Zorgcooperations

Mittwoch ist, wann ich es will. Heute stell ich mal nur einen Blog vor, den ich neu entdeckt habe und toll finde. Vielleicht findet ihr ja auch Gefallen daran. Wolltet ihr schon immer mal einer jungen Internistin im Klinikum Beteigeuze über die Schulter schauen? Dann steigt in euer Raumschiff (ihr könnt auch eins mieten) und besucht […]

Mitarbeiterbefragungen in Krankenhäusern: Mit vier Fragen zu entscheidenden Einblicken

Erfolgreich durch Mitarbeiterbefragungen Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass sie regelmäßig Mitarbeiterbefragungen durchführen. Zielsetzung ist dabei, den Sachverstand und die Erfahrung, die Kreativität und das Engagement des Personals in die Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Die Ergebnisse der empirischen Personalforschung belegen die positiven Effekte solcher Befragungen, u. a.: – Steigerung von Arbeitszufriedenheit und Engagement, […]

Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt werden, als wenn die Bettenanzahl die Bezugsgröße wäre. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Dieser Verhältniswert stellt den Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar, der notwendig ist, um diese Leistung zu erbringen. Durch diesen Katalog ist es möglich eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wendet nur das Land Berlin die Investitionsbewertungen an. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute nur noch bei rund vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BearingPoint-Studie: Digitalisierung im Krankenhaus verfehlt Patientenwünsche

Staatliche Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen fördern primär die Telemedizin und den sektorübergreifenden Informationsaustausch. Patienten hingegen sind die Förderung und Optimierung krankenhausinterner Abläufe durch digitale Innovationen viel wichtiger. Über diese Diskrepanz berichtet eine repräsentative Studie der Unternehmensberatung BearingPoint, die im März 2016 deutschlandweit unter mehr als 1.050 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren durchgeführt wurde. Es sollten vor allem Anstrengungen unternommen werden, um die Ressourcenallokation dahingehend zu verändern, dass die tatsächlich patientenrelevanten Angebote verstärkt gefördert werden. Laut Studie legen Patienten einen hohen Wert auf Fehlervermeidung (82,7 Prozent), Verbesserung der Diagnoseunterstützung (79,8 Prozent) sowie der internen Organisation in Krankenhäusern (76,1 Prozent). Durch Digitalisierung des Behandlungsprozesses (Process Mining) könnte zum Beispiel die Sicherheit von Patienten signifikant erhöht werden. Bei dieser Innovation werden durch IT-unterstützte Behandlungsmaßnahmen von Algorithmen protokolliert, gespeichert und analysiert. So kann etwa die Einhaltung von Behandlungsvorschriften überprüft und durch ein Warnsystem sichergestellt werden. Weiterhin könnte die vorausschauende Analyse von Patientendaten (Predictive Analytics) eine sehr effiziente und vor allem schnellere Diagnose von Krankheiten im Krankenhaus fördern. Für Krankenhäuser sind das gute Nachrichten! Schließlich können sie ihre Digitalisierungsbemühungen zur Unterstützung krankenhausinterner Abläufe weitgehend unabhängig verfolgen. Die Politik sollte jedoch überdenken, ob sie ihre finanzielle Förderung, neben dem Innovationsfond beim Gemeinsamen Bundesausschuss, nicht stärker an den klaren Patientenwünschen orientiert. Hier sind vor allem digitale Innovationen zur Förderung von Fehlervermeidung und Diagnoseunterstützung gemeint. Ralf Dillmann, Partner Life Science bei BearingPoint Eine hilfreiche Lösung verspricht das neue „eHealth-Gesetz“, das neben Vernetzung und Informationsaustausch unter den Akteuren des Gesundheitswesens auch Patientennutzen und -selbstbestimmung fördert. Dies ist auf der Grundlage einer sicheren IT-Infrastruktur und zum Beispiel durch eine elektronische Patientenkarte sowie ein Patientenfach möglich. Mündiger Patient: Wirklichkeit oder Vision? Darüber hinaus liefert die BearingPoint-Studie wertvolle Erkenntnisse zum Thema mündiger Patient. Vier von fünf Patienten in Deutschland hinterfragen die Entscheidungen ihres Arztes (81 Prozent), mehr als zwei Drittel gestalten ihre Behandlung aktiv mit (72 Prozent) und mehr als die Hälfte holt Zweitmeinungen ein (57 Prozent). Der Eindruck des mündigen Patienten täuscht jedoch an dieser Stelle, denn mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung fühlt sich nicht gut über ihre Behandlung und das Gesundheitssystem im Allgemeinen informiert (55,5 Prozent). Gute und unabhängige Informationen sind aber eine Grundvoraussetzung für ein mündiges Verhalten. Lediglich niedergelassene Hausärzte (68,7 Prozent) und Fachärzte (63,7 Prozent) sowie Apotheker (63,4 Prozent) lassen laut der Befragten eine aktive Mitgestaltung der Behandlung zu. Krankenhäuser und Krankenkassen haben hier erheblichen Nachholbedarf: Nur 36,1 Prozent gaben an, dass Krankenhäuser sehr gut oder gut Informationen zur aktiven Behandlungsgestaltung anbieten. Bei den Krankenkassen sind es laut der Umfrage lediglich 37,7 Prozent. Neben Ärzten (85 Prozent) vertrauen Patienten bei der Wahl eines Krankenhauses meist noch auf Erfahrungswerte von Bekannten (77 Prozent). Das daraus resultierende Informationsmonopol verhindert, dass Patienten sich gut und vollkommen unabhängig informieren können. Patienten sind heute bereit, mehr Verantwortung für ihre Behandlung zu übernehmen. Jedoch bremst die aktuelle Situation im Gesundheitswesen diese Bemühungen aus. Akteure des Gesundheitswesens müssten die vorhandenen Informationen (z.B. die Qualitätsberichte der Krankenhäuser) bekannter machen sowie einfach und patientengerecht bereitstellen, sodass die Vielzahl der qualitativ hochwertigen Informationsangebote dem Patienten eine objektive Informationsgrundlage bietet. Ralf Dillmann, Partner Life Science bei BearingPoint Pressemitteilung der BearingPoint GmbH

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Patientenwohl Leitschnur des Handelns im Krankenhaus

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Hervorhebung der zentralen Bedeutung der persönlichen Zuwendung in der stationären Versorgung. Dessen sind sich die Krankenhäuser bewusst und das Patientenwohl ist Leitschnur ihres Handelns. Seit 2007 findet eine kontinuierliche Ausweitung der Pflegestellen in den Krankenhäusern mit insgesamt 30.000 zusätzlichen Stellen statt. Durch das Förderprogramm der Koalition wird die Einstellung weiterer 6.000 Kräfte mit 90 Prozent Personalkostenzuschuss gefördert. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur personellen Entlastung der Pflegekräfte. Und bei den Ärzten gab es in zehn Jahren seit 2004 eine Steigerung von 40.000 Beschäftigten auf knapp 170.000 Ärzte. „Zentrale Voraussetzung für eine versorgungsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern ist allerdings die gesicherte Finanzierung des Personalbestandes in der Größenordnung von 1,1 Millionen Beschäftigten (davon alleine mehr als 420.000 Pflegekräfte, davon 318.000 Vollzeitkräfte). Hier muss gewährleistet sein, dass Tarifsteigerungen – wie sie nun wieder anstehen – über die Vergütungsanpassungen refinanziert werden können. Nur wenn das gewährleistet ist, wird der Rationalisierungsdruck vom Personal genommen. Die ebenfalls mit der Krankenhausreform beschlossene Tarifausgleichsrate geht hier in die richtige Richtung. Sie muss allerdings stärker auf die tatsächlichen Vergütungsanpassungen in den einzelnen Bundesländern (Landesbasisfallwerte) ausgerichtet werden“, erklärte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BGH-Urteil: Gewährung von Beihilfen unterliegt strengen Vorgaben

In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 24.3.2016 hat der BDPK einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der BDPK hatte sich im Frühjahr 2013 mit einer Klage dagegen gewandt, dass der Landkreis Calw den Kreiskliniken ein Defizit von 6 Millionen Euro im Jahr 2012 sowie sämtliche zu erwartenden Defizite in den Jahren 2013 bis 2016 ausgleichen will. Dieser Klage gab der BGH nun teilweise statt und verwies das Verfahren an das OLG Stuttgart als Berufungsgericht zurück. Nach dem Urteil des  Bundesgerichtshofs unterliegt die Gewährung von Beihilfen durch Kommunen an ihre Krankenhäuser strengen Vorgaben. Diese Vorgaben hat der Landkreis Calw laut BGH in weiten Teilen nicht beachtet. Insbesondere fehlt es an einer genauen Zuordnung im Rahmen des sogenannten Betrauungsakts, für welche Kosten der Krankenhausversorgung der Landkreis welche Subventionen gewährt (Transparenzkriterium). Deshalb hätte es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bedurft. Diese hatte der Landkreis jedoch nicht eingeholt. Das OLG Stuttgart als Berufungsgericht muss nunmehr abschließend darüber entscheiden, ob die vom Landkreis Calw gewährten Subventionen Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind. Diese Frage hatte es im Berufungsverfahren offen gelassen, weil es hierauf nach seiner – vom BGH jetzt korrigierten – Auffassung nicht ankam. Der BGH stellt demgegenüber klar, dass die Kommunen ihre Krankenhäuser nicht schrankenlos aus Steuergeldern subventionieren dürfen. Welche weiteren Konsequenzen sich aus dem Urteil des BGH ergeben, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beurteilt werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

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Organschaft im Healthcare-Bereich

„Organschaft im Healthcare-Bereich: Innovatives Lösungskonzept am Beispiel des Wilhelmsburger Krankenhauses Groß Sand, Hamburg“ – ein Text von Axel Schultz. Nachzulesen in dem Ende April erscheinenden Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“- herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Es erscheint zu einem Preis von 24,99€ im medhochzwei-Verlag.Einsortiert … Weiterlesen

Gesundheitsunternehmen neu entdecken: Business (re-)Engineering im Krankenhaus

Anfang April 2016 erscheint im medhochzwei-Verlag „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ – herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Prof. Dr. Wolfgang Buchberger und Dr. Martina Augl schreiben in diesem Buch über „Gesundheitsunternehmen neu entdecken: Business (re-) Engineering im Krankenhaus“.Einsortiert unter:Allgemein Tagged: Buchankündigung, Business (re-)Engineering, Krankenhaus, Publikation

Individualbudgets als Option erhalten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeberufsausbildung. Allerdings müssen für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen entstehen. Dazu gehört insbesondere, dass die zukünftige Finanzierungsregelung nicht schlechter sein darf als die im Krankenhausbereich seit Jahren bewährte Form der überbetrieblichen Finanzierung der Ausbildung auf der Grundlage krankenhausindividuell vereinbarter Ausbildungskostenbudgets. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Ausbildungskostenpauschalen darf auf keinen Fall als Regelinstrument den Krankenhäusern zwangsweise übergestülpt werden. Deshalb fordert die DKG die Option der Individualbudgets als gleichberechtigte Finanzierungsmöglichkeit neben den Pauschalen. „Es gibt sehr große strukturelle und individuelle Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Um auf diese adäquat reagieren zu können, bedarf es der Wahlmöglichkeit jedes Krankenhauses, ob es innerhalb der Pauschale agieren möchte oder ein Individualbudget aushandeln will. Nur so können vorhandene Ausbildungsstrukturen auch zukünftig sichergestellt werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der DeutschenKranmkenhausgesellschaft e.V.

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Fallpauschalen greifen zunehmend genauer – Belastung der Kliniken durch extreme Kosten sinkt

Die Kosten von Krankenhäusern bei der Betreuung von Patienten werden durch die systematische Weiterentwicklung der Fallpauschalen zunehmend genauer abgebildet. Damit gehen extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten zurück, stellt ein aktueller Bericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fest. Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 (Datenbasis 2014 von 241 Krankenhäusern, rd. 4 Mio. Fälle) zeigt, dass die Belastung der untersuchten Krankenhäuser durch Kostenausreißer im Saldo von 30,7 Mio. Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Mio. Euro bei unterschiedlicher Verteilung zwischen den Krankenhäusern gesunken ist. Der Extremkostenbericht ist somit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Systems. Ein weiteres Ergebnis dieser bereits zum zweiten Mal vorgelegten Analyse: In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben. Für die Selbstverwaltungspartner steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, das als lernendes System konzipierte Instrument immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz sind bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch. Hintergrund: Der jährlich erscheinende sogenannte Extremkostenbericht (gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz) prüft systematisch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern – Fälle mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen – konfrontiert sind. Im Rahmen der Analysen hatte das InEK gemäß den gesetzlichen Vorgaben detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerecht zu erfassen. Dabei konnten die Plausibilisierungsverfahren der Daten im Vergleich zum Vorjahresbericht 2015 deutlich verbessert werden. Durch den jetzt möglichen Zweijahresvergleich konnten die Ergebnisse außerdem fundierter als noch im letzten Jahr abgesichert werden. Der Bericht für 2016 wird vom InEK unter www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Extremkostenbericht_gem._17b_Abs._10_KHG veröffentlicht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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