DKG und ver.di stimmen überein: Krankenhäuser brauchen mehr Personal und gesicherte Personalfinanzierung

Anlässlich des heutigen bundesweiten ver.di-Aktionstages in den Krankenhäusern und der gleichzeitig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz richtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Forderungen von Trägern und Mitarbeitern der Krankenhäuser an die Politik. Der DKG-Präsident erklärt: „Die Politik hat Qualität und Patientensicherheit als zentrales Ziel dieser Reform formuliert. Dafür brauchen die Krankenhäuser eine deutlich bessere Personalausstattung und müssen diese auch auf Dauer finanzieren können. Zur Sicherung des steigenden Personalbedarfs müssen die Krankenhäuser gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze bieten können. Im krassen Widerspruch dazu stehen viele der vorgesehenen Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung. Die angespannte Personalsituation in den Krankenhäusern würde durch die geplante Krankenhausreform nochmals deutlich verschärft werden.“ Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten: –    Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren. –    Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden. –    Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden. –    Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demographie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 Prozent und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet. –    G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden. –    Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren. Ohne diese Änderungen des Gesetzentwurfes kann die Personalausstattung nicht verbessert werden. Darin stimmen die Krankenhausträger und die Gewerkschaft ver.di überein. In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lässt sich nicht normativ festlegen und ist von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig und kann deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG

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DKG zum Kabinettsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes: Krankenhäuser brauchen Befreiungsschlag

„Diese Krankenhausreform ist viel Etikettenschwindel: Wo Hilfe drauf steht, sind neue Belastungen drin”, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, den soeben vom Kabinett verabschiedeten Reformentwurf. Damit werde weder die Versorgung der Patienten verbessert, noch die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert. Angesichts bekannter Personalbelastungen, angesichts 40 Prozent Krankenhäuser mit roten Zahlen, angesichts überlasteter und unterfinanzierter Notfallambulanzen und angesichts einer jährlichen Investitionslücke in Milliardenhöhe werde ein Gesetzentwurf beschlossen, der den Krankenhäusern allein in 2017 Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro entziehe und der keinerlei Perspektive für die Lösung der zentralen Probleme der Krankenhäuser beinhalte, so Reumann weiter: „Wir haben nicht den Eindruck, dass die für dieses Reformkonzept Verantwortlichen aus Bund und Ländern wirklich wissen, was in den Krankenhäusern los ist”. Die Politik verkenne die breite Welle der Kritik und Empörung in den Krankenhäusern gegen die Reformpläne. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser versorgen immer mehr Patienten in immer kürzerer Zeit und sie erwarten zu Recht, dass die Politik diese Leistung sieht und honoriert”, so Reumann weiter. Stattdessen wolle die Politik den Krankenhäusern ab 2017 den sogenannten Versorgungszuschlag i. H. v. 0,8 Prozent der DRG-Vergütung streichen. Damit würden den Kliniken mit einem Schlag 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2017 gestrichen. Das sei weit mehr als das Personalförderprogramm mit gerade einmal 220 Millionen Euro im Jahr 2017 für die Neueinstellung von Pflegekräften zur Verfügung stelle. Die zusätzlich höchstens 4.400 Pflegekräfte helfen wenig, wenn gleichzeitig die Mittel für 10.000 Pflegekräfte gekürzt werden. Zumal das Pflegestellenförderprogramm nicht zum Tragen kommen werde, da viele Krankenhäuser den Eigenanteil und die Folgekosten von Neueinstellungen nicht aufbringen können. Hier habe die Gewerkschaft ver.di Recht – das Personalförderprogramm sei reine Symbolpolitik. Der Reformentwurf propagiere Verbesserungen der Patienten, liefere dann aber keinerlei Lösungsansätze für den wachsenden medizinischen Behandlungsbedarf, betont Reumann. Die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt seien Fakten, die man nicht ignorieren könne. Der Gesetzentwurf sehe aber bei der Vergütung von zusätzlichen Leistungen sogar Kürzungen in einer Größenordnung von 50 Prozent und mehr vor. Die Folge von solchen Kürzungen seien zwangsläufig Rationierungen, die die Politik den Patienten dann erklären müsse. Eine Finanzierung der steigenden Betriebskosten, etwa durch Tarifabschlüsse für die Pflegekräfte oder Ärzte sei im Reformentwurf nicht vorgesehen. Im Gegenteil sollen steigende Produktivitätsentwicklungen zu Preissenkungen führen. Maßstab sollen die Krankenhäuser mit durchrationalisiertem Personaleinsatz werden. Hier werde eine Spirale des Personalabbaus in Gang gesetzt, unterstreicht Reumann. „Was im Gesetzentwurf völlig fehlt, ist eine Lösung des Investitionsstaus”, so Reumann weiter. Der vorgesehene Investitionsfond helfe nur bei Schließungen oder Umwidmungen, nicht aber den Krankenhäusern, die weiterhin gebraucht werden und in moderne Strukturen investieren müssten. Mehr Qualität, mehr Sicherheit, mehr Infektionsprophylaxe und mehr Wirtschaftlichkeit bräuchten Investitionen, die dann aber auch finanziert werden müssten. Die angekündigte Qualitätsoffensive bleibe eine Verbaloffensive, weil die erforderlichen Ressourcen nicht in erforderlichem Umfang bereitgestellt würden. Geradezu kontraproduktiv für mehr Qualität seien die vorgesehenen Abschläge, wenn aufwendig dokumentierende Qualitätsindikatoren nicht erreicht würden. Mehr Qualität durch weniger Geld – selbst die Krankenkassen würden diesen aus dem amerikanischen System entlehnten Ansatz ablehnen. Keinerlei Akzeptanz in den Krankenhäusern würden die zusätzlichen Dokumentationen und überzogenen Kontrollen durch den medizinischen Dienst der Kassen finden. Die Zeit für mehr Bürokratie fehle den Ärzten und Pflegekräften am Patientenbett und trage ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu verbessern. Die punktuellen Entlastungen, die der Gesetzentwurf ohne Zweifel beinhalte, stünden in keinem Verhältnis zur bestehenden und noch weiter verschärften Unterfinanzierung der Krankenhäuser”, macht der DKG-Präsident deutlich. „Das Vertrauen in diese Krankenhausreform sei beschädigt”, fasst Reumann zusammen. Die Krankenhäuser würden deshalb in die Offensive gehen mit einer Kampagne der Krankenhäuser in Deutschland als Weckruf an die Politik, damit die hochwertige und gute Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten flächendeckend und zukunftsfähig erhalten bleiben kann – denn darum gehe es, fasst Reumann zusammen. „Was wir wirklich brauchen ist ein Befreiungsschlag, der den Krankenhäusern die Luft zum Atmen gibt, damit sie sich auf ihre Aufgabe konzentrieren können, die Patienten qualitativ hochwertig und bestmöglich zu versorgen”. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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TK fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung

Das Bundeskabinett hat heute das Krankenhausstrukturgesetz beschlossen – die Techniker Krankenkasse (TK) fordert zu dem Anlass verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung. „Wir brauchen objektive und einheitlich gültige Kriterien für die Entscheidung, ob wir ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung in Zukunft noch benötigen”, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Leider könnten die Bundesländer Qualitätskriterien auch nach der neuen Reform bei ihrer Krankenhausplanung ignorieren, indem sie auf ihre „gewachsenen Strukturen” verweisen und damit Verbesserungen im Keim ersticken. Bedauerlicherweise hätten die Länder weitergehende Reformen verhindert. Der geplante Strukturfonds sei ein wichtiger und richtiger Weg, mit dem Strukturveränderungen angestoßen und beschleunigt werden sollen. Er dürfe allerdings nicht als Mittel zur Beseitigung des sogenannten Investitionsstaus der Krankenhäuser missverstanden werden. Dr. Baas: „Seit Jahren stellen die Länder nur rund fünf Prozent der Krankenhaus-Betriebskosten für Investitionen zur Verfügung. Eigentlich müsste es etwa doppelt so viel sein.” Die Folge sei ein Investitionsstau von 30 bis 50 Milliarden Euro. Dr. Baas: „Leider konnten sich Bund und Länder auch bei diesem heißen Thema auf keine Lösung einigen – das Kernproblem der Krankenhausversorgung in Deutschland bleibt also auch bei dieser Reform ungelöst.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Bundeskabinett beschließt Krankenhaus-Strukturgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem „Krankenhaus-Strukturgesetz” schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt. Außerdem bringen wir mehr Pflegepersonal ans Krankenbett. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus können nur dann gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Mit einem Strukturfonds unterstützen wir die Länder dabei, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Das entlastet auch die Beitragszahler.” Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der die Qualität der Krankenhausversorgung stärkt, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessert und Anreize setzt, Krankenhäuser umzustrukturieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtssicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekten angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung (Pflege am Bett) wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, mit Wirkung für das DRG-System 2017 die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die Investitionskosten für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Krankenhausreform verschärft Finanzproblematik

Zur Diskussion über unterbesetzte Pflegestellen in den Krankenhäusern erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: “Es steht außer Frage, dass viele Krankenhäuser sehr knapp bemessene Pflegeschichten fahren. Dies ist vielfach darauf zurückzuführen, dass die regionalen Arbeitsmärkte für Fachpflegekräfte Mehreinstellungen nicht möglich machen. Viele Krankenhäuser sind aber auch aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten zu engen Personalausstattungen gezwungen. Ursächlich dafür sind die gesetzlichen Finanzierungsregelungen, die die Refinanzierung der jährlichen Tarifsteigerungen nicht möglich machen. Bekanntlich wird der maximal mögliche Vergütungszuwachs über die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt. Mit der angekündigten Krankenhausreform, die im Juni im Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird die Finanzierungsproblematik auch noch verschärft. Konkret ist vorgesehen, die 2013 zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Personalfinanzierung eingeführten Versorgungszuschläge in 2017 zu streichen. Damit gehen den Krankenhäusern 500 Millionen Euro, das ist der Gegenwert von 10.000 Pflegestellen, verloren. Zusätzlich ist vorgesehen, bei den Verhandlungen über die jährlichen Vergütungsanpassungen Abzüge für die Produktivitätsentwicklung einzuführen. Bekanntlich steigt die Produktivität, wenn mit vorhandenem oder weniger Personal mehr Patienten behandelt werden. Dies bedeutet, dass alle Kliniken, die noch einen überdurchschnittlichen Personalbestand haben, zum Personalabbau gezwungen werden, weil die Krankenkassen die Kliniken mit niedrigen Personalbesetzungen zum Maßstab für die Produktivitätskürzungen machen werden. CDU/CSU und SPD verbinden mit diesen Produktivitätsabzügen die Erwartung, dass Rationalisierungseffekte infolge eines geringen Personaleinsatzes zu Gunsten der Krankenkassen abgeschöpft werden können. Dies hat zur Folge, dass die Vergütungsanpassungen noch geringer werden und alle Krankenhäuser zu maximal rationalem Personaleinsatz gezwungen werden. Diese Pläne von CDU/CSU und SPD werden von den Trägern der Krankenhäuser und ihren Verbänden, den Mitarbeiterorganisationen und Gewerkschaften dezidiert abgelehnt. Bislang gibt es allerdings keine Signale, dass im Bundeskabinett von diesem Vorhaben Abstand genommen wird. Die Krankenhäuser sind nicht länger bereit, die Rolle des Sachwalters eines vom Gesetzgeber zu verantwortenden Ressourcenmangels in den Kliniken zu übernehmen.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Alles nehmen und nichts geben: Warum Einweiser-Befragungen von Krankenhäusern häufig scheitern

„Die wollen doch gar nicht!“
 Es hat sich inzwischen bei Klinik-Verantwortlichen herumgesprochen: Befragungen einweisender niedergelassener Ärzte gestalten sich schwierig. Trotz besten Willens sind die Rückläufe häufig so gering, dass gar keine Rückschlüsse möglich sind, denn – so die Argumentation – die meisten kooperierenden Mediziner haben kein Interesse an derartigen Untersuchungen. Das Konzept macht den Unterschied […]

Krankenhäuser bündeln Kräfte gegen Reform

“Die geplante Krankenhausreform gibt keine Antworten auf die großen Zukunftsfragen des Gesundheitswesens. Es fehlen Lösungen für den demographischen Wandel, zunehmenden Versorgungsbedarf, Fachkräftemangel und medizinischen Fortschritt”, diese Bilanz zog der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann. Zur DKG-Informationsveranstaltung “Die Krankenhausreform – Anspruch und Wirklichkeit” waren über 250 Teilnehmer aus allen Berufsgruppen im Krankenhaus nach Berlin gekommen. Reumann machte deutlich, dass die zentralen Probleme der Krankenhäuser, wie die Finanzierung des Personals, der ambulanten Notfälle und der Investitionen ohne Lösung bleiben. Schlimmer noch: “Die Reform bringt neue Kürzungen und Belastungen”, erklärte der DKG-Präsident. Die Situation der Krankenhäuser würde massiv verschlechtert durch die Streichung des Versorgungszuschlags in Höhe von 500 Millionen Euro, Kürzungen bei den Preisanpassungen (Landesbasisfallwerte) sowie die Einführung eines fünf Jahre andauernden Abschlags auf alle zukünftigen Leistungen eines jeden Krankenhauses. Allein im Jahr 2017 würden die Krankenhäuser rund 1 Milliarde Euro durch das Zusammenwirken der im Entwurf vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen verlieren. “Angesichts 40 Prozent Krankenhäuser mit roten Zahlen und einer angespannten Personalsituation in fast allen Krankenhäuern sind die neu vorgesehenen Kürzungen absolut unverständlich.” Die Regelfinanzierung müsse sicherstellen, dass die Tarifsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigen von den Krankenhäusern bezahlt werden können, so der DKG-Präsident. In dieser Einschätzung gibt es einen breiten Schulterschluss mit den Verbänden und Gewerkschaften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern. Reumann: “Dieser erschreckende Reformansatz erzeugt einen engen Schulterschluss des Protestes aller aus dem Krankenhauswesen.” Die Politik verkennt, dass es die zentrale Motivation der Krankenhäuser ist, den Menschen, die ihnen anvertraut werden, in besonderen Lebenssituationen zu helfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr dafür ein, dass die Patienten behandelt, geheilt und begleitet werden. Das Misstrauen der Politik gegenüber den Krankenhäusern und damit letztlich gegenüber den Menschen, die dort arbeiten, beschädigt mittelfristig deren großartiges Engagement und damit auch die Versorgung der Menschen. Die Reform entlaste auch Ärzte und Pflegekräfte nicht von Bürokratie. “Im Gegenteil ein neuer Bürokratieschub kommt über die Kliniken mit noch weniger Zeit für unsere Patienten”, kritisierte Reumann weiter. Ein Paradebeispiel unnützer Bürokratie seien die vorgesehenen behandlungserfolgsabhängigen Vergütungen. Zunächst müssten alle Kliniken bei allen betroffenen Leistungen umfassende Daten sammeln, zur Auswertung geben, um am Ende vielleicht in einer oder zwei Kliniken über Sanktionen zu diskutieren. Ein Bürokratieaufwand ohne Verhältnis zum Ertrag sei den höchst belasteten Beschäftigten nicht zuzumuten. “Eine patientenorientierte Reform ist das mit Sicherheit nicht.” Das Unverständnis der Kliniken über die Pläne der Bundesregierung soll in den nächsten Monaten in die Öffentlichkeit getragen werden. “Wir werden vor Ort, in den Krankenhäusern deutlich machen, dass die Patientenversorgung leidet, wenn die Reform nicht komplett neu auf die Füße gestellt wird”, betonte Reumann abschließend. Pressemitteilung der Deutschen krankenhausgesellschaft e.V.

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DKG beruft außerordentliche Vorstandssitzung ein: Beratungen über Proteste gegen die Klinikreform

Anlässlich des großen Unmutes in den Kliniken aufgrund des Referentenentwurfs der Koalition zur Krankenhausreform kommt heute in Berlin der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Dazu erklärt DKG-Präsident Thomas Reumann: “Je mehr Einzelheiten bekannt und durchleuchtet werden, umso größer wird das Unverständnis über diesen Gesetzentwurf. Zukunftsfähige und demografiefeste Antworten werden nicht gegeben. Die zentralen Anliegen der Krankenhausfinanzierung werden nicht gehört. Die Unzulänglichkeiten bei der Refinanzierung der Personalkosten für die 1,2 Millionen Beschäftigten werden durch neue Kürzungen sogar noch verschärft. Erste Berechnungen zeigen, dass die Krankenhäuser im Jahr 2017 ca. 1 Milliarde Euro durch das Zusammenwirken der im Entwurf vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen verlieren werden. Größter Brocken ist die geplante Streichung des sogenannten Versorgungszuschlages in Höhe von einer halben Milliarde Euro. Dieser wurde 2013 als Teil des Hilfsprogrammes für die Krankenhäuser eingeführt, auch um die Tarifsteigerungen zu finanzieren. Ebenfalls hoch zu Buche schlagen neue Kürzungskriterien, die den Kassen bei den jährlichen Verhandlungen über die Anpassung der Vergütungspreise für die Fallpauschalen systemwidrig und in nahezu willkürlicher Ausprägung an die Hand gegeben werden. Abschöpfungen vom Landesbasisfallwert zu Lasten aller Krankenhäuser für beispielsweise “mögliche ambulante Leistungsverlagerungen” sind neue Kollektivhaftungsmechanismen, die nicht zu akzeptieren sind. Wenn das so bleibt und vom Bundeskabinett beschlossen wird, sähen sich die Krankenhäuser in eine absolut kritische Position zu dieser Reform gedrängt. Die Krankenhäuser sehen darüber hinaus die Bundesländer unveränderlich in der Verantwortung, die Investitionskostenmisere zu lösen. Der Vorstand der DKG kommt auch zusammen, um über landesweite Protestmaßnahmen gegen die Kürzungen und die krankenhausfeindlichen Elemente des Referentenentwurfs zu beraten.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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DKG: Kliniken begrüßen ASV-Weiterentwicklung

Zu den Plänen der Koalition zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Dass der Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in Zukunft wieder für alle onkologischen Patienten und auch bei Rheumaerkrankungen unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung möglich sein soll, ist ein gutes Ergebnis. Auf dieser Grundlage können vor allem auch die bislang im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschlüsse zu den Brustkrebserkrankungen so angepasst werden, dass alle Patienten von den besonders qualitätsgesicherten und interdisziplinären Behandlungsmöglichkeiten profitieren. Ebenfalls zu begrüßen ist die die Verlängerung der Übergangsregelung für die Krankenhäuser, die schon seit Jahren in diesem Bereich tätig sind. Wenig Verständnis haben die Krankenhäuser allerdings für die Streichung der Möglichkeit, die Abrechnungen der ASV-Leistungen über Abrechnungsstellen vornehmen lassen zu können. Es sind keine inhaltlichen Gründe ersichtlich, dass die Krankenhäuser die Abrechnungen der ASV-Leistungen in Zukunft nur noch durch Beauftragung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), über Dritte durchführen lassen können. Wenn sämtliche hausärztlichen Leistungen über nicht verkörperschaftete Stellen abrechenbar sind und bleiben, müsste dies doch auch für die ASV-Leistungen möglich sein. Arbeits- und Umsatzbeschaffungen für KVen können keine akzeptablen Motive sein.” Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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