Koalitionsvertrag mit positiven Perspektiven für die Krankenhäuser

„Mit der besonderen Ausrichtung auf die Personalsicherung und die Weiterentwicklung verzahnter, an den Erfordernissen vor Ort orientierter Versorgungsstrukturen werden neue konzeptionelle Ausrichtungen vorgenommen, die den Stellenwert der Krankenhäuser in der medizinischen Daseinsvorsorge stärken können. Grundsätzlich positiv ist die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet damit für die Krankenhäuser eine Reihe positiver Perspektiven, deren Effekte allerdings von der konkreten Umsetzung abhängen. Ungelöst bleibt aber die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken“, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspricht den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies kann aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft wird. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betont Gaß. Der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen werden sich die Krankenhäuser stellen. Klar ist aber auch, dass ein derartiges Verfahren methodisch anspruchsvoll ist, ausreichend Vorbereitungszeit erfordert und nur mit Flexibilitätskomponenten funktionieren kann. Die Verlängerung des Hygienesonderprogramms für Krankenhäuser ist ebenfalls ein wichtiger Schritt und macht deutlich, dass dem Kampf gegen Keime auf politischer Seite ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die Notwendigkeit des Abbaus von Versorgungshemmnissen zwischen ambulant und stationär wird besonders deutlich bei der Notfallversorgung. Es ist begrüßenswert, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden. Klar muss aber auch sein, dass das Morbiditätsrisiko in diesem Segment den Krankenkassen zugeordnet werden muss. Aus Sicht der Krankenhäuser wäre ein neues Budget kontraproduktiv. Notfallleistungen müssen extrabudgetär finanziert werden. Dazu ist eine neue, den Aufwendungen der Krankenhäuser gerecht werdende Gebührenordnung zu schaffen. „Positiv wäre es gewesen, wenn in diesem Koalitionsvertrag auch die ambulante spezialärztliche Versorgung an den Kliniken thematisiert worden wäre“, erklärt Gaß und fordert: „Die Restriktionen, die sich in der Umsetzung durch die Selbstverwaltung ergeben haben, müssen dringend abgebaut werden.“ Nur dann könne den GKV-Versicherten die hohe Expertise der Kliniken in diesem Bereich voll umfänglich zugänglich gemacht werden. Zustimmend bewertet der DKG-Präsident, dass die künftige Koalition die Wohnortnähe von stationären Leistungen als Grundbestandteil der Daseinsvorsorge hervorhebt. „Die Betonung der wohnortnahen Geburtshilfen macht deutlich, dass der bisherige Ansatz, die wohnortnahe Versorgung über Sicherstellungszuschläge zu garantieren, untauglich ist „, so Gaß. Dass die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote im Bereich der Nachsorge und Pflege als neue Aufgaben übertragen bekommen sollen, trägt einem dringenden Bedürfnis von Wohnortnähe in der Grundversorgung Rechnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Krankenhäuser ist das Ziel, den MDK unabhängiger zu gestalten. Dies könnte auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. „Wir brauchen eine Abkehr von der Misstrauenskultur und eine Rückführung der Bürokratie auf das Notwendige. Einen klaren Arbeitsauftrag zur Entbürokratisierung vermissen wir aber im Koalitionsvertrag. Jede Stunde die wir durch den Abbau von Überregulierungen gewinnen, kommt den Patienten zugute „, erklärt der DKG-Präsident. „Bedauerlich ist, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht“, stellt Gaß fest. Wie auch in Bereichen des Schienenverkehrs, der Schulen und aller Bildungseinrichtungen bedarf es in den Krankenhäusern einer dringenden Aufstockung der Investitionsmittel. „Da die Länder dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist es dringend geboten, dass der Bund sich beteiligt“, fordert Gaß. Insbesondere dann, wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen tatsächlich als eine der wichtigsten Herausforderungen einer neuen Bundesregierung angesehen wird. Das Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ und ein Digitalisierungsaufschlag auf die DRGs seien dringend erforderlich. „Man erkennt deutlich das politische Ziel der Verhandler, die Rahmenbedingungen für die Patienten und die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verbessern. Bei der gesetzlichen Umsetzung muss es nun darum gehen, klare Regelungen zu formulieren, damit die Ziele der Politik auch schnell wirksam werden“, appelliert Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Investitionsfinanzierung bleibt Baustelle

Zu den Überlegungen der Koalitionsverhandler zum Krankenhausbereich erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Angesichts der Milliarden an Verbesserungen in Verkehrsinfrastruktur und Bildungseinrichtungen kommt die zentrale Bedeutung der Krankenhäuser im Bereich der Daseinsvorsorge zu kurz. Die absolut unzureichende Bereitstellung der Investitionsmittel für die Krankenhäuser bleibt ohne Lösung. Positiv ist die Fokussierung der Verhandlungspartner auf die Personalsicherung einschließlich der Personalkostenfinanzierung in den Krankenhäusern. Die vorgesehene Neupositionierung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Die Krankenhäuser begrüßen grundsätzlich, wenn regionale, strukturelle und hausindividuelle Aspekte sowie die Personalfinanzierung eine bessere Berücksichtigung finden. Ebenfalls zu begrüßen ist die Reform der Notfallversorgung und die gleichrangige Einbindung der Krankenhäuser in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes. Aus Krankenhaussicht bleibt aber anzumahnen, dass die gesetzliche Regelung der notwendigen grundlegenden Reform des Vergütungssystems fehlt. Bei der angedachten Fortsetzung der Qualitätsoffensive muss auch eine kritische Überprüfung der hohen Regulierungsdichte und bürokratischen Überfrachtung durch die bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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ORBIS von Agfa HealthCare erhält eArztbrief-Audit

Mit ORBIS von Agfa HealthCare erhält ein großer Anbieter von Krankenhausinformationssoftware das Audit der KV Telematik GmbH (KVTG) für den eArztbrief via KV-Connect. Damit können Krankenhäuser, die das System ORBIS einsetzen, beispielsweise Entlassbriefe mit wichtigen Patientendaten an weiterbehandelnde Ärzte elektronisch schnell und sicher senden. „Das neue Entlassmanagement soll die Patientenversorgung unterstützen. Der eEntlassbrief via KV-Connect verbessert die dafür nötige Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Praxen“, betont Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG und fügt hinzu, „der umständliche Briefverkehr inklusive Scannen und die durch Voice-over-IP fehleranfällige Versendung von Faxen entfällt.“ Immer mehr Ärzte, Krankenhäuser und Labore erkennen diese Vorteile und vernetzen sich mittels KV-Connect. Denn KV-Connect ist zukunftssicher. In Praxen, die über den Konnektor bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, werden bereits KV-Connect-Nachrichten versendet und empfangen. ORBIS ist das Klinikinformationssystem von Agfa HealthCare. Im deutschsprachigen Raum arbeiten über 870 Einrichtungen mit dem System. Der Mehrwert für die Kunden steigt zudem, weil ORBIS bis Mitte dieses Jahres alle DALE-UV-Übermittlungen („Daten-Austausch für Leistungs-Erbringer der Gesetzlichen Unfall-Versicherungen“) auf KV-Connect umstellt. Bereits seit 2015 werden eArztbriefe über KV-Connect ausgetauscht. Gerade in den letzten Monaten setzen verstärkt Krankenhäuser, Niedergelassene sowie Labore auf diesen digitalen Austausch. Neben eArztbriefen werden unter anderem Abrechnungen, eDMP-Berichte sowie Laboraufträge und -befunde ausgetauscht. Die Marktabdeckung von eArztbriefen bei Praxisverwaltungssystemen liegt bei über 85%, bei Laborsystemen für den Befundaustausch bei rund 65%. Nun folgen sukzessive auch die Krankenhausinformationssysteme. Pressemitteilung von AGFA Healthcare

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Baden-Württemberg: Deutlich mehr Geld für Kliniken im Land

Für die Versorgung ihrer Versicherten im laufenden Jahr stellen die Krankenkassen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg zusätzliche 320 Millionen Euro zur Verfügung – die AOK Baden-Württemberg trägt mit 144 Millionen Euro den Löwenanteil des Betrages. Insgesamt erhöhen sich damit die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen über den sogenannten Landesbasisfallwert für den Betrieb der Krankenhäuser im Land aufgebracht werden. Die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft haben sich in gemeinsamen Verhandlungen auf die Erhöhung geeinigt: „Mit dieser deutlichen Steigerung sind die Betriebskosten der Krankenhäuser auch im Jahr 2018 vollständig finanziert und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientin-nen und Patienten sichergestellt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (01.02.2018) in Stuttgart. Mit der Steigerung des Landesbasisfallwertes werden vollumfänglich die Personal- und die Sachkosten der Krankenhäuser im Land, ins-besondere auch in der Pflege, von den Krankenkassen getragen. Das gelte laut Hermann unisono für den zu erwartenden Kostenanstieg etwa durch Tarifsteigerungen für die Angestellten in der Pflege und im übrigen nichtärztlichen Dienst in den Kliniken. Hermann: „Die Krankenhäuser haben mit der höheren Finanzausstattung beste Voraussetzungen, sich weiterhin auch als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte zu profilieren.“ Zusatzinformationen: Der zahlbare Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird zum 01.02.2018 um 3,08 Prozent von 3.350,01 Euro auf 3.453,17 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2017. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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DKG: Länder müssen endlich der Investitionskostenverpflichtung gerecht werden

Zur Finanzlage der Bundesländer erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die gute finanzielle Ausstattung der Länder macht es zunehmend unerträglich, dass die Bereitstellung von Investitionsmitteln für Krankenhäuser, zu der die Länder per Gesetz verpflichtet sind, absolut unzureichend ist. Viele Krankenhäuser brauchen investive Mittel um bauliche Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch die Reduzierung von Mehrbettzimmern. Dies wäre zugleich eine Maßnahme, vermeintlicher oder gefühlter Zweiklassenmedizin entgegen zu wirken.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Mehr Pflege am Krankenbett notwendig

„Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig.“ so Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der dpa. Deswegen müsse eine künftige Regierung verbindliche Vorgaben dafür schaffen, dass mehr Pflege am Krankenbett ankommt. Es ist momentan nicht ersichtlich, wie viel Personal zweifelsfrei einem der pflegerisch wichtigen Bereiche in den Krankenhäusern zuzuordnen ist. Zudem mangelt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind. Denn Krankenhäuser verknüpfen Belegungsstatistiken und Dienstpläne nicht systematisch miteinander. „Es weiß also kaum jemand, wie viele Pflegekräfte sich tatsächlich um wie viele Patienten mit welchem Pflegebedarf kümmern“. Um diese Daten zu erheben, spricht sich Johann-Magnus von Stackelberg im Gespräch mit der dpa dafür aus, die digitalen Möglichkeiten für die Planung zu nutzen. „Pflegequalität zu sichern ist auch eine digitale Herausforderung, eine am Patienten orientierte Pflegeplanung muss Pflegedaten zeitgemäß zusammenführen“. Außerdem betonte er, dass eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ein zentraler Baustein für eine bessere Pflege am Krankenbett sei: „Die Entscheidung darüber treffen die Kliniken selbst – das Geld dafür ist vorhanden.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Medizinische Rehabilitation in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen!

Der BDPK appelliert an die Verhandler des Koalitionsvertrages, den Bereich der medizinischen Rehabilitation stärker in den Fokus zu nehmen. Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen haben CDU, CSU und SPD die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und Seniorenpflegeheimen auf der Agenda. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, Möglichkeiten zur Refinanzierung der stark steigenden Personalkosten in den Bereichen Pflege, Ärzte und Therapeuten zu schaffen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Mit Sicherheit wird sich die geplante Anhebung der Gehälter auf das Gehaltsniveau im Bereich der medizinischen Rehabilitationskliniken auswirken. Geschieht das nicht, wechseln die qualifizierten Pflegekräfte aus den Reha-Kliniken in die besser bezahlten Beschäftigungsverhältnisse von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das darf nicht passieren, sonst ist die Versorgung der Patienten in den Reha-Kliniken ernsthaft gefährdet.“ Eine Refinanzierung deutlich steigender Gehaltskosten in der Rehabilitation ist derzeit nur zu geringem Teil im Rahmen der sogenannten Grundlohnrate möglich. Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände begrüßen zudem den im Sondierungspapier von Union und SPD vorgelegten Beschluss, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern und ihnen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu erleichtern. Zusätzlich dazu besteht jedoch nach wie vor ein dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf, um den von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen einen bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu ermöglichen. „Dieses Thema war bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages 2013. An dem dort aufgeführten Schnittstellenproblem wurde trotz der Pflegereform-Gesetze I-III nicht wirklich etwas verändert. Geregelt wurde lediglich, dass nun im Rahmen der Pflegebegutachtung eine regelhafte Bewertung möglicher Rehabilitationspotentiale erfolgen soll,“ so Thomas Bublitz. Trotz aller erreichten Verbesserungen werden rehabilitative Potentiale zur Vermeidung bzw. Verschiebung von Pflegebedürftigkeit noch immer nicht frühzeitig durch die Einleitung notwendiger Rehabilitationsleistungen genutzt. Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, müssen Antworten auf Fragen zum bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen in der kommenden Legislaturperiode gefunden werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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DKG: Die Kommunikation steht im Mittelpunkt

„Ganz wesentlich für die Gesundung von Menschen ist das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Dieses Gefühl entsteht, wenn Kommunikation und menschliche Zuwendung stattfindet. Der Tag des Patienten ist jedes Jahr ein guter Anlass, uns zu hinterfragen, wie wir das Miteinander und die Kommunikation weiter verbessern können“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des bereits zum dritten Mal stattfindenden „Tag des Patienten“. Die Erwartungen der Krankenhäuser seien, dass alle Beteiligten ihre gegenseitigen Bedürfnisse, aber auch die Sorgen, Nöte und Zwänge besser kennenlernten. Um diese Verbesserung zu erzielen, sei die Kommunikation unerlässlich und stehe im Mittelpunkt. „Mit jedem Gespräch kann mehr Verständnis über die Leistungen der Krankenhäuser und damit auch mehr Vertrauen in die Arbeit der Kliniken geschaffen werden, zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Gaß. Am Tag des Patienten wird auch die besondere Bedeutung der Patientenfürsprecher deutlich. Die Krankenhäuser arbeiten eng, konstruktiv und gerne mit den Patientenfürsprechern zusammen, denn diese sind ein Scharnier hin zum Patienten. Das außergewöhnliche Engagement der zumeist ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher muss unbedingt hervorgehoben werden. Um diese Kommunikation zu stärken, gibt es auch immer beim Deutschen Krankenhaustag ein spezielles Forum, das die Bedeutung der Patientenfürsprecher unterstreicht. Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am „Tag des Patienten“, der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG) und dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Qualitätskliniken.de: Relaunch Reha-Portal

Der Monat Januar eignet sich oftmals als guter Zeitpunkt für Neuerungen, Änderungen und Updates im eigenen Firmenbetrieb – so auch für Qualitätskliniken.de, das unabhängige Internetportal, das die Qualität medizinischer Einrichtungen für Patienten und Interessierte transparent macht und das Klinikmanagement auf diesem Weg unterstützt. Immer mehr Menschen, die sich in medizinische Behandlung begeben, suchen gezielt nach Informationen zur Qualität der gewählten medizinischen Einrichtung. Qualitaetskliniken.de reagiert auf die immer höhere Anfrage und verabschiedet sich von seiner früheren Optik. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verlag für Gesundheitsinformation, erfolgte nun der Relaunch von Qualitaetskliniken.de. Dabei überzeugt das Portal nicht nur mit dem neuen Design, sondern auch mit der inhaltlichen Anpassung, dem frischen Layout und der vereinfachten Struktur für eine noch bessere und persönliche Ansprache seiner Besucher und Partner. Insbesondere der Rehavergleich des Informationsportals wurde dabei einem Makeover unterzogen. Mit dem responsiven Webdesign können Nutzer die Inhalte auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) optimal empfangen und die passende Einrichtung ganz einfach finden. Qualitaetskliniken.de bietet dem Nutzer darüber hinaus weiterführende Fachartikel zu Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden sowie Hintergrundinformationen zum Gesundheitswesen und praktische Hinweise wie z.B. zum Reha-Antragsverfahren. Pressemitteilung der 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

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Vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen wichtiges Zeichen

Zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Auch wenn vieles noch unklar ist, zeigen sich wichtige und richtige Bekenntnisse im Eckpunktepapier der Sondierungsergebnisse. Vor allen Dingen das klare Bekenntnis zu einem vollen Tarifausgleich, d.h. zur vollständigen Refinanzierung der Tarifkosten, ist für die Krankenhäuser ein starkes Signal, dass sich die schwierige betriebswirtschaftliche Situation der Kliniken verbessern könnte. Die vorgesehene Ausweitung der Personaluntergrenzen auf alle bettenführenden Abteilungen ist eine methodisch anspruchsvolle Aufgabe, der sich die Krankenhäuser stellen werden, die aber Vorbereitungszeit braucht. Ebenso notwendig sind Flexibilitäten zur Berücksichtigung der Situation am Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass die zukünftige Regierung die wohnortnahe Geburtshilfe ausdrücklich im Sondierungspapier verankert hat. Dies sollte auch der GKV-Spitzenverband endlich als Zeichen anerkennen, den Sicherstellungszuschlag für die Geburtshilfe zu öffnen. Das Ziel der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere bei der Notfallversorgung, wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft klar unterstützt. Wesentlich wird hierbei aber sein, dass faire Rahmenbedingungen geschaffen werden und sich die Besonderheiten der Vorhaltungen im Klinikbereich wieder finden. Erfreulich ist auch, dass in der Politik angekommen ist, dass die Situation im Fachkräftebereich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein muss. Sowohl die angedachte Ausbildungsinitiative für den Pflegebereich als auch die sonst vorgesehenen Maßnahmen zum Kampf gegen Fachkräftemangel sind zwingend notwendig. Beim Thema Digitalisierung ist es erfreulich, dass erhöhte Investitionen für den Krankenhausbereich vorgesehen sind. Wir brauchen ein Sofortprogramm Digitalisierung, um die Chancen dieses Bereiches für die stationäre Versorgung zu heben.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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