Zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Korruption untergräbt das Vertrauen der Patienten in Ärzte und andere Heilberufler und schadet damit allen ehrlichen Menschen in unserem Gesundheitswesen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass Korruption in Zukunft endlich in den meisten Fällen bestraft werden kann. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den neuen Straftatbeständen nicht um Antragsdelikte, sondern um Offizialdelikte handeln wird. Die Staatsanwaltschaften haben Korruption im Gesundheitswesen zukünftig also stets „von Amts wegen“ zu verfolgen. Auch Whistleblower können damit eine anonyme Strafanzeige stellen und ihr nicht selten maßgebliches Insiderwissen direkt und nicht über Umwege weitergeben. Allerdings sind wir noch nicht am Ziel, denn kurz vor Schluss sind Streichungen im Gesetzentwurf erfolgt, die weitreichende Folgen haben werden. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Tatbestandsvariante Nr. 2, das heißt, die Verletzung von berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde gestrichen. Damit sollten Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit und Uneinheitlichkeit bei einem Teil der in Bezug genommenen Berufsordnungen Rechnung getragen werden. Das ist im Ergebnis nicht überzeugend, sondern ein höchst problematisches Zugeständnis an die Ärztekammern, die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Es hat seinen Grund, dass die Apotheker die Einigung begrüßen, die Bundesärztekammer sehr zufrieden ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten froh sind: Das Gesetz in seiner jetzigen Form läuft darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet. Das geht jedoch an der Wirklichkeit im Gesundheitswesen vorbei, wo es durchaus Monopole gibt mit einem Interesse daran, durch Zuwendungen ihre Stellung zu stärken. Neue, innovative Arzneimittel, zu denen es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt, sind ein Beispiel dafür. Hier tritt das Pharmaunternehmen als Monopolist auf. Es könnte die Verkaufszahlen seines Medikaments steigern, indem es den Ärzten Geld zusteckt, ohne dafür Strafen fürchten zu müssen. Da die Pharmaunternehmen im ersten Jahr die Preise beliebig festlegen dürfen, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen. Der Passus, dass Apotheker künftig belangt werden können, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen, wurde auf den letzten Metern einfach gestrichen! Ein Beispiel dafür sind die Arzneimittelrabatte, wo die Kassen zunehmend mehrere Rabattverträge für den gleichen Wirkstoff abschließen. Um mehr von seinem Rabattarzneimittel abzugeben, könnte eines dieser Unternehmen den Apotheker bestechen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat heute einen entscheidenden Schritt zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gemacht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die nächsten Schritte folgen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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