GKV-System zunehmend instabil – Reform des Finanzausgleichs überfällig

Die BARMER fordert eine rasche Reform des Finanzausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn das System der gesetzlichen Krankenkassen sei aus der Balance geraten. „Die künftige Bundesregierung sollte nach der Wahl rasch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich weiterentwickeln. Erforderlich ist dabei die Einführung einer Versorgungsstrukturkomponente“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Derzeit ignoriere der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen die regional unterschiedlich hohen Kosten für die Versorgung von Patienten. Folge sei, dass in einigen Regionen Krankenkassen mehr Zuweisungen als notwendig aus dem Gesundheitsfonds erhielten. Finanzausgleich soll regionale Unterschiede künftig berücksichtigen „Zurzeit teilt sich das System der Gesetzlichen Krankenversicherung zusehends in Gewinner und Verlierer. Ein zentraler Grund ist, dass regionale Besonderheiten den Finanzausgleich verzerren“, sagte Straub. Regionen mit schwächeren Versorgungsstrukturen verursachten real niedrigere Kosten, weil es hier weniger Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken gebe. Regionen mit starken Versorgungsstrukturen sorgten entsprechend für höhere Kosten. Bundesweit agierende Kassen seien in der Regel sowohl in Regionen mit hohen als auch mit niedrigen Kosten vertreten. Einige regionale Kassen seien hingegen nur in Gebieten mit „günstigen“ Strukturen aktiv. „Welchen Anreiz haben regionale Krankenkassen, wirtschaftlicher zu arbeiten und sich für eine noch bessere medizinische Versorgung einzusetzen, solange der Finanzausgleich ihnen Wettbewerbsvorteile verschafft? Es ist Zeit für eine Versorgungsstrukturkomponente, mit der regionale Unterschiede ausgeglichen und faire Wettbewerbsbedingungen im Sinne der Versicherten und Patienten geschaffen werden“, forderte der Kassenchef.  Faireres Ergebnis im Morbi-RSA durch Hochrisikopool Straub sprach sich auch für die Wiedereinführung eines Hochrisikopools im Morbi-RSA aus. Derzeit deckten die Zuweisungen an die Krankenkassen für Versicherte mit extrem hohen individuellen Krankheitskosten die Ausgaben bei Weitem nicht ab. „Auf ein Prozent der Versicherten entfallen 20 Prozent aller Ausgaben. Einzelne Patienten verursachen Leistungsausgaben von über drei Millionen Euro“, erläuterte der BARMER-Vorstandschef. Diese Hochkostenfälle seien unter den Kassen sehr ungleich verteilt. Ein Hochrisikopool sei ebenso wie die Versorgungsstrukturkomponente unerlässlich für einen fairen Wettbewerb unter den Krankenkassen. Zielgerichteter Einsatz der Mittel aus dem Gesundheitsfonds Die Versorgungsstrukturkomponente und der Hochrisikopool würden den Morbi-RSA zielgerichtet weiterentwickeln, so Straub. Zugleich würden damit die Voraussetzungen günstiger, dass sich gesetzliche Krankenkassen für eine bessere medizinische Versorgung einsetzen können. „Durch die Weiterentwicklung des Morbi-RSA würde für die Versorgung kein einziger Euro verloren gehen. Ganz im Gegenteil, das Geld aus dem Gesundheitsfonds würde sehr viel zielgenauer dahin fließen, wo es tatsächlich gebraucht wird“, sagte Straub. Pressemitteilung der BARMER

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GKV-Spitzenverband: Keine echte Entlastung für Versicherte

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung psychiatrischer Leistungen enthält auch einen Passus zum Abschmelzen des Gesundheitsfonds. Darauf reagiert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zurückhaltend: „Das ist erfreulich für die Versicherten, denn sie werden um 1,5 Mrd. Euro entlastet. Doch das ist kein Geschenk, sondern von den Beitragszahlern zuvor selbst eingezahlt worden. Allerdings wirkt das nur kurzfristig, denn der Gesetzgeber selbst hat durch seine kostspieligen Reformen der letzten Jahre wesentlich dafür gesorgt, dass die Zusatzbeiträge trotz sehr guter Einnahmen weiter steigen müssen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband hält die grundsätzliche Diskussion um den Gesundheitsfonds für richtig, plädiert aber für klare Regeln zum Abschmelzen der Gelder: „Statt kurzfristiger Einmaleffekte sollten klare Regeln definiert werden, wie das Geld im Gesundheitsfonds, das über die notwendige Reserve hinausgeht, an die Krankenkassen ausgezahlt wird.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2016: Finanz-Reserven steigen auf rund 15 Milliarden Euro – Alle Kassenarten erzielen Überschüsse

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven, stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage. Durch Augenmaß bei notwendigen Leistungsverbesserungen sowie mehr Prävention und Strukturverbesserungen machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfest und stärken nachhaltig seine Finanzierbarkeit. Das dient allen Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 55,82Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2016 Ausgaben von rund 55,41 MilliardenEuro gegenüber. Damit sind die Einnahmen je Versicherten um 4,3 Prozent und die Ausgaben je Versicherten um 3,2 Prozent gestiegen. Die aktuelle Überschussentwicklung bei den Krankenkassen und die beim Gesundheitsfonds vorhandenen Finanz-Reserven bilden eine solide Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Es kann auch für das Gesamtjahr 2016 vor allem auf Grund der günstigen konjunkturellen Lage mit einer weiterhin positiven Einnahmeentwicklung gerechnet werden. Ausgabenseitig blieben die moderaten Veränderungsraten im 1. Quartal deutlich niedriger als in der Prognose des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2016. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verzeichneten einen Überschuss von rund 72 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 206 Millionen Euro, die BKKen von 38 Millionen Euro, die IKKen von 33 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 55 Millionen Euro.  Saisonüblicher Ausgabenüberhangbeim Gesundheitsfonds Zum Jahresende 2015 verfügte der Gesundheitsfonds über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 2,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen, die aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern zum 1. Juli resultieren. Durch die nach wie vor günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige, auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.  Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent, im 1. Quartal 2015 hatte der Zuwachs noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 3,7 Prozent gelegen. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 3,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,8 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Dabei ist im 1. Quartal jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und rund 4 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 3,0 Prozent und absolut um 3,8 Prozent gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative  Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2015 insgesamt die höchsten Quartalsumsätze erzielten und im Vergleich dazu im  1. Quartal 2016 erheblich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2016 um rund 8,4 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2015 auf rund 835 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent (absolut um rund 4,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg je Versicherten 2,4 Prozent (absolut 3,2 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (absolut 1,1 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Ein erheblicher Teil der Zuwächse bei der ärztlichen Vergütung dürfte auch auf Nachzahlungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen sein. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 2,4 Prozent (absolut um 3,2 Prozent) gegenüber dem 1. Quartal 2015. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März um rund 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate insbesondere bei den Krankenhausausgaben im 1. Quartal vergleichswiese niedrig ausgefallen ist und im weiteren Jahresverlauf noch höher ausfallen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden. Beim Krankengeld sind nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen die Ausgaben mit einer Veränderungsrate von minus 0,1 Prozent je Versicherten (plus 0,8 Prozent absolut) erstmals gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu stabil geblieben. Dies setzt jedoch statistisch auf einer hohen Ausgabenbasis im 1. Quartal 2015 auf, in welchem noch eine Steigerungsrate von 8,2 Prozent zu verzeichnen war. Bereits ab dem 2. Quartal 2015 war eine deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung erkennbar. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2016 gegenüber dem 1. Quartal 2015 im Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von rund 73 auf rund 106 Millionen Euro (rund 45 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 45 auf 54 Millionen Euro (17,5 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 18 auf 27 Millionen Euro (38 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 9 auf 27 Millionen Euro (196 Prozent). Diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können
(z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist auf das neue Präventionsgesetz zurückzuführen, mit dem die Krankenkassen verpflichtet wurden, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2016 mit […]

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vdek: 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds

Nach Berichten des Nachrichtenmagazins Focus will die Politik die Rücklagen des Gesundheitsfonds um 1,5 Milliarden Euro absenken und den Krankenkassen zur Finanzierung reformbedingter Kosten zur Verfügung stellen. Dazu erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Ulrike Elsner: „Die Reserven im Gesundheitsfonds im nächsten Jahr um 1,5 Milliarden Euro abzuschmelzen und den Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung zu stellen, ist ein erster richtiger Schritt, um im Jahre 2017 einen weiteren Anstieg der Zusatzbeitragssätze zu vermeiden bzw. abzufedern.“ Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. „Nach Auffassung der Ersatzkassen wäre eine Rücklage im Gesundheitsfonds von 35 Prozent einer Monatsausgabe (ca. 6,5 Milliarden Euro) als Liquiditätsreserve ausreichend. Vor dem Hintergrund der erwarteten Mehrausgaben im Jahr 2017 sollte der Gesetzgeber deshalb zur Entlastung der Versicherten die Rücklagen über die jetzt vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro hinaus absenken“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek

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Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V. unterstützen Forderung nach Reform des Morbi-RSA: Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e. V. unterstützen die am heutigen Tag von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. „Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen. Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA weiterentwickeln“, fordert Elsner.   „Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen“, betont Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das heute vorgestellte IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im Morbi-RSA abgebildet wird.“   Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein normaler Versicherter mit haargenau der gleichen Diagnose.   Die Streichung der EMG-Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest teilweise zu beseitigen. Nach der Bundestagswahl 2017 müssten dann weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden.   Hintergrund: EMG-Zuschläge sollten in der Zeit vor Einführung der Morbiditätsausrichtung des RSA die krankheitsbedingt höhere Ausgabenbelastung durch Erwerbsminderungsrentner kompensieren. Sie wurden als eine Art „indirekter Morbiditätsindikator“ genutzt und sind mit Einführung des Morbi-RSA im Jahr 2009 grundsätzlich hinfällig geworden. Die krankheitsbedingte Ausgabenbelastung wird heute über die Morbidität erfasst. Trotzdem findet sich im heutigen Morbi-RSA über die Bewertung der Erkrankungen hinaus nach wie vor das Zuweisungs-Konstrukt für Erwerbsminderungsrentner. Dies führt zu einer Mehrfachberücksichtigung dieses Merkmals und damit zu einer ungerechtfertigten Mehrfachzuweisung für den gleichen Sachverhalt für diese Personengruppe.   Im RSA-Jahresausgleich 2014 verzeichneten die AOKn eine Überdeckung von +888 Millionen Euro, die Ersatzkassen hingegen eine Unterdeckung von -433 Millionen Euro, die BKKn von -335 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen von -155 Millionen Euro. Diese Zahlen belegen die Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den Krankenkassen. Wie sich die unterschiedlichen Deckungsgrade entwickelt haben, zeigt auch folgende Grafik: Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzkassen und des BKK Dachverbandes e.V.

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Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017

Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Die Frage, welche Krankheiten in den Morbi-RSA einfließen, ist so alt wie der Morbi-RSA selbst. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 legt das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Aus Sicht der SBK ist das eine vertane Chance. Nach mehr als sechs Jahren ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen. Manipulationsanreize im aktuellen System? Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl hat das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, werden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv sind und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft sind, bleiben außen vor. Auffällig ist zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA ist die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigen entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Unser Ziel muss ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme bietet. Mehr Verteilungsgerechtigkeit  Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung ein wichtiger Schritt. Denn: Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiert aktuell deutlich nach Kassenart. Spreizungen von 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK) klingen zunächst gering. Fakt ist jedoch: Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspricht rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz kann ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Diese Chance müssen wir ergreifen. Denn mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt für einen fairen Kassenwettbewerb. Und davon profitieren am Ende immer unsere Kunden. Fazit Wir fordern, die Diskussion über die Zusammensetzung der Krankheitsliste mit Nachdruck und mit Offenheit zu führen. Ziel muss eine gute Mischung aus seltenen teuren und häufig vorkommenden chronischen Krankheiten sein, die die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärkt und die vorhandenen Mittel gerechter verteilt. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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“Jetzt ist die Zeit für Investitionen!”

Die Diskussion um die Rücklagen des Gesundheitsfonds sind diesmal das Thema von ÄG Nord-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Wir sprechen parallel dazu über die Probleme der Zukunft – schlechte Versorgung auf dem Land, wenige Ärzte, aus Ärztesicht zu wenig Geld, siehe Hamburg. Wenn die Krankenkassen das Geld haben, sollen sie es natürlich nicht nach dem Giesskannenprinzip […]

Gesundheitsreform 2010

Durch Zufall habe ich erfahren, dass es angeblich eine erneute Gesundheitsreform (mittlerweile die achte?!) gegeben hat. Kollege Rösler hat demnach Nägel mit Köpfen gemacht und entschieden, dass die wachsenden Kosten des Gesundheitssystems künftig vermehrt durch die Arbeitnehmer getragen werden sollen. Wie funktioniert das? Beiträge hoch auf 15,5%. Hatten wir übrigens schonmal 2009. Und künftig erheben […]

Artikel von: Monsterdoc

Die bösen Krankenkassen

Das Gesundheitssystem verschlingt Unsummen an Geld. Das Gesundheitsfondue (Fonds) ist irgendwie ranzig geworden. Die Kosten werden weiter steigen. Die Ärzte sind bereits an den Rand des Ruin getrieben. Was bleibt da noch für ein letzter Schachzug der Krankenkassen vor dem drohenden Untergang? Richtig! Einige von ihnen werden ab 1.2.2010 einen Zusatzbeitrag von den Versicherten fordern, […]

Artikel von: Monsterdoc

Fassungslos Teil 5

Schwarz-gelb sollte Handeln und nicht ankündigen
Schlimm ist auch, dass die neue „Biene-Maja-Koalition“ offensichtlich noch nicht verinnerlicht bzw. bemerkt hat, dass die Zeitbomben, die unter rot-grün bzw. rot-schwarz gezündet wurden, weiterhin ticken und nacheinander „hochgehen“ (s. Selektivverträge).
Unser sympathischer Gesundheitsminister beschränkt sich derzeit auf Willenserklärungen, die allerdings zuletzt in immer kürzerer Zeitfolge abgegeben wurden:
Hier nur exemplarisch die […]