DKG veröffentlicht zwei pflegerische Weiterbildungsempfehlungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat zwei neue pflegerische Weiterbildungsempfehlungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Notfallpflege und die Intermediate Care Pflege. „Insbesondere in der Notfallpflege hat es eine große Nachfrage der Krankenhäuser nach einer Weiterbildungsempfehlung gegeben, um die Pflegekräfte, die in den Notaufnahmen der Kliniken arbeiten, für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe weitergehend zu qualifizieren. Die Heterogenität der Ereignisse in den Notfallambulanzen ist eine extreme Herausforderung für die Pflegekräfte. Dabei geht es vor allem um die Bewältigung von schnell wechselnden, akuten und ungeplanten Pflegesituationen. Wir können nunmehr mit diesen Empfehlungen eine einheitlich hohe Weiterbildungsqualität sicherstellen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung der Weiterbildung, dienen die DKG-Empfehlungen als Muster für eine landesrechtliche Ordnung. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre. Pflegekräfte mit einer Weiterbildung nach DKG-Empfehlung werden tariflich höher eingestuft. Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notaufnahme wurde eine gestaffelte Möglichkeit der Anerkennung der Weiterbildung auf Grund von Berufserfahrung entwickelt. Auch in der Intermediate Care Pflege wird mit der Weiterbildungsempfehlung ein wesentlicher Pflegebereich geregelt. „Dieses Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation ist ebenfalls durch besondere Anforderungen geprägt. Es gilt die hohe Versorgungsqualität zu sichern und dem Personal gute Weiterbildungsoptionen zu eröffnen“, so Baum. Weiterbildungsempfehlungen gibt es beispielsweise auch für die Onkologie, Nephrologie oder die pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege. Die Empfehlungen finden Sie unter : http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/361/aid/18721/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Intermediate_Care_Pflege http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/351/aid/18681/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Weiterbildung_Notfallpflege Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pfizer und der Flying Health Incubator – Partnerschaft für innovative Konzepte im Krankenhaus

Das Pharma-Unternehmen Pfizer und der Flying Health Incubator (FHI) wollen im Rahmen ihrer Partnerschaft unter anderem an innovativen Lösungen zur Reduktion von Krankenhausinfektionen und der Vermeidung von Antibiotikaresistenzen arbeiten. Durch die Partnerschaft mit Pfizer wird ein weiterer zentraler Player des Gesundheitswesens in das Zukunftslabor des Flying Health Incubators integriert. Ziel des FHI ist es, gemeinsam mit relevanten Akteuren des Gesundheitswesens und jungen Digital Health Startups neue Ideen, Versorgungsprozesse und innovative Medizinprodukte zu entwickeln. „Wir wollen in Partnerschaft mit dem Flying Health Incubator die Entwicklung innovativer VersorgungsKonzepte vorantreiben und durch eine engere Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichsten Akteuren einen Mehrwert für Patientinnen und Patienten schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie die Vermeidung und bessere Behandlung von Infektionen im Krankenhaus“, so Dr. Andreas Ludäscher, Geschäftsführer Pfizer Pharma PFE GmbH und Deutschlandchef der Pfizer-Sparte Essential Health. Es geht um einen ganzheitlicheren Ansatz bei dem die medikamentöse Therapie nur ein Teilaspekt ist. Digitale Konzepte und Anwendungen werden bei der Prävention und Aufklärung ebenso wie bei der Prozessoptimierung und -unterstützung eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig werden Real-WorldDaten neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Medikamenten im Patientenalltag liefern und so die Versorgung verbessern. Dr. Markus Müschenich, Gründer und Geschäftsführer des Flying Health Incubators: „Mit der Zusammenarbeit zwischen Pfizer und dem Flying Health Incubator nutzen wir gemeinsam die Chance das Beste aus den Welten der Moleküle und der Bits & Bytes zusammen zu bringen.“ Zu den weiteren Partnern des Flying Health Incubators gehören die Audi AG, die Barmer GEK, die Sana Kliniken AG, der Gesundheitskonzern Agaplesion gAG, die Signal Krankenversicherung a.G., medatixx, einer der führenden deutschen Anbieter von Praxissoftware der Verband forschender PharmaUnternehmen (vfa). Der Partner für Forschung und Entwicklung des Flying Health Incubators ist das Unfallkrankenhaus Berlin. Über Pfizer – Innovative Arzneimittel seit 160 Jahren Wenn Menschen krank werden, können sich viele Dinge für sie verändern – ein oft schwieriger Weg beginnt. Mehr als 10.000 Forscher und über 97.000 Mitarbeiter arbeiten bei Pfizer daran, Menschen auf diesem Weg zu unterstützen. Sie entwickeln und vertreiben innovative Medikamente und Impfstoffe sowie einige der weltweit bekanntesten rezeptfreien Produkte. In Deutschland beschäftigt Pfizer derzeit mehr als 2.000 Mitarbeiter an drei Standorten: Berlin, Freiburg und Karlsruhe. In der Unternehmenszentrale von Pfizer Deutschland in Berlin sitzen die Bereiche Humanarzneimittel und Consumer Healthcare. Außerdem steuert Pfizer von Berlin aus die Onkologie für rund 50 Länder – von Europa über Japan und Südkorea bis nach Australien und Neuseeland. In Karlsruhe liegt das Distributionszentrum und in Freiburg werden Arzneimittel für den Weltmarkt produziert und verpackt. Pfizer ist in zwei Geschäftsbereichen organisiert. Der Bereich Pfizer Essential Health umfasst ein umfangreiches Portfolio von bewährten Arzneimitteln, Klinikprodukten – hier vor allem Antiinfektiva – sowie die Biosimilars. Im Bereich Pfizer Innovative Health sind die innovativen Produkte der Bereiche innere Medizin, Entzündungskrankheiten und Immunologie, seltene Erkrankungen, die Krebsmedizin sowie Impfstoffe und die Consumer Healthcare-Produkte von Pfizer gebündelt. Über den Flying Health Incubator Der Flying Health Incubator (www.flyinghealth.com) bietet Digital Health Startups ein exklusives Umfeld, um digitale Diagnose- und Therapieanwendungen zur Marktreife zu bringen – immer mit dem Fokus auf den medizinischen Nutzen für die Patienten. Gleichzeitig trifft man auf ein Netzwerk an Partnern, die das gesamte Gesundheitswesen abbilden. Durch diese ideale Synergie wird im Flying Health Incubator aktiv die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung gestaltet. Als Basis für den Flying Health Incubator diente die 2012 gegründete Beteiligungsgesellschaft flyinghealth GmbH. Mit ihr konnten die Gründer Dr. Markus Müschenich und Christian Lautner bereits wegweisende Erfolge erzielen – die erste „App-auf-Rezept“ des Startups Caterna Vision sowie die erste GKV-finanzierte Online-Videosprechstunde des Startups Patientus. Pressemitteilung von Pfizer Pharma PFE und Flying Health Incubator

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Gesellschafterwechsel bei der AOK-Klinik GmbH

Ab dem 01. Januar 2017 gehören die drei Rehakliniken der AOK-Klinik GmbH, die AOK-Klinik Korbmattfelsenhof in Baden-Baden, die AOK-Klinik Schloßberg in Bad Liebenzell und die AOK-Klinik Stöckenhöfe in Wittnau bei Freiburg zum Verbund der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts). Verwaltungsrat und Vorstand der AOK Baden-Württemberg haben der vollständigen Übernahme des Klinikverbunds mit seinen mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestimmt. Die cts ist bereits seit dem 01. Januar 2014 strategischer Partner an der AOK-Klinik GmbH mit 49 Prozent Anteil. „Wir freuen uns sehr, dass wir das Vertrauen, das uns die AOK Baden-Württemberg im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft geschenkt hat, mit Leben und passgenauen Konzepten erfüllen konnten“, sagt der Geschäftsführer des cts-Verbundes, Rafael Lunkenheimer. „Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit hat die AOK Baden-Württemberg als bisherige Mehrheitsgesellschafterin überzeugt, uns die Verantwortung zu 100 Prozent zu übertragen – ein Ergebnis, das für Mitarbeitende, Patienten und beide Träger von großem Vorteil ist.“ „Uns waren und sind vor allem zwei Dinge ganz wichtig“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Erstens, dass Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Rahmen eines qualitativ hochwertigen medizinischen Konzepts versorgt werden. Und zweitens, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK-Klinik GmbH eine langjährige Übernahmegarantie besteht. Mit der nun beschlossenen reibungslosen Übernahme ist beides gesichert und wir sind im Ergebnis sehr zufrieden.“ Die drei baden-württembergischen Fachkliniken für Anschlussrehabilitation und Rehabilitation werden seit Beginn der Partnerschaft mit der cts am 1. Januar 2014 gemeinsam von den beiden Geschäftsführern Claus Bannert und Christian Busche geführt. Busche ist gleichzeitig Geschäftsführer der cts-eigenen Sankt Rochus Kliniken in Bad Schönborn, mit denen die cts bereits über langjährige Erfahrungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation verfügt. Die cts ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen unter dem Dach der katholischen Kirche, gegründet 1992 als gemeinnützige Trägergesellschaft vom Caritasverband Saarbrücken e.V. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt (mit 30 Einrichtungen und Akutkliniken) im Sozial- und Gesundheitssektor. Mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die cts in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg tätig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gelder müssen auch bei den Krankenhäusern ankommen

Anlässlich der Bekanntgabe der Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. bis 3. Quartal 2016 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Erneut hinkt die Entwicklung der Ausgaben für die Krankenhausbehandlung der Gesamtentwicklung der Leistungsausgaben hinterher. Mit dem moderaten Anstieg von 2,5 Prozent je Versichertem, liegen wir im stationären Bereich weit unter der durchschnittlichen Ausgabenentwicklung von 3,1 Prozent. Kein anderer maßgeblicher Leistungsbereich hat einen so geringen Zuwachs zu verzeichnen. Der markante Anstieg der Verwaltungskosten entzieht Mittel, die in der medizinischen Versorgung fehlen. Dies liegt auch daran, dass die Finanzierungsverbesserungen, die die Krankenhausreform vorgesehen hat, durch verschleppende Strategien der Krankenkassen noch immer nur teilweise bei den Krankenhäusern angekommen sind oder aber, wie gerade bei der Notfallvergütung geschehen, gar nicht ankommen werden. Zudem zeigt sich einmal mehr, dass die Horrorszenarien der Krankenkassen und des von ihnen instrumentalisierten Schätzerkreises bewusst überhöhte Entwicklungen prophezeien, um die Politik unter Druck zu setzen. Hier gilt weiter unsere Forderung, dass die maßgeblichen Leistungserbringerorganisationen in den Schätzerkreis einbezogen werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Vergütung der Notfallambulanzen wird auch noch verschlechtert – Gesetzgeber muss handeln

Mit der Krankenhausreform hat die Politik die Selbstverwaltungspartner beauftragt, die Vergütungen für die Leistungen der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern aufwandsgerechter zu gestalten. „Was gestern in dem Schiedsgremium herausgekommen ist, wird diesem Auftrag in keinster Weise gerecht“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur gestrigen Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses zur Festlegung der EBM-Vergütungen für die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Menschen, die tagsüber Hilfe in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser suchen, sollen, wenn sich kein unbedingter Behandlungsbedarf zeigt, an die niedergelassenen Ärzte weitergeleitet werden. Dazu sind zunächst die Registrierung der Patienten und eine ärztliche Abklärung in den Notfallambulanzen erforderlich. Für diese Leistungen sollen die Krankenhäuser 4,74 Euro erhalten statt 13,37 Euro. Dabei gehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von einer ärztlichen Kontaktzeit von zwei Minuten aus. „Eine derart diskreditierende Bewertung ärztlicher Leistungen löst bei uns blankes Entsetzen aus. Zwei-Minuten-Medizin als Vorgabe in einer Gebührenordnung ist patientenfeindlich“, stellte Baum fest. Ebenfalls gekürzt werden soll nach diesem Beschluss die Behandlungspauschale für Patienten, die zwischen 7.00 und 19.00 Uhr in die Notfallambulanzen kommen und dort behandelt werden müssen. Die Hauptbehandlungspauschale für die regulären Notfallzeiten bleibt unverändert. Ergänzt werden diese Behandlungspauschalen lediglich um Zuschläge bei bestimmten schwereren Erkrankungen. Diese laufen aber ins Leere, weil solche Patienten in der Regel stationär aufgenommen werden müssen und nicht über das ambulante Notfallvergütungssystem finanziert werden. Als Ergebnis des gesetzlichen Auftrages zur Verbesserung der ambulanten Notfallvergütungen kommt heraus, dass die Vergütung für die Betreuung von Millionen Patienten verschlechtert wird. Für den überwiegenden Teil kommt es zu keiner Verbesserung und nur für einen ganz kleinen Teil wird die Finanzierung um 9,48 Euro geringfügig verbessert. Mit diesen von KBV und GKV-SV gegen die Bedenken der unabhängigen Schiedspersonen festgelegten Vergütungen können die Krankenhäuser aus den hohen Defiziten bei den ambulanten Notfallleistungen nicht herauskommen. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und über gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass KBV und GKV-SV nicht länger die Vergütungsbedingungen für Krankenhausleistungen, die die Patienten aus ihren Nöten in Anspruch nehmen, beliebig und losgelöst von realistischen Kosteneinschätzungen festlegen können. Dies kann nur gelingen, wenn die Vergütungsanteile für die Krankenhäuser aus dem Vergütungssystem der KVen herausgelöst werden und mit dem klaren Auftrag zur kostengerechten Aufstockung in eigenständige Vergütungsregelungen, die zwischen Krankenhäusern und den Krankenkassen zu treffen sind, überführt werden. Noch ist ausreichend Zeit in dieser Legislaturperiode, um diesen Schritt zu vollziehen. Wir fordern die Politik auf, den Krankenhäusern zu helfen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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securPharm bereitet Krankenhaus-Pilotprojekt vor

Im Zuge der Vorbereitungen des im Januar 2017 startenden Krankenhaus-Piloten hat securPharm nun das erste Krankenhaus an das System zur Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angeschlossen. Damit ist ein entscheidender Meilenstein für das Krankenhaus-Pilotprojekt erreicht, das sich mit der speziellen Fragestellung der Echtheitsprüfung von Arzneimitteln im Krankenhaus beschäftigt. Gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Krankenhausapotheken genauso wie öffentliche Apotheken ab 9.2.2019 verschreibungspflichtige Arzneimittel anhand einer individuellen Seriennummer und eines Öffnungsschutzes auf ihre Echtheit überprüfen. Die Prozesse für die Verifizierung in einer Klinikapotheke sind mit denen in einer öffentlichen Apotheke nur bedingt vergleichbar. Deswegen soll es wie schon 2013 für öffentliche Apotheken auch einen securPharm-Pilotversuch für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern geben, der im Januar 2017 startet. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Abläufe der Verifizierung und Ausbuchung bei der Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter den besonderen Reallife-Bedingungen im Krankenhaus zu testen. Während der Pilotphase sollen außerdem mögliche Lösungswege für das krankenhaustypische Handling großer Mengen von Arzneimittelpackungen entwickelt werden. „Eine praktikable Lösung für die Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie in Krankenhäusern zu finden, ist ein wichtiger Teil von securPharm. Als erste Stakeholder-Organisation in Europa beschäftigen wir uns nun mit den spezifischen Fragestellungen der Echtheitsprüfung im Krankenhaus“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V. und Koordinator des Krankenhausprojekts. Für den reibungslosen Ablauf des Krankenhaus-Projektes wird noch weitere serialisierte Ware benötigt. Unternehmen, die den Krankenhaus-Piloten mit serialisierter Ware unterstützen möchten, können sich an ACS PharmaProtect GmbH zur Teilnahme an der Testphase wenden. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Gutachten der KBV zeugt von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierung

Der Versuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mittels Gutachten die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig. Dem gegenüber weißt die DKG mit umfangreichen Kalkulationsdaten aus den Krankenhäusern nach, dass pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankennhäuser kommt. „Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner (KBV, GKV und DKG) aufgefordert, im erweiterten Bewertungsausschuss die Vergütung sachgerechter festzulegen. Dies soll in der morgigen Sitzung entschieden werden. Die Vorschläge von KBV und Kassen lassen aber überhaupt nicht erkennen, dass eine Bereitschaft zur Lösung der Problematik besteht. Die „Expertise“ der KBV, die die Rechnung der DKG widerlegen sollte, entpuppt sich in dieser Phase des Spätherbstes als typische Nebelkerze“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Innovationsfonds: 10 Millionen gehen nach Mainz

Für die Entwicklung neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen erhält die Universitätsmedizin Mainz rund 10 Millionen Euro Fördergelder aus dem Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Gleich drei Anträge der Universitätsmedizin Mainz konnten die Gutachter überzeugen. Ein Projekt zielt auf eine bessere Versorgungsqualität bei Hüft- und Knieendoprothesen ab. Weitere Fördergelder werden für eine Verbesserung der rheumatologischen Versorgung bereitgestellt. Im dritten Projekt soll die Früherkennung der sogenannten asymptomatischen Leberzirrhose optimiert werden. Ein viertes Projekt, bei dem die Universitätsmedizin Mainz als Partner beteiligt ist, hat die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand. Die Gesamtfördersumme aller Projekte mit Mainzer Beteiligung beträgt rund 20 Millionen Euro, etwa 10 Millionen davon sind der Mainzer Anteil. Insgesamt wurden durch den Innovationsfonds in der aktuellen Förderperiode 2016 225 Millionen Euro Fördergelder für neue Versorgungsformen vergeben, 29 Projekte werden bundesweit gefördert. „Universitätsklinika sind aufgrund ihrer umfassenden medizinischen Leistungsfähigkeit und ihrer interdisziplinären Strukturen prädestiniert, bestehende Versorgungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die hohe Förderung durch den Innovationsfonds des Bundes ist ein großer Erfolg für die Universitätsmedizin Mainz, unterstreicht sie doch sehr deutlich unsere Innovationsfähigkeit“, betont die Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Babette Simon. „Wir verstehen dies als unbedingten Auftrag, weiter konsequent innovative Versorgungsformen auf den Weg zu bringen, von denen Patienten in ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus profitieren werden.“ „Bei der Entwicklung neuer Versorgungsformen ist die fundierte wissenschaftliche Begleitung und Evaluation unverzichtbar“, unterstreicht der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann. „Hierfür haben wir als universitärer Standort mit unserem Dreiklang aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre die besten Voraussetzungen. Den beteiligten Medizinern und Wissenschaftlern, die mit großem Engagement und Kreativität Anträge vorbereitet haben, gilt unser besonderer Dank.“ Der G-BA hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 225 Millionen Euro davon sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 75 Millionen Euro für die Förderung der Versorgungsforschung. Welche Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gefördert werden, ist noch nicht bekannt. Die Projekte im Einzelnen: PROzessoptiMierung durch interdisziplinäre, SEktorübergreifende und ganzheitliche Versorgung am Beispiel von Hüft- und Knieendoprothesen (PROMISE) Der Einsatz von jährlich rund 400.000 Hüft- und Knieendoprothesen gehört aufgrund des demographischen Wandels zu den häufigsten in Deutschland durchgeführten Operationen. Wichtigste Indikation ist die Arthrose, die weltweit häufigste Gelenkerkrankung. Der Prozess insgesamt weist derzeit verschiedene Schwächen auf – etwa im Bereich OP-Indikation, bei der Identifizierung relevanter Begleiterkrankungen oder der Nachsorge. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des PROMISE-Projekts, einen Best Practice-Leitfaden für einen optimierten und standardisierten Gesamtversorgungsprozess bei Gelenkerkrankungen zu entwickeln. Dieser Leitfaden soll in die Regelversorgung Einzug halten und sich auf andere Regionen übertragen lassen. Er soll etwa die Sicherheit der operativen Eingriffe erhöhen und dazu beitragen, Komplikationen weitgehend zu vermeiden. Das PROMISE-Projekt wird durch den Leiter Orthopädie und Rheumaorthopädie des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie, Univ.-Prof. Dr. Philipp Drees, fachlich vertreten. Wichtiger Partner ist das Institut für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation unter Leitung von Dr. Ulrich Betz. Das Interdisziplinäre Zentrum Klinische Studien (IZKS) ist neben dem Projektmanagement für die Bereitstellung der geeigneten Software-Lösung für die Steuerung der Versorgungsprozesse verantwortlich. Folgende Partner sind an PROMISE beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Vulpius Klinik Bad Rappenau GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim MEDIAN Kliniken GmbH Klaus-Miehlke-Klinik Wiesbaden ACURA Rheumazentrum Bad Kreuznach Ambulantes Rehazentrum Mainz-Mombach Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Verbesserung der rheumatologischen Versorgungsqualität durch koordinierte Kooperation „Rheuma-VOR“ Rheumatische Gelenkentzündungen betreffen circa zwei Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung. Das wohl gravierendste Problem ist, dass von dem Auftreten der ersten Anzeichen bis zur endgültigen Diagnose Rheuma oft zu viel Zeit vergeht. Denn durch einen frühestmöglichen Therapiebeginn lassen sich erheblich bessere Behandlungseffekte erzielen. So ist eine frühe Diagnose entscheidend, um Patienten nicht nur Schmerzen und Funktionseinschränkungen zu ersparen, sondern auch um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verkürzen. Das Projekt „Rheuma-VOR“ zielt auf die Frühdiagnose von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ab. Aufbauend auf den Erfahrungen des rheinland-pfälzischen Rheumanetzwerkes ADAPTHERA soll in dieser neuen Versorgungsform durch „koordinierte Kooperation“ zwischen Hausärzten, Fachärzten und Patienten die Frühdiagnose entzündlich-rheumatischer Erkrankungen in drei Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland) optimiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich bundesweit ausdehnen und auf andere Krankheitsbilder mit ähnlichen Versorgungsengpässen übertragen. Projektleiter ist der Leiter des Schwerpunktes Rheumatologie und Klinische Immunologie der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik, Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwarting. Folgende Partner sind an Rheuma-VOR beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Medizinische Hochschule Hannover Universitätsklinikum des Saarlandes Rheumazentrum Niedersachsen Rheumazentrum RLP/ ACURA Kliniken Rheinland-Pfalz AG Rheumazentrum Saarland KV-Rheinland-Pfalz, KV-Niedersachsen und KV-Saarland Deutscher Hausärzte-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Saarländischer Hausärzte-Verband e.V., Niedersächsischer Hausärzteverband Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband, Landesverbände Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland Gesundheitsökonomie Leibniz Universität Hannover Deutsches Rheumaforschungszentrum, Berlin SEAL – Strukturierte Früh-Erkennung einer Asymptomatischen Leberzirrhose in Rheinland-Pfalz und im Saarland Eine zu späte Diagnose gilt auch bei der Leberzirrhose als problematisch. In der Regel wird sie erst dann diagnostiziert, wenn Komplikationen auftreten. Rechtzeitig erkannt ließe sich in vielen Fällen ein Voranschreiten der Erkrankung verhindern und der Entwicklung von Komplikationen vorbeugen. Doch aktuell fehlt es an einem strukturierten Diagnosepfad für Patienten
mit fortgeschrittenen Lebererkrankungen. Eine bessere Frühdiagnose bei Leberzirrhose ist das Ziel des Projekts „SEAL“. Zu diesem Zweck wollen die beteiligten Wissenschaftler herausfinden, inwieweit ein beim Hausarzt während der Check-Up-Untersuchung durchgeführtes Leberwert-Screening dazu beitragen kann, die Frühdiagnose von Leberzirrhose zu verbessern. Die auf Basis des Leberwert-Screenings diagnostizierten Betroffenen sollen in einen strukturierten Versorgungskreis übernommen werden. Das Projekt SEAL wird vom Direktor der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik, Univ.-Prof. Dr. Peter Galle, gemeinsam mit Dr. Marc Nguyen-Tat vom Cirrhose Centrum Mainz (CCM) geleitet. Folgende Partner sind an SEAL beteiligt: Universitätsmedizin Mainz (Konsortialführer) Johannes Gutenberg-Universität Mainz Universitätsklinikum des Saarlandes AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Deutscher Hausärzte-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Saarländischer Hausärzte-Verband e.V. Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng) Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Arzneimitteln durch Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit – KiDSafe Kinder sind bei der Versorgung mit Arzneimitteln im Hinblick auf deren Sicherheit und nachgewiesener Wirksamkeit benachteiligt. Denn viele Arzneimittel sind für Kinder entweder […]

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Qualitätsmonitor 2017: Viele Herzinfarkt-Patienten in Deutschland nicht optimal versorgt

Viele Herzinfarkt-Patienten werden in Deutschland nicht optimal versorgt. Das zeigt der „Qualitätsmonitor 2017“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und des Vereins Gesundheitsstadt Berlin, der heute in Berlin vorgestellt wird. Laut einer eigens für den Qualitätsmonitor durchgeführten Befragung der Kliniken verfügten etwa 40 Prozent der Krankenhäuser, die 2014 Herzinfarkte behandelten, nicht über ein Herzkatheterlabor, das für die Versorgung von akuten Infarkten der Standard sein sollte. „Diese Kliniken behandeln zwar relativ wenige Fälle, nämlich etwa 10 Prozent aller Herzinfarkte. Aber das sind hochgerechnet knapp 22.000 Patienten pro Jahr, die keine optimale Versorgung bekommen, obwohl es in Deutschland sicher keinen Mangel an Herzkatheterlaboren gibt“, sagt Prof. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität (TU) Berlin und einer der Autoren des Qualitätsmonitors.     Litsch: Rettungskette besser organisieren Besonders ausgeprägt war das Problem in dem Viertel der Kliniken mit den wenigsten Behandlungsfällen: 82 Prozent dieser Krankenhäuser, die 2014 weniger als 34 Herzinfarkt-Patienten pro Jahr versorgten, verfügten nicht über die optimale Ausstattung mit einem Herzkatheterlabor. Aus Sicht der AOK zeigen diese Ergebnisse, dass in der Krankenhausplanung eine stärkere Konzentration auf Kliniken mit guter Behandlungsqualität und guter Ausstattung nötig ist. „Außerdem brauchen wir eine besser gesteuerte Einweisung der Patienten in die richtigen Kliniken“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Eine vernünftig organsierte Rettungskette mit Einbindung der Rettungsdienste sei notwendig: „Der Rettungswagen sollte nicht das nächste, sondern das am besten geeignete Krankenhaus ansteuern, das den Patienten optimal versorgen kann. Meist würden sich dadurch noch nicht einmal die Transportwege verlängern.“ Litsch fordert einen neuen Anlauf für ein sektorenübergreifendes Konzept zur Notfallversorgung, das die Notaufnahmen der Kliniken, den ärztlichen Bereitschaftsdienst und den Rettungsdienst einbezieht. Ein Viertel der Kliniken mit weniger als acht Brustkrebs-OPs pro Jahr Der Qualitätsmonitor 2017 liefert detaillierte Daten zur Strukturqualität der deutschen Krankenhäuser. In einer Klinikliste werden für sechs ausgewählte und häufig vorkommende Krankheitsbilder die Strukturmerkmale und Qualitätsergebnisse von insgesamt 1.645 Krankenhäusern bundesweit dargestellt. Neben Herzinfarkt-Behandlungen gehören Brustkrebs-OPs zu den betrachteten Eingriffen. „Auch hier zeigen sich strukturelle Mängel“, berichtet Thomas Mansky. „So wurden in dem Viertel der Kliniken mit den geringsten Fallzahlen weniger als acht Fälle pro Jahr operiert – und das, obwohl es sich hier um einen planbaren und damit leicht zentralisierbaren Eingriff handelt.“ Zum Vergleich: Die Zertifizierungsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft fordert eine Mindestzahl von 50 Operationen pro Operateur und Jahr. Die Auswertungen des Qualitätsmonitors zeigen ergänzend, dass Kliniken mit wenigen Brustkrebs-OPs die Ziele der gesetzlichen Qualitätssicherung häufiger verfehlen. Ein Ziel ist, dass bei mindestens 90 Prozent der Patientinnen vor der OP die Diagnose durch eine Stanz- oder Vakuumbiopsie abgesichert wird. Während im bundesweiten Durchschnitt aller Kliniken 16 Prozent der Krankenhäuser dieses Qualitätsziel verfehlten, waren es im Viertel der Kliniken mit den wenigsten Fällen 42 Prozent. Qualitätsmonitor als „Instrumentenkasten“ für Krankenhausplaner „Der Qualitätsmonitor macht transparent, dass erhebliche Teile der an der Versorgung in Deutschland beteiligten Kliniken qualitätsrelevante Auffälligkeiten zeigen“, sagt Ulf Fink, ehemaliger Berliner Gesundheitssenator und Vorstandsvorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin. „Das Buch soll ganz konkrete Hinweise für die Umsetzung der Qualitätsagenda geben“, betont Fink. AOK-Vorstand Litsch ruft die Planungsbehörden der Länder auf, den Qualitätsmonitor aktiv als „Instrumentenkasten“ für ihre Arbeit zu nutzen: „Das Buch liefert ihnen wertvolle Hinweise, wo sie ansetzen und umsteuern sollten, denn es ermöglicht auch einen Vergleich mit anderen Bundesländern.“ So gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 73 von insgesamt 333 Kliniken, die weniger als 34 Herzinfarkte pro Jahr behandeln, während in Thüringen nur zwei von insgesamt 37 Kliniken so niedrige Fallzahlen haben. Viele der Kliniken, die nicht optimal ausgestattet sind, befinden sich in Ballungsgebieten, so Litsch. „Dort ist die Dichte der Krankenhäuser besonders hoch, und eine bessere Steuerung der Patienten ließe sich schnell umsetzen, ohne die wohnortnahe Versorgung zu gefährden.“ Der Qualitätsmonitor 2017 bildet den Auftakt einer neuen Reihe von WIdO und Gesundheitsstadt Berlin. Neben der Klinikliste mit den Eckdaten zur Versorgungsstruktur enthält das Buch auch Artikel zu den Themen Qualitätssicherung und -management im Gesundheitswesen, zur Messung von Qualität und zur qualitätsorientierten Vergütung von niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Pressemitteilung des AOK Bundesverband

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Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt

In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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