Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten

Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Veranstaltung „Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege für Beschäftigte im Krankenhaus“

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Krankenhäuser im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ein zentrales Instrument vorausschauender Personalpolitik. Dabei steht neben der Kinderbetreuung verstärkt auch die Pflege von nahen Angehörigen im Mittelpunkt. Nach zwei gemeinsamen Veranstaltungen in den Jahren 2010 und 2012 und einer gemeinsamen Broschüre im Jahr 2013 widmen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ in diesem Jahr dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflege. Der Anteil pflegebedürftiger Menschen wächst schnell, und immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Angehörigenpflege miteinander vereinbaren. Annette Widmann-Mauz (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, betont, dass Menschen, deren Beruf es sei, Kranke zu pflegen und zu heilen, und die gleichzeitig zu Hause Angehörige pflegten, in besonderer Weise Unterstützung und Entlastung benötigen. „Die Bundesregierung hat mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen, aber auch mit den Pflegezeitgesetzen die Entlastungsmechanismen für pflegende Angehörige verstärkt. Wichtig ist nun, dass diese Regelungen von den Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern konstruktiv und kreativ aufgegriffen werden“, so Widmann-Mauz. „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine der zentralen Antworten auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft – auch für Krankenhäuser und ihre Beschäftigten“, sagt Landrat Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bei der Begrüßung. Die Krankenhäuser hätten schon vielfältige Initiativen ergriffen, eine familienbewusste Arbeitswelt sei schließlich auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, um gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Reumann weiter. Auf der Veranstaltung diskutieren Expertinnen und Experten sowie Personalverantwortliche aus Krankenhäusern Lösungsansätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege. „Die Veranstaltung zeigt, dass die Problematik in den Krankenhäusern angekommen ist und es gute Modelle zur besseren Vereinbarkeit in der Praxis bereits gibt“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“. Die Veranstaltung wird von der DKG und dem vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem DIHK gegründeten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ am 4. März 2016 in Berlin durchgeführt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Spracherkennungssoftware ermöglicht Ärzten 26 % schnellere Dokumentation

Nuance Communications, Inc. und die Uniklinik Düsseldorf geben heute die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Testreihe zur Messung von Geschwindigkeit und Präzision der ärztlichen Dokumentation bei der Verwendung von Internet-basierter Spracherkennungstechnologie im Gesundheitswesen bekannt. Dabei wurde die Eingabe von Daten über eine Tastatur mit der Eingabe per Spracherkennung verglichen. Die Testreihe wurde an der Uniklinik Düsseldorf durchgeführt und ist weltweit die erste dieser Art. Zusätzlich zur Erhebung von Schnelligkeit und Präzision war das Ziel der unabhängigen Studie, objektiv zu ermitteln, wie effektiv der Einsatz von Spracherkennungstechnologie in einer Universitätsklinik ist. Betrachtet wurden hierbei die Vollständigkeit und Länge von Dokumenten sowie die Zufriedenheit von Ärzten mit diesem Verfahren im Vergleich zu anderen Eingabemethoden in elektronische Patientenakten. Ein vollständiger Bericht über die Testergebnisse kann hier abgerufen werden. Einige Kernergebnisse der Studie*: Der Dokumentationsprozess wurde durch die Internet-basierte automatische Spracherkennung um 26 % beschleunigt. Ohne Unterstützung der automatischen Spracherkennung erstellten die Teilnehmer Berichte mit jeweils durchschnittlich 356 Zeichen. Mit der Spracherkennung stieg diese Zahl um 82 % auf 649 Zeichen. Die durchschnittliche Eigenbewertung der Stimmung bei den Nutzern der automatischen Spracherkennung betrug 1,3 (auf einer Skala von 1 bis 3, 1 = Gut) und 1,6 bei den Teilnehmern ohne Spracherkennung. Von 1455 Berichten wurden 718 (49,3 5%) mit und 737 (50,6 5%) ohne die Unterstützung der automatischen Spracherkennung erstellt. Die Initiatoren der Testreihe kamen zu der Schlussfolgerung, dass eine Unterstützung durch Spracherkennungstechnologie die Geschwindigkeit, Länge und Vollständigkeit der medizinischen Dokumentation erhöht und die Stimmung der Teilnehmer im Vergleich zur Berichterstellung per Tastatur verbessert. Das zeigt, dass die medizinische Spracherkennung von Nuance eine wichtige und wirksame Lösung für den Prozess der klinischen Dokumentation ist. Die Testanalyse von 1455 Berichten hat ergeben, dass die Teilnehmer ihre Dokumentation mithilfe der Internet-basierten Spracherkennung um 26 % schneller erstellten. Diese Forschungsergebnisse kommen für Gesundheitseinrichtungen, die sich auf die Umstellung auf elektronische Patientenaktenerfassung vorbereiten, zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Aus diesem Grund werden aktuell die wirksamsten Optionen der Dateneingabe gesucht, um die Vorteile der digitalisierten Berichterstellung voll auszuschöpfen. Angesichts der Tatsache, dass Ärzte und Pflegekräfte einen erheblichen Teil ihrer Zeit am Computer verbringen und keine ausgebildeten Tastschreiber sind, haben Alternativen zur Tastatureingabe, wie eine moderne, präzise Spracherkennungstechnologie, das Potenzial, die Zufriedenheit des medizinischen Personals durch eine größere Effizienz, Präzision und Qualität ihrer Dokumentierungsarbeit zu verbessern. „Ärzte und Pflegekräfte weisen ständig darauf hin, dass sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden müssen, damit sie sich mehr Zeit für ihre Patienten nehmen und diese wieder in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung rücken können. Diese aktuelle Studie zeigt, dass die Nutzung von Spracherkennung hier einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Medizinische Versorger können ihren Patienten wieder die persönliche Aufmerksamkeit schenken, die sich Patienten und medizinisches Personal gleichermaßen wünschen“, erklärt Alan Fowles, Senior Vice President von Nuance Healthcare International Sales & Operations. „Diese Studie ergänzt auch unsere Krankenhaus-Umfrage, die wir gemeinsam mit HIMSS in Deutschland durchgeführt haben. Diese zeigte, dass Ärzte bis zu 4 Stunden am Tag mit dem Erstellen der klinischen Dokumentation verbringen und diese Tatsache erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Krankenhäuser hat.“ Aktuell ist Nuance der strategische Partner von weltweit über 10 000 Gesundheitseinrichtungen und unterstützt diese in ihrem Bestreben, sich dem wachsenden Druck der Industrie zu stellen. Nuance erleichtert Krankenhäusern und anderen medizinischen Versorgern das Erfassen, Verstehen und Kommunizieren der Patientengeschichte, damit sie die geltenden strengen medizinischen Anforderungen und Vorschriften einhalten können und gleichzeitig für die zukünftige Umstellung auf eine wertbasierte Gesundheitsversorgung gerüstet sind. In Deutschland unterstützt Nuance eine Vielzahl an Kliniken, MVZs und Praxen bei der Nutzung der zahlreichen Vorteile durch eine Implementierung von Spracherkennungslösungen für das Gesundheitswesen. Hier finden Sie eine Folienpräsentation und Infografik. Weitere Informationen über Lösungen von Nuance für das Gesundheitswesen finden Sie hier. * Methodik: Patientenaufzeichnungen von 28 Ärzten wurden nach dem Zufallsprinzip mit (Intervention) oder ohne (Kontrolle) die Unterstützung eines Internet-basierten Systems der automatischen Spracherkennung für das Gesundheitswesen in deutscher Sprache erstellt. Die Dokumentation wurde in das Textfeld eines Browsers eingegeben. Die erforderliche Zeit der Erstellung der Dokumentation, einschließlich aller notwendigen Korrekturen, sowie die Zeichenzahl und die Angabe der Laune der Teilnehmer wurden in einer Datenbank gespeichert. Der zugrunde gelegte Zeitraum umfasste Texteingabe, Textkorrektur und Fertigstellung der Dokumentation. Die Teilnehmer bewerteten selbst ihre Laune auf einer Skala von 1 bis 3 (1 = Gut, 2 = Mäßig, 3 = Schlecht). Die statistische Analyse erfolgte durch Permutationstests. Pressemitteilung der Nuance Communications, Inc.

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Krankenhäuser weisen Falschbehauptungen zurück

Zur heutigen ZDF-Dokumentation „Wie gut sind unsere Krankenhäuser?“ erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „In der Vorankündigung zu der heutigen ZDF-Sendung „Wie gut sind unsere Krankenhäuser?“ werden falsche Behauptungen und Fehleinschätzungen wiederholt, die längst durch Fakten widerlegt sind. –  Es ist falsch zu behaupten, durch Fehler in Krankenhäusern komme es jedes Jahr „sogar zu geschätzten 19.000 Todesopfern“. Tatsache sei vielmehr, dass: a.    von allen bearbeiteten Anträgen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammer 82 auf Todesfälle entfielen. b.  aus Schadendatenbanken von Haftpflichtversicherern ca. 1.200 Schadensansprüche mit Todesfallhintergrund hochgerechnet werden konnten. – Falsch ist die Behauptung, bei 18 Millionen stationären Behandlungen käme es zu 1,8 Millionen negativ-Vorkommnissen (unerwünschten Ereignissen). Tatsache ist vielmehr, dass vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen selbst insgesamt nur 8.600 Fälle vermuteter Behandlungsfehler für den Krankenhausbereich genannt würden (8.600 gegen behauptete 1,8 Millionen). – Behauptet wird, dass die Krankenhäuser in den letzten 20 Jahren 50.000 Pflegestellen abgebaut hätten. Tatsache ist, dass in deutschen Krankenhäusern im Jahr 1994 342.300 Vollkräfte im Pflegedienst eingesetzt waren; 318.700 im Jahr 2014. Differenz: 23.600 und keine 50.000. Richtig ist zudem, dass die Krankenhäuser seit mehreren Jahren immer mehr Pflegekräfte beschäftigen – seit 2007 plus 18.300. Es ist wenig hilfreich, wenn mit anerkannten Falschdaten Patientinnen und Patienten verunsichert werden. Tatsache ist vielmehr, dass wir nie höhere Sicherheitsstandards in den Kliniken hatten als heute und dass sich die Patientensicherheit im internationalen Vergleich sehr gut sehen lassen kann.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Kliniken haben ambulante Qualitätsmedizin

„Der diesjährige Krankenhaus-Report gibt einen guten Überblick über das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser und macht mehr als deutlich, dass ohne die Krankenhäuser die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet wäre“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Krankenhäuser stellten in vielen spezialisierten fachärztlichen Bereichen, insbesondere in der Onkologie, in der Pädiatrie, in der Psychiatrie und in der Notfallversorgung wichtige ambulante Leistungen für die Bevölkerung sicher. Deutlich werde erneut, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen vom vertragsärztlichen System nur zum Teil erfüllt werde. Die gesetzlichen und insbesondere die von den Selbstverwaltungspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschaffenen Rahmenbedingungen trügen der Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend Rechnung und vergäben Chancen für eine patientengerechte Versorgung. „Deshalb sieht die DKG nach dem Versorgungsstärkungsgesetz und nach der Krankenhausreform im Abbau von Hemmnissen zu Gunsten einer besseren sektorenübergreifenden Versorgung eine ganz zentrale gesundheitspolitische Reformaufgabe. Allerdings sind die Vorschläge, die von einzelnen Autoren dazu im Krankenhausreport gemacht werden, absolut ungeeignet. Wenn gefordert wird, die Zulassungsbedingungen für Leistungen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV), beispielsweise in der Onkologie, von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung abhängig zu machen, wäre dies die Rückkehr zur Totalabschottung der Sektoren“, machte der DKG-Präsident deutlich. Neue Hürden, noch mehr Bürokratie und Misstrauenskontrollen würden nicht weiter helfen. Es ist absolut widersprüchlich, wenn die Kassen besser verzahnte Versorgung fordern, gleichzeitig aber im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die ambulante Mitbehandlung von Begleiterkrankungen im Rahmen der ASV verhindern und die Patienten zwingen, alle sechs Monate neue Überweisungen vorzulegen. Qualifikation, Qualität und Patientenorientierung und nicht die Sorge um „Mengenausweitungen“ und „Kontrollmöglichkeiten“ müssen die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten sektorenübergreifenden Versorgung prägen. „Davon sind die Vorstellungen von Krankenkassen und KBV aber leider noch weit entfernt“, so Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten 190 Millionen Euro mehr von den Krankenkassen

Es geht um viel Geld, in diesem Jahr musste die Struktur der Krankenhausvergütung in Baden-Württemberg unter Beteiligung der Schiedsstelle festgesetzt werden: Insgesamt erhalten die Krankenhäuser im Land dieses Jahr 8,2 Milliarden Euro von den Krankenkassen. Allein die AOK Baden-Württemberg zahlt 85 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr an die Krankenhäuser in Baden-Württemberg. „Im Ergebnis sind zwar hinterfragbare Kostensteigerungen eingerechnet, insgesamt geht der Abschluss aber in die richtige Richtung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.„Uns ist die finanzielle Schieflage mancher Krankenhäuser durchaus bewusst. Strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg sind aber nicht durch immer mehr Geld zu lösen. Was wir brauchen ist eine konsequente Umsetzung der mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beabsichtigten Strukturreformen – hier sind jetzt alle gefordert: das Land, die Krankenhäuser und die Krankenkassen.“ Im Landesbasisfallwert sind Ausgleichszahlungen berücksichtigt worden, die als Einmaleffekt zu einer Absenkung führen. Diese Anpassung folgt bestehenden Vereinbarungen der einzelnen Krankenhäuser mit den Krankenkassen. In den kommenden Jahren verändert sich durch das KHSG die Preisfindung deutlich. Hier haben die Krankenhäuser erhebliche zusätzliche Mittel in der politischen Diskussion durchgesetzt. Im Rahmen der Strukturreform müssten Lösungen entwickelt werden, die effizient und wirtschaftlich seien und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards der Krankenhausversorgung sicher stellen.Hier sei auch der Wille der Krankenhausträger gefragt, über ihre eigene Region hinaus zu schauen und gute Lösungen für die Bevölkerung in Baden-Württemberg insgesamt zu finden. Auf Behauptungen, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg besonders benachteiligt und dazu gezwungen seien, Personal abzubauen, entgegnet Hermann: „Über viele Jahre hinweg haben die Krankenhäuser in Baden-Württemberg einen weit höheren Preis für ihre Leistungen erhalten als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Dem entgegen stehen auf Dauer bundesdurchschnittliche Einnahmen der Krankenkassen – das kann nicht funktionieren.“ Die AOK fordert schon lange, dass die Krankenhausstrukturen zukunftsfähiger gestaltet werden, damit mehr Qualität in das System kommt und die Patienten profitieren. Den Strukturfonds, den die Bundesregierung mit dem Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet hat, sieht Hermann als richtungsweisend. Die Länder würden in die finanzielle Mitverantwortung genommen und Investitionsentscheidungen würden erstmals im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen. Auch die Krankenhäuser profitieren durch zusätzliche Finanzmittel: Über den Fonds können 2017 Mittel von bis zu 120 Millionen Euro für Baden-Württemberg abgerufen werden, um Krankenhausstrukturen zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Land mindestens 50 Prozent der Kosten übernimmt. „Wir erwarten, dass das Land Baden-Württemberg seiner finanziellen Mitverantwortung umfänglich nachkommt. Die Gelder müssen zwingend in sinnvolle Projekte, wie z. B. den Abbau von teuren Doppelstrukturen investiert werden“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Kliniken begrüßen Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) steht der mit den Eckpunkten der Koalition vorgesehenen grundsätzlichen Neuausrichtung der Vergütung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausleistungen positiv gegenüber. „Der ursprünglich vorgesehene Weg zu landeseinheitlichen Preisen für die verschiedenen psychiatrischen Leistungskategorien wird damit nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt des jetzt vorgesehenen Finanzierungskonzeptes steht der Finanzierungsbedarf des einzelnen Krankenhauses“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Nur im budgetorientierten Ansatz könne gewährleistet werden, dass die Vorhaltungen der Kliniken, insbesondere Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderlichen Personalausstattungen, sachgerecht berücksichtigt würden. Damit sei zugleich entschieden worden, dass die Weiterentwicklung der psychiatrischen Entgeltkataloge (die Beschreibung der Leistungen und deren Kalkulation) einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen sei. „Dazu gehören aus der Sicht der Krankenhäuser eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung der medizinischen Kosten und des Personalbedarfs im Kalkulationsverfahren müssen allerdings um entsprechende Finanzierungsregelungen für die konkreten Budgetverhandlungen vor Ort ergänzt werden. Was kalkuliert wird, muss am Ende auch über die Budgets finanziert werden“, machte Baum deutlich. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, sich der mit dem Entgeltsystem geforderten Transparenz über Leistungen und Kosten zu stellen. Der nunmehr vorgesehene Krankenhausvergleich dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser in einer Abwärtsspirale an die am härtesten durchrationalisierten Kostenstrukturen angepasst würden. Vielmehr müsse der Krankenhausvergleich gewährleisten, dass die Besonderheiten der einzelnen Krankenhäuser auch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in den häuslichen Bereich der Patienten (Home-Treatment) sei ein ebenfalls zu begrüßender Ansatz. Damit würden Betreuungs- und Versorgungssprünge im bisherigen System überwunden. „Die mit der Neuausrichtung erforderlichen Anpassungen im Entgeltkatalog erfordern Vorbereitungs- und Umstellungszeiten, die mit dem von der Koalition vorgesehenen Start des Systems ab 1. Januar 2017 zu knapp bemessen sind. Hier brauchen die Krankenhäuser mehr Zeit“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.  

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Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2016 geeinigt. Der landesweite Basisfallwert steigt von bislang 3.255,50 Euro auf 3.312,00 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns über zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Nach einer außergewöhnlich schwierigen Verhandlungsrunde, die im November 2015 begann und zwei Schiedsstellentermine unter der Leitung eines neutralen Schlichters beinhaltete, gelang am 10. Februar der Durchbruch. Den Kompromiss bezeichnen beide Seiten als „problematisch, aber gerade noch annehmbar“. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die BKG und Krankenkassen als Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der  Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhaus­behandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Kooperationen in der ASV werden durch Bürokratie verhindert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Aufruf zu mehr Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten in der onkologischen Versorgung. Er könne aber nur Früchte tragen, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufhöre, die Hürden für das gesetzliche Kooperationsmodell der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ständig höher zu schrauben. „Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollen, müssen sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen. Verantwortlich für diesen bürokratischen Super-Gau sind letztlich der GKV-Spitzenverband und die KBV. Sie praktizieren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien (Bewertungsausschuss) mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik. Die jüngsten Beschlüsse im G-BA vom Dezember letzten Jahres machen dies mehr als deutlich. Jetzt von einer Bevorzugung der Kliniken zu sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, sagte DKG-Hautgeschäftsführer Georg Baum. Seit Jahren und Jahrzehnten in der Onkologie erfahrenen Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern würden geradezu absurde Nachweise über deren Leistungserbringung abverlangt. Alle sechs Monate werden Patienten gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus oder im niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. Nach altem Recht gab es über 700 Zulassungen für onkologische Erkrankungen zur Behandlung in Krankenhäusern. Nach neuem Recht werden nur noch wenige Kooperationsmodelle wegen der hohen bürokratischen Hürden übrig bleiben. „Die nach neuem Recht vorgesehenen Verpflichtungen zur Kooperationen mit niedergelassenen Onkologen hat dazu geführt, dass die ASV jetzt durch Bürokratie überreglementiert worden ist, so dass neue Zulassungen kaum noch zu Stande kommen. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen. Dem Prinzip „wer kann, der darf“ muss zum Durchbruch verholfen werden. Die ASV wurde geschaffen, um schwerkranken Patienten den Zugang zu Behandlungskompetenzen der Krankenhäuser zu ermöglichen. Es geht um die Patienten und nicht um Fragen von Wettbewerb und Mittelstand. Wenn die KBV diese Diskussion führt, dann muss sie diskutieren, ob die Durchführung onkologischer Behandlungen durch nicht darauf spezialisierte niedergelassene Ärzte aufrechterhalten werden kann“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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