz®, Rheumon® und Rheumon Depot®) ist seit heute nur noch Fachkreisen zugänglich.

Unsere Bitte um Stellungnahme, auch zu den Verbindungen von Merz zur Firma Medcom International und zur “Deutschen Seniorenliga”, blieb bislang ohne Antwort.

Pflegestützpunkte in NRW in Startlöchern

(DÜSSELDORF) In Nordrhein-Westfalen steht die Einrichtung von Pflegestützpunkten unmittelbar bevor. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung ist vom Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und Vorständen der Pflege- und Krankenkassen und Sozialminister Karl-Josef Laumann unterzeichnet worden. Das gab das Ministerium am 27.Februar mit einer Pressemitteilung bekannt. Die Umsetzung erfolgt nun durch die Kreise und kreisfreien Städte und den Pflegekassen vor […]

Merz betreibt illegale Laienwerbung für Alzheimer-Medikament…

Die Firma Merz zeigt seit vielen Jahren, wie man erfolgreich ein verschreibungspflichtiges Medikament mit fraglicher Wirksamkeit auf dem Markt positionieren kann, ohne sich dabei in seiner Kreativität von ethischen Zwängen einengen zu lassen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen scheinen für Merz von untergeordneter Bedeutung zu sein, wenn es um die Vermarktung des Alzheimer-Medikaments Axura® geht. Dessen Wirkstoff Memantin (engl. Memantine) wurde von Merz in der Vergangenheit unter dem Namen Akatinol Memantine® vertrieben. Im Zuge einer drastischen Preiserhöhung wurde das Medikament im Jahr 2002 in Axura® umgetauft.

Die Firma Merz ist hier im Blog schon durch ihre offenbar ausgezeichneten Beziehungen zur umtriebigen Bonner PR-Maschinerie “Deutsche Seniorenliga (DSL)”/MedCom International GmbH aufgefallen. Die “Deutsche Seniorenliga” wirbt im Verbund mit der PR-Agentur seit vielen Jahren dreist und ohne Benennung eines Auftraggebers für den Wirkstoff Memantin zur Alzheimer-Behandlung. Der marktführende Anbieter dieses Wirkstoffs, Merz, fand sich vor unserem entsprechenden Artikel noch ganz offen in den Referenzen der mit der “Seniorenliga” eng verbandelten PR-Agentur MedCom International GmbH.

In Österreich scheint den PR-Strategen von Merz dagegen keine Tarnkappe notwendig, um gegenüber Laien mit z.T. dreisten und unbelegten Behauptungen offen für das Medikament zu werben. Natürlich ist das wie in Deutschland auch in Österreich verboten.

Über die Homepage von Merz Pharma Austria gelangt jedermann mit wenigen Klicks bequem auf die entsprechenden Seiten. Von der Login-Möglichkeit für Fachkreise am rechten Rand des Bildschirms braucht man sich dabei nicht irritieren zu lassen. Noch einfacher finden Interessierte die Seiten mit Google.

Die von Merz offen dargebotenen Werbeaussagen erscheinen selbst dann noch krass überzogen und unbelegt, wenn man vergleichbare Ergüsse von Werbetextern aus Internetangeboten gewohnt ist, die Fachkreisen vorbehalten sind:

Kaum zu glauben, aber die Autoren des Arznei-Telegramms sprechen in der Tat vom gleichen Wirkstoff, wenn sie schreiben:

Die Datenlage zur Wirksamkeit von Memantin (AXURA, EBIXA) bei moderater bis schwerer ALZHEIMER-Demenz ist auf der Basis der veröffentlichten Studien dürftig. Die gemessenen Effekte werden als “gering” eingestuft.

Keine der Studien, in denen sich ein Nutzen nicht nachweisen lässt, ist publiziert. Die drei Negativstudien umfassen mehr als die Hälfte der Patienten aus Studien im zugelassenen Indikationsgebiet.

Unterdrückung von Negativdaten ist bei psychiatrischen Arzneimitteln verbreitet: Nicht einmal die Hälfte, durchschnittlich eher nur ein Drittel der klinischen Studien wird veröffentlicht. Eine seriöse Bewertung auf der Basis nur der veröffentlichten Daten ist nicht möglich.

Auch das IQWiG zeigt sich pdf-Dateisehr skeptisch:

Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor.

Für Patienten mit mittelschwerer Alzheimer Demenz gibt es jedoch für einzelne Endpunkte Hinweise auf einen Nutzen. Die Aussagen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass ein großer Teil der erhobenen Daten nicht in die Bewertung einfließen konnte, da sie nicht oder nur unvollständig zur Verfügung standen.


Update 17.3.

Merz Pharma Austria hat die Seiten nun mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.