Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal

Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen. Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand einer aktuellen Auswertung mit. „Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.“ Die vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist. Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt

Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden.  Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst  Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände

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Gröhe: „Zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“ – Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz machen wir die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu einem Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die zu ihm am besten passende Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen. Außerdem wird dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte können demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Sie erhalten die ihnen zustehende Versorgung, ohne dafür aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir darüber hinaus bessere Löhne für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer und werten diese wichtigen Berufe auf.“ Die wichtigsten Regelungen des HHVG sind: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Es enthält über 29.000 Produkte in 33 Produktgruppen. Zudem wird der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden. Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben. Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, erstmals bis zum 30. Juni 2018 und danach jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert:  Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Die Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wird neu geregelt, um Hilfsmittel, die unmittelbar in das Verzeichnis aufgenommen werden können, besser von solchen Produkten abgrenzen zu können, die zuvor eine Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchlaufen müssen: Hält der GKV-Spitzenverband eine Klärung für erforderlich, ob das Produkt Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist und damit eine Nutzenbewertung des G-BA erfolgen muss, hat der G-BA dem GKV-Spitzenverband innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Stellt sich bei der Prüfung durch den G-BA heraus, dass das Produkt untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, leitet der G-BA unmittelbar das Bewertungsverfahren ein. Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten &bdq
uo;Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden. Das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre […]

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Heilmittelbericht 2016 des WIdO: Lesen, Schreiben, Sprachtherapie

Für viele Schulanfänger heißt es nicht nur lesen, rechnen und schreiben zu lernen, sondern auch das richtige Sprechen: 23,7 Prozent der sechsjährigen Jungen erhalten rund um den Schulbeginn eine Sprachtherapie. Bei den gleichaltrigen Mädchen sind es immerhin noch 16,2 Prozent. Diese Ergebnisse hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in seinem aktuellen Heilmittelbericht 2016 veröffentlicht. Vor allem Jungen werden therapeutisch bei ihrer altersgerechten Sprech- und Sprachentwicklung unterstützt. Bei den sechsjährigen Jungen ist es damit jeder Vierte. „Das kann als Hinweis verstanden werden, dass viele Kinder heute unter schwierigen sozialen und gesundheitlichen Bedingungen aufwachsen und offensichtlich Expertenhilfe benötigen, um die anstehenden schulischen Herausforderungen meistern zu können“, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Bei Kindern mit Entwicklungsstörungen der Sprache oder des Sprechens werden Sprachtherapien überwiegend ab einem Alter von vier Jahren verordnet. Laut Heilmittelbericht 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhalten in Deutschland bereits 9,2 Prozent der vierjährigen Jungen eine Sprachtherapie. Das ist fast jeder Zehnte. Bei den Mädchen liegt der Anteil bei gerade einmal 5,6 Prozent. Im Alter von fünf bis sieben Jahren ist die Inanspruchnahme dieser Therapien am höchsten. Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig bei den sechsjährigen Kindern, sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen. Der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Verordnungswerte bei den Sechsjährigen schon seit längerem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt haben. Nach der Zeit des Schuleintritts wird der Anteil der Kinder, die eine Sprachtherapie erhalten, geringer. Die Verordnungsdaten zeigen jedoch deutliche regionale Unterschiede. Werden sechsjährige Mädchen und Jungen gemeinsam betrachtet, wurde 2015 bundesweit jedes fünfte Kind sprachtherapeutisch versorgt. Während der Bundesdurchschnitt somit bei 20 Prozent liegt, wird in Brandenburg sogar ein Anteil von 23,7 Prozent erreicht, in Bremen sind es dagegen nur 12,6 Prozent. Über die möglichen Ursachen der starken Verbreitung von sprachtherapeutischen Behandlungen rund um den Schuleintritt wird in der Fachwelt seit Jahren diskutiert. Eine Erklärung ist, dass sich die in diesem Alter angemessenen Fähigkeiten bei den Kindern verschlechtert haben. Gleichzeitig wird aber auch ein Wandel der Anforderungen von Schule und Elternhaus an die Kinder beobachtet, so wie auch ärztliches Diagnoseverhalten und Therapiemöglichkeiten kontinuierlichen Veränderungsprozessen unterliegen. „Auch wenn Sprachtherapien helfen können, Defizite der kindlichen Umwelt zu bewältigen, sollten Verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen in Kindergärten und Schulen sowie im Elternhaus in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden. Damit kann Entwicklungsstörungen schon in frühen Jahren vorgebeugt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Versicherte erhalten deutlich mehr Heilmittelbehandlungen als vor zehn Jahren  Neben der Sprachtherapie gehören zur Heilmittelversorgung drei weitere Leistungsbereiche: Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie. Rein rechnerisch hat 2015 jeder der knapp 71 Millionen GKV-Versicherten rund 4,27 Behandlungen aus dem Heilmittelbereich erhalten. In den neuen Bundesländern sowie Berlin und Hamburg lag die tatsächliche Anzahl der Behandlungen durchweg über diesem Durchschnittswert; in Bremen, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen deutlich darunter. In den vergangenen Jahren hat die Inanspruchnahme von Heilmittelbehandlungen kontinuierlich zugenommen. Physiotherapeutische Leistungen werden zwar am häufigsten verordnet, aber ihre Steigerungsrate ist seit 2006 eher moderat ausgefallen (6,4 Prozent zwischen 2006 und 2015). Die Verordnung von Sprachtherapien nahm in diesem Zehnjahreszeitraum hingegen um 25 Prozent zu. Die höchste Steigerungsrate gab es bei der Ergotherapie: Um 42 Prozent ist die Inanspruchnahme binnen zehn Jahren gestiegen. Insgesamt haben alle gesetzlichen Krankenkassen 2015 etwas mehr als 6 Milliarden Euro für Heilmittelleistungen ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben in den letzten zehn Jahren um 60,5 Prozent. Die allgemeinen Leistungsausgaben sind im gleichen Zeitraum nur um knapp 47 Prozent gewachsen. Für den Heilmittelbericht 2016 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die über 37 Millionen Heilmittelrezepte analysiert, die im Jahr 2015 für die rund 71 Millionen GKV-Versicherten ausgestellt wurden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2016: Heilmittelausgaben variieren um mehr als 200 Prozent

In Deutschland sind die Ausgaben für Heilmittel massiv gestiegen. Allein bei der BARMER GEK haben sie sich binnen zwei Jahren um 15 Prozent auf 822 Millionen Euro im vergangenen Jahr erhöht. Zudem gibt es deutliche regionale Ausgabenunterschiede bis zu über 200 Prozent in der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Dies geht aus dem aktuellen Heil- und Hilfsmittelreport 2016 der BARMER GEK hervor. Während die Kosten für alle Heilmittel im Jahr 2015 je BARMER GEK-Versicherten in Bremen 65,86 Euro betrugen, lagen sie in Berlin mit 121,85 Euro 85 Prozent darüber. In der Podologie waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen um fast 210 Prozent höher als in Bremen. Bei der Ergotherapie lagen die Kosten Versicherten in Hamburg fast 120 Prozent über denen in Bremen. „Die massiven regionalen Ausgabendifferenzen bei Heilmitteln sind rein medizinisch und durch Vergütungsunterschiede nicht erklärbar. Offenbar gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen bei deren Verordnung. Viele wissenschaftliche Leitlinien thematisieren den gezielten Gebrauch von Heilmitteln nicht. Es wäre ein erster Schritt, die Leitlinien zu konkretisieren“, fordert Dr. Christoph Straub, Vorstandschef der BARMER GEK. In Bremen sind die Pro-Kopf-Ausgaben immer am geringsten Wie aus dem Krankenkassenreport hervorgeht, waren die Heilmittel-Ausgaben je Versicherten in Bremen im Jahr 2015 immer am niedrigsten und in Berlin mit am höchsten. Während an der Weser in der Physiotherapie 46,45 Euro anfielen, kam die Bundeshauptstadt auf 83,77 Euro und damit auf 80 Prozent mehr. Um 73 Prozent unterschieden sich die beiden Stadtstaaten in der Logopädie, und zwar mit 5,76 Euro versus 10,01 Euro. In der Ergotherapie reichten die Kosten je Versicherten von 7,06 Euro in Bremen bis zu 15,45 Euro in Hamburg, gefolgt von Berlin mit 15,33 Euro. Auf die Podologie entfielen in der Weserstadt 0,78 Euro und in Sachsen mit 2,40 Euro gut dreimal mehr. „Ärzte müssen das verordnen, was medizinisch erforderlich und wirtschaftlich ist. Dass in allen Heilmittelbereichen die Ausgaben pro Patienten in einigen Regionen doppelt so hoch sind wie in anderen, zeigt aber deutlich, dass die Verordnung regional unterschiedlichen Kriterien folgt. Das ist aber weder im Sinne einer evidenzbasierten Medizin, noch für die Versicherten akzeptabel. Man kann auch sagen, dass die Bremer quasi den großzügigen Heilmittel-Einsatz der Berliner finanzieren“, sagt der Autor des Reports, Professor Daniel Grandt, von der Universität Saarbrücken. Hier seien weitere Analysen erforderlich, in denen das Verordnungsverhalten der Ärzte zu untersuchen wäre. „Es wäre zu begrüßen, wenn die kassenärztlichen Vereinigungen sich darüber austauschten, wodurch der regional so unterschiedliche Einsatz von Heilmitteln zustande kommt und wie eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftliche Verordnung bundesweit erreicht werden könnte. In Bremen gelingt das offensichtlich besonders gut“, so Grandt. Unter dem Strich sind die Ausgaben für Heilmittel bei der BARMER GEK zwischen den Jahren 2013 und 2015 um mehr als 15 Prozent auf 822 Millionen Euro gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um 111 Millionen Euro. Das sei im Übrigen mehr Geld, als die BARMER GEK im vergangenen Jahr für hoch wirksame und sehr teure Medikamente gegen Hepatitis C ausgegeben habe. Mit Blick auf das geplante Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erklärt Straub: „Bei den Heilmitteln könnten die Kosten demnächst noch weiter aus dem Ruder laufen. Deren Anwendung sollte erst qualitativ stärker abgesichert werden, bevor sie noch häufiger zum Einsatz kommen.“ Kritik am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Das HHVG sieht vor, Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringer für drei Jahre vom Verlauf der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Allein an dieser Stelle drohen laut BARMER GEK in der Gesetzlichen Krankenversicherung jährliche Zusatzkosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Nach dem Gesetz sollen Ärzte in Modellregionen zudem Blanko-Verordnungen ausstellen und Heilmittel-Therapeuten damit selbst entscheiden können, mit welchem Heilmittel sie die Patienten in welchem Umfang behandeln. „Wenn der Therapeut die Leistung und damit die Höhe seines Lohns selbst festlegen kann, dann bedarf es keiner Glaskugel, um eine weitere Ausgabenentwicklung in diesem Bereich vorherzusagen. Über Blanko-Rezepte werden die Patienten aber nicht automatisch qualitativ besser versorgt. Das gilt zumindest, solange es offensichtlich sehr unterschiedliche regionale Kriterien zum Heilmittel-Einsatz gibt“, so Straub. Grandt plädiert für eine Budgetierung der Heilmittelausgaben, um eine angebotsinduzierte Nachfrage zu verhindern, wenn die Ärzteschaft bei der Blanko-Verordnung den Umfang des Heilmittel-Einsatzes nicht mehr kontrollieren und damit nicht mehr verantworten könne. Sonst bestünde die Gefahr, dass insbesondere dort die Heilmittelanwendungen häufiger würden, wo es viele Therapeuten gebe. Denn anders als bei den Ärzten gebe es bei den Heilmittelerbringern keine Bedarfsplanung. Dies mag auch eine Erklärung für die erhebliche Streuung der Therapeutendichte in Deutschland sein. Während laut Report etwa in Nordrhein-Westfalen ein Physiotherapeut auf 2.137 BARMER GEK-Versicherte kommt, ist das Verhältnis in Brandenburg einer zu 806. „Es gibt keinen Grund, warum einige Regionen mehr als doppelt so viele Physiotherapeuten brauchen sollten als andere“, so Grandt. Pressemitteilung der Barmer GEK  

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Heilmittelversorgung verbessern

Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden. Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen. Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann. Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Rhythmische Massage und die PKV

Wenn man durch die Selbsthilfe der Eltern mit behinderten Kindern das Private Krankenkassensystem kennen gelernt hat, überzeugt einem das folgende Zitat vielleicht nicht, um in die PKV zu wechseln. Zumindest nicht meine Person: Bei alternativen Heilmethoden und Heilmitteln verweigern viele gesetzliche Krankenversicherer die Kostenübernahme. GKV Urteil: Keine Kostenübernahme für rhythmische Massagen. Private Krankenkasse PKV.http://www.private-krankenkasse-pkv.de/gesetzliche-krankenkassen/gkv-urteil-keine-kostenuebernahme-fuer-rhythmische-massagen-1396 Abgerufen 6.2.2012 Mir ist eine […]

Überteuerter Hokuspokus

Letztes Jahr schaute ich bei einer Bekannten im mittleren Alter vorbei, da drückte sie mir eine Broschüre in die Hand und meinte, ich solle mir das mal anschauen. Als ich einen Blick auf das Deckblatt warf, war ich schon etwas skeptisch. Die gute Fra…