Patientenkommunikation – Ausschreibung für den Lohfert-Preis 2017

Die Lohfert Stiftung lobt den Lohfert-Preis 2017 aus. Das Thema: „Patientenkommunikation – Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-)Behandlungen“. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, hat erneut die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis übernommen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2017. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2017 bereits zum fünften Mal praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Sie sollen durch verbesserte Prozesse einen belegbaren positiven Nutzen für Patienten und Mitarbeiter im Krankenhaus leisten und nachweisen. Kommunikation ist zentrale Aufgabe der Patientenversorgung Kommunikation in der stationären Krankenversorgung stellt eine der zentralen Aufgaben einer patientenorientierten Versorgung dar und ist ein elementarer Bestandteil für die Patientensicherheit. Daher stellt der Lohfert-Preis 2017 Konzepte in den Fokus, die sich genau dieser Herausforderung gestellt haben und nachweisen können, dass sie einen positiven Nutzen durch eine verbesserte Kommunikationskompetenz für den Patienten erreichen. Bewerben können sich Teilnehmer der stationären Krankenversorgung Bewerben können sich alle Teilnehmer in der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2017. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich auf www.lohfert-stiftung.de. Die Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis am 20. September 2017 im Rahmen des 13. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg Bewerbungen können über das Portal der Lohfert-Stiftung eingereicht werden (Link…) Eine Information der LOHFERT STIFTUNG, Hamburg

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DKG zum morgigen Tag der Patienten: Patientenwohl als Leitschnur für die Krankenhäuser

„Kranke Menschen befinden sich im Krankenhaus in einer Ausnahmesituation. Sie haben häufig Schmerzen und machen sich Sorgen um sich oder ihre Angehörigen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Ein konstruktiver Dialog, wie er am 26. Januar 2017 zum zweiten Mal beim „Tag des Patienten“ stattfindet, wirke sich positiv auf ein vertrauensvolles Miteinander aus. Zuvorderst erwarten Patienten von den Krankenhäusern eine flächendeckende medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau. Und dies ist auch die Leitschnur für das Handeln der Kliniken. Ihr breites Spektrum an Maßnahmen, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit stetig zu verbessern, reicht dabei weit über die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätssicherung, die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten hinaus. So gibt es interdisziplinäre Qualitäts-, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen. Die Krankenhäuser nehmen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teil und informieren sich gegenseitig über kritische Vorkommnisse und geeignete Problemlösungen. Sie erfassen, analysieren und bewerten Infektionsdaten, setzen Hygienebeauftragte ein und untersuchen ihre Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn auf gefährliche Keime. „Die Daten, die wir haben, zeigen sehr deutlich, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern als durchweg hoch zu bewerten ist“, sagt Baum. Dies bescheinigt auch der Qualitätsreport 2015 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Sämtliche Aktivitäten der Krankenhäuser und ihrer Verbände seien geprägt von dem Leitbild, den Menschen eine möglichst gute Versorgung zu gewährleisten, so Baum. Sicherheit und Zufriedenheit der Patienten stünden dabei im Mittelpunkt. „Wir stehen für Transparenz und wünschen uns eine differenziertere öffentliche Diskussion ohne mediale Sensationsheischerei.“ Schon lange vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes haben sich die Krankenhäuser um die Sicherung der Patientenrechte bemüht und beispielsweise ein flächendeckendes Beschwerdemanagement eingeführt. Das Recht des Patienten auf Zweitmeinung wird von den Krankenhäusern unterstützt, ebenso die Arbeit der Patientenfürsprecher. Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am „Tag des Patienten“, der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG), dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) und dem Patientenportal Saluway veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Mehr Geld von den Krankenkassen für die Kliniken

Im laufenden Jahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg über 8,6 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten. Damit erhalten die Krankenhäuser über 250 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der größte Teil des Zuwachses geht auf die Erhöhung des Landesbasisfallwerts zurück, auf die sich die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft geeinigt haben. Er steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent. Mit 115 Millionen Euro stemmt die Südwest-AOK den Löwenanteil der Zusatzkosten. „Die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten besitzt für uns oberste Priorität. Der nun beschlossene Landesbasisfallwert stellt auch im Jahr 2017 die dafür ausreichende Finanzierung sicher“, erklärt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die rasche Einigung dokumentiere das große Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Die Preissteigerung von 2,4 Prozent bildet alle zu erwartenden Kostenentwicklungen 2017 ab. Krankenhäuser und Leistungsträger haben damit für dieses Jahr eine frühe und verlässliche Planungsgrundlage.“ Zugleich sei Versorgungsqualität nicht allein mit Geld herzustellen. „Patientinnen und Patienten sollten immer im qualitativ besten statt im nächstbesten Krankenhaus behandelt werden“, so Hermann. Die Krankenhausplanung müsse sich daher zukünftig stärker an der Qualität orientieren. „Wir brauchen eine stärkere Spezialisierung der Kliniken. Nicht jedes Krankenhaus muss alles anbieten.“ Die von der Landesregierung verfolgten Ziele, zukunftsfähige Strukturen zu fördern und Fördermittel nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, seien richtig gesetzt und würden deshalb von der AOK Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützt. Ein solches Vorgehen diene dem notwendigen Abbau von ineffizienten Doppelstrukturen und behielte gleichzeitig die Qualität der Leistungserbringung fest im Blick. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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DKG zum Eingeständnis von „Plusminus“ und „Correctiv“, falsche Daten zur Hygiene im Krankenhaus genutzt zu haben

Das ARD-Magazin „Plusminus“ und die Rechercheplattform „Correctiv“ haben eine interaktive Karte aus dem Internet entfernt, auf der Kliniken verzeichnet waren, die angeblich nicht die Hygienevorschriften erfüllten. Nachweislich waren aber viele der Angaben veraltet oder schlicht falsch. „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass „Plusminus“ und „Correctiv“ die Konsequenz gezogen und die Karte aus dem Netz entfernt haben. Mit der falschen Darstellung wurden Patienten verunsichert und Krankenhäuser verunglimpft. Nach diesem Eingeständnis müsste allerdings insbesondere „Correctiv“ auch seinen gesamten Beitrag überarbeiten. Denn weiterhin werden die falschen Zahlen genutzt, um daraus z.B. Länderbewertungen abzuleiten. Für eine Rechercheplattform, die zukünftig für soziale Netzwerke Nachrichten auf ihre Richtigkeit überprüfen soll, ist das eine Chance zu beweisen, dass Richtigkeit und Objektivität und eben nicht unseriöse Effekthascherei Maßstab sind. „Plusminus“ muss sich fragen lassen, ob eine ausreichende Überprüfung der Rechercheergebnisse stattgefunden hat. Dies gilt auch für den BKK-Landesverband Ost, der die Daten geliefert hatte und im Bericht aufgrund der falschen und veralteten Daten ebenfalls Beschuldigungen gegen Krankenhäuser erhoben hatte“, erklärte DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen

Zur Diskussion über die Überschüsse in den öffentlichen Haushalten erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin: „Der Krankenhausbereich muss an oberster Stelle stehen, wenn über den Einsatz der Überschussmittel für die öffentliche Infrastruktur nachgedacht wird. Es ist seit Jahren bekannt, dass die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in keiner Weise mit der Entwicklung des Steueraufkommens standgehalten haben. Die Investitionsmittel wurden im Gegenteil immer weiter zurückgefahren. Auch die Beitragszuwächse bei den Krankenkassen waren immer höher als die Zuwächse bei den Betriebskostenmitteln der Krankenhäuser. Nach Ansicht der DKG sind Investitionen sowohl im baulichen Bereich als auch bei der Digitalisierung dringend erforderlich. So sind zur Infektionsvermeidung viel mehr bauliche Investitionen in den Krankenhäusern notwendig. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur und vor allem die Gewährleistung digitaler Sicherheit erfordert weit mehr Investitionsmittel als von den Bundesländern für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. Die Krankenhäuser dürfen hier nicht alleine gelassen werden. Für die Finanzierung der Investitionen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Länder und damit der Staat zuständig. Bekanntlich werden die Investitionskosten nicht in den Fallpauschalen und bei den Vergütungen für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser berücksichtigt. Notwendig ist eine gemeinsame Investitionsinitiative unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Von den anerkanntermaßen erforderlichen sechs Milliarden Euro, die die Krankenhäuser jährlich brauchen, zahlen die Länder derzeit nur ca. die Hälfte. Angesichts der Überschüsse muss es möglich sein, die fehlenden Mittel für die Krankenhäuser aus den Haushalten von Bund und Ländern aufzubringen. Aber auch bei der Finanzierung der laufenden Betriebskosten gibt es in der ambulanten Notfallversorgung eklatante Unterfinanzierungen zu Lasten der Krankenhäuser. Hier kann nicht länger hingenommen werden, dass den Krankenhäusern Defizite aufgebürdet werden, während gleichzeitig die Beitragsüberschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds steigen. Nachdem der gesetzliche Auftrag an den Bewertungsausschuss zur Verbesserung der Notfallvergütungen gescheitert ist, sind gesetzliche Anhebungen der einzige Weg aus dieser Misere.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bayerns Kliniken können für 2017 planen

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro. Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rd. 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rd. drei Mio. Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2017 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie in 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Inzwischen stimmten auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zu. BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017. Zentrales Thema der Verhandlungen war ein deutlicher Anstieg der stationären Krankenhausleistungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Krankenkassen und nahezu alle Kliniken in Bayern vereinbarten im Laufe des Jahres 2016 eine Zunahme an Behandlungsfällen. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben musste diese Steigerung bei der Vereinbarung des Basisfallwertes 2017 absenkend berücksichtigt werden. Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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Gute Klinikversorgung beginnt mit dem Entlassmanagement

„Mit ihrer Klage erzeugt die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt Unsicherheit, wo die Schiedsstelle bereits für Klarheit gesorgt hatte. Wir erwarten, dass im Interesse der Patienten auch durch die DKG mit der Umsetzung des Vertrages begonnen wird, denn solche Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Der jetzt beklagte Rahmenvertrag gilt für alle Patienten, die aus einer Krankenhausbehandlung entlassen werden. Die Schiedsamtsentscheidung sorgt dafür, dass der gesetzliche Anspruch der Versicherten durchgesetzt wird. Bei allen Patienten ist die frühzeitige Abklärung des Bedarfs für eine Anschlussversorgung Dreh- und Angelpunkt des Entlassmanagements, denn die Vorbereitung der Entlassung beginnt bereits mit der Aufnahme. Vorstellungen der DKG, sich erst später und dann auch nur bei besonderen Fällen darüber Gedanken zu machen, welche Anschlussversorgung notwendig ist, mag aus Sicht des Krankenhausgesellschaft bequem sein, geht jedoch an dem Patienteninteresse an einer guten Versorgung vorbei. Das Entlassmanagement ermöglicht den Krankenhäusern, Arzneimittel zu verordnen. Selbstverständlich muss dies nach den gleichen Regeln wie bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Das gilt auch für die Arztnummer. Im Interesse der Patienten darf es keine anonymen Verordnungen geben! Der verschreibende Arzt darf nicht nur durch eine leider häufige unleserliche Unterschrift erkennbar sein“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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DKG klagt gegen Entscheidung zum Entlassmanagement: Schiedsspruch nicht im Sinne des Gesetzgebers

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung zum Entlassmanagement des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Klage eingereicht. „Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Klage schiebt die geplante Umsetzung im Juli 2017 bis zum Abschluss des Rechtsstreits auf. Unberührt davon bleibt aber der Rechtsanspruch des Patienten auf ein ordnungsgemäßes Entlassmanagement erhalten, das die Krankenhäuser weiter in bewährten Verfahren fortführen. „Das Ansinnen des Gesetzgebers, den Übergang von der stationären Versorgung für bestimmte Patienten deutlich leichter zu gestalten, war und ist unser Anspruch. Aber das von Kassen und niedergelassenen Ärzten vorgesehene System ist ein bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen. Jeder Patient aus teil- und vollstationärer Behandlung müsste, egal ob er es bräuchte oder nicht, einem Entlassmanagement unterzogen werden. Zu diesem formalen Prozess gehören Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben – und das bei 19 Millionen Patienten. Dies würde mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit binden, also rund 100.000 Arbeitstage, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten. Hinzu kommt die aufwändige Zwangsregistrierung von mindestens 50.000 am Entlassmanagement beteiligten Krankenhausärzten zur Zuweisung einer lebenslangen Arztnummer (LANR) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). „Ein absoluter Widerspruch zur Ausgestaltung des Entlassmanagements, das ausschließlich vom Krankenhaus als Institution verantwortet wird. Die persönliche Verantwortung des einzelnen Krankenhausarztes tritt hierbei in den Hintergrund, weshalb es einer persönlichen Registrierung nicht bedarf“, kommentierte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Maßnahmen der Krankenhäuser zur Verbesserung der Hygiene zeigen Wirkung

Zu den Berichten von Morgenmagazin und Plusminus zur Hygiene im Krankenhaus erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Das zentrale Problem bei Infektionen insbesondere im Krankenhaus sind antibiotikaresistente Erreger. Diese weltweit große Problematik in der Medizin, die die G20-Länder dazu bewogen hat, eine gemeinsame Antibiotika-Strategie aufzulegen und im Pharmadialog wesentlicher Diskussionspunkt war, führt dazu, dass Infektionen zum Tode führen können, da kein Antibiotikum greift. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Deutschland im weltweiten Vergleich keine Auffälligkeiten bei den Infektionen hat. Die MRSA-Fälle sind rückläufig und liegen unter dem europäischen Durchschnitt. Diese Entwicklung verdanken wir den vielfältigen Maßnahmen, die die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren durchgeführt haben. So sind die Aktion „Saubere Hände“ oder die NRW-Kampagne „Keine Keime“, die nunmehr bundesweit in Krankenhäusern eingesetzt wird, Zeichen, dass die Kliniken im Kampf gegen Infektionen auch nicht nachlassen. Dies zeigt sich auch in der personellen Ausstattung. So hat sich die Anzahl der Krankenhaushygieniker seit 2010 fast verdoppelt. Bei den Hygienefachkräften in der Pflege konnten bis 2015 binnen drei Jahren eine Steigerung von 23 Prozent erreicht werden. Dass noch nicht überall die vorgesehene Quote erfüllt werden kann, liegt auch daran, dass Fort- und Weiterbildung zeitintensiv ist. Die Mittel aus dem Hygieneförderprogramm von 460 Millionen sind für sechs Jahre bis Ende 2019 angesetzt. Zu beklagen ist allerdings, dass die Krankenkassen extrem restriktiv bei der Anerkennung und Finanzierung von Maßnahmen zum Personalaufbau sind. Die Daten, die Plusminus verbreitet, sind veraltet. Zudem bewertet Plusminus nicht nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern nach offensichtlich selbst gesetzten Kriterien. So bezieht man sich auf das Jahr 2014, als das Förderprogramm gerade anlief. Die Ausstattung ist heute bereits deutlich besser. Zudem werden Krankenhäuser heute als mangelhaft bewertet, weil sie 2014 im Qualitätsbericht nicht gemeldet haben, ob sie einen Hygienebeauftragten in der Pflege haben. Dabei verschweigt Plusminus bei dieser Klassifizierung, dass die Information im Qualitätsbericht nicht notwendig war. Die tatsächliche Quote auch bei den Hygienefachkräften in der Pflege wird somit von Plusminus nicht richtig erfasst.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Versorgung der Frühchen in Deutschland auf höchstem Niveau bleibt bestehen

Zum Beschluss zur Anpassung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit den heutigen Entscheidungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Richtlinie werden von den Qualitätszielen bei der Frühchenversorgung keine Abstriche vorgenommen. Vielmehr gilt es, realistische Schritte zur Erreichung des mit der Richtlinie formulierten Qualitätsniveaus festzulegen. Es macht keinen Sinn, Fachkräftequoten festzulegen, die in der Praxis aus objektiven Gegebenheiten nicht zu jeder Zeit realisierbar sind. Dafür ursächlich sind krankheitsbedingte Personalausfälle oder kurzfristig mehr zu versorgende Patienten. Dies erfordert Flexibilitätskorridore für die Kliniken, weil nur so die Sicherstellung der Versorgung aufrecht erhalten werden kann. Das Festhalten am Ziel der Richtlinie mit weltweit nahezu einmalig hohen Qualitätsanforderungen unterstreicht die DKG durch ihre Zustimmung zu dem heute im G-BA gefassten Ergänzungsbeschluss. Wir brauchen mehr Zeit für noch mehr Qualität – von Qualitätsminderung kann keine Rede sein.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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