Notwendige Reformen für Qualität und Finanzierbarkeit in der GKV angehen

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist und bleibt es Aufgabe der politisch Verantwortlichen, die gesundheitlichen und pflegerischen Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten sowie Beitragszahler qualitativ hochwertig und gleichzeitig bezahlbar zu gestalten. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, die notwendigen Reformen an gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungszielen auszurichten und eine nachhaltige Finanzierung zu garantieren. Auf dieser Grundlage wird die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Verantwortung für die konkrete Gestaltung der am medizinischen und pflegerischen Bedarf orientierten sowie wirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Rahmenbedingungen für die Pflege verbessern Richtig ist es, die Rahmenbedingungen in der Pflege, sowohl in der Altenpflege, als auch im Krankenhaus zu verbessern. In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass bei der Pflege im Krankenhaus eingespart wurde. Dies ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht akzeptabel. Ziel muss es sein, die medizinische und pflegerische Krankenhausversorgung an den Patientinnen und Patienten zu orientieren. Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Pflegerinnen und Pfleger einstellen, um eine ausreichende Ausstattung mit Pflegepersonal in den Kliniken zu erreichen. Auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern müssen verbessert werden, dabei bedarf es einer höheren Wertschätzung für die verantwortungsvolle Arbeit, die sie für die Patientinnen und Patienten erbringen. Für die angemessene Bezahlung sind die Tarifpartner gefordert. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen leisten bereits heute hierzu ihren Beitrag. Jeder dritte Beitragseuro geht an die Krankenhäuser. Länder müssen Finanzierungsverpflichtungen für Kliniken nachkommen Ein zentrales Problem ist, dass ein Teil der Mittel der Beitragszahler, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern sind, von den Krankenhäusern zweckentfremdet wird, um notwendige Investitionen an den Gebäuden oder in die Infrastruktur zu tätigen. Kämen die Bundesländer hier ihrer gesetzesmäßigen Investitionsverpflichtung mit einer für die Krankenhäuser bedarfsgerechten Investitionsquote nach, bedürfte es keiner Diskussion um mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus. Gerade vor diesem Hintergrund ist der in den Sondierungsgesprächen diskutierte Ausgleich von Tarifsteigerungen durch die Kostenträger nicht gerechtfertigt. Eine schlichte Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus durch die Kostenträger würde zu einer automatischen Weitergabe von Tariflohnsteigerungen führen. Bereits heute werden die Kostensteigerungen in den Krankenhäusern inklusive Tariferhöhungen über den Orientierungswert durch die Krankenkassen voll und ganz finanziert! Solide Finanzen im Blick behalten Die aus dem Kreis der Sondierungsrunde bekannt gewordene Aufstellung finanzwirksamer Maßnahmen summiert sich für die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Netto-Belastung von bis zu 6,5 Mrd. Euro. Allein die offenbar angedachte vollständige Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenversicherung würde zusätzliche Ausgaben von 3 Mrd. Euro erzeugen! Bei Umsetzung der Maßnahmen in der Krankenversicherung müssten allein die Versicherten die notwendigen Beitragssteigerungen schultern. Die Zusatzbeitragssätze müssten bei diesem Maßnahmenpaket um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte steigen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, keine Festlegungen zu treffen, die derartige Ausgabensteigerungen und damit einhergehend drastische finanzielle Zusatzbelastungen verursachen. Sektoren eng verzahnen Zentraler Baustein der kommenden Gesundheitspolitik muss die Neuordnung der sektorenübergreifenden Versorgung – der Bereich zwischen ambulanter und stationärer Behandlung – sein. Beide Versorgungsbereiche sind eng zu verzahnen, denn Krankheiten machen nicht an Sektorengrenzen halt. Der heutige Flickenteppich an Regelungen hat sich lange überholt und muss reformiert werden. Daher braucht es eine sektorenübergreifend ausgestaltete Bedarfsplanung, eine einheitliche Qualitätssicherung sowie eine sektorenunabhängige Vergütungsstruktur, die aus den bestehenden Sektoren sichergestellt werden muss. Notfallversorgung reformieren Ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht bei der Notfallversorgung. Hier hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes frühzeitig eigene Vorschläge vorgelegt. Vielfach suchen Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, obwohl eine ambulante Versorgung möglich wäre. Aus diesem Grund muss die Einrichtung integrierter Rettungsleitstellen, die unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind, durch eine zentrale Anlaufstelle der verschiedenen Versorgungsebenen unter einem Dach ergänzt werden. Medizinischer Dienst hat sich bewährt Nicht nachvollziehbar sind Überlegungen zur Neugestaltung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Wie wichtig die Funktionsfähigkeit der Medizinischen Dienste ist, hat gerade die erfolgreiche Umsetzung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch diese gezeigt. Die funktionierenden selbstverwalteten Strukturen der Medizinischen Dienste garantieren die Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele. Dabei agieren die Gutachter der Medizinischen Dienste fachlich unabhängig. Dies hat der Gesetzgeber bereits sichergestellt und ist gelebte Praxis. Erstattungspreise ab dem ersten Tag gelten lassen Im Arzneimittelbereich ist es eine zentrale Aufgabe für die neue Legislaturperiode, dass die mit den pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Erstattungspreise rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Markteinführung gelten. Die derzeitige Regelung, dass sogar für Medikamente, bei denen nach sechs Monaten feststeht, dass sie keinen Zusatznutzen haben, für weitere sechs Monate nicht gerechtfertigte zu hohe Preise verlangt werden dürfen, ist unhaltbar. Hier muss die Politik noch einmal grundsätzlich ran. Rahmenbedingungen für Selbstverwaltung verbessern Nicht zuletzt bedarf es in der neuen Legislaturperiode eines klaren Bekenntnisses des Gesetzgebers zur sozialen Selbstverwaltung. Damit die Selbstverwaltung den politischen Erwartungen und ihrem Selbstverständnis gerecht werden kann, sind die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verbessern und die Gestaltungsrechte wiederherzustellen. Die Etablierung von Entscheidungsrechten für Patientenorganisationen widerspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung als tragendem Element der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Stärke von Patientenorganisationen für unser Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung liegt in ihrer Beratungskompetenz, wie sie z. B. im Selbsthilfegedanken stark ausgeprägt ist. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Terminservicestelle Varresbeck

Zum planwirtschaftlichen Unfug der mit dem ab 1.8.2015 geltenden VSG einzuführenden “Terminservicestellen” hatte ich im Januar 2014 schon mal etwas geschrieben. Auch andere haben ihre Meinung dazu gesagt:

Unsinn“, so KBV-Chef Gassen, „aber immerhin haben wir jetzt ein Mitspracherecht bei der Umsetzung“. Na toll…

“…ein wichtiger Schritt zum Abbau der Zwei-Klassen-Me­dizin”, befand Karl Lauterbach (SPD), und Jens Spahn (CDU) meinte, man müsse das Thema “endlich abräumen“.

Dr. med. Jens Schweizer verweist darauf, dass die “Terminservicestellen” einmalig Einrichtungskosten zwischen 13 und 20 Millionen Euro erfordern werden sowie jährlich zwischen 16,5 und 20 Millionen Euro.

In jedem Fall wird es Bereiche geben, “bei denen die von der Regierung vorgesehene Regelung ins Leere läuft” (Jürgen Wasem).

Dabei war doch die Zugänglichkeit medizinischer Leistungen grundsätzlich auf hohem Niveau auch schon vor der Gesetzesänderung gewährleistet, betonte seinerzeit die Bundesregierung.

Worauf ich hinaus will? Ich musste neulich über meinen Terminservice nachdenken…

In den letzten Jahren hatte ich Patienten, die neu in meine Praxis kommen wollten, immer Termine angeboten. Man braucht ja Zeit und Ruhe, um sich kennenzulernen und Ideen zu entwickeln. Wegen der anhaltend hohen Nachfrage hat es zwischen Terminvereinbarung und Termin meist vier bis acht Wochen gedauert.

Bedauerlicherweise wird rund ein Drittel dieser Termine von “no-shows” missbraucht. Ich kann in der Leerlaufzeit nichts anderes machen, und Zuverlässigere müssen dafür länger auf ihre Termine warten.

Weil die Terminausfälle in der letzten Zeit eher noch zugenommen haben, mache ich das jetzt anders:

Wer meinen Rat braucht, kann zur offenen Sprechstunde (aber nur zu dieser) kommen: Montag oder Freitag von 10 bis 11, Donnerstag von 15 bis 16 Uhr. Ich mache ein Screening von vielleicht 10 Minuten Dauer und entscheide danach, ob ich eine Behandlung anbieten kann.

Wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bringen Sie bitte Zeit mit. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit um die 30 Minuten, aber es können auch schonmal drei Stunden werden.

Ich versuche zwar, die offenen Sprechstunden nicht engmaschig zu belegen, aber es kommt regelmäßig vor, dass ich etliche Leute auch zu diesen Zeiten bestelle, um etwas zu besprechen. Daher wird es immer wieder vorkommen, dass ich vor Ihnen andere Patienten aufrufe, die erst nach Ihnen aufgetaucht sind.

“EBM-Reform wird neue Verteilungsprobleme schaffen”

ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann äußert sich heute zur geplanten EBM-Reform und die Rolle von Selektivverträgen, die so machen Verteilungsproblematik ausgleichen müssen: “Der Schwerpunkt unserer Genossenschaft ist, dass wir für ärztliche Gruppierungen – Fachgruppen, Netze, also die, die wir besonders bepflegen – besondere Leistungshonorare erreichen über Selektivverträge. Selektivverträge sind mittlerweile der Schwerpunkt unserer Tätigkeit […]

Die neue Datenkrake: AKR

Damit die Praxen Eures Vertrauens demnächst nicht so wie oben daherkommen -weil Eure BehandlerInnen mit dem Kodieren beschäftigt sind, statt mit Euch-.. bitte bis spätestens 15.02.2011 mitzeichen und weiterverbreiten – die Zeit drängt: Anti-A…

Alle zufrieden?

ÄGN-Vorstandssprecher Klaus Bittmann wundert sich, dass es in der Ärzteschaft – speziell in Schleswig-Holstein – so ruhig ist. Die neuen ambulanten Kodierrichtlinien, die Entwertung der HzV-Verträge und andere politische Entscheidungen, die sich negativ auf die Ärzte auswirken, geben dazu eigentlich keinen Grund. “Honorarsteigerungen wurden begrenzt und sind nicht mehr abhängig von Morbiditätsveränderungen. Dies ist das […]

“Ärzte müssen selber aktiv werden!”

ÄGN-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann schildert die zu erwartenden Gesetzesänderungen der nächsten Monate und resümiert:  “Manche sagen, dass alles, was jetzt getan wird, unter einer neuen Koalition mit neuen Farben schon wieder in Frage gestellt werden wird – aber: Das, was wir tun können, müssen wir unabhängig von politischen Rahmenbedingungen tun. Ich appelliere daher an alle […]

“Irgendwann hat sich ein Rabatt zu Tode rabattiert!”

Dr. Klaus Bittmann äußert sich in diesem V-Log zum aktuellen Chaos der Rabattverträge und zur Alternative der Ärztegenossenschaft. Er findet: “Wenn ich höre, dass in Niedersachsen eine Regresswelle läuft, dann kann ich die dortige Kassenärztliche Vereinigung nicht verstehen, dass sie ihren Ärzten nicht ganz anders zur Seite steht –  in einer Welt, in der der […]

Shoutbox: “Man höre und staune!”

ÄGN-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann verkündet die offizielle Eintragung der Fusion mit der ÄG Hamburg, erläutert die verschiedenen möglichen Varianten der mit der nächsten Gesetzesänderung in Aussicht gestellten Kostenerstattung und wundert sich über die plötzliche Abwendung der KBV zu diesem Thema:
„Die KBV zeigt hier wieder mal eine Insuffizienz in einem gesundheitsstrategischen Bereich, die meines Erachtens nach […]