Hat Urlaub über das Befristungsdatum hinaus Konsequenzen?

Befristete Arbeitsverhältnisse enden normalerweise mit Ablauf des Befristungsdatums. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehmer:in auch über das Befristungsdatum hinaus einfach weiter arbeiten lässt. In dem Fall gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, das Arbeitsverhältnis ist damit entfristet (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Wie verhält es sich, wenn […]

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Die neuen Cashcows? eine Abrechnung mit den Investoren

In den vergangenen Wochen gab es einige Artikel über den Umstand, dass sich Investoren über ihre Krankenhausbeteiligungen an zahnmedizinischen Versorgungszentren beteiligen. Das Thema wird insbesondere von den kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Ihren Vertretern diskutiert. Die Berichterstattung hierüber war auch bislang schon nicht sehr sachlich und wurde zum Teil mit falschen Behauptungen geführt. Nun ist in der …

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DKG zur KBV-Forderung einer Notaufnahmegebühr: Kliniken lehnen Notfallgebühr ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr von Patienten zu verlangen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Kliniken zu verhindern, entschieden ab. „Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten zunächst hinterfragen, warum so viele Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken gehen. Mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung bereits in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Das liegt vor allem daran, weil das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist und die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall gerecht werden. Befragungen zeigen auch, dass niedergelassene Ärzte Patienten in die Krankenhäuser schicken, wenn sie keine Termine frei haben. Von Mittwoch- oder Freitagnachmittag wollen wir erst gar nicht sprechen. Die Patienten jetzt über eine Gebühr bestrafen zu wollen, ist der völlig falsche Weg“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Hinzu komme, dass die Abgrenzung, ob es sich um einen Notfall handelt, in vielen Fällen äußerst problematisch sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Zudem gelte der Grundsatz, dass Selbstbeteiligungen nur dann sinnvoll seien, wenn sie steuernd wären, aber nicht notwendige Arztbesuche verhinderten. Bei einer solchen Gebühr liefe man zudem Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchten, aus Angst später eine Gebühr bezahlen zu müssen. Dies könnte in einigen Situationen sogar dramatische Folgen haben. Baum machte deutlich, dass bei der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung dringender Reformbedarf bestehe. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hätte in seinem jüngsten Gutachten Korrekturbedarf angemahnt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, um die Probleme zu lösen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, die Organisation der ambulanten Notfallversorgung gleichberechtigt zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorzusehen. Dabei muss aber das Wort gleichberechtigt auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Schon heute machen rund 600 an Kliniken angesiedelte Notfallambulanzen deutlich, dass die Krankenhäuser zur Kooperation bereit sind. Über solche Kooperationen ist es auch besser möglich die Patienten in die geeigneten Versorgungsangebote zu leiten“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Wie die Praxis zeige, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Hinsichtlich der Finanzierung forderte Baum, dass Notfallleistungen extrabudgetär finanziert werden müssten. Bei Notfällen könne es keine Deckelung geben, das Morbiditätsrisiko müsse von den Krankenkassen getragen werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK Baden-Württemberg und ver.di zum Landeskrankenhausgesetz

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Landtags Baden-Württemberg hat sich am Donnerstag (28.06.2018) zwar grundsätzlich für die Möglichkeit der Aufnahme von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung ausgesprochen; eine verbindliche Regelung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) bleibe an dieser Stelle zu vage: „Die Politik muss konkret sagen, welche Qualität die Menschen im Land von Krankenhäusern wirklich erwarten dürfen und wo und wie das verankert wird. Kann-Regelungen helfen da nur begrenzt weiter“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg, am Freitag (29.06.2018) in Stuttgart. Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die über 260 Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei laut Hermann ein hohes Gut, das nicht angekratzt werden dürfe. Die notwendige Ausstattung, genügend und gut geschultes Personal und die passende Infrastruktur sind dafür wesentliche Eckpfeiler: „Gute Pflege gibt es nur mit guter Arbeit. Ein strukturiertes und gestuftes Verfahren zur Berücksichtigung der Qualität bei Planungsentscheidungen ist besser als die finanzielle Bestrafung von Qualitätsmängeln“, so Gross. Kriterien für Qualität in den Kliniken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf wissenschaftlicher Grundlage als planungsrelevante Qualitätsindikatoren geschaffen. Diese sollen laut G-BA gleichrangig neben den bisherigen maßgebenden Parametern Bedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gelten. „An der Berücksichtigung dieser Qualitätsindikatoren führt kein Weg vorbei, zumal Behandlungsqualität allgemeingültig ist und eben nicht an Landesgrenzen Halt macht“, so Hermann. Sonst drohe eine Entwicklung, dass Menschen in anderen Bundesländern perspektivisch strukturell qualitativ höherwertig versorgt werden könnten als in Baden-Württemberg, und das wolle sicherlich niemand. Hermann und Gross sind sich einig, dass die Aufnahme von landesweit verbindlichen Qualitätsvorgaben und ein institutionalisiertes Verfahren zur Bewertung der Qualitätsindikatoren in das LKHG der beste Weg sind. Als Bestandteile eines solchen strukturierten Verfahrens bieten sich an: •    Nutzung krankenhausinterner Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung. •    Begleitung durch externe Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung (Beratung, Peer-Reviews usw.). •    Bei Fortbestehen von Qualitätsabweichungen daraus abgeleitete planerische Entscheidungen.

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Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals: Wichtige Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Situation der Pflege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich die im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals vorgesehenen Verbesserungen in der Finanzierung der Pflegepersonalkosten. „Mit dem Gesetz werden den Krankenhäusern Instrumente an die Hand gegeben, die Pflege zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Rahmen- und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals grundlegend zu verbessern. Die vorgesehene Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System ist ein Paradigmenwechsel und zugleich ein Zeichen, tatsächlich die Situation für die Pflege und die Pflegenden und damit auch für die Patienten, deutlich zu verbessern. Dies wird besonders daran deutlich, weil der Gesetzgeber ausdrücklich festlegt, dass die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten als wirtschaftlich zu gelten haben. Damit ist die Dominanz des Wirtschaftlichkeitsgebots gegenüber dem tatsächlichen Pflegebedarf für die Patienten gebrochen“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Bei der geplanten Veränderung mit ihren weitreichenden Auswirkungen muss nach Ansicht der DKG geprüft werden, wie auch Besonderheiten von Krankenhäusern angemessen berücksichtigt werden können. „Pflegeentlastende Initiativen, bauliche Veränderungen und auch die kontinuierliche Weiterentwicklung von Delegations- und Substitutionsprozessen müssen berücksichtigt werden“, sagte Gaß. Gut sei auch, dass den besonderen Finanzierungsbedingungen der Ausbildung Rechnung getragen wird und der vollständige Tarifausgleich schon für 2018 für das Pflegepersonal gilt. Hier bedarf es aber einer Ausweitung auf alle Berufsgruppen. Aus Sicht der Kliniken ist auch die Ausweitung des Strukturfonds ein sehr begrüßenswerter Schritt. „Es ist wichtig, dass die Mittel auch beispielsweise für die integrierte Notfallversorgung oder die Weiterentwicklung der IT-Strukturen von Krankenhäusern eingesetzt werden können. Ebenso ist es zu begrüßen, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags auch in Zukunft gesetzlich auf 35 Prozent festgeschrieben bleibt. Damit können aufwendige Verhandlungen auf der Landes- und Ortsebene vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut werden“, erklärte Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG: Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die flächendeckende Schlaganfallversorgung

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, sieht durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Deutschland gefährdet. „Das Bundessozialgericht greift durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung beim akuten Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung ein. Es ist nicht die Aufgabe des obersten deutschen Sozialgerichts, die Strukturvorgaben zur Versorgung von Schlaganfallpatienten zu definieren. Für diese Festlegungen gibt es im deutschen Gesundheitswesen ein Verfahren in das Experten eingebunden sind“, so Gaß. In seinem Urteil hat das Bundessozialgericht die bisherige Festlegung, der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu interpretiert. Die bisher geltende Definition spricht ausdrücklich von der Zeit zwischen dem Rettungstransportbeginn und dem Rettungstransportende, also der Fahrzeit des Rettungswagens oder der Flugzeit des Rettungshubschraubers. Das Gericht urteilte nun, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginnt und mit der Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirugie endet. „Eine solche Fristsetzung führt in der praktischen Anwendung dazu, dass die Komplexbehandlung des Schlaganfalls nur noch in den Kliniken durchgeführt werden kann, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügt. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, einzugreifen und die Strukturvorgaben ihres Instituts (DIMDI) unverzüglich anzupassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass zukünftig die Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung des Schlaganfalls erfolgen kann“, so Gaß weiter. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Kassen sparen zu Lasten der Kliniken

Zur finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal 2018 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit 2,1 Prozent steigen die Aufwendungen der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlungen nur unterdurchschnittlich. Dies bestätigt die Beobachtungen der Krankenhäuser, dass wieder mehr Häuser in die roten Zahlen rutschen. Die Ursache für die gedämpften Erlöszuwächse liegt in der Verweigerung von Vergütungen, die beispielsweise für Einstufungen in der Pflegeversicherung vereinbart sind, aber nicht durch die Krankenkassen zur Auszahlung kommen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der MDK-Prüfungen in einer absolut unangemessenen Weise zu. Einige Kliniken berichten bereits über hohe Prüfquoten von 15 bis 20 Prozent aller Fälle. Dabei werden Verrechnungen mit aktuell erbrachten Leistungen vorgenommen. Für die DKG ist dies ein klarer Hinweis darauf, dass die nicht gerechtfertigten Zahlungsverweigerungen mittlerweile Überhand nehmen. Zudem können die Krankenhäuser mit 2,1 Prozent Erlöszuwachs die Personalkostenzuwächse von fast 4 Prozent nicht decken. Dies unterstreicht erneut, dass eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen für alle Krankenhausmitarbeiter dringend erforderlich ist.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG: Schließung von Krankenhäusern führt zu Versorgungslücken für die Patienten

Zu dem Gutachten „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Beitrag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung „So zocken Krankenhäuser bei Patienten ab“ erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Hier findet ein unverantwortliches Schlechtreden der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter statt. Weder die aus statistischen Zahlen abgeleiteten Vermutungen der Bertelsmann Stiftung über nicht notwendige Leistungen, noch die im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF behaupteten Überkapazitäten lassen solche unqualifizierten Bewertungen der Leistungen der Krankenhäuser zu. Tatsache ist, dass wir in Deutschland ein gutes stationäres Versorgungssystem haben, das die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu relativ günstigen Kosten gewährleistet. Die Fallkosten in den deutschen Krankenhäusern sind deutlich niedriger als in vielen Ländern mit ähnlich qualifizierten Krankenhausversorgungssystemen. Tatsache ist ebenso, dass in immer mehr medizinischen Versorgungsbereichen und in immer mehr Regionen eher Engpässe als Überkapazitäten im Krankenhausbereich existieren. Das ist im Frühjahr als durch die Grippewelle hundertfach Patienten auf den Gängen versorgt werden mussten ebenso deutlich geworden wie die zunehmenden Meldungen über Zugangsprobleme zu Geburtsabteilungen. Gerade im ländlichen Raum sind die Krankenhäuser zunehmend in der Verantwortung auch für die ambulante Versorgung und die Notfallversorgung der Bevölkerung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kommen dort ihrem Sicherstellungsauftrag längst nicht mehr nach. Die Propagandisten einer hochgradigen Zentralisierung der stationären Versorgungsstrukturen verkennen den hohen Stellenwert der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Das Beispiel der dänischen Zentrierung ist lediglich gut für den Beweis, dass viele Milliarden Euro an Investitionen auch im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind. Diese müssten aus den Steuerhaushalten, wie es das Gesetz vorsieht, aufgebracht werden. Wenn die Bundesländer die im Gesetz vorgesehene Investitionsmittelbereitstellung weiterhin nicht gewährleisten können, dann muss die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch Bundesmittel beendet werden. Hier und nicht bei den Krankenhäusern sind die Defizite festzustellen – darauf sollte sich der Beirat beim BMF dann auch konzentrieren, statt den Refrain von der durch Fakten nicht belegten These der Über- und Fehlversorgung neu anzustimmen. In keiner Weise besser würde die Versorgung über Selektivverträge in den Händen der Krankenkassen. Medizinische Daseinsvorsorge muss politisch verantwortet bleiben. Es wäre eine Bankrotterklärung der Politik, diese zentrale Verantwortung auf die Krankenkassen zu übertragen. Wer auf Zentralisierung und Selektivverträge setzt, riskiert große Versorgungslücken und Wartelisten für die Patienten, wie wir sie aus anderen Ländern kennen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zu Knieprothesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Es gibt kaum einen Bereich der operativen Leistungen, der so intensiv zwischen behandelnden Ärzten und Patienten geklärt wird, wie die Endoprothetik. Hier greift ein Mehraugenprinzip. Zudem besteht immer die Möglichkeit, Zweitmeinungen einzuholen. Patienten mit Knieproblemen haben in der Regel einen langen Leidensweg hinter sich, ehe operiert wird. Statistische Auswertungen greifen hier zu kurz. Entscheidend ist die individuelle Situation der Patienten. Denn der Wunsch nach Mobilität und Schmerzfreiheit nimmt in unserer Gesellschaft weiter zu. Anhand statistischer Werte wird mit dieser Studie aber auch versucht, den Anschein einer stationären Überversorgung zu erwecken. Die pauschale Verdächtigung, die Krankenhäuser würden aus nichtmedizinischen Gründen Patienten operieren, hat keine Grundlage. Analysen auf Makroebene helfen nicht weiter und verkennen die Realität. Frau Dr. Mohn hat Recht, statistisch ist das nicht zu erklären. Nur der Blick in die Krankenakte hilft weiter. Die Krankenhäuser helfen Patienten, die Statistik hilft nicht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG zum Fachkräftemangel und Investitionsstau in den Psychiatrien

Der Fachkräftemangel bildet mittlerweile auch in der stationären Psychiatrie eine zentrale Herausforderung. Dies ist das Ergebnis des aktuellen „Psychiatrie Barometers“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen in Deutschland. Aktuell haben 45 Prozent der Einrichtungen Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen. Im Ärztlichen Dienst sind es sogar 63 Prozent. Besonders dramatisch ist die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier konnte in den betroffenen Einrichtungen jede fünfte Arztstelle nicht besetzt werden. „Das Problem des Fachkräftemangels nimmt damit auch in der Psychiatrie besorgniserregende Ausmaße an. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erarbeitung einer Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Mindestanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik, sind die flankierenden Erhebungen des DKI zur Ist-Situation äußerst hilfreich und bei der Entwicklung der Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zwingend zu berücksichtigen. Objektive Stellenbesetzungsunmöglichkeiten müssen akzeptiert werden, sonst kollabiert die Versorgung“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Zudem kommen laut DKI-Studie die Bundesländer ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Vorhaltung der psychiatrischen Fachkrankenhäuser nicht ausreichend nach. Nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen wird hier aus öffentlichen Fördermitteln bestritten. Die andere Hälfte müssen die psychiatrischen Fachkrankenhäuser aus Eigenmitteln aufbringen. Die Erlöse der Kliniken reichen aber nicht aus, um den Investitionsbedarf zu decken. Drei von vier Psychiatrien in Deutschland sind deswegen nicht ausreichend investitionsfähig. Der DKG-Präsident machte deutlich, dass die Länder den Bedarf der Kliniken an Investitionsmitteln decken müssten. Gaß: „Die psychiatrischen Krankenhäuser brauchen ausreichende Investitionsmittel, um Qualität und Sicherheit der stationären Patientenversorgung weiterentwickeln zu können. In der Psychiatrie haben wir zum Teil eine lange Verweildauer, das konkrete Umfeld ist deshalb für diese Patienten von besonderer Bedeutung, auch für den angestrebten positiven Behandlungsverlauf.“ Die Ergebnisse des Psychiatrie Barometers 2018 beruhen auf der schriftlichen Repräsentativbefragung von psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen. Der aktuelle „Psychiatrie Barometer“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ist als Anlage beigefügt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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