Klinikreform: Unterfinanzierung der Investitionen nicht gelöst

Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Ausgaben für die Kliniken steigen Jahr für Jahr um mehrere Milliarden Euro. Gleichzeitig haben viele Kliniken finanzielle Probleme und insbesondere das Pflegepersonal ist extrem belastet. Es hat sich gezeigt, dass mit immer mehr Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler die Probleme bestenfalls gelindert, aber nicht gelöst werden können. Insgesamt führt die Reform zu Mehrkosten für die Beitragszahler, ohne dass eine langfristig tragfähige Lösung der Finanzierungsfragen in Sicht wäre. Dreh- und Angelpunkt ist der Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikkapazitäten in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung nützt den Patienten, den Mitarbeitern der Kliniken und den Beitragszahlern. Es ist gut, dass die Bundesregierung hier mit dem in der Reform vorgesehenen Strukturierungsfonds aktiv werden will. Allerdings fällt dieser finanziell viel zu gering aus und die Länder werden weitestgehend aus ihren Finanzierungspflichten entlassen. Hier ist mehr Entschlossenheit der Politik gefordert. Es gehört zu den modernen Märchen, dass die deutschen Kliniken unter Kürzungen leiden, denn tatsächlich steigen die Zahlungen der Krankenkassen an die Kliniken Jahr für Jahr um Milliardenbeträge. Wurden im Jahr 2004 noch 47,2 Mrd. Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Kliniken überwiesen, waren es 2014 bereits 67,86 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 44 Prozent in zehn Jahren! Und allein im kommenden Jahr sollen mit der Klinikreform über den strukturbedingten Kostenanstieg hinaus 800 Millionen zusätzlich an die Kliniken fließen. Es ist unverständlich, wie einige daraus ableiten können, dass die deutschen Kliniken unter Kürzungen leiden würden. Erstmals soll Qualität vergütungsrelevant werden, was wir ausdrücklich begrüßen. Aber Qualität darf keine Sonntagsrede bleiben! Wir befürchten, dass die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausvergütung erst nach der nächsten Wahl beginnt und sich über mehrere Jahre hinzieht. Da es schon über 300 Qualitätsindikatoren gibt, kann man schnell damit anfangen! Natürlich können nicht alle Operationen sofort so bewertet werden, dass man damit die Vergütung danach steuern kann. Aber dort, wo die Qualitätskriterien feststehen, kann man sie in ein, zwei Jahren einführen. Wichtig ist, damit anzufangen! Krankenhäuser, die unzureichende Qualität liefern, sollten vom Netz genommen werden. Sie sollten diese Leistung nicht mehr erbringen dürfen. Das ist dem Patienten nicht zumutbar. Der Gesetzentwurf sieht vor, für gute Qualität Zuschläge zu zahlen und für schlechte Qualität Abschläge. Abschläge können wir uns allenfalls vorrübergehend bei minderer Qualität vorstellen, so wie eine Mietminderung bei einer Wohnung mit kleinen Mängeln. Das große Problem der Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder wird mit der Reform nicht einmal ansatzweise angegangen. Das ist der blinde Fleck des Krankenhausstrukturgesetzes. Während Jahr für Jahr zusätzliche Milliarden aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Kliniken fließen, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach. Dabei sind sie sie laut Gesetz für die Finanzierung z. B. von Computertomografen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden, um teure Geräte zu kaufen statt Pflegepersonal einzustellen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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DKI-Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ veröffentlicht

Die vom Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung müssen evidenzbasiert, rechtssicher und praktikabel sein. Die bisher genutzten krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben der Bundesländer sollten daher deutlich überarbeitet und systematisiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI), das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Landeskrankenhausgesellschaften gemeinsam in Auftrag gegeben worden ist. „Angesichts des in Deutschland erreichten Niveaus der Qualitätssicherung im Krankenhaus muss die Qualität nicht erst mithilfe der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung bietet jedoch über die bereits zahlreich existierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus Chancen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität. Bei unzureichender Ausgestaltung birgt sie aber auch erhebliche Risiken.“ Auch müssten die Folgekosten solcher Vorgaben in voller Höhe finanziert werden. Nach dem aktuell diskutierten Krankenhausstrukturgesetz soll künftig die Qualität ein Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung werden. Das DKI-Gutachten empfiehlt, vor der Aufnahme von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, um die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität zu testen. Die Überprüfung der krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern müssten auf eindeutigen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Regeln basieren und von einer neutralen Institution mit entsprechender Erfahrung in der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Nur eine so ausgestaltete qualitätsorientierte Krankenhausplanung könne Risiken hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit, der Flächendeckung, der Leistungsfähigkeit sowie der Finanzierung der Krankenhausversorgung vermeiden und Chancen für die Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität bieten. Den Abschlussbericht des Projektes „Qualität als Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung sowie auf der DKI-Website unter www.dki.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Krankenhausreform muss nachgebessert werden – Klinikplanung braucht verbindliche Qualitätsvorgaben

Bei der Krankenhausreform drohen immer höhere Kosten, die sich bis zum Jahr 2020 auf acht Milliarden Euro belaufen könnten. „Das Krankenhausstrukturgesetz darf auf keinen Fall weiter verwässert werden, wie es die Bundesländer versuchen. Die Pläne der Länder würden nur Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgung der Patienten besser würde“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub, am Donnerstag bei der Präsentation der Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“. Straub kritisierte den Vorstoß der Länder, die Regeln zur Mengensteuerung aufzuweichen. Diese sehen Abschläge vor, wenn ein Krankenhaus Leistungen häufiger anbietet als im Vorjahr. „Die Anreize, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen, müssen abgestellt werden. Finanzielle Abschläge sind ein wichtiges Instrument, um der Über- und Fehlversorgung entgegenzuwirken“, so Straub. Die Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“ befasst sich in diesem Jahr explizit mit der Krankenhausreform. Dabei äußern sich Experten aus der Politik, dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BARMER GEK gemeinsam zu Leitfragen der Krankenhausversorgung. Ein Schwerpunkt darunter ist die immer geringer werdende Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. „Die Bundesländer müssen endlich ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und die Infrastruktur in den Kliniken stärken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine kontinuierliche Investitionsquote von acht bis zehn Prozent erforderlich“, sagte Straub. Der Vorstandvorsitzende der BARMER GEK sprach sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards in Kliniken aus. „Die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten eine verbindliche Mindestanforderung für Kliniken sein, um bestimmte Leistungen abrechnenzu dürfen. Ohne klare Vorgaben drohen bundesweit sehr unterschiedliche Qualitätsanforderungen“, warnte Straub vor dem Hintergrund, dass die Vorgaben des G-BA nur Empfehlungscharakter für die Bundesländer haben sollen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Abbau von Krankenhäusern steigert Versorgungsqualität

„Es müssen Kliniken geschlossen werden, um die Patientenversorgung zu verbessern“, forderte der stv. Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg, gegenüber der Funke-Mediengruppe anlässlich der geplanten Krankenhausreform. „Vor allem Kliniken, die unzureichende Qualität liefern, sollten vom Netz genommen werden.“ Gerade weil es in Deutschland, vor allem in Ballungszentren, zu viele Krankenhäuser gibt, sei es einem Patienten nicht zumutbar, wenn ihm Leistungen angeboten würden, die schlechter seien als in anderen Kliniken. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Krankenhäuser allein von den Krankenkassen im letzten Jahr 68 Milliarden Euro erhalten haben. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist das ein Anstieg um 44 Prozent. Im Zusammenspiel von regulären Ausgabensteigerungen und der Klinikreform erwartet der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr den Rekordbetrag von 73 Milliarden Euro, der an die Kliniken gehen wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Krankenhaus-Reform – So nicht!

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute die heiße Phase für Aktionen gegen die geplante Krankenhausreform eingeläutet. In den Kliniken werden bundesweit 40.000 Plakate ausgehängt, mit denen Patienten, Besucher sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Unzulänglichkeiten der Krankenhausreform mit dem Tenor „Die Politik lässt uns im Stich“ informiert werden. Die Gespräche mit Politikern werden fortgesetzt. Höhepunkt wird ein Krankenhausaktionstag am 23. September 2015 sein, an dem gleichzeitig vor dem Brandenburger Tor und den zahlreichen Krankenhäusern in ganz Deutschland Kundgebungen stattfinden. „Krankenhausreform – So nicht!“, fasst DKG-Präsident Thomas Reumann die Bewertung des Reformentwurfs aus Krankenhaussicht zusammen. „Wir brauchen eine Krankenhausreform, die dort ansetzt, wo die wirklichen Probleme sind“, führt Reumann weiter aus. Der jetzt vorliegende Entwurf leiste das nicht. Die anhaltend schwierige Lage vieler Krankenhäuser, die hohen Belastungen des Personals, vielerorts Personalengpässe, Sanierungsstau infolge unzureichender Investitionsmittel und immer weiter steigender Behandlungsbedarf, insbesondere in den Notfallambulanzen – das seien die drängenden Probleme, die den Krankenhäusern unter den Nägeln brennen und zu deren Lösung die Krankenhausreform maßgeblich beitragen müsse. Der Entwurf sehe Belastungen und Kürzungen vor, anstatt die Finanzierung des Personals in den Krankenhäusern zu sichern. Das erzeuge in den Krankenhäusern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Recht Unverständnis, Protest und Empörung. „Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal – diese Formel geht nicht auf“, unterstreicht Reumann. Die von der Bundesregierung angestrebte „Stärkung der Pflege am Bett“ könne so unmöglich erreicht werden. „Die finanziellen Auswirkungen der Krankenhausreform werden von den Kassen völlig falsch dargestellt und eingeschätzt“, erläutert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wer behaupte, die Reform würde im Zeitraum bis 2020 5,3 Milliarden Euro zusätzliche Mittel in die Kliniken bringen, müsse dazu sagen, dass bei dieser Art der Rechenmethode in der gleichen Zeit die Beitragseinnahmen der Krankenkassen um 100 Milliarden Euro steigen würden. „Tatsache ist, dass im Jahr 2017 gesetzliche Kürzungen in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro wirken und dass bis zum Ende der Legislaturperiode in den nächsten zwei Jahren bei den Krankenkassen durch die bislang vorgesehenen Maßnahmen so gut wie überhaupt keine Ausgabensteigerungen entstehen“, sagt Baum. Die Politik dürfe sich deshalb die dringend notwendigen Gestaltungserfordernisse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgung von den Kassen nicht absprechen lassen. Zentraler Änderungsbedarf der DKG Die DKG benennt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf und für die bevorstehende Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 den wesentlichen Änderungsbedarf mit folgenden Positionen: –    Beibehaltung des den Kliniken seit 2013 gewährten Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent. Die vorgesehene Abschaffung in 2017 würde den Krankenhäusern 500 Millionen Euro entziehen. –    Regelungen für die jährlichen Vergütungsanpassungen, die die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Tariflohnsteigerungen, voll berücksichtigen. Die hier im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungen müssen zurückgenommen werden. –    Kostendeckende Vergütungen für Leistungszuwächse; die im Gesetzentwurf vorgesehenen überzogenen Abstaffelungen der Vergütungen für zusätzliche Leistungen (Fixkostendegressions-abschläge) sind viel zu hoch. –    Deutliche Aufstockung der Vergütungen für die ambulanten Notfallbehandlungen. Mit 32 Euro pro Fall können die Vorhaltungskosten der Krankenhausambulanzen nicht ansatzweise gedeckt werden. Mehr als 10 Millionen ambulante Notfälle mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall führen zu 1 Milliarde Euro nicht gedeckter Kosten. –    Die Bereitstellung von deutlich mehr Investitionsmitteln über den vorgesehenen Strukturfonds und die Öffnung des Anwendungsbereichs für den allgemeinen Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Krankenhaustag: Klinikreform auf dem Prüfstand

„Reform 2015 – vom Patienten her gedacht?“ – so lautet das Generalthema des 38. Deutschen Krankenhaustages, der vom 16. bis 19. November 2015 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf stattfindet. Als das Informations- und Diskussionsforum greift der Krankenhaustag diejenigen Themen auf, die aktuell und künftig das deutsche Krankenhauswesen entscheidend bestimmen werden. Er führt die verschiedenen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen zusammen und bietet die Möglichkeit in gesundheitspolitischen und praxisorientierten Vorträgen über die spezifischen Herausforderungen der jeweiligen Bereiche zu debattieren. Die Kongressteilnehmer können sich einmal mehr auf spannende Debatten mit Top-Referenten freuen. Im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung steht die geplante Krankenhausreform. Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, zugleich Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, wird zusammen mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und DKG-Präsident Thomas Reumann über die Perspektiven und Erwartungen des stationären Sektors diskutieren. Die Sicht der Krankenkassen auf die Reform wird Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, vorstellen. Themen wie die Qualitätsanforderungen und die Krankenhausplanung, der Strukturfonds, das DRG-System, die Betriebskostenfinanzierung bis hin zur zentralen Problematik der Investitionsfinanzierung spielen beim diesjährigen Krankenhaustag eine bedeutende Rolle. Politik, Kliniken und Kostenträger werden die Krankenhausreform in all ihren Facetten aus Sicht der zentralen Akteure intensiv beleuchten. Im Fokus der Beiträge und Diskussionen steht darüber hinaus am Eröffnungstag die Fortentwicklung des Fallpauschalensystems im Krankenhaus. In der DKG-Informationsveranstaltung „Das G-DRG-System 2016“ werden die Referenten auch über die Herausforderungen des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen informieren. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum am zweiten Kongresstag. Die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ergebenen Qualitätsanforderungen sollen aus Sicht des neu gegründeten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) aus dem Blickwinkel der Patienten und aus der Perspektive der Krankenhausträger beleuchtet und diskutiert werden. Weiterer thematischer Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist der ebenfalls im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Strukturfonds, dessen Verwendungszweck ausführlich erläutert und diskutiert werden soll. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) wird in seinem Symposium „Was ist (messbare) Qualität in der Medizin?“ anhand von Themen wie „Vergleichbarkeit von sektorenübergreifenden Qualitätsdaten“, „Messung der Qualität aus Registerdaten oder Sozialdaten“ oder der „Rolle der Qualitätsdaten in der Krankenhausplanung“ Anspruch und Wirklichkeit der Qualitätssicherung im Krankenhaus kritisch überprüfen. In der Veranstaltung „Innovationsschub Telemedizin“ erwarten die Besucher Trends und neueste Anwendungsbeispiele im Krankenhausbetrieb. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung „Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ stehen innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Informations-Technik auf dem Programm. Eine Vortragsveranstaltung der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG zum Thema „Krankenhaus-Einkauf und die digitale Revolution“ beendet das Kongressprogramm am zweiten Veranstaltungstag. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückt die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. am dritten Kongresstag in den Fokus. In der Veranstaltung zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden die Referenten unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser Status quo, Perspektiven und aktuelle Rechtsfragen zur ASV beleuchten. Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität stehen im Forum „Pflege im Krankenhaus“ am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem der Wandel der Versorgungslandschaft und die Entwicklung von Patienteninformationszentren diskutiert. Auf den Zusammenhang zwischen Landschaftsarchitektur und Gesundheit werden die Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) hinweisen und dies unter anderem durch den Vortrag zum Thema „Grün macht gesund“ unterstreichen. Abgerundet wird der dritte Kongresstag durch das VKD-Forum, das sich dem spannenden Thema „Management im Risiko“ widmen wird. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Der thematische Schwerpunkt am vierten und letzten Kongresstag ist die europäische Krankenhausversorgung: Die „3rd Joint European Hospital Conference“ widmet sich im ersten Teil der „Patientenorientierung im Fokus der EU-Gesundheitspolitik“ und analysiert im zweiten Teil die „Patientenorientierte Krankenhausversorgung in der Praxis“. Es werden Entscheider aus den europäischen Kliniken sowie dem nationalen und internationalen Krankenhausverbandswesen erwartet. Die Veranstaltung mit Referenten aus der Europäischen Kommission, der European Hospital and Healthcare Federation (HOPE), der European Association of Hospital Managers (EAHM) sowie der European Association of Hospital Physicians (AEMH) steht thematisch im Zeichen der aktuellen europäischen Gesundheits- und Krankenhauspolitik. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Das Kongressprogramm bietet umfassende Gelegenheit zur Diskussion zwischen den Partnern im Gesundheitswesen und den Beschäftigten im Krankenhaus. Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft

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Gesetzentwürfe zum Assistierten Suizid.Schauen wir genau hin!

Die Gesetzentwürfe zum Assistierte Suizid (A.S.) unterscheiden sich ganz erheblich. Ich habe mir die mal genau angesehen und eine tabellarische Übersicht erstellt: Da wird vieles klarer: Gesetzentwurf Brand et al Reimann/Hintze et.al Dörfler/Sensburg Künast /Sitte et al. Verbot von A.S. Nein Nein  Ja Nein Verbot gewerbsmäßig A.S. Ja Ja Entf. +/- Hilfs Personen Nächste Angehörige, […]

Koalition soll bei Vergütungszuschlägen umdenken

Zur heutigen Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung „Die Qual mit der Qualität“ über eine amerikanische Studie zur Aussagekraft von Qualitätsmessungen in Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollte die Koalition zum Anlass nehmen, ihre Pläne zur Kategorisierung der Krankenhäuser in gute und schlechte sowie zur Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen aufzugeben. Die in 3.300 amerikanischen Krankenhäusern durchgeführte Analyse macht mehr als deutlich, dass scheinbar einfach messbare Indikatoren, wie Komplikations- und Infektionsraten, in weit größerem Umfang als angenommen von den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen derjenigen, die die Krankenhäuser nutzen, abhängig sind. Kliniken mit vermehrt Patienten aus sozialen Problemregionen könnten fälschlicherweise als schlecht bewertet werden. Zudem macht die Studie deutlich, dass die Messung von Qualitätsindikatoren von sehr aufwendigen und exakt durchzuführenden Messverfahren abhängig ist. Aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen ist das Koalitionskonzept mit Vergütungszuschlägen für „gute“ Kliniken in höchstem Maße zu hinterfragen. Es wird in der Praxis dazu führen, dass alle Patienten in den Kliniken behandelt werden wollen, bei denen die Kassen bereit sind, Qualitätszuschläge zu zahlen. Dies steht in Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe in § 60 SGBV, dass die Fahrkosten nur zum nächstgelegenen Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Mehrkosten für entferntere Krankenhäuser müssen die Patienten selbst tragen. Damit würde der Zugang zur besonders prämierten und teuren Klinik schon aus Einkommensgründen nicht allen Patienten offenstehen. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Signalwirkung, die von der Einteilung der Kliniken in gute und schlechte auf die Patienten ausgeht. Derzeit erbringen ca. 1.000 Kliniken für 150.000 Patienten hüftprothetische Leistungen. Würden alle Patienten z. B. in Kliniken mit Zuschlägen gehen wollen, könnte dies in der Praxis ohne lange Wartezeiten niemals realisiert werden. Tausendfach würden sich aber die Patienten, die den Zugang zu den prämierten Kliniken nicht erreichen, benachteiligt fühlen. Wie die Studie in Amerika zeigt, wird deutlich: Mit einem qualitätsorientierten Vergütungskonzept kann die Versorgung nicht verbessert werden. Sehr groß ist aber die Gefahr, dass Patienten mit erhöhten Risiken diskriminiert und Effekte der Zwei-Klassen-Medizin eingeführt werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Krankenkassen und niedergelassene Ärzte verhindern bessere Versorgung alter Menschen

Zur gestrigen Schiedsstellenentscheidung über geriatrische Ambulanzen an Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Es ist unverständlich und nahezu unerträglich, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsen. Die eigens zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dieser Patienten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen gesetzlichen Regelungen (§ 118a SGB V) zur Zulassung der Krankenhausambulanzen werden damit schlichtweg ignoriert. Während der Gesetzgeber will, dass die spezialisierten Behandlungskompetenzen der Krankenhausambulanzen zur direkten Versorgung der Patienten genutzt werden, sieht der gestrige Beschluss vor, dass die Ambulanzen der Krankenhäuser nur Behandlungskonzepte für niedergelassene Ärzte erstellen dürfen und die konkrete Behandlung geriatrischer Patienten dann ausschließlich von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden darf. Den spezialisierten geriatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser wird die ambulante Behandlung nicht einmal im Ausnahmefall erlaubt. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Zulassung der Krankenhäuser direkt aus dem Gesetz heraus festzulegen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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