Stärkung der Pflege im Krankenhaus Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“ Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir schaffen die Voraussetzungen und stellen die notwendigen Mittel bereit, um gute Pflege in den Krankenhäusern weiter zu entwickeln. Die Selbstverwaltungspartner haben es jetzt in der Hand, in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Ich setze darauf, dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht.“ Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben.“ Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir haben in der Kommission klare Vorgaben für die Detailaspekte der Personalsicherung in Krankenhäusern gemacht. Verbindliche Untergrenzen sind auch unter Qualitätssicherungsaspekten absolut notwendig. Ich freue mich, dass die Einigung gelungen ist.“ Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Ich bin sehr froh, dass mit der konstruktiven und zielorientierten Arbeit der Kommission dieses im ersten Schritt gute Ergebnis gelungen ist.“ Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen.“ Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration: „Nach intensiver und konstruktiver Arbeit in der Expertenkommission Pflege bin ich sehr zufrieden, dass wir übereinstimmend ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, das die Pflege in den Kliniken stärken und die Patientenversorgung weiter verbessern wird.“ Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten: die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten, die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Unterfinanzierte Krankenhäuser – überfinanzierte Krankenkassen

„Während die Kassen sich mit Beitragsgeldern vollsaugen, die Altersrückstellungen für ihre Mitarbeiter innerhalb von nur zwei Jahren um 1,2 Milliarden Euro aufstocken, werden die Krankenhäuser bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse und bei der Finanzierung der ambulanten Notfallleistungen in nicht länger akzeptabler Weise kurz gehalten“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Jahresergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016. Mit gerade 2,8 Prozent liegen die Leistungsausgabenzuwächse pro Versicherten für die Krankenhäuser weit unter dem allgemeinen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent und meilenweit unter dem Zuwachs der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen. „Auch zeigt das krasse Auseinanderfallen von Ausgabenschätzung und Ist-Ausgaben (Fehlschätzungsquote von mehr als 30 Prozent), dass der Schätzerkreis politisch instrumentalisiert wird, um gegen die Leistungserbringer Stimmung zu machen. Es wird Zeit, dass dieser Kreis um die Leistungserbringer erweitert wird“, so Reumann. Angesichts der hohen Überschüsse in der GKV darf die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Notfallleistungen nicht länger ungelöst bleiben. Die mit der Krankenhausreform von der Politik gewollte Verbesserung der Vergütungen der Notfallleistungen der Krankenhäuser ist durch den Skandalbeschluss von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in den Selbstverwaltungsgremien an die Wand gefahren und mit 4,74 Euro für eine auf zwei Minuten kalkulierten und begrenzten Abklärungspauschale ins Gegenteil verkehrt worden. Angesicht der Überschüsse fordert die DKG die Koalition auf, noch für das laufende Jahr in einem ersten Schritt bis zur einer grundsätzlichen Reform der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen diese um mindestens eine halbe Milliarde Euro aufzustocken (gesetzlich verfügte Erhöhung der EBM-Notfallpauschalen für die Krankenhäuser). Auch bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse verweigern die Krankenkassen die Berücksichtigung der Mehrkosten von Neueinstufungen. Auch dies muss beendet werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Neubesetzung in der Führungsspitze des BDPK

Im Rahmen seiner letzten Sitzung in Berlin wählte der BDPK-Vorstand Dr. jur. Francesco De Meo, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH, zum 2. Vizepräsidenten. „Ich freue mich sehr, über die einstimmige Wahl von Dr. Francesco De Meo zum 2. Vizepräsidenten im BDPK-Vorstand“, betonte BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel M. Sc. „Seine langjährigen Erfahrungen an der Spitze eines großen Klinikkonzerns helfen uns, die bevorstehenden gesundheitspolitischen Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam werden wir wichtige Impulse für die Qualitätsmessung und deren Transparenz in der deutschen Krankenhauslandschaft setzen“. Dr. Michael Philippi, 1. Vizepräsident im BDPK-Vorstand, freut sich auf die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Dr. De Meo. Dr. Francesco De Meo ist seit 2013 Mitglied des BDPK-Vorstands. Im Jahr 2000 begann er als Leiter Recht und Personal in der HELIOS Kliniken GmbH. Ein Jahr darauf wurde er zum Geschäftsführer für Personal und Recht sowie Forschung und Wissenschaft bei HELIOS. Seit 2008 ist De Meo Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH und Vorstandsmitglied der Fresenius SE. Die Wahl De Meos vollzog sich aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des 1. Vizepräsidenten des BDPK Dr. Ulrich Wandschneider. Dr. Ulrich Wandschneider gehörte seit 2006 dem Vorstand an und war seit dem dessen erster Vizepräsident.

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Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus

Je häufiger ein Eingriff erfolgt, desto besser sind die Behandlungsergebnisse für den Patienten. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder. Neue Analysen dazu enthält auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und der AOK-Bundesverband vorstellen. Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss. „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe“, fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen. Auch Wissenschaftler und Fachgesellschaften empfehlen weitergehende Mindestmengenregelungen. Sie beziehen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeigt. 134.000 AOK-Patienten erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt. Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese in vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten, wie der Report anhand von Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse belegt. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. „Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten“, so Litsch weiter. Zu den Lücken des Systems gehört auch, dass Kleinstversorger ihre Leistungen im Rahmen von Ausnahmeregelungen weiterhin anbieten können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. „Ob ein Haus mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet hat, ist statistisch nicht bewertbar und widerspricht dem grundlegenden Prinzip von Mindestmengen. Das gefährdet die Versorgung der Patienten“, sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. „Wenn eine Mindestmenge besteht, muss das die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie auch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr keine Ausnahmen kennen.“ Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der Mindestmengenregelung: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in Deutschland nicht umgesetzt.“ Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. „Eine abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren Mengen einher“, so Bauer, der mit einem Appell schließt: „Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen.“ Diese Forderung teilt auch der AOK-Bundesverband und setzt sich dafür ein, dass sich Kliniken in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und in Deutschland endlich ein qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfindet, der diesen Namen verdient. Pressemitteilung des AOK Budnesverbandes

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Krankenhäuser nutzen aktiv die Instrumente der Qualitätssicherung

Mindestmengen sind ein längst eingeführtes und auch von den Krankenhäusern anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Sie in Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, steht für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) außer Frage. „Die mit der Krankenhausreform geschaffenen neuen gesetzlichen Grundlagen – mit erleichterten Festsetzungsmöglichkeiten bei den Schwellenwerten auf der einen und Ausnahmemöglichkeiten bei erwiesener Qualität auf der anderen Seite – sind eine gute Grundlage, Mindestmengen für weitere relevante medizinische Leistungen einzuführen und die Bestehenden weiterzuentwickeln“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass Mindestmengen nur eines von vielen Qualitätssicherungsinstrumenten sind, die die Krankenhäuser eingeführt haben. „Für viele Leistungen erfolgen umfassende Auswertungen über Komplikationen und Infektionen. Auch machen die Kliniken ihre Leistungszahlen bei einzelnen Operationen transparent, so dass sich Patienten sehr gut über Qualität und Leistungsspektrum der Krankenhäuser informieren können“, sagte Baum. Maßstab für die DKG bei den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist, mit untersten Schwellenfestlegungen Gelegenheitsleistungen auszuschließen und mit Flexibilitätskorridoren dort zu arbeiten, wo es für höhere Schwellenwerte gesicherte Anhaltspunkte gibt. Die Logik, bei 50 Operationen darf man, bei 49 nicht, ist nicht nachvollziehbar und dient auch nicht der Sicherung der Versorgung, die bei z. B. 75.000 Schilddrüsenoperationen auch in der Fläche gesichert sein muss. „Die Studien des Reports zeigen, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Speiseröhre Mindestmengen alleine keine Lösung sind. Notwendig sind interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen – von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation. Die Krankenhäuser sind längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln. Auch der Gesetzgeber hat mit der Krankenhausreform dafür neue Grundlagen geschaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung von Zentren erschweren bzw. die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten systematisch verweigern. Anders ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die von der Schiedsstelle festgelegten neuen Förderbedingungen für mehr Zentren nicht zu erklären“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG zum Tag der seltenen Erkrankungen: 24 Europäische Referenznetzwerke für seltene Erkrankungen

Der Tag der seltenen Erkrankungen steht im Zeichen einer zunehmenden Vernetzung zur Erforschung und verbesserten Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen. Die Bemühungen der letzten Jahre fruchten in 24 Europäischen Referenznetzwerken (ERN), in denen sich rund 1.000 Krankenhäuser und Fachabteilungen europaweit zusammengeschlossen haben. Aus Deutschland nehmen 120 Einrichtungen aus 58 Krankenhäusern teil. Die jeweiligen Referenznetzwerke befassen sich mit zusammenhängenden Gruppen von seltenen Erkrankungen. Neben gemeinsamer Forschung, werden einheitliche wissenschaftliche Richtlinien zur Behandlung erarbeitet. Die Patienten profitieren unmittelbar davon und können in den Zentren behandelt werden. Dadurch erhalten Betroffene Zugang zu einer Versorgung, die im eigenen Land nicht zur Verfügung stünde. „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat das Zustandekommen dieser Netzwerke aktiv mitgetragen und die deutschen Krankenhäuser im Zulassungsprozess und bei der Vernetzung der deutschen Teilnehmer unterstützt“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. „Ein weiterer Grundstein für die deutschen Teilnehmer ist die erfolgreiche Etablierung von Zuschlägen im Abrechnungssystem, so dass Krankenhäusern, die Patienten mit seltenen Erkrankungen aufwendig behandeln, ihre Arbeit auch vergütet bekommen können.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Würzburg und Regensburg: Gemeinsam gegen Seltene Erkrankungen

Die Zentren für Seltene Erkrankungen der Universitätskliniken in Würzburg und Regensburg intensivieren ihre Kooperation. Ziel ist eine noch bessere Diagnostik, Behandlung und wissenschaftliche Arbeit. Eine Krankheit, die nur einen von 2.000 Menschen betrifft, gilt laut EU-Definition als selten. „Bei vielen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung wird die Diagnose nur über Umwege und oft sehr spät gestellt. Und selbst wenn einmal eine seltene Diagnose gesichert ist, findet man nicht immer heimatnah Experten, die eine Betreuung auf der Basis des aktuellen Wissens leisten können“, erläutert Prof. Helge Hebestreit. Der Stellvertretende Direktor der Würzburger Universitäts-Kinderklinik ist gleichzeitig der Sprecher des im Dezember 2014 gegründeten und am Uniklinikum Würzburg angesiedelten Zentrum für Seltene Erkrankungen – Referenzzentrum Nordbayern (ZESE Nordbayern). Um die medizinische Infrastruktur in Bayern zu optimieren, startete Bernd Sibler, Staatssekretär im Bayerischen Wissenschaftsministerium, am 20. Februar 2017 symbolisch die elektronische Vernetzung zwischen dem ZESE Nordbayern und dem Zentrum für Seltene Erkrankungen Regensburg (ZSER). „Es freut mich, dass sich durch diese digitale Vernetzung die Wartezeiten und Wege für die Patienten noch weiter verkürzen und die Therapiemöglichkeiten erweitert werden. Die Kooperation trägt dazu bei, die medizinischen Standorte in Bayern noch enger miteinander zu verweben“, führte Sibler aus. Digitale Vernetzung für übergreifende Diagnose- und Therapiekonzepte Die intensivierte Zusammenarbeit der Zentren für Seltene Erkrankungen in Regensburg und Würzburg ermöglicht es, dass beide Standorte Patientendaten austauschen und miteinander diskutieren können. So steht den Patienten unkompliziert und schnell die Expertise beider Zentren zur Verfügung. „Unsere beiden Zentren sind in Forschung, Lehre und Therapie seltener Erkrankungen aktiv. Durch die enge Verflechtung der beiden Standorte kann Patienten, die meist eine jahrelange Odyssee hinter sich haben, mit einer optimierten medizinischen Infrastruktur schneller und immer nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geholfen werden“, erläuterte Prof. Dr. Mark Berneburg, Sprecher des ZSER. Seltene Krankheiten zeigen sich oft anhand verschiedener Symptome, die auf den ersten Blick nicht zwingend zusammenhängen müssen. Für sichere Diagnosen werden im ZSER und im ZESE daher die Kompetenzen aller für seltene Erkrankungen erforderlichen Fachgebiete aus den jeweiligen Universitätskliniken und Universitäten gebündelt. Wie hoch der Bedarf an zentralen Anlaufstellen ist, zeigen die Zahlen aus den Zentren. Das ZSER erreichen jeden Tag bis zu zehn Anfragen von Betroffenen oder zuweisenden Ärzten, das ZESE zählte im Jahr 2016 insgesamt 456 Anfragen. Jede Anfrage wird daraufhin geprüft, ob die geschilderten Symptome zu einer der vielen seltenen Krankheiten passen. Teilweise werden ergänzende Vorstellungen zur weiteren Abklärung am jeweiligen Zentrum durchgeführt. Fällt die diagnostizierte Erkrankung dann in den Fachbereich des ZSER oder des ZESE, werden die Patienten hier hochspezialisiert betreut. Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann dem Patienten durch die Vermittlung eines kompetenten Behandlungspartners geholfen werden. Zusammenarbeit auch bei wissenschaftlichen Studien Nicht zuletzt wollen die Zentren auch bei Studien enger zusammenarbeiten. Bisher wurden weltweit nur für einzelne Seltene Erkrankungen gezielt Medikamente oder andere Behandlungsformen entwickelt. „Dies geschah sicher auch aus dem Glauben heraus, dass sich der Aufwand nicht rechne. Aber gerade aktuelle Erfahrungen beweisen das Gegenteil“, betont Prof. Hebestreit. Laut dem Mediziner kann eine systematische Erforschung der Behandlungsmöglichkeiten bei Seltenen Erkrankungen die oft deutlichen Einschränkungen der Betroffenen fühlbar mildern und deren Lebenserwartung enorm steigern. Und nicht nur bei diesen: „Manchmal hilft die Beschäftigung mit Seltenen Erkrankungen sogar, die Versorgung von Menschen mit ‚häufigen‘ Erkrankungen zu verbessern“, weiß Prof. Hebestreit. Die Würzburg-Regensburg-Kooperation soll kein Einzelfall bleiben. „Um Betroffenen noch besser helfen zu können, wollen wir ein flächendeckendes Netzwerk in ganz Bayern aufbauen“, kündigt Prof. Berneburg an. Pressemitteilung des Universitätsklinikums Würzburg

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DKG zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal: Krankenhäuser stellen seit Jahren mehr Pflegekräfte ein

Zum ver.di-Aktionstag Pflegepersonal erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern steigt seit Jahren. Während im Jahr 2007 insgesamt noch 392.896 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst tätig waren, konnte die Zahl bis 2015 auf 426.838 erhöht werden. Dies bedeutet einen Anstieg um neun Prozent. Die jahrelangen intensiven Bemühungen seitens der Kliniken, mehr Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu qualifizieren, zeigen Erfolg. Außer Frage steht, dass angesichts des demografischen Wandels in Zukunft große Herausforderungen auf uns zukommen. Der Pflegekräftebedarf steigt weiter. Auch das Pflegeförderprogramm ist ein hilfreicher Baustein für mehr Pflegepersonal, findet aber auch seine Grenzen, wenn kein Personal verfügbar ist. Fakt ist nämlich, dass derzeit 6.000 bis 10.000 Stellen aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Thomas Lehnert koordiniert Forschung im stationären Qualitäts- und Prozessmanagement

Dr. Thomas Lehnert übernimmt am 1. Februar die Leitung der Forschungs- und Entwicklungssparte der Lohfert Stiftung.  Er wird Konzepte und Projekte im stationären Qualitäts- und Prozessmanagement in Zusammenarbeit mit (universitären) Klinikpartnern koordinieren. Die Lohfert Stiftung treibt die Entwicklung handhabbarer Mess- und Managementsysteme in der stationären Krankenversorgung voran. Dr. Thomas Lehnert übernimmt den Forschungs- und Entwicklungsbereich der Lohfert Stiftung. Die Forschungs- und Entwicklungssparte bildet neben dem mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis eine weitere Säule der Stiftungsarbeit. Das Ziel: Den Patienten in der stationären Krankenversorgung, seine Bedürfnisse und Interessen in das absolute Zentrum des medizinischen Handelns zu rücken. Input aus der Gesundheitsökonomie Dr. Thomas Lehnert hat nach Abschluss als Diplom-Soziologe an den Universitätsklinken Leipzig und Hamburg-Eppendorf zu gesundheitsökonomischen Fragestellungen geforscht und promoviert. Zuletzt war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung tätig, das zum Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) gehört und Teil des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) ist. Visionär und kommunikativ Dr. Christoph Lohfert, geschäftsführender Stifter: „Ich freue mich, mit Thomas Lehnert einen visionären und kommunikativ begabten Menschen für das Anliegen der Lohfert Stiftung gewonnen zu haben.“ Seine interdisziplinär ausgerichtete Forschungstätigkeit zwischen Sozialwissenschaft und Medizin qualifiziere ihn besonders für die Systematisierung und Entwicklung von Kommunikations- und Organisationsprozessen im Krankenhaus. Pressemitteilung der Lohfert-Stiftung, Hamburg

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