Mit dem 1.1.2009 wird die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Ausmass wirksam. Über den Gesundheitsfonds wurde in den Medien ausreichend diskutiert. Unbeachtet blieb bisher eine für Freiberufler und Selbstständige relevante Änderung.
Diese freiwillig Versicherten werden nicht nur durch den hohen Beitragssatz von wahrscheinlich deutlich über 15% belastet, sondern darüber hinaus muss das Krankengeld nun extra versichert werden. Selbstständige konnten bisher über ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine Krankengeldversicherung abschliessen, was dem normalen Beitragssatz entsprach. Ab 2009 müssen sie sich nach Alternativen umsehen. Notwendig macht dies die Änderung des Paragrafen 44 SGB V: “Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige.”
Die Krankenkassen müssen Wahltarife gegen eine Zusatzprämie anbieten. Damit nicht genug, denn der Versicherte muss sich dann 3 Jahre an die Krankenkasse binden. Kündigung und Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge fordert, sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Natürlich auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Wenn man davon ausgeht, dass freiwillig Versicherte zur Zeit eher in einer günstigen gesetzlichen Krankenkasse sind, kommen auf die Versicherten, sofern diese selbstständig sind, Mehrausgaben vermutlich von fast 5%-Punkte für die Sozialversicherung zu.
Eine schwere Wahl für Selbstständige und Freiberufler. Private Versicherungsalternativen, ob Vollversicherung oder private Krankengeldversicherung setzen eine Gesundheitsprüfung voraus und die Familie muss extra versichert werden. Am Ende werden sich viele Freiberufler, besonders die ein geringes Einkommen haben, gegen eine Krankengeldversicherung entscheiden. Und damit bei längerer Krankheit in Hartz IV fallen.