Warum die von Krankenhäusern durchgeführten Einweiserbefragungen so häufig scheitern

Die aktuellen Kennzahlen zur Klinik-Praxis-Kooperation
 Vergleicht man die Instrumente und Verfahren, die Krankenhäuser im Rahmen ihres Einweiser-Kooperationsmanagements einsetzen, mit dem Best Practice Standard, liegt der aktuelle Cooperation Management Quality Score CMQS) bei 48,7% (Optimum: 100%). Das bedeutet, dass etwas mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gar nicht genutzt werden. Setzt man parallel […]

Große Unterschiede bei Komplikationsraten – Krankenhausnavigator um Informationen zur Qualität von Prostataoperationen erweitert

Die AOK hat ihr Angebot des AOK-Krankenhausnavigators erweitert und bietet in ihrem Internetportal unter www.aok.de/krankenhausnavigatorab sofort auch Informationen über die Qualität von Prostataoperationen. „Der Klinikvergleich zeigt, dass es in Deutschland große Unterschiede bei den Komplikationsraten bei Prostataoperationen gibt“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Mehrheit der Kliniken in Baden-Württemberg hat gut oder sogar sehr gut abgeschnitten, aber leider gibt es auch einige Häuser, die in der Qualität zurückbleiben. Ein Blick auf die Komplikationsraten insgesamt zeigt, dass Baden-Württemberg sich im Bundesvergleich in der Urologie auf durchschnittlichem Niveau bewegt – hier ist noch deutlich Luft nach oben“, so Hermann. Die Ergebnisse machten erneut deutlich, wie wichtig es sei, dass Qualität endlich als Kriterium in die Krankenhausplanung einfließt und so den Patienten zugute komme. Hier setzt das Krankenhaus-Strukturgesetz an – aus Sicht der Südwest-AOK ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Das Prostatakarzinom ist mit 26 Prozent der Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung bei Männern in Deutschland. Vor einer erforderlichen Operation stehen die Patienten vor der Wahl eines guten Krankenhauses. Hier hilft der AOK-Krankenhausnavigator schnell und übersichtlich, ein geeignetes Krankenhaus zu finden. Die Qualitätsergebnisse auf der Grundlage von QSR („Qualitätssicherung mit Routinedaten“) stehen nun für zwei neue Leistungsbereiche zur Verfügung – sowohl für die Radikale Prostatektomie, die Entfernung der Prostata bei Prostatakarzinom, als auch für die operative Behandlung des Benignen Prostatasyndroms, der gutartigen Vergrößerung der Prostata. Für die Ergebnisse des AOK-Krankenhausnavigators zum Benignen Prostatasyndrom (BPS) wurden mit dem QSR-Verfahren über 44.100 Fälle aus den Jahren 2011 bis 2013 aus über 420 Klinikenausgewertet. Die Gesamtkomplikationsrate lag bei diesen Fällen bei insgesamt 17,9 Prozent. Doch es gibt große Schwankungen zwischen den Kliniken. Beim besten Viertel der Krankenhäuser hatten höchstens 13,2 Prozent der Patienten Komplikationen. Bei dem Viertel der Krankenhäuser mit den höchsten Komplikationsraten waren hingegen mindestens 22,5 Prozent der Patienten betroffen. In Baden-Württemberg wurden 51 Kliniken ausgewertet: Die Komplikationsrate lag leicht über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Radikalen Prostatektomie (RPE) wurden für den gleichen Zeitraum über 15.500 Fälle aus 220 Krankenhäusern ausgewertet. Die Gesamtkomplikationsrate lag bei 19,3 Prozent. Auch hier zeigen sich große Unterschiede zwischen den Häusern. Während im besten Viertel der Kliniken höchstens 12,6 Prozent der Patienten Komplikationen erlitten, waren es im Viertel der Kliniken mit den höchsten Komplikationsraten mindestens 27,4 Prozent, also mehr als doppelt so viele. In Baden-Württemberg lag die Komplikationsrate bei 19,9 Prozent und damit etwas über dem bundesweiten Durchschnitt. Insgesamt wurden 34 Kliniken ausgewertet. Zu den ausgewerteten Komplikationen gehören beispielsweise erneute Eingriffe an Prostata, Harnröhre oder Harnleiter während des Krankenhausaufenthaltes beziehungsweise bis zu einem Jahr danach. Auch allgemeine Komplikationen wie Lungenembolien oder Herzinfarkte werden ausgewertet. Neben Informationen zu Prostataoperationen enthält der AOK-Krankenhausnavigator bereits QSR-Klinikbewertungen zu planbaren Operationen an Hüft- und Kniegelenken, bei Oberschenkelbrüchen, dem Einsetzen eines Herzkatheters, der Entfernung der Gallenblase und zu Blinddarm-OPs. Für diese Operationen wurden die Ergebnisse jetzt aktualisiert. Hier schneiden die Kliniken in Baden-Württemberg auch weiterhin überdurchschnittlich gut ab. So erhielten bei der Entfernung der Gallenblase 35 Prozent der Kliniken eine Bewertung mit drei Bäumchen – im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 20 Prozent. Im AOK-Krankenhausnavigator kennzeichnen „Bäumchen-Symbole“ auf einen Blick die Bewertung: Überdurchschnittlich gut bewertete Einrichtungen erhalten drei Bäumchen, während gute beziehungsweise weniger gut bewertete Einrichtungen zwei oder lediglich ein Bäumchen erhalten. Patienten können sich für jeden dieser Eingriffe die Anzahl der Bäumchen anzeigen lassen.   Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Warum Krankenhäuser ihre Patientenbefragungs-Routinen verlassen sollten

Patientenbefragungen sind etabliert Betreuungs- und Hotelqualität, Organisation, Information, medizinischer Erfolg: die Befragung von Patienten zu ihrer Zufriedenheit ist in Krankenhäusern – in sehr unterschiedlicher Umsetzungsqualität – weitgehend etabliert. Meistens wurden hierzu vor Jahren Standardbögen entworfen, die seither eingesetzt werden, u. a. auch, um die Entwicklung der Patientenzufriedenheit im Zeitablauf verfolgen zu können. Für Einsatz, Auswertung und […]

Plädoyer für mehr ambulante Krankenhausleistungen

„Je mehr Studien das KV-System über angeblich vermeidbare Krankenhausaufenthalte vorlegt, umso deutlicher werden die Unzulänglichkeiten des Systems bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der Vorstellung einer vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) finanzierten Studie. Es ist unbestritten, dass mehr Leistungen ambulant erbracht werden könnten, wenn die ambulanten Leistungserbringungsstrukturen dies ermöglichen würden. „Doch das Gutachten zeigt ja richtig auf, dass die Bedingungen für die zeitgerechte und effektive ambulante Erbringung im KV-System nicht gegeben sind. Dies wird mit mehr als zehn Millionen Fällen in den Krankenhaus Notfallambulanzen deutlich. Auch die Terminprobleme von Patienten bei Fachärzten machen deutlich, dass die Versorgung nicht gewährleistet wird. Bei allen Vorbehalten gegen die Methodik dieser Potenzialanalyse kann aus DKG-Sicht doch nur der Schluss gezogen werden, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser deutlich stärker genutzt werden müssen. Es ist also ein klares Plädoyer für die Öffnung der Krankenhäuser z. B. für die ambulante spezialärztliche Versorgung und die Versorgung geriatrischer Patienten in entsprechenden Institutsambulanzen. Im Widerspruch dazu steht das wirkliche Handeln des KV-Systems, wenn es um die Erweiterung der ambulanten Leistungen von Krankenhäusern geht“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung

Zur Kritik Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kritik aus den KVen an dem Konzept der Koalition zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung ist substanzlos und geht eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen suchen, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption kann nicht das Organisationsinteresse von KVen stehen. Obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich zuständig sind, gehen 10 Millionen Patienten jährlich im Notfall unmittelbar in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Wenn die von der Koalition vorgesehenen Regelungen die Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an den Krankenhäusern (Portalpraxen) und die Kooperation von KV-Ambulanzen mit den Krankenhäusern nunmehr stärken, dann wird den niedergelassenen Ärzten überhaupt nichts weggenommen. Vielmehr wird sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar sind, wo die Patienten hinkommen und dass mit den Krankenhäusern noch besser zusammengearbeitet werden kann. Hier ist ausdrücklich klarzustellen: Die Krankenhäuser wollen die Notfälle, die von niedergelassenen Ärzten behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen! Ebenso muss aber anerkannt werden, dass die Fälle, die der Versorgung durch die Krankenhäuser bedürfen, kostendeckend vergütet werden. Mit durchschnittlich 32 Euro pro Fall findet das nicht statt. Die nunmehr in dem Konzept der Koalition vorgesehene gesetzliche Verpflichtung an den für die Vergütungen zuständigen Bewertungsausschuss, sachgerechte und aufwandsdifferenzierte Vergütungen zu entwickeln, ist ein längst überfälliger Schritt. Notfallleistungen sind keine aufschiebbaren Leistungen. Die Hilfe muss unmittelbar und immer erbracht werden. Sie müssen deshalb zu festen Vergütungssätzen bezahlt werden. Das sieht das Konzept der Koalition vor. Auch diese Regelung nimmt den niedergelassenen Ärzten nichts weg. Die Vergütung der Notfallleistungen darf aber auch nicht länger aus den gedeckelten Budgets der KVen genommen werden. Statt des von der Koalition vorgesehenen Vorabzugs der Aufwendungen für die ambulanten Notfallleistungen sollte die komplette Ausgliederung aus den Gesamtvergütungen der KVen vergeben werden. Dann könnte auch damit Schluss gemacht werden, dass die Vergütung für von Krankenhäusern erbrachten Leistungen über die KVen ausgezahlt werden. Niemand müsste Sorge haben, dass die ambulanten Notfallleistungen zu Lasten anderer ebenso wichtiger medizinischer Leistungen vergütet werden. Die DKG appelliert an die niedergelassenen Ärzte, gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der Patienten vorbeigehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Bundesgesundheitsminister Gröhe beim Krankenhaustag

Am 16. November öffnet der 38. Deutsche Kran-kenhaustag im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düs-seldorf seine Pforten. Als das Informations- und Diskussionsforum bietet der Krankenhaustag bis zum 19. November eine Plattform für alle im Kran-kenhaus tätigen Berufsgruppen, um hochspezialisierte Themenbereiche pra-xisnah zu beleuchten und interdisziplinär Zukunftsthemen zu debattieren. Neben spannenden medizinischen Themen sowie gesundheitspolitischen Diskussionen beschäftigt sich der Kongress mit vielen konkreten Herausforderungen des Krankenhaus-, Pflege- und ärztlichen Alltags. Der diesjährige Krankenhaustag steht ganz im Zeichen der Krankenhausre-form: In der Eröffnungsveranstaltung stellt sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Frage „Reform 2015 – Vom Patienten her gedacht“? Vertreter der Krankenhäuser und Krankenkassen werden die Reformthemen wie Qualität, Refinanzierung von Kostensteigerungen und Investitionsfinanzierung diskutieren. Ein wesentlicher Punkt wird auch die Verbesserung der Personalsituation in den Krankenhäusern insbesondere in der Pflege sein. Das Thema Pflege ist auch im Kongressprogramm des Krankenhaustages fest verankert. In den Veranstaltungen des Forums „Pflege im Krankenhaus“, u.a. unter dem Tagungsvorsitz von Franz Wagner, Vorstandsmitglied Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, geht es um die Stärkung der Selbstbestimmung von Patienten durch z.B. die Entwicklung eines Patienten-Informationszentrums. Weitere grundsätzliche Zukunftsfragen werden diskutiert: Wie kann Versorgungskontinuität in der Pflege gesichert werden? Wie wandelt sich die Versorgungslandschaft und was bedeutet das für die Pflege von Morgen? Die Informationsveranstaltung „Das G-DRG-System 2016“ unter dem Ta-gungsvorsitz von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Kran-kenhausgesellschaft, beleuchtet die Fortentwicklung des Fallpauschalensys-tems von allen Seiten. Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), wird den G-DRG-Katalog für das Jahr 2016 vorstellen. Neben Beiträgen zur Entwicklung aus verschiedenen Blickwickeln wird sicherlich der Beitrag von Ferdinand Rau, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Gesundheit, zur Krankenhausfinanzierung 2016 für die Teilnehmer interessant. Unter dem Tagungsvorsitz von Wolfgang Pföhler beschäftigt sich die Veran-staltung Innovationsschub Telemedizin mit den grundsätzlichen Potentialen der Telemedizin. Gleichzeitig wird es aber auch sehr konkret: Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin am Universitätsklinikum Heidelberg, wird praktische Anwendungsbeispiele für Telemedizin im Krankenhaus vorstellen. Für den Einsatz im eigenen Krankenhaus können sich die Teilnehmer über Infrastruktur-Anforderungen für die Anwendung von Telemedizin informieren. Ein weiterer Aspekt der facettenreichen Themenblöcke des Krankenhaustages ist das Thema IT im Krankenhaus. Unter dem Leitmotto „Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ werden Experten diskutieren. Gleichzeitig werden konkrete Projekte vorgestellt, die maßgebliche Produkt- und Prozessinnovationen im Krankenhaus darstellen. Die Fachtagung zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gibt einen ganzheitlichen Überblick: Neben der Analyse des Status quo und Per-spektiven der ASV geht es vor allem um rechtliche Fragen. Matthias Wall-häuser, Fachanwalt für Medizinrecht, gibt konkrete Hilfestellung zum Thema ASV-Zulassung. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Weitere Informationen sind dem Kongressprogramm des 38. Deutschen Krankenhaustages unter www.deutscher-krankenhaustag.de zu entnehmen. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.)

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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2016

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2016 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 18 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog) erzielt. Der Katalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärte: „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen besser ab und sind deshalb ein weiterer richtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Vergütung.“ Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der erneuten Verabschiedung der beiden Entgeltkataloge durch die Partner der Selbstverwaltung gründet die Abrechnung stationärer Leistungen wie gehabt auf einer verlässlichen und breit getragenen Basis. Dieses Signal sollte insbesondere Häuser der Psychiatrie und Psychosomatik veranlassen, frühzeitig auf das neue Entgeltsystem umzusteigen und durch ihre Teilnahme zur weiteren Verbesserung der Abbildung und Kalkulation beizutragen.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Entgeltkataloge sowohl für den etablierten DRG-Bereich als auch für das PEPP-System. Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Wichtige Hinweise für eine sachgerechtere Abbildung des Aufwandes spezifischer Fallkonstellationen konnten aus dem im Jahr 2015 erstmals erstellten Extremkostenbericht gewonnen werden. Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Systementwicklung war die Verbesserung der Abbildung des Aufwandes der intensivmedizinischen Behandlung. Neben zahlreichen weiteren Anpassungen ist außerdem eine differenziertere Bewertung des Aufwandes durch Patienten mit multiresistenten Erregern und der multimodalen Schmerztherapie nach Behandlungsdauer erwähnenswert. Die Skala der sich aus Nebendiagnosen errechnenden patientenbezogenen Schweregradstufen wurde für die Abbildung hochaufwendiger Fälle erweitert. Nachdem mit dem PEPP-Katalog für 2015 die Methodik zur Berechnung der PEPP-Bewertungsrelationen grundlegend angepasst und erstmalig ergänzende Tagesentgelte eingeführt wurden, ist die diesjährige Weiterentwicklung des Kataloges als Konsolidierung der neuen Methodik zu verstehen. Insofern zeigt der Katalog für 2016 im Vergleich zu 2015 keine grundlegenden Neuerungen, sondern eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Welche Faktoren in Krankenhäusern und Arztpraxen die Qualität des Patienten-Services mindern

Die Serviceanforderungen der Patienten steigen Um eine möglichst umfassende Patientenzufriedenheit zu schaffen und hierdurch vielfältige positive Follow-up-Effekte zu induzieren, reicht eine alleinige medizinisch sehr gute Versorgung in Krankenhäusern und Arztpraxen immer weniger aus. Vielmehr wird ein ebenfalls herausragender Service erwartet, also Angebote und Verhaltensweisen, in die die Kernleistungen eingebettet sind. Der Service dient dabei aber […]