DKG zum BARMER GEK Krankenhausreport 2016: Kliniken fordern nüchterne Faktenanalyse bei Adipositas-Operationen

“Der BARMER GEK-Report macht einmal mehr deutlich, dass die Krankenkassen immer wieder versuchen, den steigenden medizinischen Behandlungsbedarf der Bevölkerung in die Nähe von nicht notwendigen Leistungen der Kliniken zu rücken”, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, zu dem heute vorgestellten “BARMER GEK Report Krankenhaus 2016”. Es sei unredlich, aus dem Anstieg der bariatrischen Operationen den Kliniken die Erbringung unnötiger Operationen zu unterstellen. “Diese Statistiken, mit denen nachgewiesen werden soll, dass vermeintlich zu viel und sinnlos operiert wird, zeichnen ein schiefes Bild”, machte Baum deutlich. Richtig sei zwar, dass ein Anstieg der Operationen – bei geringer Fallzahl – in diesem Bereich zu verzeichnen ist. Dies sei schon deshalb zwingend, da auch die Zahl der Adipositaskranken im Zeitraum 2003 bis 2013 um 22 Prozent angestiegen ist. Fakt sei aber auch, dass sich die Krankenhäuser streng an die Leitlinien zur Adipositasbehandlung der Deutschen Adipositas-Gesellschaft sowie weiterer medizinischer Fachgesellschaften halten. Darüber hinaus sei der operative Eingriff immer die letzte Möglichkeit in der Behandlungskette: Erst wenn ernsthaft unternommene konservative – also nicht-operative – Versuche einer Gewichtsreduktion des Patienten wiederholt gescheitert seien, könne eine Operation in Betracht gezogen werden. Zudem wies der DKG-Hauptgeschäftsführer darauf hin, dass sich die Krankenhäuser zum Anspruch der Patienten auf eine Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen klar bekennen würden. Angesicht dieser Fakten sei es für die Krankenhäuser nicht nachvollziehbar, dass die BARMER GEK ihre Ergebnisse als angeblichen Beleg für “lukrative” Eingriffe der Krankenhäuser heranziehen würde. “Für diesen Vorwurf gibt es keine Anhaltspunkte”, stellte Baum fest. Es sei Fakt, dass die Vergütungen jedes Jahr neu kalkuliert und zusammen mit den Krankenkassen vereinbart werden. Statt die Krankenhäuser pauschal zu diffamieren, sollte die BARMER GEK vielmehr darüber nachdenken, ob nicht eine neue Sicht auf das Krankheitsbild Übergewicht und die Behandlungsmöglichkeiten erforderlich sei. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER GEK Report Krankenhaus 2016: Qualitätsdefizite in der Adipositas-Chirurgie

Immer mehr Menschen leiden in Deutschland an krankhaftem Übergewicht. Allein im Jahr 2014 mussten sich gut sieben Millionen Menschen wegen Adipositas in Praxen behandeln lassen und damit 14 Prozent mehr als noch im Jahr 2006. Von diesen haben immer mehr einen Eingriff zur Gewichtsreduktion vornehmen lassen. So hat sich die Anzahl der sogenannten bariatrischen Operationen im selben Zeitraum bei den BARMER GEK Versicherten auf 1.070 Fälle mehr als versechsfacht und bei allen Krankenkassen auf 9.225 Eingriffe mehr als verfünffacht. Das geht aus dem Report Krankenhaus 2016 der BARMER GEK hervor, den die Krankenkasse heute in Berlin vorgestellt hat. „Ein bariatrischer Eingriff sollte als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Wenn eine bariatrische Operation unvermeidbar ist, sollte sie nur noch in einem zertifizierten Zentrum erfolgen, da sie dort einen besonders hohen Qualitätsstandard hat und sicherer ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Sterberate bei Operationen in zertifizierten Zentren niedriger Konkret legt der Report eine Operation in einem Zentrum nahe, das von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) zertifiziert ist. Dies bedeutet, dass die Operateure nach den Vorgaben eines normierten Zertifizierungssystems der Fachgesellschaft besonders qualifiziert und die Kliniken für bariatrische Eingriffe entsprechend gut ausgerüstet sind. Bislang bieten rund 350 Krankenhäuser in Deutschland bariatrische Operationen an, doch nur 44 Kliniken sind DGAV-zertifiziert. „In einer zertifizierten Klinik sind die Komplikationen bei einem bariatrischen Eingriff geringer als in einem herkömmlichen Krankenhaus, auch das Sterberisiko ist um 15 Prozent reduziert“, so Professor Boris Augurzky, Autor des Reports und Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Neben mehr Patientensicherheit sprechen auch wirtschaftliche Aspekte für den Eingriff in einem zertifizierten Zentrum. Dort sind die Operation und die Folgebehandlungen nach fünf Jahren im Schnitt um mehr als 3.800 Euro günstiger als in nicht zertifizierten Einrichtungen, und zwar um rund 6.000 Euro beim Magenbypass und rund 1.700 Euro bei einem Schlauchmagen. Allerdings hat im Jahr 2014 nur die Hälfte der betroffenen BARMER GEK Versicherten ihre Schlauchmagen-OP in einem zertifizierten Zentrum vornehmen lassen. Bei einem Magenbypass waren es mehr als zwei Drittel. Zentren und ambulante Ärzte sollen Nachsorgekonzepte entwickeln Aber mit einer bariatrischen Operation allein ist es bei weitem nicht getan. Der Vorstandschef der BARMER GEK forderte die Kliniken auf, mit niedergelassenen Medizinern wohnortnahe Nachsorgekonzepte zu entwickeln. „Nach einer Adipositas-Operation sollte immer eine engmaschige und interdisziplinäre Nachsorge erfolgen. Denn ein bariatrischer Eingriff kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wie zum Beispiel einen lebensbedrohlichen Nährstoffmangel“, so Straub. Grundsätzlich legt der Report nahe, die Patienten sehr sorgfältig auszuwählen, die für eine Operation infrage kommen. Denn der Eingriff birgt sowohl Chancen als auch Risiken. „Einerseits müssen Patienten nach einem Eingriff deutlich seltener aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2, Schlafstörungen und Bluthochdruck stationär behandelt werden als vergleichbare Personen ohne eine Operation. Andererseits müssen Patienten nach einem bariatrischen Eingriff häufiger wegen Gallensteinen, Krankheiten des Verdauungssystems und Eingeweidebrüchen ins Krankenhaus“, sagte Augurzky. Zudem steigt die Sterberate bei operierten gegenüber nicht operierten Patienten in den ersten vier Jahren nach dem Eingriff um 7,7 Prozent. In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten Doch auch aus finanziellen Erwägungen will eine Operation gut überlegt sein. Würden bundesweit alle Adipösen mit einem Body-Mass-Index von 40 und mehr operiert, kämen auf die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig rund 14,4 Milliarden Euro an Extraausgaben zu. „In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten, die die Beitragszahler am Ende schultern müssten. Dies ist umso bedenklicher, weil eine bariatrische Operation für Kliniken lukrativ ist und daher die Tendenz zu immer mehr Eingriffen besteht“, warnte Augurzky. Aus dem BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Krankenhausaufenthalte: In den vergangenen Jahren haben Klinikaufenthalte kontinuierlich zugenommen und sich aktuell auf hohem Niveau konsolidiert. Mussten im Jahr 2006 noch 203,8 von 1.000 Versicherten ins Krankenhaus, waren es 218,3 Fälle im Jahr 2015. Das ist ein Anstieg um 7,1 Prozent. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 trat eine Konsolidierung ein: Die Fallzahl reduzierte sich leicht von 218,6 auf 218,3 Fälle je 1.000 Versicherte. Insgesamt wiesen Frauen mit 229,5 Behandlungsfällen mehr vollstationäre Aufenthalte auf als Männer mit durchschnittlich 215,7 Fällen (Report S.8). Kosten: Frauen verursachen im Krankenhaus weniger Ausgaben als Männer. Im Jahr 2015 kostete der vollstationäre Aufenthalt je weiblicher Versicherter im Schnitt 882 Euro und je männlichem Versicherten 917 Euro. Bei den Ausgaben je Fall lag der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei 412 Euro. Der Krankenhausaufenthalt einer Patientin kostete im Schnitt 3.842 Euro und der eines Patienten 4.254 Euro (Report S.27 und 28). Verweildauer: Die Patientinnen und Patienten bleiben immer kürzer im Krankenhaus. So sank die Verweildauer von 8,7 Behandlungstagen im Jahr 2006 auf 7,67 Tage im Jahr 2015. Dieser volle Tag weniger bedeutet einen Rückgang um 11,9 Prozent (Report S.8). Regionale Unterschiede: Während in Baden-Württemberg im Jahr 2015 nur 188,3 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Nordrhein-Westfalen 240,5 und in Thüringen sogar 241,1. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 780 Euro in Baden-Württemberg und 960 Euro in Thüringen (Report S.28, 29 und 30). Diagnosen: Mit 43,9 Fällen je 10.000 Versicherten führte die Diagnose  Herzinsuffizienz die Liste der häufigsten Hauptdiagnosen im Jahr 2015 an. Sie machte knapp zwei Prozent aller Krankenhausaufenthalte aus. An zweiter Stelle folgte mit 37,9 Fällen je 10.000 Versicherten die Diagnose Vorhofflattern und Vorhofflimmern. Danach kam auf Position drei die Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol mit 37,1 Behandlungsfällen je 10.000 Versicherten (Report S. 38).  Glossar: Was ist eigentlich …? … eine bariatrische Operation: Darunter versteht man einen operativ-chirurgischen Eingriff am Magen-Darm-Trakt zur Reduktion des krankhaften Übergewichts. Dieser führt am Ende zu einem deutlichen Gewichtsverlust. Die bariatrische Operation wird erst durchgeführt, wenn alle konservativen Maßnahmen wie eine Umstellung der Ernährung, mehr Bewegung oder auch die Einnahme von Medikamenten keinen Abnehmerfolg brachten. Der Eingriff kommt für Patienten ab einem Body-Mass-Index von mindestens 40 in Frage beziehungsweise ab einem BMI von 35, sofern schwerwiegende Begleiterkrankungen vorliegen. … ein Schlauchmagen: Hier werden etwa 80 bis 90 Prozent des Magens entfernt, sodass nur ein schlauchartiger Rest erhalten bleibt. Die Patienten empfinden dadurch beim Essen deutlich schneller ein Sättigungsgefühl. Im Jahr 2014 waren 45 Prozent der bariatrischen Eingriffe Schlauchmägen. … ein Magenbypass: Bei dieser Operation wird ein Stück des Magens abgetrennt und direkt […]

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DKG: Medizin ist nicht so einfach, wie es Krankenkassen gerne hätten

Zu den Aussagen der Techniker Krankenkasse (TK) erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): “Blinddarmoperationen bei Heranwachsenden werden durchgeführt, wenn sie medizinisch indiziert sind. Wer regionale Unterschiede nicht erklären kann, sollte sich hüten, zu spekulieren oder gar, wie es bei der TK mitschwingt, überflüssige Operationen zu unterstellen. Jeder Krankenhausarzt diagnostiziert nach bestem Wissen und Gewissen und entscheidet dann, welche Therapie geeignet ist. Und dies nach medizinischen Gesichtspunkten. Die Unterschiede machen vielmehr deutlich, dass die Medizin nicht so eindeutig ist, wie es Krankenkassenverwaltungen gerne hätten. Es gibt unterschiedliche Lehrmeinungen, die von möglichst schnell operieren, um sicher zu sein, bis möglichst lange abwarten, gehen. Sicher ist jedenfalls, dass ein zu spät operierter Blinddarm mit allerhöchstem Risiko für die Kinder einhergeht.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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DKG: Notfallversorgung darf nicht Verbandsegoismen geopfert werden

“Eine fehlende Einweisung ins Krankenhaus als Maßstab für angeblich nicht berechtigte Notfallversorgung zu nehmen, ist im höchsten Maße rücksichtslos gegenüber den Nöten der Menschen”, erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zu der heute vorgestellten Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI). Viele Notfälle müssen direkt ins Krankenhaus, weil der Weg über den Arzttermin mit Überweisung eine absolut weltfremde Fiktion ist. Auf dieser Grundlage 4,8 Milliarden Euro vermeidbare Behandlungskosten auszurechen, ist absolut unseriös. “Es ist nicht zielführend hier von einer milliardenschweren Fehlsteuerung zu reden und “ambulant vor stationär” zu fordern. Es wäre sinnvoller, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich Gedanken machte, wie sie die Notfallversorgung in ihrer Zuständigkeit verbessert. Mit den Portalpraxen gibt es nun ein weiteres gesetzlich vorgesehenes Instrument. Es muss aber auch genutzt werden”, so Reumann. Die Notfallversorgung ist nach Auffassung der DKG für die Patienten von zentraler Bedeutung. “So ein Thema darf nicht zum Spielball von Verbandsinteressen werden. Für unsere Krankenhäuser gilt: Wir wollen keinen Fall, der nicht bei uns versorgt werden muss. Aber, wenn ein Patient mit medizinischen Problemen ins Krankenhaus kommt, müssen wir ihn behandeln – unabhängig von Tageszeit und Wochentag”, machte Reumann deutlich. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Kollege kommt gleich – nicht!

Kollege kommt gleich – nicht! Modernes Personalmanagement ist Thema beim 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS „Ohne gute Mitarbeiter geht gar nichts in Krankenhäusern“, sagt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Deshalb werde der 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS den Punkt „Personalarbeit“ ganz prominent auf die Tagesordnung setzen. Gleich … Weiterlesen →

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DKG zur Vorstellung des Berichts zum Hygieneförderprogramm: Weniger verweigern – mehr fördern

Die Krankenhäuser tun viel mehr zur Verbesserung der Hygiene als im heute von der GKV vorgestellten Bericht dargestellt wird. Denn nahezu flächendeckend wird von den Krankenkassen die Anerkennungen von Maßnahmen im Rahmen des Hygieneförderprogramm systematisch unterlaufen, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). “Bei den Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern versuchen die Krankenkassen die gesetzlichen Fördertatbestände nicht bzw. nur begrenzt anzuerkennen. Kliniken, die Assistenzärzte zu Krankenhaushygienikern ausbilden, bekommen maximal eine Weiterbildungsstelle gefördert. Gleiches gilt für Hygienebeauftragte Ärzte – auch hier wird meist lediglich eine Stelle “bewilligt”. Regelmäßig werden die Bedarfe der Kliniken, z.B. bezüglich der Hygienefachkräfte, seitens der Krankenkassen heruntergerechnet und somit die Förderabsicht des Gesetze unterlaufen”, so Baum. Das Förderprogramm war eingerichtet worden, weil mehr Hygienepersonal benötigt wird. Auch jetzt noch ist es so, dass es vielfach schwer fällt, geeignetes Personal zu finden. “Krankenhäuser tun alles, was möglich ist, um die Hygienesituation weiter zu verbessern. Die Krankenkassen müssen aufhören, das Förderprogramm mit angezogener Bremse zu fahren”, machte Baum deutlich. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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131 Millionen Euro fließen über Hygieneprogramm zusätzlich von Krankenkassen an Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal bisher mit insgesamt 131 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld, so die Idee des Gesetzgebers, sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Sonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen. Das sind derzeit etwa zwei Drittel aller Kliniken in Deutschland. „Die Gelder aus dem Sonderprogramm Hygiene sind als zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser zu sehen. Keinesfalls werden damit die Krankenhäuser aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung entlassen, selbst für umfassende Hygiene zu sorgen und damit die Patienten vor Krankheitserregern zu schützen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Förderung im Detail Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.555 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.218 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 86,8 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 23,6 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 8,9 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker verwendet. Beträge in Höhe von etwa zwölf Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden. Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 und 2014 ausgewertet worden. In jedem der drei Förderbereiche haben die Krankenhäuser bisher etwa ein Drittel der vereinbarten Geldbeträge sachgerecht eingesetzt. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa ein Drittel der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Bestätigungen für die restlichen Geldmittel stehen noch aus. Hintergrund Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Beitragsmittel müssen in der medizinischen Versorgung ankommen

Zur Diskussion über Zusatzbeitragsbedarfe bei einzelnen Krankenkassen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: “Soweit notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung es erfordern, müssen auch die Mittel dafür aufgebracht werden. Die Reformen von Minister Gröhe verbessern die medizinische Versorgung der Menschen und sind deshalb nicht zu teuer. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die mit der Krankenhausreform vorgesehenen Verbesserungen für die Krankenhäuser bei diesen nicht ankommen. Die Gründe dafür liegen in Verweigerungshaltung der Krankenkassen bei der konkreten Umsetzung in Vereinbarungen. Zu unterstützen ist aber die von den Krankenkassen geforderte kostendeckende Beitragsfinanzierung für die Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz-IV-Bezieher). Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des zur erwartenden deutlichen Anstiegs dieses Personenkreises. Überlegungen, die Mittelzuweisungen aus dem Fonds zur Verbesserung der Kostendeckung zu erhöhen, sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Umsetzung muss allerdings sichergestellt werden, dass davon auch die Leistungserbringer, die ebenfalls erhöhte Lasten bei der Durchführung der medizinischen Versorgung haben, berücksichtigt werden. Denn bei den Krankenhäusern türmen sich immer mehr Außenstände aus nicht oder unzureichend refinanzierten Rechnungen für die Behandlung von ausländischen Patienten auf. Es reicht nicht, den Kassen die Kostenunterdeckungen zu refinanzieren, auch bei den Krankenhäusern muss die Unterdeckung ausgeglichen werden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhäuser Vorreiter bei der Qualitätssicherung

Eine Erhöhung der Grippe-Impfquote ist dringend erforderlich, um die Zahl der Lungenentzündungen bei den besonders häufig betroffenen älteren Menschen zu senken. Dies ist für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Erkenntnis der Bundesauswertung der Qualitätssicherung. “Unsere Daten zeigen, dass die Anzahl der ambulant erworbenen Lungenentzündungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Ursache ist der Anstieg der Virusgrippefälle. Alleine im vergangenen Jahr haben die Krankenhäuser 30.000 zusätzliche Patienten behandeln müssen. Die Auswertung zeigt, dass die Krankenhäuser trotz dieses immensen Anstiegs die hohe Versorgungsqualität gewährleistet haben. Und es sollte alles unternommen werden, um die Anzahl der Grippefälle zu minimieren. Die Impfquote muss erhöht werden”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Daten machen auch deutlich, dass Fallzahlanstiege medizinisch indiziert sind und die politischen Debatten um Fallzahlentwicklungen faktengestützt und ohne ideologische Scheuklappen geführt werden müssen. Rund fünf Millionen Krankenhausfälle werden jedes Jahr einem aufwendigen Qualitätssicherungsverfahren unterzogen. Dabei werden mehr als 400 einzelne Qualitätsindikatoren gemessen und dabei überprüft, ob die Ziele in den einzelnen Bereichen erreicht wurden. “Auch die diesjährige Bundesauswertung zeigt: die Krankenhäuser in Deutschland stellen wieder einmal ihre Vorreiterrolle in der Qualitätssicherung unter Beweis. Kein anderer Bereich im Gesundheitswesen liefert eine solche umfassende Qualitätsergebnistransparenz wie die Krankenhäuser”, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Klinik-Praxis-Kooperation: Ausgeprägtere Koordination

Der Valetudo Check-up© „Einweiser-Zufriedenheit Krankenhaus“: Der Vitaldaten-Test für ein „gesundes“ Kooperationsmanagement – Ermittlung der Leistungs- und Kooperationsqualität einer Klinik / Abteilung aus Sicht der einweisenden niedergelassenen Ärzte – Doppeltes Benchmarking zu den (a) Ergebnissen, die Kliniken / Abteilungen der gleichen Fachrichtung durchschnittlich bei ihren Einweisern erreichen und (b) den Anforderungen, die die kooperierenden Ärzte an die Krankenhaus-Arbeit […]