DKG zu Beratungen der PsychVVG durch Bundesrat und Bundestag: Personalanhaltszahlen nur als Orientierungswert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft Bundestag und Bundesrat auf, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. “Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht. Problematisch bleibt, dass der G-BA verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürfen zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein. Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden. Die Kliniken brauchen in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeitsmarktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürfen in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personalausstattungen müssen 1:1 ausfinanziert werden. Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen. Mit dem PsychVVG dürfen deshalb auf keinen Fall neue strigente Personalvorgaben eingeführt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Vorgaben für die Frühchenstationen so angepasst werden, dass die Versorgung auch nach dem 01. Januar 2017 flächendeckend möglich bleibt”, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG zur Studie der Bertelmann Stiftung: Schlussfolgerungen nicht zulässig

In einer neuen Studie auf Basis der Daten der Qualitätsberichte der Krankenhäuser kam die Bertelsmann Stiftung zu der These, dass es in Krankenhäusern, die bestimmte Eingriffe häufig ausführten, weniger Komplikationen und Todesfälle gäbe als in Kliniken, die deutlich geringere Fallzahlen aufwiesen. “Es gibt keine Daten, die die Schlussfolgerung der Studie beispielsweise bei Hüftoperationen stützen würden, da es keine Informationen über die gesundheitliche Gesamtsituation der Patienten gibt. Die Daten der Qualitätsberichte sind für eine solche Schlussfolgerung nicht geeignet. Es fehlt jegliche Risikoadjustierung. Hinzu kommt, dass die Grenzwerte beliebig und ohne evidenzbasierte Grundlage gezogen werden”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Ist dieser Krankenhausstandort wirklich notwendig? Der Kliniksimulator sorgt für Transparenz

Die Frage, welche der vielen Klinikstandorte in Deutschland gegebenenfalls geschlossen oder umgewidmet werden könnten, ist spätestens mit der Krankenhausreform des letzten Jahres auf die politische Agenda gesetzt worden. Gleichzeitig ist es von zentraler Bedeutung, dass auch in dünnbesiedelten Regionen stets ein Krankenhaus gut erreichbar ist. Aber detaillierte Informationen, wie weit es von den verschiedenen Orten Deutschlands zur jeweils nächstgelegenen Klinik der Grundversorgung ist, gab es bisher nicht. Diese Wissenslücke schließt nun der GKV-Spitzenverband mit seinem neuen Internetsimulator. Dazu erklärt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes: „Wir sind davon überzeugt, dass mehr Spezialisierung und der Abbau von für die Versorgung nicht benötigter Klinikkapazitäten Hand in Hand gehen müssen. Weil diese Diskussion über Neubau, Umwidmung oder Schließung eines Standortes nicht nur in den Planungsbehörden, sondern auch in den Kommunen geführt wird, findet sich unser Kliniksimulator ab heute für jedermann einsehbar im Internet.“ www.gkv-kliniksimulator.de Der GKV-Kliniksimulator zeigt die Entfernung von rund 80.000 Wohnbezirken zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung mit den Basisabteilungen Chirurgie und Innere Medizin. Er ist damit rund zehnmal genauer als herkömmliche Analysen auf der Basis von Postleitzahlbezirken. Gemessen wird die PKW-Fahrzeit, die aufgrund der Navigationssysteme inzwischen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit hat. Der Simulator zeigt auch, wie sich die Entfernungen ändern, wenn die Versicherten im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Nachbarkrankenhaus aufsuchen. Diese Simulation kann für jedes Krankenhaus der Grundversorgung in Deutschland durchgeführt werden. „Wir wollen den Entscheidungsträgern vor Ort eine solide Grundlage für anstehende Standortentscheidungen geben“, sagte Leber. „Die Auswertungen zeigen, dass sich bei der Mehrzahl der Krankenhäuser im Fall einer Schließung keine nennenswerte Verlängerung der Erreichbarkeit ergibt. 99 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte hat sogar 10 und mehr Kliniken zur Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist. Umgekehrt zeigt der Kliniksimulator auch, wo einzelne Kliniken für die Grundversorgung unverzichtbar sind. Ein wichtiges Argument, wenn es um das Vereinbaren von zusätzlichen Zahlungen an einzelne Kliniken, den sogenannten Sicherstellungszuschlägen, geht.“ Hintergrund: Überkapazitäten in Ballungsgebieten Der Gesetzgeber adressierte mit dem Krankenhausstrukturgesetz erstmals das Problem von Überkapazitäten in Ballungsgebieten. Deutschland hat im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Krankenhausbetten und vor allem überdurchschnittlich viele Krankenhausstandorte. Mit einer stärkeren Konzentration z. B. bei Operationen könnte die medizinische Qualität erhöht werden. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aus Reserven des Gesundheitsfonds geschaffen, um Standort- und Abteilungsschließungen zu fördern. Entfernungsanalysen sind dabei zur Sicherung der stationären Behandlungsmöglichkeiten unerlässlich. Deutschland verfügt neben zahlreichen Spezialkliniken über 1.138 Krankenhäuser, die mindestens die Grundversorgung bieten. Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung werden 30 PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Länder. Diese regeln die räumliche Organisation der Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Wer die Notfallversorgung verbessern will, muss auch die Finanzierung sichern

Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Krankenkassen in der besseren Verzahnung und Steuerung der Notfallversorgung Potenziale sehen. Allerdings fehlt das notwendige Bekenntnis, bei der Bereitstellung der finanziellen Ressourcen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Wer die Notfallversorgung wirklich verbessern will, muss auch sicherstellen, dass Notfälle egal ob im ambulanten oder stationären Bereich nicht länger strukturell unterfinanziert und durch Budgetregelungen gedeckelt werden”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum anlässlich der Vorstellung des Notfallgutachtens von Ersatzkassen und AQUA-Institut. “Einem durchschnittlichen Erlös von rund 40 Euro pro ambulanten Notfall stehen Fallkosten von mehr als 100 Euro gegenüber und summieren sich auf eine deutschlandweite Unterdeckung von einer Milliarde Euro. Mit der Krankenhausreform wurde eine erste Verbesserung eingeleitet, die aber die zentrale Kostenunterdeckung nicht löst. Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen, die die Vergütung grundsätzlich neu strukturieren sollen. Insgesamt soll das System stärker “krankheitsschwereorientiert” ausgerichtet werden. Doch die gesetzlichen Vorgaben, bis zum 31. Dezember 2016 zu einem neuen Vergütungssystem zu kommen, werden von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung blockiert und ausgebremst. Mit dem Festhalten an EBM-Vergütungssätzen können die Leistungen der Krankenhäuser nicht sachgerecht vergütet werden”, erklärte Baum. An den Gesetzgeber ist die Forderung zu richten, die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung aus der Gesamtvergütung auszugliedern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhauserlöse steigen deutlich geringer als die Kosten

Zum Finanzergebnis der GKV für das erste Halbjahr 2016 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Mit 2,4 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich weniger als die Gesamtausgaben (3,1 Prozent je Versicherten) gestiegen und decken somit nicht die hohen Kostensteigerungen, die die Krankenhäuser insbesondere aufgrund der Tarifabschlüsse haben. Die begrenzten Zuwächse machen deutlich, dass für Tarifordnungen von drei und mehr Prozent überhaupt keine Finanzierungsspielräume bestehen. Mit 4,5 Prozent steigen die Verwaltungskosten der Krankenkassen deutlich überproportional. Bei allem Verständnis für die Erwartungen der Mitarbeiter der Krankenkassen für eine gute Altersversorgung steht dies im krassen Widerspruch zur Bereitschaft der Krankenkassen in den Kliniken für das Personal ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Erneut zeigen die Zahlen, dass die jährlichen Schätzungen des Schätzerkreises, bei dem die Leistungserbringer ausgeschlossen sind, von Seiten der Krankenkassen instrumentalisiert werden. Die Tatsache, dass die Schätzungen immer höher als die Realitäten sind, muss endlich Anlass sein, die Leistungserbringer in den Schätzerkeis aufzunehmen.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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99 Prozent der Krankenhausleistungen qualitativ ausgezeichnet

30 Krankheitsarten und Leistungsbereiche hinter denen 3,25 Millionen Behandlungsfälle stehen, werden im Rahmen der externen Qualitätssicherung mittels 250 Indikatoren analysiert. Herauskommt, dass bei 1.678 der Behandlungsfälle, die vorgegebenen Referenzwerte nicht erreicht werden. Das ist eine Qualitätsauffälligkeits-Quote von 0,049 Prozent. Die Meldung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Präsentation der diesjährigen Ergebnisse der externen Qualitätssicherung, dass von 1.857 Krankenhäusern 1.546 Auffälligkeiten hätten, steht im krassen Widerspruch zu diesen Fakten und muss als absolut “missglückt” bezeichnet werden, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Unbestritten und erneut durch die Fakten belegt ist dagegen, dass die Krankenhäuser auf höchstem Qualitätsniveau arbeiten. Die Ergebnisse zeigen wieder die Vorreiterrolle im Bereich der Qualitätssicherung, die die Kliniken seit Jahren innehaben. “Zudem bescheinigt das Institut den Krankenhäusern auch, dass die Repräsentativität der Daten und deren Vollzähligkeit immer besser wird. Es ist an der Zeit, dass dieses Niveau der Qualitätssicherung und Transparenz in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung Einzug hält”, sagte Baum und verweist darauf, dass die Qualitätssicherung der niedergelassenen Ärzte bisher nicht durch Gemeinsamen Bundesausschuss und IQTIG erfolgt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Streit beim 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS

Kommerz versus Humanität „Glaubt man den öffentlichen Äußerungen der letzten Zeit, dann wird der Konflikt zwischen Ärzten und Ökonomen in Krankenhäusern wieder heftiger“, stellt der Gesundheitsunternehmer und Präsident des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann, fest. Das sei Grund genug, das Thema … Weiterlesen →

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Schluss mit Rabatt und billig bei Krebsarzneimitteln

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Abkehr von der Ausschreibung bei Zytostatika. Die Versorgung aus einem Guss für ambulante Patienten am Krankenhaus darf nicht ausgehebelt werden. Die Bereitstellung von Zytostatika aus der Krankenhausapotheke biete ideale Flexibilität, Qualität und Versorgungssicherheit für die Patienten. “Da wo Krankenhausapotheken ihren Beitrag zur Versorgung leisten können, müssen sie dies auch tun können. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig, die eine optimale Versorgung gerade im onkologischen Bereich benötigen. Dazu ist es ein notwendiger erster Schritt, das Instrument der Ausschreibungen bei Zytostatika zu streichen. Zusätzlich muss die Krankenhausapotheke zu einem festen, regelhaften Vertragspartner für die Krankenkassen werden – und das zu wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen”, fordert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Zytostatika werden in Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken patientenindividuell und aufgrund tagesaktueller Laborergebnisse innerhalb weniger Stunden zur direkten Verabreichung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zubereitet. Eine Versorgung durch industrielle Herstellerbetriebe führe vielfach zu Qualitätseinbußen, da aufgrund langer Transportzeiten und -wege die patientenindividuell zubereiteten Zytostatika nicht mehr kurzfristig und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen könnten. Für die Krankenhäuser können Zytostatika-Ausschreibungen bedeuten, dass die im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten zukünftig nicht mehr durch die eigene Krankenhausapotheke versorgt werden dürften. Dies untergräbt alle Anstrengungen der Kliniken, ihren Patienten durch die Vorhaltung einer eigenen Krankenhausapotheke eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren. Man solle sich sehr genau überlegen, ob in Zeiten, in denen Ausschreibungen bei Generika und Hilfsmitteln zu großen Problemen führen, Abhängigkeiten von Einzelunternehmen bei der Versorgung von Onkologie-Patienten eingeführt werden sollen. Die Problematik der Lieferengpässe würde sich weiter verschärfen. “Statt Rabatt und billig sollte gesetzlich klar geregelt werden, dass an der Zuständigkeit der Krankenhausapotheke bei allen ambulant am Krankenhaus verabreichten Arzneimitteln kein Weg vorbeigehen darf “, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER GEK erweitert Online-Portal für Kliniksuche

Die BARMER GEK hat ihr Kliniksuchportal um einen zusätzlichen Baustein erweitert. Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, können ab sofort nach Kliniken suchen, die für die Behandlung von Krebserkrankungen besonders spezialisiert sind. Kliniken, die von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als Krebszentrum zertifiziert wurden, sind jetzt in der Ergebnisliste mit einem entsprechenden Logo gekennzeichnet. „Die Kennzeichnung von zertifizierten onkologischen Zentren trägt zu mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsstrukturen bei und erleichtert den Patientinnen und Patienten die Wahl eines für sie am besten geeigneten Krankenhauses“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Bösartige Tumorerkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Die von der DKG zertifizierten Zentren zeichnen sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Krankenhausabteilungen und der niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung von Krebserkrankungen aus. Einige Studien geben Hinweise darauf, dass die Überlebensrate von Patienten, die in zertifizierten Zentren behandelt wurden, höher ist als in anderen Einrichtungen. „Die Behandlung sollte sich an aktuellen medizinischen Leitlinien und Studien orientieren. Zentren mit einer Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft müssen diese Qualitätskriterien jährlich nachweisen“, betont Straub. Aktuell gibt es bundesweit rund 1.200 zertifizierte onkologische Zentren. Das Krankenhausnavi der BARMER GEK basiert auf der „Weissen Liste“ und enthält fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Neben Angaben zur Patientenzufriedenheit und der Häufigkeit bestimmter Operationen enthält das Suchportal Verweise zu weiteren Informationsquellen zum Thema Krebs, wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem Deutschen Krebsinformationsdienst. Mehr Infos unter www.krankenhausnavi.barmer-gek.de. Pressemitteilung der BARMER GEK

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DKG zum PsychVVG: Sicherung der Personalfinanzierung muss oberstes Ziel sein

“Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vollzieht die Abkehr vom Preissystem für die psychiatrischen Leistungen und schafft die Rahmenbedingungen für ein Budgetsystem, bei dem die Kosten der einzelnen Krankenhäuser besser als im Referentenentwurf vorgesehen mit den bundeseinheitlich bewerteten Entgelten (PEPP-Katalog) in Einklang gebracht werden können”, erklärt Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Grundsätzlich wird sich die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen daran messen lassen müssen, ob die Personalfinanzierung gesichert werden kann. Die DKG sieht in der leider auch mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gesicherten Ausfinanzierung des Personals der Kliniken die größte Unzulänglichkeit der Entgeltreform. “Denn klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche medizinische und pflegerische Zuwendung benötigen”, so Reumann. Der Gesetzentwurf greift zentrale Kritikpunkte der Krankenhäuser zum Referentenentwurf auf. So wird die verpflichtende Anwendung des PEPP-Kataloges um ein Jahr verschoben und eine Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben. Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen. “Besonders wichtig ist, dass regionale und strukturelle Besonderheiten von den Kliniken auf gesicherter Rechtsgrundlage geltend gemacht werden können und auch im Krankenhausvergleich Eingang finden werden sowie zusätzliche Behandlungsfälle infolge krankenhausplanerischer Vorgaben in den Budgets verbessert berücksichtigt werden”, erklärt der Präsident der DKG. Weiter ist für die Krankenhäuser wichtig, dass die neuen Budgetvorschriften erst im Jahr 2020 mit der Umstellung auf die Personalanforderungen des G-BA erfolgen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Nachweise über Stellenbesetzungen nach der alten PsychPV gegenüber den Kassen werden nicht weiter verfolgt. “Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn diese Stellen wurden und werden den Krankenhäusern nie voll ausfinanziert”, betont Reumann. Unter “neuem Budgetrecht” ab dem Jahr 2020 (nach den budgetneutralen Jahren 2018/2019) sind die Nachweise zu den G-BA Personalanforderungen gegenüber den Krankenkassen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des vorgeschriebenen Personals und die Gewährleistung von Flexibilitätserfordernissen des Arbeitsmarktes, des Personalmanagements einschließlich Fluktuationen in Einklang zu bringen. “Wenn Personalausstattungen vorgegeben werden, muss dies einschließlich der jährlichen Tarifanpassungen eins zu eins refinanziert werden. Alles andere wäre Augenwischerei”, so Reumann. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zum Krankenhausvergleich gehen in die richtige Richtung. Der ursprünglich vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. Damit wird der Gefahr eines “Konvergenzautomatismus” zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt. Die Orientierungsfunktion des Vergleichs wird so bei der Budgetfindung unterstrichen. Weiter positiv ist festzustellen, dass die Ausweitung der MDK-Prüfungen nicht mehr vorgesehen ist. Das Vorhaben hat in den Krankenhäusern angesichts ohnehin überzogener Prüflasten zu allergrößtem Unmut geführt. Als Problem bleibt die Ausweitung der Erfassungsbürokratie, die dieser Gesetzentwurf weiter vorsieht. “Gegen die Bürokratieausweitung und für die Ausfinanzierung des Personalbedarfs werden die Krankenhäuser mit aller Kraft im weiteren parlamentarischen Verfahren kämpfen”, kündigt der DKG-Präsident an. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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