Neues Klinikgebäude, alte Verhaltensweisen

Eine Investition zur Verbesserung der Versorgung Das Universitätsklinikum Düsseldorf hat ein architektonisch sehr ansprechendes neues Gebäude (ZOM II), in dem u. a. auch die zentrale Notaufnahme untergebracht ist. Dieser Bau ist zudem – wie es bei der Eröffnung hieß – von den Räumen und von der technischen Ausrüstung her auf dem allerneuesten Stand. 
Altes Verhalten in […]

Investitionsbewertungsrelationen: Katalog für 2015 liegt vor

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2015 auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt und gezielt den Leistungen zugeordnet werden. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Es ist der zweite Katalog von Investitionsbewertungsrelationen nach der erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2014. Die zentrale Weiterentwicklung im Jahr 2015 besteht in der Einführung einer verweildauerabhängigen Komponente. Der Katalog weist nun zu jedem Fall des DRG-Systems ein fallbezogenes und ein verweildauerbezogenes Relativgewicht aus. Dadurch wird die Abbildungsgenauigkeit erhöht und die Investitionsanteile können den Krankenhausleistungen somit noch differenzierter zugeordnet werden. Den Ländern steht es aber weiterhin frei, ob und wenn ja, wie intensiv sie dieses Instrument nutzen. Zudem hängt die Höhe der Investitionspauschalen, die von den Ländern an die Krankenhäuser fließen, von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mitteln ab. Knackpunkt ist, dass viele Bundesländer ihrer Investitionsverantwortung seit Jahren nicht mehr nachkommen. Das Verhältnis der öffentlichen Fördermittel zu den Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sank von ca. 25 Prozent Anfang der 70er Jahre auf aktuell unter vier Prozent. Die Investitionsbewertungsrelationen werden jährlich auf der Grundlage des jeweils aktuellen DRG-Kataloges erstellt. Wie in 2015 ist auch in den kommenden Jahren mit Weiterentwicklungen der Investitionsbewertungsrelationen zu rechnen. So ist beispielsweise eine Ausweitung des Kataloges auf den Bereich der psychiatrischen bzw. psychosomatischen Kliniken geplant. Hintergrund Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die Krankenkassen tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Die Not mit den Noten: Einweiser-Befragungen von Krankenhäuser

Notenbewertungen der Zufriedenheit sind gegenwärtig der Standard
 Der Chefarzt der Inneren Abteilung ist gut gelaunt: die Befragung einweisender niedergelassener Ärzte hat in Bezug auf deren Gesamzufriedenheit mit der Abteilungsleistung einen Schulnotenwert von 3,2 ergeben, er hatte mir einem viel schlechteren Resultat gerechnet. Diese Form der Bewertung wird in Einweiserbefragungen sehr häufig verwendet, die einfache Anwend- […]

Achtung! Fehlentscheidung im Krankenhaus: Nicht jede Schwächen ist akut behandlungsbedürftig

Patienten-Statements haben nur eine geringe Auswertungspriorität Patientenbefragungen in Krankenhäusern sind i. d. R. methodisch so angelegt, dass die Resultate quantitativ dargestellt werden, um die gängigen statistischen Verfahren anwenden zu können. Soweit qualitative Abfragen erfolgen, werden die hierbei aufgeführten Patienten-Statements in den Berichten meist aufgelistet, aber nicht systematisch untersucht. 
Bei Schwächen wird man hellhörig Dennoch besitzen […]

“Nachtdienstcheck” von ver.di unseriöse Nacht-und Nebelaktion

Zum heute von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veröffentlichten “Nachtdienstcheck” in Krankenhäusern erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Der sogenannte “Nachtdienst-Check” von ver.di ist eine absolut unseriöse Grundlage zur Beurteilung der Leistungen des Pflegepersonals in den deutschen Krankenhäusern. Zum einen hat die Gewerkschaft keine medizinische Kontrollfunktion und zum anderen schon gar keine medizinische Beurteilungskompetenz. Den in der Nacht in der Tat schwere und verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmenden Mitarbeitern mit suggestiv formulierten Fragebögen Defizite bei der Ausführung ihrer Arbeiten zu unterstellen, muss zwangsläufig zu absolut verfälschten Einschätzungen führen. Die Sicherheit der Patienten und die Einhaltung der dazu bestehenden Vorschriften hat für die Krankenhäuser allerhöchste Priorität. Es steht aber außer Frage, dass personelle Engpässe existieren können. In den Kliniken sind ca. 5.000 Stellen in der Pflege unbesetzt. Nicht, wie ver.di behauptet, um Kosten einzusparen, sondern weil vielerorts Pflegekräftemangel herrscht. Gleichwohl zeigt die gemeinsam mit den Krankenkassen jährlich durchgeführte Qualitätsberichtserstattung, dass die medizinische Versorgung der Patienten auf gesichertem höchstem Niveau stattfindet. Mit ihrer überzogenen Behauptung über die Gefährdung von Patienten verunsichert ver.di die Bevölkerung, diskreditiert das Verantwortungsbewusstsein der Träger und die fachliche Kompetenz ihrer Mitarbeiter. Als maßgebliche Arbeitnehmerorganisation in den Selbstverwaltungsorganen der Gesetzlichen Krankenkassen muss sich ver.di fragen lassen, wie sie die regelmäßig ablehnende Haltung des GKV-Spitzenverbandes zur Refinanzierung von mehr Personal in den Kliniken begründet. Mehr Engagement in ihrem eigenen Verantwortungsbereich in den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen wäre effizienter als unseriöse Nacht-und Nebelaktionen in den Krankenhäusern. Absolut unrealistisch ist die von ver.di in den Raum gestellte Forderung von 160.000 zusätzlichen Kräften mit einem Finanzierungsbedarf von 8 Milliarden Euro. Es wäre viel gewonnen, wenn im Rahmen der Krankenhausreform die jährlichen Tarifsteigerungen 1:1 von den Krankenkassen erstattet würden.” Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.996 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,8 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 90 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Welche Fehler Klinik-Verantwortliche bei der Imagearbeit für ihre Häuser vermeiden sollten

Dieses Buch der Serie „Fünf-Minuten-Facts&Figures“ gibt einen Überblick, warum die Image-Arbeit im Krankenhausbereich an Bedeutung gewinnt und worauf bei der Umsetzung geachtet werden sollte. Welche Fehler Klinik-Verantwortliche bei der Imagearbeit für ihre Häuser vermeiden sollten – Fünf-Minuten-Facts&Figures aus der Gesundheitswirtschaft

Was Stärken über die Schwächen einer Klinik aussagen: Satisfactoriness-Benchmarking der Patientenzufriedenheit im Krankenhaus

Viele Patientenbefragungen, die in Kliniken durchgeführt werden, enthalten auch offene Abfragen, vor allem zu den Stärken und Schwächen der erbrachten Leistungen. Die hier aufgeführten Statements werden im Rahmen der Auswertungen meist aufgelistet, aber nicht systematisch ausgewertet. Sie untermauern so zwar die quantitativen Angaben mit Erläuterungen, die Relevanz der Aussagen wird aber nicht deutlich, denn es […]

WIP: Deutschland doch kein „Operationsweltmeister“

Die OECD-Gesundheitsstatistik wird häufig zur Einordnung des deutschen Gesundheitssystems im internationalen Vergleich verwendet. Aus hohen Operationszahlen beispielsweise bei Hüft-OPs wird in der Kommentierung ein „Operationsweltmeister Deutschland“ – mit dem Unterton, dass zu viele (unnötige) OPs stattfänden. Aus dem Vergleich der deutschen Gesundheitsausgaben mit dem OECD-Schnitt wird wiederum auf zu hohe Kosten geschlossen. Eine Rangfolge anhand der OECD-Daten als Benchmark ist jedoch mit einer Reihe methodischer Probleme behaftet, wie die neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) nachweist. Diese Probleme resultieren zum einen aus unvollständigen Daten bei den Meldungen an die OECD sowie aus deren mangelnder Vergleichbarkeit. Vor allem aber berücksichtigen die OECD-Daten in der Regel nicht den Einfluss des unterschiedlichen Bevölkerungsalters in den einzelnen Ländern, obwohl eine Vielzahl medizinischer Eingriffe eindeutig altersabhängig ist. Die Autoren der WIP-Studie zeigen für 15 chirurgische Eingriffe sowie für die Gesundheitsausgaben insgesamt deren starke Altersabhängigkeit. Die Altersstandardisierung der OECD-Daten offenbart, dass das deutsche Gesundheitssystem ein hohes Maß an Versorgung durch chirurgische Eingriffe zu moderaten Kosten bereitstellt. Von einer unangemessenen Rolle als „Operationsweltmeister“ zu reden, ist daher in keiner Weise gerechtfertigt. Eine Übertreibung im System oder eine Überversorgung lässt sich mit den altersadjustierten OECD-Daten nicht mehr nachweisen. Dies ändert jedoch nichts an der Wichtigkeit, jeden einzelnen Eingriff intensiv auf seine Notwendigkeit zu prüfen. Die Untersuchung des WIP „Die Aussagekraft von Länderrankings im Gesundheitsbereich – Eine Analyse des Einflusses der Altersstruktur auf die OECD-Daten“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des Wirtschaftlichen Instituts der PKV (WIP)

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Kassen blockieren qualifizierte Krebsbehandlungen

Zu der Forderung des geschäftsführenden Vorstand des AOK-Bundesverbands Uwe Deh, dass Krebserkrankungen stärker in spezialisierten und zertifizierten Zentren behandelt werden sollten, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Er wäre gut, wenn die Krankenkassen ihren Erkenntnissen in der Praxis der medizinischen Versorgung durch dazu passende Rahmenbedingungen auch zum Durchbruch verhelfen würden. Für die Krankenhäuser steht es außer Frage, dass Krebsbehandlungen in dafür spezialisierten Einheiten und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des interdisziplinären Einsatzes von Kompetenzen erfolgen sollten. Die ambulante spezialfachärztliche Behandlung von Krebspatienten an Kliniken (gem. § 116b SGB V) bietet dazu einen rechtlichen Rahmen, der allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschlussfassungen im Gemeinsamen Bundesausschuss nur in extrem restriktiver und absolut zurückhaltender Weise genutzt wird und vor Ort zudem durch bürokratische Übermaßforderungen in seiner Umsetzung massiv ausgebremst wird. So verweigerten die Krankenkassen bei den Beschlussfassungen über das Leistungsspektrum der spezialärztlichen interdisziplinären Behandlung von Tumoren der inneren Organe und von Brustkrebstumoren die Einbeziehung von weiteren Facharztgruppen aus den Kliniken bei der Behandlung der Krebspatienten. Sie verweigern die Beteiligung und Finanzierung relevanter Arztgruppen bei den interdisziplinären Tumorkonferenzen in dem Umfang, wie es erforderlich wäre. Sie verweigern z. B. die risikoadaptierte Nachsorge. Grundsätzlich haben die Krankenkassen die Strategie, das Behandlungsspektrum der Krebserkrankungen, die in den Genuss der qualifizierten interdisziplinären Behandlung kommen können, so klein wie möglich zu halten. Ein “einfacher Brustkrebs” oder “einfacher Magenkrebs” ist nach Auffassung der Krankenkassen “nicht schwer genug”, um im Kompetenzteam der interdisziplinär organisierten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden zu dürfen. Es wäre gut, wenn die Krankenkassen bei ihren Forderungen an die Krankenhäuser die praktische Umsetzung stärker in den Blick nehmen würden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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