Schau mal, wer da korrumpiert

Wer den Blog schon länger liest, weiss, dass ich früher in der freiwilligen Feuerwehr war. Ich fands eine tolle Zeit – eine sinnvolle und spannende Aufgabe. Natürlich zeitintensiv und teils anstrengend, aber gute Kameradschaft … und ich habe meinen Kuschelbär dort kennengelernt. Ich habe das angefangen vor der Matura, während dem Studium und Arbeit in… Weiterlesen →

Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Mehr als 60 Millionen Euro Schaden für AOK Bayern seit 2004

Die AOK Bayern sieht weiterhin Handlungsbedarf, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Matthias Jena, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern, verdeutlicht dies am Beispiel Pflege: „Wir fordern ein bundesweites Zentralregister, das Betrugsfälle personenbezogen speichert.“ Bisher könnten Betrüger einfach ein Bundesland weiterziehen und dort eine neue Zulassung beantragen, ohne dass die Kranken- und Pflegekassen über die kriminelle Karriere informiert würden, sagt Jena. „Datenschutz darf nicht als Täterschutz missbraucht werden.“ Zugleicht fordert Jena, dass die Landesverbände der Pflegekassen sich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen lassen dürfen vom Inhaber eines Pflegedienstes, der leitenden Pflegekraft und ihrer Stellvertretung. Jena wünscht sich bei der Bekämpfung von Fehlverhalten eine erheblich engere Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegedienste. Insgesamt haben die Experten der AOK Bayern in den Jahren 2014 und 2015 mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bearbeitet – darunter gut 3.000 Neufälle und 2.100 Bestandsfälle. Mehr als 3.400 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Bei knapp 400 Fällen hatte die AOK Bayern die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Über 1.320 der abgeschlossenen Fälle waren als Fehlverhalten einzustufen, rund 270 Fälle waren Abrechnungsfehler. Insgesamt gab es somit bei rund 60 Prozent der abgeschlossenen Fälle straf- oder zivil-/sozialrechtlichen Handlungsbedarf. Der Gesamtschaden liegt bei 8,5 Millionen Euro. Rund 5,6 Millionen Euro konnte Bayerns größte Krankenkasse bisher erfolgreich zurückfordern. Seit Einrichtung der Fehlverhaltensstelle 2004 hat die AOK Bayern einen Gesamtschaden durch Betrug von über 60 Millionen Euro festgestellt. Über 40 Millionen Euro konnten zurück geholt werden. Positiv sieht Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, die neuen bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Betrug im Gesundheitswesen. „Wir erleben einen konstruktiven Austausch.“ Platzer begrüßt auch die Ausweitung der Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaften auf alle Berufsfelder im Gesundheitswesen. „Wir freuen uns, dass die Bayerische Staatsregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Fehlverhalten effektiver – und auch die abschreckende Wirkung verstärkt.“ Aus der täglichen Ermittlungsarbeit berichtet Dominik Schirmer, Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Bayern: „Die Betrüger gehen nicht nur dreist und unanständig vor. Sie werden auch immer professioneller.“ Gezielt würden betrügerische Pflegedienste elektronische Abrechnungsprogramme für ihre Betrugsmaschen einsetzen, so Schirmer. „Uns gegenüber rechnen sie dann aber – und das ist in der Pflege leider Standard – auf Papier ab.“ Schirmer fordert daher digitale und manipulationssichere Abrechnungssysteme in der Pflege. Im Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen setzt die AOK Bayern auf intelligente Softwareprogramme. „Künftig wollen wir Data Mining einsetzen, um die Abrechnungen von Leistungserbringern auf Betrugsmuster digital zu überprüfen“, sagt Schirmer. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Die Millionen und ein paar Kugelschreiber – über die Pharmagelder an die Ärzte

Spiegel Online und die Rechercheplattform Correctiv haben erstmals für Deutschland eine Landkarte und eine damit verbundene Datenbank veröffentlicht, die finanzielle Zuwendungen von Pharmafirmen an Ärzte offenlegen. So weit, so wenig aussagefähig. Natürlich bedeutet das einen Quantensprung in der Transparenz dieser bekannten Verknüpfung: Bisher gab es nur Mutmaßungen darüber, wieviel Geld in diesen Kanälen fließt, welche […]

Neues Korruptionsbekämpfungsgesetz für den Gesundheitssektor

Am 14. April 2016 wurde das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ mit Änderungen beschlossen. Wie von SPECTARIS gefordert, knüpfen die neuen Regelungen zur Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Heilberuflern (§§ 299a und b StGB) nun nicht mehr an eine bundeslandspezifisch ausgestaltete Berufspflichtverletzung an, sondern nur noch an den Heilberufler-Status des Bestochenen. Neu ist auch, dass es sich nicht mehr um ein Anzeigedelikt handelt, sondern um ein sogenanntes Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt bei Verdacht einer Straftat ermitteln muss. Die neuen Tatbestände gelten zukünftig für beinahe alle Akteure im Gesundheitswesen. Für die Praxis ergeben sich dadurch einige Veränderungen. So zum Beispiel bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Medizinprodukten, dem Bereich des Fortbildungssponsorings, sowie der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelerbringern. Beim Blick auf den ausländischen Wettbewerb müssen Unternehmen wie auch nach der Reform des allgemeinen Korruptionsstrafrecht prüfen, ob das Wettbewerbsrecht im Herkunftsland des Vorteilsnehmers der Zuwendung nicht entgegensteht. Aufgrund der europarechtlichen Vereinheitlichung gelten innerhalb der EU dem deutschen Recht vergleichbare Grenzen. Außerhalb der EU muss die Rechtslage separat geprüft werden. Auch für Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten hat das neue Korruptionsstrafrecht Bedeutung. Nach altem Recht konnten niedergelassene Ärzte nicht bestochen werden, weil sie weder Amtsträger noch Angestellte sind. Das neue Recht schließt diese Lücke im Schutzbereich der Korruptionsdelikte, weil es alle Angehörigen von Heilberufen zu potentiellen Tätern einer Bestechlichkeit im Gesundheitswesen erklärt. Bei der Kooperation mit niedergelassenen Vertragsärzten, ebenso wie bei angestellten Klinikärzten, ist besonderes Augenmerk auf die Sozialadäquanz von Zuwendungen und auf die Angemessenheit der gewährten Vergütungen zu richten. Das Gesetz soll am 1. Juni 2016 in Kraft treten. Durch die neuen Regelungen kommen eine Vielzahl neuer Fragestellungen auf Hersteller von Medizinprodukten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu. Nicht nur für kleine Unternehmen bedeutet dies eine große Herausforderung für die Compliance im Geschäftsverkehr. Um seinen Mitgliedern die neuen Regelungen näher zu bringen und die Konsequenzen für die Branche zu erörtern, veranstaltete SPECTARIS am 23.5. ein Kompaktseminar für seine Mitglieder. Professor Hendrik Schneider von der Universität Leipzig informierte die Teilnehmer umfassend. Auch zukünftig wird sich SPECTARIS diesem Thema annehmen und seinen Mitgliedern beratend z.B. in Form von weiteren Veranstaltungen zur Seite stehen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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1979 – 2019. Bricht der staatliche Islamismus an der Ölschwemme zusammen?

Morgen Abend (am 3.5.2016) bin ich auf Einladung des Fritz-Erler-Forums der Friedrich-Ebert-Stiftung Podiumsgast einer Diskussion zu ihren “Handlungsempfehlungen zur Auseinandersetzung mit islamistischem Extremismus und Islamfeindlichkeit” (Klick zum pdf-Download) in Stuttgart. Die FES-Handlungsempfehlungen. Die Fingerabdrücke bitte ich zu entschuldigen, ich lese v.a. in Bus und Bahn… Foto: Michael Blume Insgesamt finde ich die Handlungsempfehlungen überwiegend überzeugend – jedoch mit einer starken Einschränkung: Sie betrachten nur das Inland und nicht die Förderung des Islamismus z.B durch Saudi-Arabien und die Förderung von Nationalismus und Islamfeindlichkeit z.B. durch Russland. Hier stehen uns aber, so meine Einschätzung, größere Umwälzungen in der “Weltinnenpolitik” noch bevor…

Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber

Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege hat die AOK Bayern jetzt ihre Vorschläge an den Gesetzgeber neuerlich aktualisiert und präzisiert. „Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An den Bundesgesetzgeber richtet sich die Forderung, in den im Bundestag beschlossenen neuen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen mit aufzunehmen. Noch besteht die Möglichkeit dazu, da das Gesetz jetzt dem Bundesrat vorgelegt wird. Unabdingbar ist es für den AOK-Chef, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Verpflichtend soll ebenso die Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein. Bislang genügt eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Zudem fordert die größte Krankenkasse im Freistaat ein bundesweites Register, in dem Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden. Dieses Register kann bei einer unabhängigen Vertrauensstelle angesiedelt sein. Die Verbesserungsvorschläge der AOK Bayern betreffen auch die Zusammenarbeit der Kassen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Konkret soll für die Leistungs- und Abrechnungsprüfung die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten beseitigt werden. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Zulässig soll es künftig auch sein, Versicherte zur Leistungserbringung und zum Versorgungsbedarf zu befragen. Hierzu gehört die Einsichtnahme in den Pflegevertrag und in die Pflegedokumentation, um den Leistungsnachweis des Rechnungsanhangs zu prüfen. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt“, so Platzer. Deshalb fehle jedes Verständnis für Versuche, den Kassen jetzt vorzuhalten, nicht angemessen tätig geworden zu sein. Im Rahmen des Verbraucherschutzes will die Kasse Erkenntnisse aus Abrechnungsprüfungen auch an Selbstzahler weitergeben dürfen, damit diese ihre Rückforderungen geltend machen können. „Eine deutliche Erleichterung für betrogene Patienten wäre es, wenn diese ihre Ansprüche von den Kassen einfordern lassen könnten“, so Platzer. Der AOK-Chef forderte mehr Aufgeschlossenheit für die Prüfungen der Kassen und die damit verbundene Bürokratie. Immer wieder würden die Kassen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wollten die Arbeit der Pflegedienste schlecht reden oder Prüfungen würden nur durchgeführt, um Leistungen zu verweigern. Dies sei völlig wirklichkeitsfremd. Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden. Platzer: „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“ Pressemitteilung der AOK Bayern

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Wichtiges Etappenziel bei der Korruptionsbekämpfung erreicht

Zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Korruption untergräbt das Vertrauen der Patienten in Ärzte und andere Heilberufler und schadet damit allen ehrlichen Menschen in unserem Gesundheitswesen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass Korruption in Zukunft endlich in den meisten Fällen bestraft werden kann. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den neuen Straftatbeständen nicht um Antragsdelikte, sondern um Offizialdelikte handeln wird. Die Staatsanwaltschaften haben Korruption im Gesundheitswesen zukünftig also stets „von Amts wegen“ zu verfolgen. Auch Whistleblower können damit eine anonyme Strafanzeige stellen und ihr nicht selten maßgebliches Insiderwissen direkt und nicht über Umwege weitergeben. Allerdings sind wir noch nicht am Ziel, denn kurz vor Schluss sind Streichungen im Gesetzentwurf erfolgt, die weitreichende Folgen haben werden. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Tatbestandsvariante Nr. 2, das heißt, die Verletzung von berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde gestrichen. Damit sollten Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit und Uneinheitlichkeit bei einem Teil der in Bezug genommenen Berufsordnungen Rechnung getragen werden. Das ist im Ergebnis nicht überzeugend, sondern ein höchst problematisches Zugeständnis an die Ärztekammern, die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Es hat seinen Grund, dass die Apotheker die Einigung begrüßen, die Bundesärztekammer sehr zufrieden ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten froh sind: Das Gesetz in seiner jetzigen Form läuft darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet. Das geht jedoch an der Wirklichkeit im Gesundheitswesen vorbei, wo es durchaus Monopole gibt mit einem Interesse daran, durch Zuwendungen ihre Stellung zu stärken. Neue, innovative Arzneimittel, zu denen es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt, sind ein Beispiel dafür. Hier tritt das Pharmaunternehmen als Monopolist auf. Es könnte die Verkaufszahlen seines Medikaments steigern, indem es den Ärzten Geld zusteckt, ohne dafür Strafen fürchten zu müssen. Da die Pharmaunternehmen im ersten Jahr die Preise beliebig festlegen dürfen, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen. Der Passus, dass Apotheker künftig belangt werden können, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen, wurde auf den letzten Metern einfach gestrichen! Ein Beispiel dafür sind die Arzneimittelrabatte, wo die Kassen zunehmend mehrere Rabattverträge für den gleichen Wirkstoff abschließen. Um mehr von seinem Rabattarzneimittel abzugeben, könnte eines dieser Unternehmen den Apotheker bestechen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat heute einen entscheidenden Schritt zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gemacht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die nächsten Schritte folgen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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vdek begrüßt Antikorruptionsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen durch den Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand zu ahnden ist lange überfällig. Denn durch Bestechung, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstehen nach Schätzungen des ‚European Healthcare Fraud and Corruption Network‘ jährlich Verluste zwischen drei und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben. Für Deutschland entspricht das Schäden von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr. Vielfach tragen die Versicherten die finanziellen Folgen. Noch schwerer wiegt, dass kriminelle Motive, zum Beispiel bei der Therapieentscheidung, die Gesundheit von Patienten gefährden können. Der vdek begrüßt daher ausdrücklich, dass die Politik nun die bisher bestehende Lücke im Strafrecht schließt und Korruption auch bei niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen wie etwa Therapeuten unter Strafe stellt. Das Gesetz kann Schäden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Versicherten verhindern, indem es Täter abschreckt. Gut ist insbesondere, dass die Ermittlungsbehörden künftig auch tätig werden können, wenn kein Strafantrag, zum Beispiel durch eine Krankenkasse, vorliegt. Dies entspricht einer zentralen Forderung des vdek. Das Strafmaß von bis zu drei, in schweren Fällen von bis zu fünf Jahren ist angemessen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen werden. Gerade auch bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. von Medizinprodukten kann es zu Beeinflussung und Vorteilnahme kommen. Ein wirkungsvoller Schutz vor Korruption in diesem Bereich sieht anders aus.“ Pressemitteilung des vdek

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