Krankenhäuser erneut Vorreiter in Qualität und Transparenz

„Trotz der finanziell schwierigen Situation haben die Krankenhäuser in 99,9 Prozent aller mit Qualitätsindikatoren sowie im strukturierten Dialog überprüften Leistungen gute Qualität abgeliefert. Damit wird deutlich, dass die Krankenhäuser schon längst an der Spitze der Qualitätsoffensive stehen“, konstatierte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der Veröffentlichung des Krankenhaus-Qualitätsreports 2014 durch das AQUA-Institut. 416 Qualitätsindikatoren in 30 Leistungsbereichen – von der Gallenblasenentfernung über Operationen an der Halsschlagader, Herzschrittmacherimplantationen und endoprothetische Operationen bis zur hochkomplexen Organtransplantation – wurden im Jahr 2014 erhoben. Insgesamt konnten über 3,2 Millionen Datensätze von bundesweit 1557 Krankenhäusern übermittelt werden. Im strukturierten Dialog der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung mit den Krankenhäusern im Jahre 2014 zeigte sich für das Erfassungsjahr 2013, dass 99,9 Prozent aller gemessenen Leistungen qualitativ gut waren. Für die übrigen Leistungen wurden zur Verbesserung der Qualität Stellungnahmen angefordert, Besprechungen und Begehungen in den betroffenen Krankenhäusern durchgeführt und konkrete Zielvereinbarungen mit Kliniken getroffen. Der DKG-Hauptgeschäftsführer forderte deshalb: „Die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Qualitätsprüfungsaufgabe sollte nicht an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen übertragen werden, sondern an die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung.“ Von den 416 Qualitätsindikatoren wurden auf Empfehlung des AQUA-Instituts 279 im Qualitätsbericht der jeweiligen Krankenhäuser veröffentlicht – gegenüber nur 29 Indikatoren vor 2010. Zudem ist auch in der Versorgung von Frühgeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht die Anzahl der Krankenhäuser, die sich an der vom AQUA-Institut eingerichteten Internetplattform „www.perinatalzentren.org“ zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisdaten freiwillig beteiligen, in 2015 gegenüber dem Vorjahr von 90 auf 175 Perinatalzentren – und damit drei Viertel aller Perinatalzentren – angestiegen. „Damit sind die Krankenhäuser erneut Vorreiter in Sachen Qualität und Transparenz. An dieser Stelle möchten wir dem AQUA-Institut und den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung für die geleistete Arbeit unseren ausdrücklichen Dank aussprechen“, so Baum. Der Qualitätsreport 2014 ist auf den Internetseiten der DKG (www.dkgev.de) und des AQUA-Instituts (www.sqg.de) veröffentlicht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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EU-Gesundheitskommissariat bezieht Stellung auf der European Hospital Conference

Im Rahmen des 38. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf wird am 19. November 2015 die „3rd Joint European Hospital Conference“ stattfinden. Die Konferenz will über die europäische Dimension der Gesundheitspolitik informieren, die in vielen Bereichen die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten beeinflusst. Politik und Krankenhäuser in allen EU-Mitgliedsländern stehen vor gemeinsamen Herausforderungen: Es geht um gesellschaftliche Entwicklungen, wie die alternde Bevölkerung mit neuen und sich wandelnden Bedürfnissen, die Zunahme chronischer Krankheiten, steigende Erwartungen der Patienten, Technologieinnovationen oder steigende Kosten der Gesundheitsversorgung. Die grenzüberschreitende Mobilität von Patienten ist in den meisten EU-Mitgliedsstaaten dabei längst Realität. Die European Hospital Conference wird den hochaktuellen Themenbereich der „Patientenorientierten Krankenhausversorgung in der Zukunft“ diskutieren. Internationale TOP-Referenten aus Politik, Verwaltung und Verbänden konnten auch in diesem Jahr gewonnen werden. Annika Nowak, Mitglied im Kabinett des EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis, wird in ihrem Eröffnungsstatement über die „Patientenorientierung im Focus der EU-Gesundheitspolitik“ informieren und anschließend mit den Besuchern diskutieren. Auf der Agenda des Veranstaltungsplans am Vormittag stehen weiter Vorträge von hochrangigen Vertretern des internationalen und europäischen Krankenhausverbandswesens. Die Nachmittagsveranstaltung der Europa-Konferenz wird die „Patientenorientierte Krankenhausversorgung in der Praxis“ in den Fokus rücken. Unter dem Tagungsvorsitz der Präsidentin des europäischen Krankenhausverbands HOPE – European Hospital and Healthcare Federation, Sara Pupato Ferrari, werden Referenten den Stand der patientenorientierten Versorgung aus Sicht von EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Estland, oder Kroatien aufzeigen. „Die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung an den Bedürfnissen der Patienten steht im Zentrum von Politik und Praxis. Die European Hospital Conference bringt sie ins Gespräch und bildet den idealen Rahmen für einen grenzüberschreitenden Vergleich guter Ansätze. Politik und Praxis können so voneinander lernen, welche Hürden für die Patientenorientiertheit noch zu überwinden sind und wie andere Gesundheitssysteme dieses Ziel bereits erreicht haben“, betont Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die 3rd Joint European Hospital Conference mit Referenten aus der Europäischen Kommission, der European Hospital and Healthcare Federation (HOPE), der European Association of Hospital Managers (EAHM) sowie der European Association of Hospital Physicians (AEMH) erwartet rund 100 Entscheider aus den europäischen Kliniken und dem nationalen und internationalen Krankenhausverbandswesen. Weitere Informationen sind dem Programm der 3rd Joint European Hospital Conference sowie dem Kongressprogramm des 38. Deutschen Krankenhaustages unter www.deutscher-krankenhaustag.de zu entnehmen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Welche Fehler Klinik-Verantwortliche bei der Imagearbeit für ihre Häuser vermeiden sollten

Die Zahl der Krankenhaus-Verantwortlichen, die sich aktiv und professionell um das Image ihrer Häuser kümmern, ist bislang sehr gering. Ein Grund hierfür ist das Image des Begriffs „Image“: zu abstrakt, nicht beeinflussbar und eigentlich ohne wirkliche Relevanz für den Klinikalltag. Hinzu kommt, dass kaum Wissen über den Aufbau und die Steuerung von Images besteht und […]

Märchen der Klinikverbände nicht für Fakten halten

Angesichts der Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft appelliert der GKV-Spitzenverband an die Bundespolitik, die geplante Krankenhausreform nicht zu verwässern. „Bereits die bisherigen Reformpläne kosten die Beitragszahler bis 2018 rund vier Milliarden Euro, ohne die Strukturprobleme in der stationären Versorgung tatsächlich grundlegend anzugehen. Wie in der Lesart der Krankenhausverbände aus diesen zusätzlichen Einnahmen für Krankenhäuser jedoch Kürzungen werden können, ist nicht nachvollziehbar. Behauptungen werden auch dann nicht zu Fakten, wenn man sie stetig wiederholt“, mahnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Für die Finanzprobleme einiger Krankenhäuser sind nicht die Krankenkassen verantwortlich. Ihre Zahlungen an die Kliniken steigen Jahr für Jahr um Milliardenbeträge. Gaben die Krankenkassen 2004 rd. 47,2 Mrd. Euro für die stationäre Versorgung aus, waren es 2014 bereits rd. 67,9 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 44 Prozent in zehn Jahren. Die strukturellen Probleme in der stationären Versorgung rühren vielmehr von einer unzureichenden Krankenhausplanung der Bundesländer. Heute haben wir in Deutschland deutlich mehr Kliniken in Ballungszentren, als für eine sichere Versorgung von Patienten notwendig sind. Diese Kliniken konkurrieren untereinander um Ärzte und Pflegekräfte. Hinzu kommt, dass die Bundesländer ihren Teil der Krankenhausfinanzierung nicht vollumfänglich leisten. Seit Jahren fahren sie ihre Investitionskosten zurück oder frieren sie ein. Personalkosten durch Krankenkassen finanziert Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Gesamtkosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden sogar überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung. Jeweils im September legt das statistische Bundesamt den sogenannten Orientierungswert fest, der die Preise im Krankenhaus für das kommende Jahr bestimmt. Er soll wie ein Warenkorb die Entwicklungen im Krankenhaus einfangen. Die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten sind darin enthalten. Liegt der Orientierungswert jedoch unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Mehrbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler. Im vergangenen Jahr ermittelte das Statistische Bundesamt einen Orientierungswert von 2,02 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen bei 2,81 Prozent. Da statt des ermittelten Warenkorbs die höhere Grundlohnrate griff, bekamen die Krankenhäuser ca. 500 Millionen Euro mehr als die eigentliche Preisentwicklung ausgemacht hat. Ähnlich im laufenden Jahr: der Orientierungswert beträgt 1,44 Prozent, die Grundlohnsumme 2,53 Prozent. Die Krankenkassen müssen den Krankenhäusern ca. 700 Millionen Euro mehr zahlen, als durch die Preisentwicklung ermittelt worden war. Auch für das kommende Jahr werden den Krankenhäusern über diese Mehrbegünstigungsklausel vermutlich wieder Mittel in gleicher Größenordnung zufließen und damit Betriebs- wie Personalkosten über den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Wert hinausgehend bezahlt. „Personalkosten inklusive Tarifabschlüsse werden durch die Krankenkassen getragen. Wenn es trotzdem zu Finanzierungslücken kommt, müssen sich die Krankenhäuser selbst fragen, woran das liegt. Rückt man die Fakten in den Mittelpunkt, entpuppt sich die vermeintlich öffnende Tarifschere, die die Krankenhäuser beklagen, als modernes Märchen“, so v. Stackelberg. Versorgungszuschlag hängt am Mehrleistungsabschlag In den Reformplänen der Regierung ist geplant, den sogenannten Versorgungszuschlag für Krankenhäuser ab 2017 zu streichen. Aus Sicht der Krankenhausvertreter eine ungerechtfertigte Kürzung von Geldern. Was die Krankenhausseite hierbei verschweigt: Der Versorgungszuschlag sollte den Effekt eines anderen Instruments, der Mehrleistungsabschläge, abfedern. Da diese Mehrleistungsabschläge jedoch auch abgeschafft werden, gibt es keine Belastung der Krankenhäuser an dieser Stelle mehr, die ausgeglichen werden müsste. Dieses Beispiel zeigt, wie groß die Gefahr ist, dass auf Basis von Halbwahrheiten die Reformpläne aufgeweicht werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Schwerpunktthema „Qualität“ steht im Zentrum des diesjährigen Krankenhaus-Träger-Forums

  Der 38. Deutsche Krankenhaustag, der in diesem Jahr erstmals von Montag bis Donnerstag seine Tore öffnet, findet vom 16. bis 19. November 2015 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA statt. Auch am zweiten Kongresstag geht es bei der hochrangig besetzten Veranstaltung in Düsseldorf wieder um aktuelle gesundheitspolitische Fragestellungen. Interessante Diskussionen und Vorträge sind auch im Zusammenhang mit dem 2016 geplanten Krankenhausstrukturgesetz zu erwarten. „Kernkompetenz Qualität“ ist ein zentrales Thema, mit dem sich das Krankenhaus-Träger-Forum unter dem Tagungsvorsitz von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), detailliert auseinandersetzen wird. In keinem Bereich des deutschen Gesundheitswesens sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung so ausgeprägt wie in den Krankenhäusern. Dennoch wurde im Vorfeld der Krankenhausreform intensiv über die Weiterentwicklung von Qualitätssicherung, externe Qualitätskontrolle sowie über Qualitätsabschläge diskutiert. Im Rahmen des Krankenhaus-Träger-Forums werden die Qualitätsanforderungen aus ganz unterschiedlicher Sicht beleuchtet: seitens des Leiters des neu gegründeten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Dr. Christof Veit, aus der Perspektive der Krankenhausträger von Prof. Dr. Christian Schmidt MPH, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender Universitätsmedizin Rostock, sowie von Detlef Schliffke aus dem Blickwinkel des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher. Außerdem wird sich das Krankenhaus-Träger-Forum mit der strategischen Überlegung auseinandersetzen „Wem hilft der Strukturfonds?“. In Anbetracht der Tatsache, dass das Krankenhausstrukturgesetz die Einrichtung eines bundesweiten „Strukturfonds“ vorsieht, ist diese Frage besonders akut. Geplant ist die finanzielle Unterstützung durch diesen Fonds für die Schließung und Umwidmung von Krankenhäusern in ambulante Versorgungs- und Pflegezentren unter anderem mit dem Ziel, Versorgungsstrukturen zu verbessern sowie Überkapazitäten abzubauen. Deshalb darf man auf die Ausführungen von Jochen Metzner aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gespannt sein, der der Frage nachgeht, „Zu welchen Zwecken kann der Strukturfonds eingesetzt werden?“. Mit einem entscheidenden Aspekt von Qualität befasst sich auch das BDI-Symposium indem es der Frage nachgeht: „Was ist (messbare) Qualität in der Medizin?“. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), referiert über „Rechtssicherheit von Qualitätsindikatoren“. Mit der „Messung der Qualität aus Registerdaten oder Sozialdaten“ befasst sich Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. Jürgen Malzahn (AOK Bundesverband) wird darlegen, mit welchen Qualitätsindikatoren die Krankenkassen die Leistung der Krankenhäuser vermessen wollen. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Patientensicherheit im Krankenhaus so hoch wie nie

Zum 1. Internationalen Tag der Patientensicherheit erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Krankenhäuser bekennen sich zu einer konsequenten Patientenorientierung und der ständigen Weiterentwicklung der Patientensicherheit. Patientensicherheit ist ein Kernelement in der Krankenhausbehandlung. Durch gesetzliche Vorgaben und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind in den letzten Jahren zahlreiche weitere Maßnahmen zur Patientensicherheit eingeführt worden. Fehlermeldesysteme, bei denen man aus Fehlern anderer lernen kann, sind in den Krankenhäusern heute Standard. Auch OP-Checklisten und die Kennzeichnung von Operationsgebieten sind überall da eingeführt, wo sie die Sicherheit erhöhen. Nie hatten wir einen höheren Sicherheitsstandard in den Kliniken. Verbesserungspotentiale für die Patientensicherheit sind insbesondere in der baulichen Gestaltung der Krankenhäuser und im medizintechnischen Bereich zu finden. Diese können nur durch Investitionsmittel erschlossen werden. Viele Projekte scheitern aber letztlich an der unzureichenden Investitionsmittelbereitstellung durch die Bundesländer. Hier schlägt die unsägliche Investitionsmisere unmittelbar auf die Patientensicherheit durch. In gleicher Weise belastend ist die unzureichende Finanzierung der Personalkosten der Krankenhäuser. Patientensicherheit braucht eine gute Personalausstattung. Die mit der Krankenhausreform vorgesehene Streichung des Versorgungszuschlages sowie überzogene Kürzungen bei zusätzlichen Leistungen entziehen den Krankenhäusern mehr als eine halbe Milliarde Euro, die für die Personalfinanzierung dringend gebraucht werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei der Krankenhausreform mehr Qualität und Patientensicherheit gefordert, diese aber nicht gefördert wird. Beim Aktionstag der Krankenhäuser am 23. September 2015 gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser daher auch für eine Verbesserung der Patientensicherheit auf die Straße. Vor dem Brandenburger Tor in Berlin und vor vielen Krankenhäusern in ganz Deutschland werden Aktionen zur Nachbesserung des Entwurfes für ein Krankenhausstrukturgesetz durchgeführt, um die Politik erneut auf die Unzulänglichkeit des geplanten Gesetzes hinzuweisen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich hieran zu beteiligen, denn Patientensicherheit geht alle an!“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.)

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KKH warnt vor Modeerscheinung Kaiserschnitt

Die Zahl der Kaiserschnitte bewegt sich in Deutschland unverändert auf hohem Niveau. Das belegt eine Auswertung der Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Demnach lag die Kaiserschnitt-Quote im vergangenen Jahr bei 32 Prozent. Global gesehen ist nach Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO dagegen nur bei zehn bis 15 Prozent der Schwangerschaften ein Kaiserschnitt vertretbar. Für die steigende Entwicklung wird vor allem die Zunahme an Risikoschwangerschaften aufgrund des erhöhten Alters der gebärenden Frauen verantwortlich gemacht. Allerdings lassen aber auch immer mehr Schwangere aus Angst vor Geburtsschmerzen einen Wunschkaiserschnitt vornehmen. Diese Entwicklung sieht die KKH kritisch: Denn Experten sind sich einig, dass ein Kaiserschnitt heute zwar ein routinemäßiger Eingriff ist, eine solche Operation jedoch auch einige Risiken birgt. Die häufigsten Komplikationen können Wundheilungsstörungen oder dauerhafte Unterbauchschmerzen auf Grund von Verwachsungen sein. Deshalb ist es aus Sicht der KKH ratsam, nur dann einen Kaiserschnitt durchzuführen, wenn dieser für Mutter oder Kind wirklich medizinisch notwendig ist. Alle Schwangeren, die unsicher sind oder Ängste vor einer natürlichen Entbindung haben, sollten ihre Sorgen mit ihrer betreuenden Hebamme oder Frauenärztin besprechen. Pressemitteilung der KKH

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vdek: Finanzierung der Krankenhausreform stärker in den Fokus rücken

In Anbetracht des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus gerückt werden. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen.“ Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ In einem 10-Punkte-Papier analysiert der vdek zudem die zentralen Probleme in der Krankenversorgung, bewertet die Lösungsvorschläge im Rahmen der geplanten Reform und stellt zusätzliche Forderungen auf, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann: Thesen zur Krankenhausversorgung heute und morgen   Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems im Jahr 2003 hat es in Deutschland keine Krankenhausreform mehr gegeben. Dadurch haben sich Probleme in der Krankenhausversorgung angestaut. Dies zeigt sich auch in der Ausgabenentwicklung der GKV. Die GKV-Krankenhausausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen, und zwar von 47,51 Milliarden Euro auf 67,39 Milliarden Euro von 2004 bis 2014. Trotz gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und Länder für die Krankenhausversorgung („duale Krankenhausfinanzierung“) haben sich die Länder aus ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung zurückgezogen: Die Investitionsförderquote der Länder (prozentualer Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten) sank von rund 10 Prozent in 1993 auf rund 3,5 Prozent in 2013. Die Folge: Krankenhäuser finanzieren sich mehr und mehr über die GKV-Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten – Geld, das eigentlich für die Versorgung der Patienten gedacht ist. Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert („schleichende Monistik“). Diese verdeckte Finanzierung erfolgt durch Mengensteigerungen, d. h. immer mehr Patienten werden in den Krankenhäusern behandelt. Möglich wurde dies durch eine deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, welche von 14 Tagen (1991) auf 7,5 Tage (2013) sank. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen von 14,5 Millionen auf 18,7 Millionen Fälle. Diese Zunahme hat zu einer Leistungsverdichtung geführt, was sich auf die Qualität der Versorgung und der „Pflege am Bett“ ausgewirkt hat. Denn mit dem Anstieg der Fallzahlen wuchs zwar die Zahl der Ärzte deutlich – seit 1991 von 109.000 auf 165.000 in 2013 -, die Zahl der Pflegekräfte nahm aber im gleichen Zeitraum nur von 389.000 auf 419.000 zu. Die etwa gleiche Zahl an Pflegekräften muss also nun deutlich mehr Patienten versorgen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich viel Geld für die Gesundheitsleistungen (HCP-Studie 2015) ausgibt, haben wir international betrachtet „nur“ ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau (OECD-Studie 2012). In den städtischen Regionen gibt es Überkapazitäten, die zur Überversorgung führen. Hier ist vor allem die fehlende Indikationsqualität („Ist die Behandlung notwendig bzw. medizinisch indiziert?“) das Problem. In dünn besiedelten, ländlichen Regionen hingegen können Versorgungsprobleme (Belegungsrückgänge, Personalmangel, Schließung von Krankenhausabteilungen) entstehen. Der Fallzahlrückgang führt in diesen Regionen zu Problemen bei der Ergebnisqualität („Wird das erwünschte Ergebnis erzielt?“). Auch zwischen den Krankenhäusern bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede. Außerdem werden Mindestmengenregelungen zum Teil nicht konsequent angewendet. Beispiel: komplexe Eingriffe an der Speiseröhre: 68 Prozent der Krankenhäuser, die eine Zulassung für diesen Eingriff haben, erreichen die Mindestmengen nicht. Große Unterschiede gibt es zwischen den Krankenhäusern auch bei der Strukturqualität („Sind die Rahmenbedingungen richtig?“), der Prozessqualität („Wird die Leistung richtig erbracht?“) und der Ergebnisqualität. Die Krankenhausplanung auf Länderebene gibt keine Richtung vor, stattdessen werden gewachsene Strukturen bzw. unnötige Kapazitäten seit 1972 fortgeschrieben. Die bisherigen Planungskriterien sind zu abstrakt und werden zudem nicht bundeseinheitlich angewendet. Qualität wird als Planungskriterium nur vereinzelt und ansatzweise berücksichtigt. Zwar sind zahlreiche Zentren (wie z. B. Brust- oder Krebszentren) entstanden, doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung hat nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlen. Zwölf Prozent der Krankenhäuser (231) rechneten 2014 mit den Ersatzkassen Zentrumszuschläge ab. Ähnliche Fehlentwicklungen gibt es im Bereich der Notfallversorgung. Die Krankenhausplanung gleicht deshalb einem Flickenteppich. Weitere Herausforderungen sind durch den demografischen Wandel und regionale Veränderungen zu erwarten. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, zudem werden sich die Binnenwanderungen vom Land in die Stadt verstärken. Junge Menschen bzw. Arbeitskräfte ziehen in die Städte, ältere Menschen bleiben in den ländlichen Gebieten und müssen dort medizinisch betreut werden. Dadurch verändern sich die Versorgungsbedarfe. Dieser Strukturwandel vollzieht sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Durch geringe Geburtenraten können Stellen nicht immer nachbesetzt werden. Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthält einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelangt. Auch das Ziel, mithilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, ist aus Sicht der Ersatzkassen grundsätzlich richtig. Bei allen drei Punkten kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung an. Nicht ausreichend angegangen werden das Problem der Investitionskostenfinanzierung und das der Mengenbegrenzung. Dadurch werden zentrale Probleme der Krankenhausversorgung verschleppt. Erstmalig soll mit dem KHSG auch Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung gesetzlich festgeschrieben werden. So soll u. a. schlechte Qualität zu Konsequenzen bei der Planung führen. Allerdings fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung, die den Ländern verbindlich vorschreibt, diese Vorgabe auch anzuwenden. Zur Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern durch die Länder wird es daher eher selten kommen. Den Krankenkassen fehlt zudem die Rechtsgrundlage, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern bei mangelnder Qualität den Ausschluss von Leistungen durchzusetzen. Als sehr problematisch bewerten die Ersatzkassen die vorgesehenen Abschläge für schlechte Qualität. Qualitativ unzureichende Leistungen sollten nicht geringer vergütet, sondern vielmehr aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung eines Strukturfonds beim Bundesversicherungsamt (BVA) sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote konzentriert und Umwidmungen von Krankenhäusern (z. B. in Medizinische Versorgungszentren) ermöglicht werden. Der Strukturfonds soll mit 500 Mill
ionen Euro aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, Länder und ggf. Krankenhausträger sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Wenn das Geld richtig eingesetzt wird und auch die Länder die vorgesehenen Mittel bereitstellen, kann der Strukturfonds aus Sicht der Ersatzkassen den notwendigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft einleiten, zu einer Konzentration von Leistungen an ausgewählten Standorten und einer besseren Qualität führen. Ein Recht zur Antragstellung beim BVA […]

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DKG: Das Geld muss der Leistung folgen

Zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: „Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind, tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht, liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisten. Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen erhalten. Die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Professor Dr. Petra Gastmeier mit Robert-Koch-Preis für Krankenhaushygiene ausgezeichnet

Für ihre bedeutende wissenschaftliche Arbeit erhielt Professor Dr. Petra Gastmeier heute den Robert-Koch-Preis für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, überreichte die Auszeichnung bei einer Festveranstaltung in Berlin. Staatssekretär Lutz Stroppe: „Frau Professor Gastmeier hat sich in ganz besonderer Weise um die Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und verbesserte Krankenhaushygiene verdient gemacht. Mit dem Aus- und Aufbau des Krankenhausinfektions-Surveillancesystems ‚KISS‘, der Leitung des Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance von nosokomialen Infektionen und der Kampagne ‚Aktion Saubere Hände‘ wurde sie über die Landesgrenzen hinaus zu einer Koryphäe im Bereich der Krankenhaushygiene. Für diese Verdienste erhält Frau Professor Gastmeier den diesjährigen Robert-Koch-Preis für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.“ Frau Professor Gastmeier ist Direktorin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin. Sie hat durch die Etablierung des Krankenhausinfektions-Surveillancesystems (KISS) gemeinsam mit ihrem Team maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Krankenhaushygiene in Deutschland verbessert hat. Zudem hat die von ihr initiierte „Aktion Saubere Hände“ zu einer erhöhten Anwendung der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen und damit zu einer Reduzierung von Krankenhausinfektionen geführt. Der Schutz vor Krankenhausinfektionen und der Entstehung und Ausweitung von Antibiotikaresistenzen ist ein wichtiges Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) wurden 2008 entscheidende Schritte im human- und veterinärmedizinischen Bereich eingeleitet, die mit der im Mai diesen Jahres durch das Bundeskabinett verabschiedeten DART 2020 fortgeführt werden. Beispielsweise sollen mit DART 2020 Überwachungssysteme zu Antibiotika-Resistenzen und zum Antibiotika-Verbrauch weiter ausgebaut werden, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen. Zudem erfolgt eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung und des  medizinischen Personals über die Resistenz- und Hygieneproblematik. Neben den Aktivitäten auf nationaler Ebene wird das Thema auch auf internationaler Ebene angegangen. Auf der im Oktober stattfindenden G7-Gesundheitsministerkonferenz sind Antibiotika-Resistenzen ein Schwerpunktthema. Der Preis für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention wird alle zwei Jahre von der Robert-Koch-Stiftung ausgelobt. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten und praktische Maßnahmen im Bereich der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und ist mit 50.000 Euro dotiert, die von der B. Braun Melsungen AG gestiftet wurden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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