DKG zum G-BA-Beschluss: Sicherstellungszuschläge laufen ins Leere

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können. Besonders unverständlich ist, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt werden. Das Sterben der Geburtsstationen droht damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument wird nicht genutzt. Völlig inakzeptabel ist auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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39. Deutscher Krankenhaustag: Internationales Finale mit zukunftsrelevanten Themen

Am vierten und letzten Kongresstag ging es traditionellerweise noch einmal um verschiedene aktuelle Themen auf nationaler und auch auf internationaler Ebene. So beschäftigten sich beim IMPO-Forum Experten länderübergreifend mit „Patientensicherheit und Riskmanagement“ in der Europäischen Union. „Wir erwarten in Europa große Herausforderungen im Gesundheitswesen“, erklärte Gerry O´Dwyer, der Vorsitzende des Verbandes der Europäischen Krankenhausdirektoren (EAHM). Veranstaltungen wie diese, auf denen Manager im europäischen Gesundheitswesen eine Stimme hätten, seien wichtig, um Erfahrungen auszutauschen und weiterzukommen. Angesprochen wurde beispielsweise die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, der Brexit oder Präventionsstrategien in den EU-Mitgliedsstaaten gegen Krankenhausinfektionen. „Boundaryless Hospital: Vision oder Zukunft?“ war die Frage in der P.E.G.- Veranstaltung. Anton J. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der P.E.G. Einkaufs-und Betriebsgenossenschaft e.G., machte in seiner Eröffnung deutlich, dass diese grenzenlose Krankenhauslandschaft keine Vision, sondern tatsächliche Zukunft der stationären Versorgung sein wird. „Die Vernetzung von Versorgung kann und muss die Ausrichtung sein.“ Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff, Leiter des Centrums für Krankenhausmanagement und Direktor HCM und Regulation an der HHL Leipzig, beschrieb den neuen Ansatz für die Rolle des Krankenhauses in einem Gesundheitssystem. Er skizzierte dabei drei Zielrichtungen. „Wir benötigen die Bezahlung nach Qualität, die wohnortnahe Versorgung von Populationen und die ganzheitliche Versorgung unter Einbeziehungen aller Kompetenzen in Netzwerken“, so von Eiff. Dabei sei auch der Patient gefordert seinen Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit zu leisten. Wesentliches Ziel sei die Beibehaltung der Finanzierbarkeit bei hoher Qualität ohne Rationierung. Dass „Boundaryless Hospital“ aber noch mehr ist, machte von Eiff mit seiner Forderung nach heilungsfördernden Umgebungen deutlich. „Wir müssen auch mehr Augenmerk auf angstfreie Prozeduren legen“, erklärte der Wissenschaftler. In der IT-Entscheiderfabrik stellten sich Projekte um den Start Up & Young Professional vor. „Die zur Wahl stehenden Projekte verdeutlichen, dass es insbesondere in der Industrie kreative und praxisorientierte Projekt gibt, die die Prozessoptimierung im Krankenhaus vorantreiben“, stellte Dr. Pierre-Michael Meier, stellvertretender Sprecher der luiG-Initiative-Rat fest. Die Entscheiderfabrik präsentierte auf dem Deutschen Krankenhaustag zum zweiten Mal ihre „Young Professional und StartUp Session“. StartUps, die sich innerhalb der letzten drei Jahre gegründet haben und Young Professionals in den ersten drei Berufsjahren nach Ausbildungsende konnten sich um die begehrten Präsentationsslots bewerben. Ziel des Preises ist es, dem innovativen Nachwuchs so den Zugang zu Kliniken und Unternehmen am Gesundheitsmarkt zu ermöglichen. Andrea Köhn, Geschäftsführerin der Personalberatung Köhn und Partner betonte die hohe Qualität der eingereichten Projekte. „Es ist aber überraschend, dass aus den Krankenhäusern sehr wenige Projekte dabei sind“, so Köhn. Peter Asché, Direktor des Universitätsklinikums Aachen und Vizepräsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), stellte heraus: „Das IT-Thema ist in den Kliniken nicht nur angekommen, es hat mittlerweile höchste Priorität. Dem Kostendruck kann man nur durch Prozessoptimierungen begegnen und dabei hat die IT zentrale Bedeutung.“ Eine Diskussion um das Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen gab es beim gestrigen VLK-Forum „Korruption im Gesundheitswesen: Sind alle Ärzte potentielle Täter?“. Das Fazit: Trotz Strafverschärfung sei nicht von erheblichen zusätzlichen Fallzahlen auszugehen. Konkret werde mit zirka 200 bis 300 zusätzlichen Ermittlungsfahren bundesweit gerechnet. „Das neue Gesetz sollte für jeden Betroffenen Anlass sein, seine bisherigen Kooperationsmöglichkeiten noch einmal sensibel zu hinterfragen, jedoch nicht Anlass dafür sein, jegliche Kooperationen sofort einzustellen oder zukünftig zu unterlassen“, resümierte Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Veranstalter zieht positive Bilanz – mehr als 2100 Besucher Der 39. Deutsche Krankenhaustag war auch in diesem Jahr von den Erwartungen und Herausforderungen der Krankenhäuser an die Krankenhausreform geprägt. Über 2100 Besucher aus allen Bereichen des Gesundheitswesens erörterten vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Reformdiskussion an den vier Kongresstagen zentrale Krankenhausthemen. Kongresspräsidentin Irene Maier, zugleich Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, betonte, dass es dem Krankenhaustag unter dem Generalthema „Zukunft gestalten“ gelungen sei, mit einer Kombination aus gesundheitspolitischer und praxisorientierter Ausrichtung die verschiedenen Berufsgruppen zusammen zu führen und umfassend zu informieren. Die Spitzen der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK) erörterten auf der Eröffnungsveranstaltung zusammen mit Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe wesentliche gesundheitspolitische Fragen. Neben dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) waren weitere Schwerpunkte des Kongresses die Herausforderungen an das Pflegemanagement durch die alternde Bevölkerung, die neuen Qualitätsanforderungen für die Kliniken oder die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Auf große Resonanz stieß ebenfalls die Informationsveranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems sowie zum neuen Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag wird vom 13. bis 16. November 2017 erneut in Düsseldorf im Rahmen der weltgrößten Medizinmesse MEDICA stattfinden. Auch dann erwartet die Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik wieder ein Forum mit vielen interessanten Diskussionen rund um das Krankenhauswesen. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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39. Deutscher Krankenhaustag: Demografie gibt den Ton an

Am zweiten Tag des Deutschen Krankenhaustages erläuterten Experten zentrale Herausforderungen, denen Krankenhäuser jetzt und in Zukunft gegenüberstehen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, betonte in seiner Eröffnung, dass es an der Zeit sei, unterschiedliche Modelle zu diskutieren, wie die Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Krankenkassen aussehen müsse. Zwei große Herausforderungen seien zu bewältigen. „Zum einen müssen wir uns der dramatischen Entwicklung der Digitalisierung stellen. Und wir dürfen bei allen Fragen niemals vergessen, die Demografie gibt den Ton an“, so Reumann. Wolfgang Pföhler, Präsident des Kuratoriums des Deutschen Krankenhausinstituts, der sich in seinem Vortrag mit dem realen Investitionsbedarf der Krankenhäuser beschäftigte, stellte fest: „Wir benötigen intelligente Wege, um die Investitionsfinanzierung zu sichern. Derzeit hat man den Eindruck eines absoluten Stillstandes zwischen Bund und Ländern.“ Nach seiner Auffassung sei ein nationaler Kraftakt unter Beteiligung des Bundes und einer Sonderförderung im IT-Bereich dringend erforderlich. „Zudem sollte die Finanzierung der Wiederbeschaffung kurzfristig zu beschaffender Güter und kleiner baulicher Maßnahmen über pflegesatzfähige Leistungen durch die Kassen bezahlt werden“, so Pföhler. Inwieweit die aktuelle Krankenhausreform die drängenden Fragen der Krankenhäuser bisher beantworten konnte, darum ging es im „KHSG-Umsetzungs-Monitoring“. Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, beschäftigte sich mit der Umsetzung der Finanzvorgaben. „Das Ergebnis ist, dass bis heute noch 500 Millionen Euro, die eigentlich in der Reform vorgesehen waren, nicht in den Krankenhäusern und damit in der Patientenversorgung angekommen sind. Die Zentrumszuschläge, die Situation der Hochschulambulanzen oder Finanzierung der G-BA Mehrkosten sind Beispiele für Verbesserungen, die in diesem Jahr hätten greifen sollen, aber nicht zum Tragen kommen. Klar ist: Trotz der Verbesserungen durch die Reform werden wir ohne grundsätzliche Änderungen in der Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung und bei den Investitionskosten nicht aus der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken herauskommen“, betonte Baum Das diesjährige BDI-Symposium drehte sich thematisch um Qualitätsindikatoren und Indikationsqualität. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), fokussierte sich in ihrem Vortrag auf medizinische und juristische Aspekte von Qualitätsindikatoren. „Qualitätssicherung wurde als Versorgungssteuerungsinstrument entdeckt, als Gegengewicht zu Fehlanreizen im Vergütungssystem“, stellte sie fest. Mit der Möglichkeit von Vergütungsabschlägen sei dem G-BA ein scharfes Schwert an die Hand gegeben worden. Am Beispiel der Frühchenversorgung stellte Klakow-Franck, eine „Toleranzfrist“ aufgrund der ungenügenden Personalsituation in Aussicht. „Aber wenn die Mindestanforderungen danach nicht erfüllt werden, darf die Leistung nicht erbracht und abgerechnet werden.“ Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, konstatierte: „Ohne Risikoadjustierung wird man Qualitätsindikatoren nicht sicher einführen können.“ Der 39. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 17. November 2016 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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39. Krankenhaustag: Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Reformvorhaben im Fokus

„Das Pflegeberufegesetz ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der vergangenen Legislaturperioden. Nicht nur für die professionell Pflegenden selbst, sondern für alle qualitätsbewussten Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie für die Menschen, die heute und zukünftig auf professionelle Pflege angewiesen sind“, erklärte Irene Maier, Kongress-präsidentin des 39. Deutschen Krankenhaustages. Dass eine grundlegende Reformierung der Pflegeausbildung notwendig sei, um weiterhin eine hohe Qualität der Pflege gewährleisten zu können, qualifizierte Bewerber anzusprechen und Berufstätige zu halten, sei unstreitig. „Der Gesetzentwurf schafft hierfür den Rahmen, denn er berücksichtigt erstmals die tatsächlichen Anforderungen an die Pflegeberufe, statt an gewachsenen Strukturen festzuhalten.“ Maier, zugleich Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, kritisierte allerdings eine mögliche Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes. „Jedes weitere Hinausschieben wäre fahrlässig, denn es verstärkt den Fachkräftemangel in allen Tätigkeitsfeldern der Pflege und schwächt die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken.“ Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zog knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes eine erste Zwischenbilanz. Den Kliniken sei es zusammen mit der Politik gelungen, ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits-versorgung auf den Weg zu bringen. „Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifaus-gleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter in den Kliniken fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können“, so der DKG-Präsident. Insgesamt seien die Rahmenbedingungen für die laufenden Kosten der Krankenhäuser deutlich verbessert worden. „Aber wir müssen ein Jahr später auch feststellen, dass insbesondere die Kostenträger immer wieder Entscheidungen hinauszögern oder aber in der Umsetzung so abändern, dass bei den Kliniken das vorgesehene Geld nicht ankommt. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro, die 2016 an die Krankenhäuser fließen sollten, im Stau“, kritisierte er. Beispielhaft nannte Reumann die Zentrumszuschläge, die Situation der Hochschulambulanzen oder die stationäre Notfallversorgung. „Wer die Notfallversorgung tatsächlich verbessern will, muss sicherstellen, dass Notfälle nicht länger strukturell unterfinanziert und durch Budgetregelungen gedeckelt werden“, forderte Reumann. Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), befürwortete grundsätzlich die mit dem Krankenhaustrukturgesetz eingeführte „Qualitätsoffensive“ der Bundesregierung. Allerdings müsse diese sachgerecht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Er bezeichnete den sich abzeichnenden Weg zur Gewinnung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren jedoch als nicht zielführend: „Er definiert Qualität der Versorgung als Vermeidung von Patientengefährdung, beschränkt sich auf nicht repräsentative Fachbereiche, gibt ungeeignete oder medizinisch nicht vertretbare Indikatoren vor und sperrt sich gegen die Einbeziehung externen medizinischen Sachverstandes“, stellte der VLK-Präsident fest. Die Erarbeitung fundierter, konsentierter und auch rechtssicherer Qualitätsindikatoren müsse jedoch vor dem Hintergrund einer gesicherten flächendeckenden Patientenversorgung bei möglichst optimaler Versorgungsqualität wissenschaftlich seriös und methodisch erfolgen. Dies sei aus Sicht des VLK derzeit nicht sichergestellt. Auch die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelung zu Mindestmengen führe zu einem inflationären Anstieg der Mindestmengen-Vorgaben und in der Konsequenz bei einer Bindung dieser Vorgaben an den einzelnen Arzt zu einem Wegfall dieses Leistungsbereiches. „Wir fordern ein nationales Investitionsprogramm zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte“, erklärte Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche sei ein zentrales Zukunftsthema. Allerdings erreiche Deutschland nach einer Studie der Stiftung Münch im Vergleich mit 20 europäischen Ländern nur einen Platz im Mittelfeld. „Die IT-Infrastruktur sollte auch in Deutschland eine öffentliche Aufgabe sein“, so Düllings weiter. Hier sei die öffentliche Hand in der Pflicht, da es um eine Infrastrukturleistung geht, die wiederum Voraussetzung für eine bessere Patientenversorgung sei. Die Studie verweise in diesem Zusammenhang auf eine effektivere und effizientere sowie leitliniengetreuere Versorgung, weniger Medikationsfehler oder einen ressourcenschonenderen Umgang mit Versorgungsleistungen. „Darüber hinaus sollten bei der Förderung einer funktionsfähigen IT-Infrastruktur auch die Optionen der individuellen Digitalisierung geprüft werden, zum Beispiel Möglichkeiten zur Nutzung von Health Apps“, machte der VKD-Präsident deutlich. Grundsätzlich sei der Patient aufgrund mobiler Internetnutzung und Wissensmanagement im Behandlungsprozess heute viel intensiver eingebunden. Vielfältiges Kongressprogramm Der 39. Deutsche Krankenhaustag bietet den Besuchern vom 14. bis 17. November unter dem Generalthema „Zukunft gestalten“ zahlreiche gesundheitspolitische und praxisorientierte Veranstaltungen: Das Spektrum reicht von Qualitätsanforderungen und Krankenhausplanung, Pflege, IT-Einsatz im Krankenhaus, Patientenzufriedenheit, Betriebskostenfinanzierung bis hin zur zentralen Problematik der Investitionsfinanzierung. Interessante Diskussionen und Vorträge sind auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Umsetzungsstand der Krankenhausreform zu erwarten. Die Schwerpunktveranstaltung „Krankenhausstrukturgesetz: Umsetzungs-Monitoring“ wird den Stand im Bereich der Qualitätsoffensive und der Finanzierungsvorgaben der Klinikreform überprüfen. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum. Dort werden zentrale Themen wie der reale Investitionsbedarf, die Anforderungen an demographiefeste Kliniken und kultursensible Krankenhäuser aus dem Blickwinkel der Patienten und der Krankenhausträger diskutiert. Dialog und Patientenzufriedenheit im Krankenhausalltag steht auf der Fachtagung des neu gegründeten Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) auf dem Programm. Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, unterstreicht durch seine Mitwirkung bei dieser Veranstaltung die besondere Bedeutung der Patientenfürsprecher für Patienten und Klinikpersonal. Die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Krankenhaus steht im Forum „Pflege im Krankenhaus“ im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem Themen wie die bedarfsgerechte Personalfinanzierung, Ausstattung und Personalschlüssel erörtert. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.600 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Ziel des Krankenhaustages ist es, allen Berufsgruppen im Krankenhaus – Ärzten, Krankenhausdirektoren, Controllern, Technikern, Krankenhausträgern und Pflegepersonal – sowie den Partnern im Gesundheitswesen die Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Das ausführliche Programm des 39. Deutschen Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform f&uum
l;r die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG zum PsychVVG: Wichtige ordnungspolitische Weichenstellung

„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden. Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können. Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt. Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Fixkostendegressionsabschlag: Gesetzgeber muss handeln

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zur heutigen Meldung des AOK-Bundesverbandes zum Fixkostendegressionsabschlag: „Die Kritik des AOK-Bundesverbandes an einer gesetzlichen Festlegung der Höhe des Fixkostendegressionsabschlages ist unsachlich und falsch. Es geht in keiner Weise darum, Grundsatzentscheidungen zur Krankenhausfinanzierung zu ändern. Die Krankenhäuser akzeptieren, wie in der Krankenhausreform vorgesehen, dass zusätzliche Leistungen nicht mit den vollen Fallpauschalensätzen bezahlt werden. Weil aber die Kassen nicht bereit sind, die den Krankenhäusern durch zusätzliche Leistungen entstehenden zusätzlichen Kosten ansatzweise realistisch zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Quote festlegen. Entlarvend für die überzogenen Kürzungsabsichten der Krankenkassen ist die Einschätzung der AOK, die Behandlung zusätzlicher Patienten verursache keine Personalkosten. Tatsache ist vielmehr, dass zu keinem Zeitpunkt den Kliniken die Personalausstattung voll finanziert worden ist. Zudem macht diese Vorstellung deutlich, dass die Krankenkassen die Krankenhäuser in noch mehr Rationalisierungen und Überstunden drängen wollen und überhaupt keine Rücksicht auf die menschliche Zuwendung für die Patienten nehmen. Anders kann die Bewertung der Personalkosten mit „Null“ nicht interpretiert werden. Wer von zusätzlichen Leistungen bis zu 90 Prozent und mehr wegkürzen will, wie das die Kassen fordern, zwingt die Kliniken zu Personalabbau. Die Politik ist in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Ziele der Krankenhausreform erreicht werden. Mit einer gesetzlichen Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages ist dies der Fall. Auch der bisherige Mehrleistungsabschlag war mit 25 Prozent gesetzlich fixiert. Zur Einschätzung der AOK, es würden in dreistelliger Millionenhöhe Mehrausgaben verursacht, ist festzustellen, dass allein 500 Millionen Euro, die die Reform zu Gunsten der Krankenhäuser vorgesehen hatte, bis heute bei den Kliniken nicht angekommen sind und dass durch eine gesetzliche Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages gleichwohl in dreistelliger Millionenhöhe Kürzungen der kalkulierten Fallpauschalen erfolgen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhausreform: AOK kritisiert Pläne für nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag

Der AOK-Bundesverband kritisiert von der Koalition geplante nachträgliche Änderungen beim  Mengenabschlag für Krankenhäuser. Wenn der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag (FDA) auf Bundesebene zu niedrig angesetzt werde, würden damit Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ausgehebelt. „Die Pläne der Koalition gefährden das Ziel einer effektiven Mengensteuerung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Bei den Kliniken würden ökonomische Anreize für immer mehr und medizinisch teilweise unnötige Operationen vergrößert.“ Zudem dürfe ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen. „Diese Ausgabenneutralität ist Wille des Gesetzgebers und im Krankenhausstrukturgesetz so festgeschrieben worden. Darauf müssen wir uns verlassen können“, betont der Verbandschef. Wenn ein FDA unterhalb von 65 Prozent festgesetzt würde, entstünden für die Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich. Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die Koalition auf Druck der Krankenhaus-Verbände Regelungen des KHSG aufweichen will. Es geht darum, dass Kliniken, die mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr, ab 2017 einen Abschlag für alle abgerechneten Mehrleistungen in Kauf nehmen müssen. Die Höhe dieses Fixkostendegressionsabschlags sollte laut KHSG eigentlich auf der Landesebene zwischen Krankenkassen und Landes-Krankenhausgesellschaften vereinbart werden. Dazu laufen Verhandlungen in den Ländern; auch Schiedsverfahren sind bereits vorbereitet und terminiert worden. Nun plant die Koalition auf Druck der Krankenhausseite jedoch die Einführung eines bundesweit einheitlichen FDA. „Die Selbstverwaltung hat das komplexe Gesetz bisher Zug um Zug umgesetzt“, so Litsch. „Wenn jetzt im laufenden Verfahren die Rechtsgrundlage für einzelne Regelungen geändert wird, müssen bereits verhandelte Lösungen wieder in Frage gestellt werden.“ Das Ganze sei „schon wieder ein Einknicken vor der Krankenhauslobby, um im Wahljahr Ruhe an dieser Front zu haben“, kritisiert er. „Ohne Not wird das KHSG-Paket wieder aufgeschnürt, um den Krankenhäusern auf Kosten der Beitragszahler finanzielle Vorteile zu verschaffen. Und das, obwohl durch die Krankenhausreform ohnehin schon über zehn Milliarden Euro extra in die Kassen der Kliniken fließen.“ Mit dem Fixkostendegressionsabschlag werden die betriebswirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt, die Kliniken bei zusätzlichen medizinischen Eingriffen haben – vor allem, weil sie hierfür in der Regel keine zusätzlichen Ärzte oder Pflegekräfte beschäftigen müssen, sondern nur zusätzliche Sachkosten haben. Der FDA sorgt dafür, dass eine Klinik tatsächlich nur diese Extra-Kosten erstattet bekommt. Auf diese Weise soll bei Operationen, die besonders „mengenanfällig“ sind, eine bessere Steuerung erreicht werden. Auch im Sinne des Patientenschutzes sollen unerwünschte Leistungsausweitungen der Kliniken vermieden werden.

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DKG zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes: Kassen liegen falsch

Zu den Behauptungen des GKV-Spitzenverbandes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, die Krankenhäuser würden im kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr bekommen als die Kostensteigerungen ausmachen, ist falsch. Die Kosten im nächsten Jahr sind von seit Jahren anhaltenden Personalkostensteigerungen geprägt, deren Dynamik weder von der Grundlohnrate noch von dem Orientierungswert – beides vergangenheitsbezogene Werte – erfasst wird. Der GKV-Spitzenverband will offensichtlich den Krankenhäusern für das nächste Jahr eine Preiszuwachsbegrenzung von 1,54 Prozent zumuten und damit weiter an der Rationalisierungsschraube zu Lasten des Personals drehen. Mit dieser Größenordnung können keinesfalls die Tarifabschlüsse und die Personalkostensteigerung der Krankenhäuser im nächsten Jahr aufgefangen werden. Falsch ist zudem, aus der Differenz zwischen der Grundlohnrate und dem Orientierungswert einen ?Überzahlungsbetrag? abzuleiten. Der Orientierungswert befindet sich nach wie vor in einer methodischen Findungsphase. Das machen die gesetzlichen Nachkorrekturen im Rahmen der Krankenhausreform, die noch längst nicht vom statistischen Bundesamt umgesetzt sind, deutlich. Willkürlich gegriffen ist auch die Behauptung, die Krankenhausleistungen würden wieder zu Rekordausgaben bei den Krankenkassen führen. Fakt ist, im laufenden Jahr steigen die Krankenhausausgaben mit 2,4 Prozent unterdurchschnittlich. Fakt ist zudem, dass alle Schätzungen der Kassen für die Krankenhausausgaben immer bewusst zu hoch angesetzt werden. Tatsache ist dagegen, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen überdurchschnittlich steigen, um die Pensionslasten der Kassenmitarbeiter zu bedienen. Unredlich ist vor diesem Hintergrund, den Mitarbeiten der Krankenhäuser nicht einmal die jährliche Gehaltsanpassung zugestehen zu wollen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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GKV-Spitzenverband: Kliniken erhalten 2017 mehr Geld als nötig

Die Überweisungen der Krankenkassen an die Kliniken werden im kommenden Jahr rund 700 Millionen Euro über deren Kostensteigerungen liegen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Daten zur Kostenentwicklung. Ursächlich für die Überzahlung ist eine besondere gesetzliche Regelung, die bereits in den letzten Jahren zu unbegründeten Zusatzzahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler geführt hat. „Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Schließlich werden die Personalkosten inklusive der Tarifabschlüsse voll und ganz durch die Krankenkassen getragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Die von den Krankenhausverbänden beklagte Tarifschere ist ein Märchen, das den Fakten nicht standhält“, so v. Stackelberg weiter. „Die Meistbegünstigungsklausel spült sogar zusätzliches Geld in die Kassen der Krankenhäuser. Selbstverständlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die allgemeinen Kostensteigerungen der Kliniken, doch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel muss dringend korrigiert werden.“ Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Betriebskosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden seit Jahren überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein falscher gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung. Meistbegünstigungsklausel zulasten der Beitragszahler Wie in jedem September hat das statistische Bundesamt heute den sogenannten Orientierungswert veröffentlicht, der die reale Kostenentwicklung im Krankenhaus abbildet. Da die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten darin enthalten sind, deckt der Orientierungswert auch sämtliche Tarifsteigerungen ab. Das Problem ist eine Sonderregelung: Liegt der Orientierungswert unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser automatisch den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler. Relevant für 2017 ist der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Orientierungswert in Höhe von 1,54 Prozent. Der Wert setzt sich zusammen aus einer Lohnsteigerung von 2,39 Prozent und einer Sachkostensteigerung von 0,19 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen fast einen Prozentpunkt höher bei 2,5 Prozent. Da statt des tatsächlichen Preisanstiegs die höhere Grundlohnrate greift, erhalten die Krankenhäuser im Jahr 2017 ca. 700 Mio Euro mehr als sie für den Ausgleich der höheren Kosten aufgrund der Preisentwicklung inkl. der Tarifsteigerungen benötigen. Im kommenden Jahr rund 4 % Ausgabensteigerungen Das Jahr 2017 wird abermals ein Rekordausgabenjahr für die GKV im Krankenhausbereich. Zusätzlich zu den 700 Millionen über die Meistbegünstigungsklausel bekommen die Krankenhäuser Geld für die zusätzlichen Leistungen – auch wenn diese durch zum Teil medizinisch zweifelhafte Mengenentwicklungen entstehen. Darüber hinaus fließen den Kliniken Sondermittel über das Pflege- und Hygieneprogramm zu. Bereits in den beiden Vorjahren hat der Mechanismus der Meistbegünstigungsklausel den Krankenhäusern unberechtigte Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro beschert (2014: 500 Mio.; 2015: 700 Mio. 2016: 1 Mrd. Euro). Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2017

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2017 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 18 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2017) erzielt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung des DRG-Systems sind Verfeinerungen zur besseren Erfassung von Schweregraden bei der Krankenhausbehandlung. In die Überarbeitung des DRG-Kataloges für das Jahr 2017 sind wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeflossen. Fast eine Milliarde Euro sind im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung bzw. Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Außerdem haben sie Regelungen getroffen, wie Mengensteigerungen bei den Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden (Fixkostendegressionsabschlag). Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen der Krankenhäuser noch ein Stück besser ab. Die Umsetzung der aus Krankenhaussicht nicht einfachen Vorgaben aus dem KHSG zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig ist.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Finanzierung abrechenbarer Leistungen über Fallpauschalen wird auch in 2017 auf Basis neuer Kalkulationen sachgerecht gelingen. Die Umverteilung von Sachkosten hin zu Personalkosten ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Einigung auf die neuen DRG-Kataloge, mit denen die originäre und regelmäßige Weiterentwicklung des DRG-Systems fachgerecht mit den gesetzlichen Anforderungen verbunden wurde. Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2017 im Vergleich zu 2016 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. Hintergrund Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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