Krankenhausreform verschärft Personalsituation in Kliniken

Der BDPK appelliert an den Gesetzgeber, die Krankenhausreform stärker auf die Bedürfnisse des Personals, besonders des Pflegepersonals auszurichten. Der Verband stellt klar: Von der zunehmenden Arbeitsverdichtung sind die Mitarbeiter der Kliniken in privater Trägerschaft genauso betroffen wie die in anderen Kliniken. Mit der jetzt vorgesehenen Reform wird der wirtschaftliche Druck noch weiter erhöht. Wie jedoch für die heutigen und künftigen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, dafür bleibt die Politik eine Erklärung schuldig. Das Pflegestellenförderprogramm ist gut gemeint, aber keine nachhaltige Lösung, zumal in vielen Regionen offene Stellen schon heute nicht besetzt werden können. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch den erheblichen wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern, der vor allem die Pflege getroffen hat.  Die aktuellen Vorschläge des Gesetzgebers zur Krankenhausreform mit der Streichung wesentlicher Vergütungsbestandteile und einem System von Preisabschlägen, auch für gute und von den Patienten akzeptierte Kliniken, verspielt die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern wird  ansteigen, nicht zuletzt durch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Eine Perspektive für die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die Versorgung zusätzlicher Patienten fehlt vollständig. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm wird sicher keine Entlastung bringen. Das gut gemeinte Programm setzt nur temporäre und zu pauschale Anreize zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften, welche die negative Wirkung der finanziellen Belastungen nicht einmal im Ansatz kompensieren kann. Erschwert wird die Situation der Krankenhäuser auch dadurch, dass die Bundesländer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten schon lange nicht mehr nachkommen. Der jährliche Investitionsstau für die deutschen Krankenhäuser liegt bei drei Milliarden Euro, den die Krankenhäuser ebenfalls aus den DRG-Erlösen erwirtschaften müssen, obwohl die Kosten für Investitionen nicht in die Preise einkalkuliert werden. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die 5-jährigen Fixkostendegressionsabschläge aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dadurch wird das System einfacher und weniger bürokratisch. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass jede Entscheidung im Rahmen der Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern weiter erhöht, immer das Personal belastet. Die Leidtragenden sind damit auch die Patienten. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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vdek-Statement zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser. Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden. Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“ Pressemitteilung des vdek

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Hygieneprogramm lenkt zusätzlich 66 Millionen in Kliniken – tatsächliche Personalentwicklung noch offen

Bereits in der Startphase des Sonderprogramms Hygiene, also von August 2013 bis Dezember 2014, haben die gesetzlichen Krankenkassen 66 Millionen Euro für verschiedene personelle Maßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Diese Gelder flossen zusätzlich zur „normalen“ Vergütung der Krankenhausleistungen. Nahezu 1.000 Krankenhäuser der fast 1.600 anspruchsberechtigten Häuser in Deutschland haben bisher davon profitiert, listet der jetzt ans Bundesgesundheitsministerium übergebene erste Bericht zum Sonderprogramm auf. Krankenhäuser haben sicherzustellen, dass sie die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. In besonderem Maße gilt dies für resistente Erreger. Hierzu verpflichtet das Infektionsschutzgesetz die Krankenhäuser. „Das Sonderprogramm Hygiene kann hierbei eine zusätzliche Hilfestellung geben. Es entlässt die Krankenhäuser jedoch nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung zum Schutz der Patienten für umfassende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Durch das Sonderprogramm werden von 2013 bis 2020 für die Verbesserung der Krankenhaushygiene insgesamt ca. 365 Mio. Euro von allen Kostenträgern bereitgestellt. Gefördert wird die Einstellung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern, aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hygiene für Klinikmitarbeiter und externe Beratungen durch Hygieneexperten. Entscheidend für die Förderung von Maßnahmen für Hygienepersonal ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Erfüllt ein Krankenhaus diese Empfehlungen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förderprogramm beantragen. Die zusätzlichen Mittel erhalten die Kliniken durch Zuschläge, die sie entweder mit den Krankenkassen vereinbaren oder in der Startphase vorläufig selbst festlegt haben. Was wurde genau in 2013/2014 gefördert? Mit 37 Millionen Euro wurde mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstellung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten vereinbart. Die Finanzierungsregelung greift auch dann, wenn kein zusätzliches Personal eingestellt wird, sondern Hygienepersonalstellen intern besetzt und Teilzeitstellen aufgestockt werden. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegerisches und ärztliches Hygienepersonal bilden die zweite Säule des Sonderprogramms und wurden mit 15 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen ca. 4 Millionen Euro für Beratungen durch externe Krankenhaushygieniker und weitere ca. 10 Millionen Euro, für die noch keine konkreten personellen Maßnahmen vereinbart wurden. Nachhaltiger Effekt noch ungewiss Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Stellen erwachsen sind, kann erst durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig nachgewiesen werden. Bei vielen Krankenhäusern müssen die Krankenkassen noch auf die Nachweise aus den Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2013/14 warten. „Es kommt auf die Krankenhäuser an, die notwendige Kompetenz in Sachen Hygiene durch die Beschäftigung des erforderlichen Hygienepersonals, aber auch durch Qualifizierungsmaßnahmen oder ggf. externe Experten zu garantieren“, so v. Stackelberg. „Die personelle Ausstattung ist nur ein Baustein, wenngleich ein wichtiger. Letztlich kommt es darauf an, die Regelungen zum Infektionsschutz konsequent umzusetzen und das ist Teil der Kernkompetenz eines jeden Krankenhauses.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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vdek zur 1. Lesung Krankenhausstrukturgesetz: Krankenhausreform wird immer teurer: Mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020

Die Ersatzkassen erwarten dringend, dass mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nun einheitliche Qualitätsstandards in die deutschen Krankenhäuser kommen“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung habe nun eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Nun stünden die Länder in der Pflicht, diese Qualitätsstandards bei der Krankenhausplanung umzusetzen.   Allerdings werde die Qualitätsorientierung erst in vier bis fünf Jahren ihre Wirkung zeigen können. Ebenso wichtig sei es, endlich das Mengenproblem in den Griff zu bekommen, forderte die Vorstandsvorsitzende. Doch hier passiere viel zu wenig. Die wenigen Regelungen zur Mengensteuerung (z. B. Fixkostendegressionsabschläge) wollen die Länder nun weiter aufweichen. „Ökonomisch motivierte Fallzahlsteigerungen erhalten durch den nun wieder von den Krankenhäusern geforderten und nach dem Gießkannenprinzip verteilten Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich weiteren Nährboden. Dies ist verbunden mit einem Risiko für die Indikationsqualität.“   Auch die Regelungen zur Investitionsfinanzierung – eigentlich Sache der Länder – seien enttäuschend. Die nun im Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, „ist allenfalls ein Zugeständnis auf dem untersten Niveau“, so Elsner. So werde es dabei bleiben, dass die Krankenhäuser zunehmend ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren.   Der vdek befürchtet, dass die Klinikreform nicht zuletzt durch zahlreiche Interventionen der Krankenhausseite und der Länder weitaus teurer wird als ursprünglich von der Bundesregierung beziffert. „Wir gehen davon aus, dass die Klinikreform statt 5,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 weit über 8 Milliarden Euro kosten wird.“ Diese Kosten müssten allein die gesetzlich Krankenversicherten über die Zusatzbeitragssätze tragen. Elsner forderte erneut, die reformbedingten Mehrausgaben der Reform aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds zu finanzieren. So könnten die Reserven aus dem Fonds (Ende 2014 circa 12,4 Milliarden Euro) sinnvoll im Interesse der Beitragszahler genutzt werden.

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Der Lohfert-Preis 2015 geht an zwei gleichrangige Preisträger

Der Lohfert-Preis 2015 geht in diesem Jahr an zwei gleichrangige Preisträger. “Ausgezeichnet wird das Projekt „Interdisziplinäres Chemotherapiemanagement zur Fehlermessung und Fehlerprävention“ am Universitätsklinikum Freiburg.” schreibt regiotrends. “Die Lohfert Stiftung gibt hiermit die Preisträger des mit 20.000,- Euro dotierten Lohfert-Preises 2015 bekannt: In diesem Jahr geht der Preis an zwei gleichrangige Preisträger. Ausgezeichnet werden das Projekt … Weiterlesen

DKG zur 1. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag

Zu dem heute von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Krankenhausstrukturgesetz erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann: „Diese Krankenhausreform bietet keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Wer mehr Qualität, mehr Patientenorientierung, bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungssicherheit haben will, muss die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen und muss die systemischen Unzulänglichkeiten bei der Finanzierung des Personalbedarfs, bei den ambulanten Notfallleistungen und bei den Investitionen lösen. Dies leistet dieser Gesetzentwurf nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Einschnitte vor, die die ohnehin schwierige Lage vieler Krankenhäuser verschärfen würden. Der vorgesehene Wegfall des Versorgungszuschlages und neu vorgesehene Preisabschläge auf zusätzliche Leistungen von 50 Prozent oder mehr würden den Krankenhäusern im Jahr 2017 eine Milliarde Euro entziehen. Dies würde die Finanzierung des ohnehin knappen Personalbestandes der Krankenhäuser noch weiter erschweren. Insgesamt ist festzustellen, dass die angekündigte, grundlegende Reform der Finanzierung der Krankenhäuser mit Abschaffung der sogenannten doppelten Degression mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht wird. Dringend notwendig wäre, gemeinsam mit den Bundesländern die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zu beseitigen. Der bislang vorgesehene Investitionsfonds kann in den spezifischen Anwendungsbereichen von Schließungen und Umwandlungen helfen – löst aber nicht die jährliche Unterfinanzierung von 3 Milliarden Euro. Investitionen sind der Schlüssel für Wirtschaftlichkeit und Zukunftsorientierung. Die Krankenhäuser appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Sommerpause zu nutzen, um sich über die Lage der Krankenhäuser vor Ort in den Regionen zu informieren. Die Krankenhäuser fordern, dass das Reformgesetz finanziell deutlich nachgebessert und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Erste Lesung des Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz

Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten können sich auch künftig auf eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung im Krankenhaus verlassen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz werden wir die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern. Gute Versorgung und gute Pflege im Krankenhaus können nur gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Deshalb stellen wir als Sofortmaßnahme 660 Millionen Euro für mehr als 6300 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung. Außerdem wird eine Expertenkommission prüfen, ob im Rahmen der Fallpauschalen oder über mögliche Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.“ Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Darüber hinaus soll beim BMG im Sommer eine Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung eingesetzt werden. Sie soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob bzw. wie der besondere Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Krankenhäusern im DRG-System oder über Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden kann. Zudem soll sie einen Vorschlag erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms, auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten ferner in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2016 Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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BDPK-Bundeskongress und Mitgliederversammlung: Private Klinikunternehmen bestätigen Verbandspräsidentin Dr. Katharina Nebel im Amt und wählen zwei neue Vorstandsmitglieder

Bei seinen turnusmäßigen Vorstandswahlen am 25. Juni 2015 wählte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in Stuttgart Dr. Katharina Nebel für eine dritte Amtsperiode als Präsidentin. Als neue Mitglieder wurden Dr. Marina Martini, Geschäftsführerin der Ameos AG Zürich und Dr. Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg, in den Vorstand berufen. Friedel Mägdefrau stand nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung und schied nach 24 Jahren aus dem Vorstand aus. Im Rehafachforum diskutierten Politik, Verband und Kostenträger die Weiterentwicklung und den Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitiation. Heike Baehrens, MdB, betonte die zentrale Funktion der Hausärzte bei der Erkennung des Rehabilitationsbedarfs. „Die Feststellung des Reha-Bedarfs muss zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, nicht wenn schon Pflegebedürftigkeit aufgetreten ist.“ Wichtig ist dabei ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Reha-Leistungen. Prof. Gregor Thüsing von der Universität Bonn geht davon aus, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten mit der Änderung des § 40 im GKV-VSG gestärkt wird. „Krankenkassen müssen die Bedürfnisse der Versicherten bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationseinrichtung berücksichtigen. Dabei müssen sie im Einzelfall entscheiden.“ Die Praxis, Kliniklisten ausschließlich nach Preisgesichtspunkten für die Zuweisung zu erstellen, müsse neu bewertet werden. Im Krankenhausforum wurde über die aktuelle Krankenhausreform und ihre Auswirkungen auf die Versorgung diskutiert. Dr. Boris Augurzky betonte den Handlungsbedarf für eine leistungsfähige  und wirtschaftliche Krankenhauslandschaft, besonders vor dem Hintergrund, dass Mitte der 2020er Jahre die sozialen Sicherungssysteme in große Gefahr geraten. Prof. Dr. Jonas Schreyögg sagte in seinem Vortrag, dass die Stärkung von Qualität als Wettbewerbsparameter grundsätzlich begrüßenswert sei, doch dass es auf die Umsetzung im GBA ankomme. Die Politik verteidigte die Krankenhausreform. „Ein Abbau der Überkapazitäten und die Sicherstellung der Versorgung ist unumgänglich“, so Lothar Riebsamen, MdB. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann sagte, dass mit der Einführung des DRG-Systems kein Strukturwandel erreicht worden sei. Daher sei der Ansatz zu begrüßen, dies über die Qualitätsausrichtung umzusetzen, was im Gesetzentwurf klar definiert sei. Vorstandswahl Die Wahl erfolgte im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des BDPK, der die Interessen der rund 1.000 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft vertritt. Der Versammlung vorausgegangen war ein Kongress mit rund 250 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Dem Vorstand des BDPK gehören zwölf Mitglieder an, die laut Satzung alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt oder neu gewählt werden. Mitglieder des aktuellen BDPK-Vorstands sind: Dr. Katharina Nebel M. Sc. (Präsidentin), Geschäftsführende Gesellschafterin der Private Kliniken Dr. Dr. Nebel, Vlotho Dr. Ulrich Wandschneider (1. Vizepräsident), Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg Dr. Michael Philippi, (2. Vizepräsident), Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG, München Dr. Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg GmbH & Co. KG Dr. Francesco De Meo, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Norbert Glahn, Vorstandsvorsitzender der AHG – Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Dr. Markus Hamm, Geschäftsführer Schön Klinik, Prien am Chiemsee Dr. Marina Martini, Geschäftsführerin der Ameos AG Zürich Berthold Müller, Geschäftsführender Gesellschafter Pre.Di.Ma. GmbH Herbert-M. Pichler, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Privatkrankenanstalten Bayern und Geschäftsführer der Futura Med Beratungsgesellschaft, München Ellio Schneider, Geschäftsführer der Waldburg-Zeil Kliniken, Isny-Neutrauchburg Dr. Dr. Martin F. Siebert, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG  

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Vorstellung RWI-Faktenbuch Krankenhäuser 2015: Wettbewerb schafft Lösungen

Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am besten zu erreichen.  Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der Krankenhäuser in privater Trägerschaft“ wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis 2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet.  Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten. Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern. Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“ Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Patienten die Leidtragenden, so Philippi. Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen” Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr. Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken, die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der Bevölkerung umsetzen. Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“ Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPK-Vizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr. Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich. Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das zentrale Problem der seit Jahren ungen&uu ml;genden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken

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