Vergütung ab Mai: AOK Baden-Württemberg zahlt über 3,6 Milliarden Euro an Krankenhäuser

„Die Krankenhäuser erhalten dieses Jahr über 8 Milliarden Euro von den Krankenkassen – mit über 3,6 Milliarden Euro übernimmt die AOK Baden-Württemberg den größten Anteil an dieser beträchtlichen Summe“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Damit werden die Krankenhäuser 2015 allein von der AOK Baden-Württemberg über 80 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr bekommen. Für eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität in der stationären Versorgung sind aber nicht allein die Finanzen ausschlaggebend, sondern dringend Strukturreformen angezeigt. Deshalb begrüßen wir, dass nun ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Krankenhaus-Strukturgesetz vorliegt“, so Hermann weiter. Die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert fanden zwischen den Krankenkassen im Land und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft statt. Im bundesweiten Vergleich wird in Baden-Württemberg ein überdurchschnittlicher Preis für die Krankenhausbehandlung bezahlt. Der Landesbasisfallwert beinhaltet alle voraussichtlichen Kostenentwicklungen des Jahres 2015. Dabei wurden die im Frühjahr vereinbarten Tariferhöhungen für die Ärzte bereits berücksichtigt: Die Personalkosten machen mehr als 60 Prozent der gesamten Krankenhauskosten aus. „Obwohl sich die Höhe des Landesbasisfallwerts im bundesweiten Vergleich weiterhin im oberen Drittel befindet, machen hiesige Krankenhäuser überdurchschnittlich Verluste“, so Hermann. Die Strukturreformen in der stationären Versorgung müssten endlich angegangen werden. Die AOK erkenne in dem Referentenentwurf zur Krankenhausreform den politischen Willen, Qualität zu fördern und einen Strukturwandel einzuleiten. Die vorgesehene Möglichkeit, künftig Qualitätsvorgaben verbindlich in der Krankenhausplanung umzusetzen, sei eine große Chance, die Krankenhausversorgung zum Wohle der Patienten weiter zu entwickeln. Da der Entwurf den Ländern überlasse, ob und welche Qualitätsvorgaben sie in ihrer Krankenhausplanung umsetzen, setze die AOK auf den Willen des Landes Baden-Württemberg, diese Chance beherzt wahrzunehmen. Denn so könne die stationäre Versorgung zum Wohle des Patienten weiter deutlich verbessert werden. „Dass Leistungen künftig stärker nach Qualitätskriterien gesteuert werden sollen, ist nur zu begrüßen. Die geplanten Qualitätsverträge für ausgewählte Leistungsbereiche sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte es aber im stationären Bereich auch generell ermöglicht werden, Direktverträge mit innovativen Krankenhäusern abschließen zu können. Dann könnten wir als Gesundheitskasse unseren Versicherten gerade die Kliniken anbieten, die die beste Qualität erreichen“, sagt Hermann. Und für eine bessere Qualität fahre man, wenn es um die eigene Gesundheit geht, gerne auch ein paar Kilometer mehr. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg

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Referentenentwurf Klinikreform: Mehr Qualität fragwürdig

Die BARMER GEK begrüßt die wesentlichen Ziele der anstehenden Krankenhausreform, sieht jedoch ein zentrales Vorhaben in Gefahr. „Die Umwandlung von Kliniken, der Abbau von Überkapazitäten und ein Mehr an Fachzentren sind wichtige Schritte. Leider scheint die Bundesregierung in Sachen Versorgungsqualität auch falsche Weichen zu stellen“, so der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch. Hintergrund ist das Vorhaben, eine qualitätsorientierte Vergütung einzuführen. Dass gute Qualität besonders honoriert werden müsse, sei begrüßenswert. Schlechte Leistungen jedoch weiter zuzulassen und lediglich mit Abschlägen bei der Vergütung zu versehen, sei keinesfalls im Sinne der Patientinnen und Patienten. Langkutsch: „Jeder Euro muss für gute Qualität eingesetzt werden. Darauf haben die Beitragszahler einen Anspruch. Schlechte Versorgung in Kliniken gehört deshalb gar nicht bezahlt.“ Wenn solche Leistungen weiter vergütet würden, drohe die Etablierung eines Marktes mit Qualitätsproblemen. Leistungen von dauerhaft unzureichender Qualität sollten aus dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ausgeschlossen werden. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Die Klinikreform – ein teurer Einstieg in Veränderungen

Anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des Krankenhaus-Strukturgesetzes erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist in vielen Bereichen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der allerdings kleiner ausfällt als erhofft und für die Beitragszahler teuer wird. Der geplante Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung durch Zu- und Abschläge ist für die Patienten und Beitragszahler gut und wir begrüßen das ausdrücklich. Für das Krankenhaus der Zukunft muss sich besonders gute Qualität durch bessere Bezahlung ebenso lohnen, wie schlechte Qualität auch schlechter bezahlt werden muss. Deutschland leidet unter den Überkapazitäten im Krankenhausbereich, deshalb ist der Aufbau eines Strukturfonds für deren Abbau ein wichtiger Schritt. Wenn überflüssige Klinikbetten abgebaut werden, stehen Pflegekräfte, Ärzte und Investitionsmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung, die wirklich notwendig sind. Der Strukturfonds entspricht mit einem geplanten Volumen von 500 Millionen lediglich knapp einem Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Kliniken. Damit wird er die großen Strukturprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft nicht über Nacht lösen können – aber er ist immerhin ein Einstieg. Richtig zufrieden mit dem Entwurf für die Klinikreform können eigentlich nur die Bundesländer sein. Sie haben es geschafft, dass deren mangelhafte Finanzierung der Investitionen trotz gegenteiliger Rechtslage nun anscheinend legitimiert werden soll. Mit der Verpflichtung, lediglich das jährliche Investitionsvolumen im Durchschnitt der Jahre 2011 – 2014 zu halten, wird die Unterfinanzierung der Krankenhausinvestitionen in Deutschland faktisch festgeschrieben. Die Finanzierung des Strukturfonds soll ohne eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung erfolgen. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung die Lasten des Strukturwandels alleine finanzieren und die private Krankenversicherung als Trittbrettfahrer dessen Nutznießer ist. In den nächsten Tagen und Wochen werden wir den Gesetzentwurf genau prüfen und ausführlich bewerten. Insbesondere Fragen der Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landes- und Krankenhausebene und die Weiterentwicklung der Regeln für die Landesbasisfallwerte werden dabei eine Rolle spielen. In zahlreichen Detailveränderungen werden Dinge zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geplant, die am Ende über steigende Zusatzbeiträge finanziert werden müssen.“ Presseinformation des GKV-Spitzenverbandes

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DKG: Große Koalition verfehlt eigene Ziele deutlich

“Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei dem vorgelegten Reformkonzept noch weit auseinander. Das erklärte Ziel der Reform war, dass die Krankenhäuser auch in Zukunft eine hohe medizinische Qualität bieten können sowie sicher und gut erreichbar sind”, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf. “Qualität, Sicherheit und Erreichbarkeit kann es nur geben, wenn in den Krankenhäusern genügend gut ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte tagtäglich daran arbeiten können und ihre Gehälter auch finanziert werden. Außerdem müssen die Krankenhäuser baulich und mit ihrer Ausstattung auf dem neuesten Stand sein, um die steigenden Anforderungen an Qualität und Hygiene erfüllen zu können. An der Reform gibt es noch massiven Änderungsbedarf, ehe sie für die Krankenhäuser akzeptabel ist”, erklärt Reumann weiter. Denn die Reform helfe nicht dabei, die Lohnerhöhungen des Personals, die ambulante Notfallversorgung oder die Investitionen zu finanzieren. Stattdessen soll es zusätzliche Dokumentationen und Kontrollen geben. “Die Zeit für mehr Bürokratie fehlt den Ärzten und Pflegekräften dann am Patientenbett und trägt ganz sicher nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu sichern”, so Reumann. “Inakzeptabel sind die neu vorgesehenen Kürzungen bei der ohnehin unzureichenden Krankenhausvergütung”, erklärt der DKG-Präsident. “Die Regelfinanzierung muss sicherstellen, dass die Tarifsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigen von den Krankenhäusern bezahlt werden können. Das – und nicht auch noch Verschlechterungen – muss die Reform leisten.” Stattdessen soll der Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent ab 2017 ersatzlos wegfallen und von den sowieso schon zu niedrigen Krankenhauspreisen auch noch Produktivitätssteigerungen, vermutete Fehlbelegungen und ambulantes Potential abgezogen werden. Punktuelle Verbesserungen bei der Finanzierung der besonderen Aufgaben von Zentren, bei Mehrkosten durch G-BA-Beschlüsse oder Sicherstellungszuschläge, heilen diese Verschlechterungen nicht. “Eines der Kernelemente der Reform, die Abkehr von der Systematik, dass der Preis für alle Krankenhäuser abgesenkt wird, wenn die Zahl der Patienten in einzelnen Krankenhäusern steigt, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung”, moniert Reumann. Die Politik habe diese Systematik zwar als großen Fehler des Finanzierungssystems erkannt, reagiere aber nur halbherzig, weil diese sogenannte “doppelte Degression” erst ab 2017 und auch nur teilweise abgeschafft werden solle. “Zudem werden neue Kürzungen in die Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte eingebracht. Weiter werden die Abschläge auf die Vergütung von zusätzlichen Leistungen für das einzelne Krankenhaus so hoch angesetzt, dass es unattraktiv ist, überhaupt zusätzliche Leistungen zu erbringen. Der medizinische Fortschritt, die Lasten der demographischen Entwicklung und die rasante Zunahme von Demenzerkrankungen können so nicht finanziert werden.” “Qualität, Sicherheit und Hygiene brauchen eine gute Bausubstanz und moderne medizinische Geräte”, so Reumann. Die Investitionskosten müssten ohne Wenn und Aber finanziert werden und dafür gebe es im Reformentwurf bisher keinerlei Ansatz. “Wenn Bund und Länder gemeinsam an einer Krankenhausreform arbeiten, sitzen alle für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser Verantwortlichen am Tisch, und ich erwarte von ihnen ein solides Konzept. Herausgekommen ist bisher allerdings nichts. Das ist mehr als enttäuschend”, macht Reumann deutlich. Die Krankenhäuser unterstützen die Qualitätsoffensive der Reform. Qualität ist seit jeher die Kernkompetenz der Krankenhäuser. Die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausplanung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der Instrumente. Auch wollen die Krankenhäuser die Qualitätstransparenz für die Patienten erhöhen. Zu warnen ist aber vor den Qualitätsabschlägen. Erfolgsabhängige Vergütungsabschläge gibt es in keinem Bereich der Medizin in Deutschland. Die Koalition sollte die sachlich fundierte Ablehnung aller Verbände des Gesundheitswesens einschließlich der Krankenkassen ernst nehmen. “Die Politik sollte aufhören, Probleme zu lösen, die keine sind und sich den Problemen zuwenden, die uns unter den Nägeln brennen”, fasst Reumann abschließend zusammen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Notwendige Daseinsvorsorge oder teure Sozialromantik: Brauchen wir öffentliche Krankenhäuser?

Ein Beitrag von Prof. Heinz Lohmann  zum Managementkongress KKR beim Hauptstadtkongress 2015. Brauchen wir öffentliche Krankenhäuser? Sie werden immer weniger. Dafür wächst der Anteil der privaten Kliniken. Öffentliche Krankenhäuser sind auf der Verliererstraße. Den Unterschied machen nicht die Ärzte, die Krankenpflegekräfte oder die Manager aus, sondern die Gesellschafter. Politiker stehen bei notwendigen Veränderungen häufig auf […]

Ein Plä­do­yer für Strukturierte Medizin

Die Zeit ist reif, neue Konzepte für Kliniken zu entwickeln und sie dann auch zu implementieren. Letztes ist besonders wichtig, weil es ausreichend Pläne gibt. Realisierte Projekte sind hingegen schon viel seltener. Dabei werden die Herausforderungen immer größer.

Eine innovative Branche, wie es die Gesundheitswirtschaft ist, entwickelt ständig neue und sehr häufig auch segensreiche medizinische Angebote. Zudem tut die Demographie ihr übriges. Kurz: die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel aus dem Sozialtransfer jedoch knapp. Diese immer weiter aufgehende Schere sorgt seit Jahren für einen Kostendruck im System, der von den Betroffenen immer schmerzlicher wahrgenommen wird. Zudem steigen jetzt zusätzlich die Anforderungen an die Qualität der Leistungen, weil die Patienten auch zu Konsumenten werden. Diese Entwicklung ist zwar noch ganz am Anfang, aber sie macht sich auf dem Gesundheitsmarkt schon bemerkbar.

Destruktion in den eigenen Reihen: Hidden Resentments in Krankenhäusern

Die innerbetriebliche Kooperation als Problemfall Für Patienten ist vieles in den Krankenhausabläufen, aber auch in den Verhaltensweisen von Mitarbeitern und Ärzten nur schwer verständlich. Das liegt zum einen daran, dass der Krankenhausbetrieb ganz eigenen Regeln folgt bzw. folgen muss, zum anderen kann es immer wieder – je nach Auslastung und Situation – zu Konstellationen kommen, […]

Krankenhäuser begrüßen Programm zur Infektionsbekämpfung

Zum Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Infektionen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Die Krankenhäuser begrüßen, dass sich die Bundesregierung der Problematik intensiv annimmt und damit anerkennt, dass die Infektionsprophylaxe das Gesundheitswesen als Ganzes betrifft und nicht von den Krankenhäusern alleine gelöst werden kann. Auch ist aus Krankenhaussicht zu begrüßen, dass auf den Rückgang der MRSA-Infektionen hingewiesen wird. Die Krankenhäuser haben in den letzten Jahren dazu massive Anstrengungen ergriffen. Nach wie vor problematisch ist allerdings die Verfügbarkeit von Hygienepersonal auf dem Arbeitsmarkt. Hier wäre wichtig, die Instrumente des Personalförderprogramms nachzujustieren, insbesondere dieses Programm zu verlängern und darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern die Bewilligung von Fördermitteln weniger restriktiv gewähren. Ebenso notwendig wäre ein Investitionsförderprogramm, das gezielt baulich-räumliche und medizin-technische Ausstattungen zur Infektionsprophylaxe fördert. Die Krankenhäuser stellen sich den Transparenzerwartungen der Patienten. Schon heute werden Hygieneindikatoren in den Krankenhausberichten veröffentlicht. Weitere sind durch G-BA-Beschlüsse auf den Weg in die zukünftigen Krankenhausberichte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in keinem Gesundheitswesen der Welt Infektionen vermeidbar sind, und dass die Grenzen zwischen vermeidbaren und nicht vermeidbaren Infektionen fließend sind. Die Informationen für die Patienten müssen so aufbereitet werden, dass es nicht zu Verunsicherungen kommt und die Kliniken nicht diskreditiert werden. Die risikoadjustierte Bewertung von Indikatoren ist bekanntlich eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die Krankenhäuser weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Patienten, die nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei Aufnahme in das Krankenhaus zu screenen sind, auch gescreent werden. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Absicht, dass bei geplanten Krankenhausaufenthalten das Screening ausgeweitet werden soll. Dazu müssten allerdings die von G-BA beschlossenen Richtlinien, die die DKG bereits als absolut unzureichend kritisiert hatte, so geändert werden, dass eine deutliche Ausweitung der Screeningmöglichkeiten durch die niedergelassene Ärzte möglich wird.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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