Zehn Jahre AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg

Auf den 8. Mai 2008 datiert der Aufbruch in eine völlig neue qualitätsgesicherte gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg. An diesem Tag besiegelten AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg den bundesweit ersten freien Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese vertrauensvolle Partnerschaft trägt von Jahr zu Jahr mehr Früchte. Mittlerweile profitieren 4.000 Haus- und Kinderärzte von besseren Arbeitsbedingungen durch Honorierung ohne Budgetierung sowie einer einfachen Abrechnung, was insbesondere mehr Zeit für die sprechende Medizin lässt. 1,55 Millionen einge-schriebene Versicherte, davon 60 Prozent mit chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen, werden besser versorgt, wie die Evaluation der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg bestätigen. Auch ansonsten ist die HZV als alternative Regelversorgung zukunftsweisend, etwa durch die schnellere Terminvergabe in den seit 2010 sukzessive angeschlossenen Facharztverträgen oder bei Antworten auf den Hausärztemangel. HZV-Praxen stehen für team- und arbeitsteilig orientierte Strukturen, sind für den Ärztenachwuchs nachweislich attraktiver und wirken somit dem Hausärzteschwund entgegen. Die „Gesellschaft des langen Lebens“ mit weiterer Zunahme chronischer Erkrankungen und Multimorbidität geht mit dem Trend zu einer ausgeprägten Spezialisierung der Medizin einher. Für die Patientinnen und Patienten fehlt es an der notwendigen Abstimmung ihrer Behandlung. Dem Hausarzt als qualifiziertem „Rundum-Versorger“ vor Ort kommt daher eine zentrale Aufgabe zu. Er behandelt nicht nur alle Patientinnen und Patienten mit vielen unterschiedlichen gesundheitlichen Problemen, sondern steht als Koordinator im engen Austausch mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen. Der sich auch bereits vor zehn Jahren angesichts starrer Budgetierung, zunehmenden Honorarverlusten und fehlender Anerkennung abzeichnende Hausärztemangel ist mittlerweile in aller Munde. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erinnert sich: „Allen Beteiligten war damals klar, dass das Versorgungssystem dringend eine wettbewerbliche Frischzellenkur der tradierten Strukturen benötigte. Dessen zentralistisches Einheitssystem hatte sich bei zudem immer mehr bürokratischen Vorgaben total festgefahren. Wir sehen heute, dass wir trotz anfangs massiver Gegenwehr der Altstrukturen durch Verbindlichkeit und Strukturierung für über 1,5 Millionen AOK-versicherte Patientinnen und Patienten im Land eine nachweislich bessere Versorgung auf freiwilliger Basis ermöglichen.“ Die HZV steht für einen Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung. Den teilnehmenden Versicherten der AOK Baden-Württemberg bietet sie die Sicherheit des für sie jederzeit Verantwortung übernehmenden Hausarztes bei qualitätsorientierter und besser koordinierter Versorgung. Basis sind vertragliche Kriterien, wie eine durch Leitlinien gestützte Diagnostik und Therapie, verbindliche Qualitätszirkel unter den teilnehmenden Ärzten und eine rationale Pharmakotherapie. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und Teilnehmer der ersten Stunde kann das bestätigen: „Die HZV ist die wichtigste Errungenschaft für die Hausärzte. Die leistungsgerechte Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Budgetierung sichert die wirtschaftliche Zukunft unserer Praxen und bietet Planungssicherheit, zum Beispiel für die Anstellung von angestellten Ärzten. Und die HZV steht auch für moderne, teamorientierte Praxisstrukturen. Die Erfahrungen belegen, dass die Weiterführung von HZV-Praxen eindeutig besser gelingt als in reinen KV-Praxen.” Rund 2.200 Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) entlasten landesweit die Ärzte unter anderem durch Routinehausbesuche und spielen so eine zentrale Rolle bei einer zeitgemäßen Patientenversorgung. Zur alternativen Regelversorgung gehören mittlerweile sechs erfolgreich laufende Facharztverträge für neun Facharztgruppen mit über 1.900 teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, erklärt dazu: „Die Kombination aus Hausarzt- und Facharztverträgen ist wegen der Zunahme älterer und versorgungsintensiver Patienten zunehmend wichtiger. Dazu bedarf es insbesondere verbindlich geregelter Schnittstellen, was systembedingt in der KV-Regelversorgung nicht funktionieren kann.“ Innovativ sind die Vertragspartner in vielen Bereichen unterwegs. „Durch unsere eigene Gestaltungsautonomie in den Haus- und Facharztverträgen wollen wir gemeinsam auch die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzen. Hohe Priorität hat dabei, die strukturierte Zusammenarbeit der an den Verträgen teilnehmenden Praxen auf eine jederzeit sichere, elektronisch vernetzte Basis zu stellen“, so AOK-Chef Hermann. Im Herbst werden die aktuellen Ergebnisse der mittlerweile vierten Evaluationsrunde veröffentlicht. Der HZV-Vertrag wird seit Beginn durch eine unabhängige Versorgungsforschung der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg begleitet. Sie überprüft die alternative Regelversorgung im direkten Vergleich mit der bekannten Regelversorgung und identifiziert Anhaltspunkte zur weiteren Entwicklung der Verträge. Damit sind die HZV- und Facharztverträge auch Vorbild in punkto Transparenz und Zukunftsorientierung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Über 93 Prozent der Baden-Württemberger wollen Hausarzt als Lotsen

Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Sei Dein eigener Chef – Niederlassungsformen für den Praxisstart

Später eine eigene Praxis zu führen, ist für angehende Ärzte eine reizvolle Vorstellung; sein eigener Chef sein, einen eigenen Kundenstamm auf- oder einen bestehenden ausbauen und sich ein eigenes kleines Praxisreich schaffen. Besonders gut sieht die Lage momentan in der Allgemeinmedizin aus, denn Hausärzte  gehen in Rente, während der Nachwuchs nur schleppend nachrückt. Hier gibt…

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AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Hausbesuche leichter gemacht – das 500. VERAHmobil ist gestartet

Das VERAHmobil ist ein voller Erfolg. Heute wurde im Freiburger Autohaus Gehlert bereits das 500. VERAHmobil in Baden-Württemberg ausgeliefert. Der innovative Service kann von allen Hausärzten genutzt werden, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen und eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) einsetzen. Sie führen häufig Hausbesuche bei chronisch kranken Patienten durch und entlasten den Hausarzt so wirkungsvoll. Mit dem bundesweit ersten Hausarztvertrag von AOK Baden-Württemberg, baden-württembergischen Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg sowie den daran angeschlossenen Facharztverträgen wurden seit 2008 systematisch neue Strukturen geschaffen, um die ambulante Patientenversorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Das VERAHmobil ist ein Gemeinschaftsprojekt der drei Vertragspartner zur Verbesserung der Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Bereits seit Mai 2013 können Hausärzte, die im AOK-Vertrag eine VERAH einsetzen, einen Kleinwagen zu besonders günstigen Konditionen leasen. Seit Ende 2015 gibt es auch elektro- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge im Angebot. Für erstere gilt seit August auch die von der Bundesregierung verabschiedete Prämie von 4.000 Euro. Für die Balinger Gemeinschaftspraxis Hausser nahm jetzt die VERAH Tanja Heldt den Schlüssel für das 500. VERAHmobil entgegen: „Ich halte das für eine sehr gute Idee, weil es eine Aufwertung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die VERAH darstellt. Außerdem kann ich jetzt zu Hausbesuchen fahren ohne mein privates Auto nutzen zu müssen.“ Die VERAH übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt patientennahe Tätigkeiten, unter anderem Hausbesuche, Medikamenten- oder Wundmanagement. „Das VERAHmobil kommt bei Ärzten und Patienten gleichermaßen gut an“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Gerade durch die Übernahme von Routinehausbesuchen erfahren wir eine spürbare zeitliche Entlastung durch die VERAH und die Besuche werden mittlerweile von den meisten Patienten voll akzeptiert“. Das bestätigt auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, in dessen Praxis das VERAHmobil bereits seit über fünf Jahren im Einsatz ist: „Unsere chronisch kranken und älteren Patienten können so noch besser versorgt werden, und bei diesen Patienten wird das VERAHmobil sehr positiv wahrgenommen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Ich hab das mal gegoogelt

Wer kennt das nicht? Es kratzt im Hals, das Knie schmerzt aus unerklärlichen Gründen oder der Magen-Darm-Trakt randaliert. Aber dafür direkt zum Arzt rennen? So ein Quatsch! Es gibt doch Doktor Google. Schnell die Symptome eingegeben und innerhalb weniger Sekunden erhält man seine Diagnose. Aber ist es wirklich so einfach? Mitnichten. Denn was Google oder andere Seiten da liefern ist oft weit von der Realität entfernt. Ich muss da ja spontan an einen Tweet denken, dessen Original ich auf die Schnelle leider nicht finde. Aber hier eine der vielen Kopien davon: Wenn du krank bist und deine Symptome googlest gibt es nur zwei Möglichkeiten, also mitschreiben:1. Krebs2. kaputte Zylinderkopfdichtung — Campel (@0Campel0) June 3, 2016 Wie ich gerade jetzt auf das Thema komme? Zum einen trifft man immer wieder mal auf Patienten und Angehörige, die voll und ganz auf Google vertrauen. Erst jüngst hatte ich einen Patienten, der mit seinen gerade einmal 14 Jahren felsenfest davon überzeugt war, Kehlkopfkrebs zu haben. Und warum? Weil Google und YouTube ihm das so gesagt haben. Kratzen und Engegefühl …

All I’m askin‘ is for a little respect

In diesem Beitrag soll es um Respekt und Achtung gehen, um faire Arbeitsbedingungen und den Wunsch, meinen Job so gut wie möglich und ungestört machen zu dürfen. Um die Angst vor Übergriffen und die verschiedensten Personengruppen, die einem das Arbeiten doch manchmal so schwer machen. Der Liedtext „Respect“ von Otis Redding bzw Aretha Franklin geht zwar in eine etwas andere Richtung, aber das Zitat in der Überschrift passt äußerst gut zu diesem Beitrag. Hermione vom Rescue Blog und Paul von Alltag im Rettungsdienst haben zu diesem Thema auch in der vergangenen Woche eine kleine Themenwoche abgehalten, an der ich mich gerne noch beteilige, und die (unter anderem) einige sehr lesenswerte Beiträge zu den Themen Respekt(losigkeit), Gaffer und Gewalt hervorgebracht hat. Von daher ist schon so einiges erzählt, aber auch ich möchte noch einmal zusammenfassen, was mich gerade durch die Berichterstattung in den letzten Wochen beschäftigt hat und zeigt, wie „schön“ bzw beeindruckend (im negativen Sinne) unser Job doch manchmal sein kann. Die Reihenfolge der folgenden Punkte hat dabei keinerlei Bedeutung. Ärzte. Ein heißes Thema. Natürlich gibt …

Das alternative Konzept: Die Valetudo Arzt-Community©

Das Ziel: Konkrete Resultate statt informeller Vernetzung
 Die Anzahl der Communities für Ärzte steigt ständig an. Immer mehr Internet-Plattformen werden aufgebaut und offerieren den Mitgliedern vielfältigen Nutzen durch permanente Vernetzung und intensive Kommunikation. Die vom Institut für betriebswirtschaftliche Analysen, Beratung und Strategie-Entwicklung (IFABS) gegründete und organisierte Valetudo Arzt-Community© geht einen anderen Weg. Ohne Internet-Basis, Teilnehmer-Foren, […]

Mit dem Organizational Impact Score (OIS) einfach zu perfekter Organisation in der Arztpraxis

Bedingte Eignung von Schulnoten Befragen niedergelassene Ärzte ihre Patienten zu deren Zufriedenheit mit der Organisation, geschieht dies meist mit Hilfe einer Schulnoten-Skalierung. Dieses Bewertungsschema ist bekannt, leicht anwendbar und schnell auszuwerten. Doch es bildet nicht die „echte“ Zufriedenheits-Realität ab. Deswegen ist es notwendig, neben der Zufriedenheit mit den untersuchten Merkmalen auch deren Wichtigkeit für die […]